Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 15/2069
15. Wahlperiode 24. 11. 2003
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. November 2003 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Egon Jüttner, Irmgard Karwatzki,
Hermann Gröhe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/1933 –
Menschenrechtssituation in Guatemala
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach dem Friedensabkommen vom 29. Dezember 1996 und nach der Vorlage
des Berichts der „Kommission zur Aufklärung der Vergangenheit“ am
25. Februar 1999 hat sich die Lage der Menschenrechte in Guatemala nicht
verbessert. Im Gegenteil: Der Friedensprozess macht keine Fortschritte, die
Achtung und Einhaltung der Menschenrechte ist nicht gewährleistet, das
Justizwesen weist eklatante Mängel auf, die öffentliche Sicherheit ist nicht
gegeben. Entführungen und Auftragsmorde auf offener Straße sind an der
Tagesordnung, Lynchjustiz weit verbreitet. Große Probleme stellen Straflosigkeit,
v. a. von von Militärangehörigen begangenen Verbrechen, Korruption bis in
Regierungskreise sowie Waffen- und Drogenhandel dar. Anlass zu großer
Sorge bietet vor allem die hohe Zahl gewaltsamer und unaufgeklärter
Todesfälle bei Jugendlichen und Kindern. Nach Schätzungen der
Kinderhilfsorganisation Casa Alianza wurden in Guatemala allein von Januar bis Ende Juni
dieses Jahres 373 Jugendliche und junge Erwachsene unter 23 Jahren ermordet,
Tendenz steigend.
UNICEF berichtet in diesem Zusammenhang von „Säuberungsaktionen“
durch private Sicherheitsdienste und Polizei, die bestimmte Gegenden
systematisch nach Straßenkindern durchsuchen. Ernsthafte Bemühungen der
Regierung zur Aufklärung und Bestrafung der Täter sind nicht zu erkennen.
Seit 1996 liegt zwar ein Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern vor, dessen
Inkrafttreten wurde aber immer wieder verschoben.
Die indigene Bevölkerung, die ungefähr die Hälfte der Bevölkerung
Guatemalas ausmacht, wird trotz des Abkommens über die Identität und die Rechte der
indigenen Bevölkerung (1994) sowie der Bestimmungen im
Friedensabkommen und den Empfehlungen der Wahrheitskommission diskriminiert,
unterdrückt und ist gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt.
Amnesty International, MINUGUA, Casa Alianza und andere
Menschenrechtsorganisationen beklagen, dass Menschenrechtsverteidiger, Justizbeamte,
Journalisten, Angehörige der katholischen Kirche sowie Opfer und Zeugen,
die sich dafür einsetzen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen
werden, Zielscheibe von Todesdrohungen und Einschüchterungsversuchen
sind.
Die zahlreichen Reformversprechen der Regierung Alfonso Portillo wurden
nicht umgesetzt. Die Dialoggruppe (Grupo de Diálogo), zu der auch die
Bundesrepublik Deutschland gehört, hat im Mai 2003 unter anderem gefordert,
dass die Situation der Menschenrechte verbessert, die Straflosigkeit bekämpft,
eine Antikorruptionskommission geschaffen, die Ausgaben für die Streitkräfte
eingedämmt und der Generalstab des Präsidenten endgültig aufgelöst werden
muss.
Laut dem Demokratieindex Lateinamerika 2003 der Konrad-Adenauer-
Stiftung liegt Guatemala im Bereich „Achtung der politischen Rechte und
Bürgerfreiheiten“ an letzter Stelle.
Auch die bevorstehenden Neuwahlen geben wenig Anlass zur Hoffnung auf
eine Verbesserung der innenpolitischen Situation: So hatte das
Verfassungsgericht vor kurzem den früheren Diktator und derzeitigen
Kongresspräsidenten Efraín Ríos Montt zu der Präsidentschaftswahl am 9. November 2003
zugelassen, obwohl dies nach früheren Gerichtsentscheidungen, insbesondere
des Obersten Gerichtshofs und des Obersten Wahlgerichts, und der
verbreiteten Auffassung namhafter Juristen gegen Artikel 186 der guatemaltekischen
Verfassung verstößt. Efraín Ríos Montt wird für schlimmste
Menschenrechtsverletzungen – rund 12 000 Menschen wurden während seiner
Militärherrschaft 1982/83 umgebracht – verantwortlich gemacht; gegen ihn wurden in
Guatemala und in Spanien Strafverfahren wegen Völkermord und Verbrechen
gegen die Menschlichkeit eröffnet, angestrengt von der Rigoberta-Menchú-
Stiftung sowie von Überlebenden der Massaker an der indigenen
Bevölkerung. Beobachter befürchten Wahlbetrug und massive Einschüchterungen vor
und während der Wahlen. Wir begrüßen daher die Entsendung von
internationalen Wahlbeobachtern.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Anstrengungen der
guatemaltekischen Regierung unter Präsident Alfonso Portillo zur Aufarbeitung der im
Bürgerkrieg begangenen Verbrechen?
Die Regierung Portillo hat keine Anstrengungen zur Aufarbeitung der im
Bürgerkrieg begangenen Verbrechen unternommen.
2. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Umsetzung des
Friedensabkommens zu fördern?
Die Friedensabkommen und deren Umsetzung sind Grundlage der öffentlichen
deutschen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Guatemala.
Schwerpunkt der Zusammenarbeit ist die „Friedenskonsolidierung und
Krisenprävention“. Alle Vorhaben der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit sind auf
diesen Schwerpunkt ausgerichtet.
Im politischen Dialog mit der guatemaltekischen Regierung thematisiert die
Bundesregierung sowohl auf bilateraler Ebene im Rahmen der periodisch
stattfindenden Regierungsverhandlungen und Konsultationen als auch auf
multilateraler Ebene im Rahmen der Konsultativgruppe der Interamerikanischen
Entwicklungsbank den Stand der Umsetzung der Friedensabkommen. Beim letzten
Konsultativgruppen-Treffen im Mai dieses Jahres in Guatemala-City wurde der
guatemaltekischen Regierung empfohlen, Schritte insbesondere bezüglich der
Entschädigung der Konfliktopfer, wichtiger Gesetzesvorhaben und der Arbeit
der Kommission zur Untersuchung von illegalen Machtapparaten zu
unternehmen. Defizite bei der Umsetzung der Friedensabkommen wurden insbesondere
im Hinblick auf die andauernde Benachteiligung und unzureichende
Beteiligung der Indígenas kritisiert.
Die Bundesregierung möchte darüber hinaus auf die folgenden maßgeblichen
Beiträge zur Förderung der Umsetzung der Friedensabkommen verweisen:
1. Wahrheitsfindungskommission (CEH) unter Vorsitz des deutschen
Völkerrechtlers Prof. Christian Tomuschat, die ihren Abschlussbericht 1999
vorlegte;
2. anhaltende Tätigkeit der Verifikationsmission der Vereinten Nationen (VN),
MINUGUA, die seit August 2002 unter Leitung des (deutschen)
Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs, Tom Königs, steht. Es besteht
Konsens in der Generalversammlung, das MINUGUA-Mandat um ein weiteres
Jahr bis Ende 2004 zu verlängern.
Die Bundesregierung erwartet, dass von der ebenfalls für 2004 anstehenden
Einrichtung eines Büros des VN-Hochkommissars für Menschenrechte ein
zusätzlicher Impuls ausgehen wird, die Umsetzung der Friedensabkommen weiter
voran zu bringen.
3. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Situation der
Menschenrechte in Guatemala auf bi- und multilateraler Ebene zu
thematisieren?
Die Bundesregierung und ihre europäischen Partner thematisieren im Rahmen
des bilateralen und multilateralen politischen Dialogs mit der
guatemaltekischen Regierung kontinuierlich die Situation der Menschenrechte in
Guatemala, dies in enger Zusammenarbeit mit MINUGUA, der
„Freundesgruppe“ (hierin vertreten sind: Spanien, Norwegen, USA, Mexiko, Kolumbien,
Venezuela), dem guatemaltekischen Menschenrechtsbeauftragten, deutschen,
guatemaltekischen und anderen Nichtregierungsorganisationen. Diesem Zweck
diente auch der Besuch der Beauftragten der Bundesregierung für
Menschenrechte und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Claudia Roth, in Guatemala
vom 28. bis zum 30. September 2003.
Die EU brachte in der EU-„Länderrede“ auf der 59. Sitzung der VN-
Menschenrechtskommission (MRK) im Frühjahr 2003 auch im Namen der
Bundesregierung ihre Sorge über die Menschenrechtssituation in Guatemala zum Ausdruck.
Die Bundesregierung und ihre Partner in der EU werden im Vorfeld der
kommenden 60. Sitzung der MRK, Frühjahr 2004, erneut darüber entscheiden,
welche Initiative sie bezüglich der Menschenrechtslage in Guatemala in der MRK
ergreifen werden.
4. Inwieweit ist die deutsche Entwicklungszusammenarbeit auf die
Verbesserung der Menschenrechtslage in Guatemala ausgerichtet?
Die Friedensabkommen und deren Umsetzung sind Grundlage der öffentlichen
deutschen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Guatemala. Alle
Vorhaben sind auf den Schwerpunkt „Friedenskonsolidierung und
Krisenprävention“ und in diesem Zusammenhang auf die Verbesserung der
Menschenrechtslage in Guatemala ausgerichtet. Im Bereich der politischen und bürgerlichen
Menschenrechte sind dies insbesondere die Programme zur Förderung des
Aussöhnungsprozesses, Genderförderung im Friedensprozess, interkultureller
Dialog und politische Beteiligung der Indígena-Bevölkerung, Erziehung für
Frieden und Demokratie sowie Dezentralisierung und Gemeindeentwicklung.
5. Welche Informationen hat die Bundesregierung über Repressalien
gegenüber Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften und
Hilfsorganisationen?
Inwieweit teilt sie die Ansicht einiger Nichtregierungsorganisationen, dass
eine staatliche Strategie hinter jenen Maßnahmen steckt?
In den letzten drei Jahren haben Morddrohungen und Einschüchterungen gegen
Menschenrechtsvertreter, Journalisten, Justizangehörige und Kirchenvertreter
zugenommen. Die guatemaltekische Regierung verurteilt diese Aktionen, hat
aber nach Kenntnis der Bundesregierung nichts Entscheidendes unternommen,
um diese Fälle aufzuklären und für Strafverfolgung sowie Strafvollstreckung
zu sorgen.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Maßnahmen der
guatemaltekischen Regierung zur Verbesserung der Lage der indigenen
Bevölkerung gemäß dem Abkommen über die Identität und die Rechte der
indigenen Bevölkerung (1994) sowie dem Friedensabkommen?
Die Bundesregierung stimmt mit MINUGUA und der internationalen
Gebergemeinschaft in der Wertung überein, dass die Abkommen über die Identität
und die Rechte der indigenen Bevölkerung die bisher am wenigsten
umgesetzten sind. Die Lebensrealität der indigenen Bevölkerung ist weiterhin durch
Diskriminierung und Exklusion bestimmt. Zwar wurden Gesetze zu kommunalen
und regionalen Entwicklungsräten und das sog. Maya-Sprachengesetz erlassen.
Notwendige Ausführungsverordnungen zu diesen Gesetzen und ausreichende
Mittel zur Umsetzung fehlen jedoch bisher.
Die Bundesregierung begrüßt die folgenden Einzelmaßnahmen:
a) das guatemaltekische Gesetz, das ethnische Diskriminierung als Delikt
einstuft;
b) das guatemaltekische Wiedergutmachungsprogramm für Opfer des
Bürgerkriegs, die mehrheitlich Indigene waren
c) das guatemaltekische Gesetz zur Dezentralisierung.
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Presse- und Meinungsfreiheit in
Guatemala vor dem Hintergrund der Nachrichten über systematische
Einschüchterungskampagnen gegen Journalisten?
Die Presse- und Meinungsfreiheit sind von der guatemaltekischenVerfassung
geschützt. Der Bundesregierung sind keine staatlich verordneten,
systematischen Eingriffe gegen die Presse- und Meinungsfreiheit bekannt. Zeitungen
und Fernsehsender sind allerdings wegen ihrer kritischen (und oft auch
einseitigen) Berichterstattung und Kommentierung immer wieder Ziel von
Regierungsangriffen. Bekanntestes Beispiel aus jüngerer Zeit ist das aus Sicht der
Bundesregierung und aller internationalen Beobachter illegale Steuerstrafverfahren
gegen die Zeitung „El Periódico“.
Vor den Präsidentschafts-, Kongress- und Kommunalwahlen (9. November
2003) kam es wiederholt zu Übergriffen auf Pressevertreter
(Wohnungseinbrüche mit Gewaltandrohung, Straßenhetzen am „schwarzen Donnerstag“
24. Juli 2003, Entführungen von Journalisten am 21. Oktober 2003). Der
Bundesregierung ist bekannt, dass sich an diesen Übergriffen teilweise
radikalisierte Parteianhänger des Präsidentschaftskandidaten E. Rios Montt der Frente
Republicano Guatemalteco (FRG) beteiligten.
8. Wie bewertet die Bundesregierung die noch andauernden Verhandlungen
zwischen der guatemaltekischen Regierung und den Vereinten Nationen
bezüglich der Einrichtung einer Kommission zur Aufklärung von
Verbrechen „paralleler Gruppen“ und „geheimer Sicherheitsapparate“
(CICIACS)?
Die Bundesregierung begrüßt die vorgesehene Einrichtung der CICIACS.
Die VN zögern mit der Entsendung des vorgesehenen VN-Vertreters in die
CICIACS, solange CICIACS-Kompetenzen innerhalb der juristischen
Strukturen Guatemalas nicht vertraglich definiert sind. Diese CICIACS-Kompetenzen
setzen jedoch Verfassungs- und Gesetzesänderungen in Guatemala voraus, die
Zeit beanspruchen. Das bisher vorgesehene Mandat für CICIACS ist begrenzt
und umfasst Datenerhebung, Empfehlungen an Regierung und Justiz,
Öffentlichkeitsarbeit.
Die Bundesregierung wird eine Projektunterstützung zugunsten CICIACS,
sobald die Verhandlungen über die Einrichtung dieser Kommission erfolgreich
abgeschlossen sind, wohlwollend prüfen.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung den Einfluss der offiziell aufgelösten
paramilitärischen Zivilen Verteidigungsgruppen (PAC) und ihre
Versuche, von der Regierung finanzielle Entschädigung für ihre vor 1996
„geleisteten Dienste“ zu erhalten?
Durch die Zusage einer Entschädigung für „geleistete Dienste“ (ca. 650 US-
Dollar pro Person) hat Präsident Alfonso Portillo die erneute Formierung der
PAC begünstigt und damit den Geist der Friedensabkommen von 1996 verletzt.
Damit besteht der Eindruck, dass der Entschädigung der PAC im Vergleich zur
Entschädigung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen eine höhere
Priorität beigemessen wird. Erste Teilauszahlungen in Höhe von rd. 215 US-Dollar/
Person an ca. 500 000 Ex-PAC-Mitglieder sind erfolgt. Weitere Beträge
müssten ggf. von der nächsten guatemaltekischen Regierung (Amtsantritt:
14. Januar 2004) gezahlt werden. Der bisherige Spitzenkandidat Oscar Berger
hat seine Bereitschaft zu weiteren Auszahlungen erklärt. Sein Herausforderer
und jetziger Gegenkandidat Alvaro Colom lehnt die Zahlungen ab.
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß des
Waffen- und des Drogenhandels in und nach Guatemala?
Die Bundesregierung geht nach den wenigen erhältlichen Informationen davon
aus, dass der Waffenhandel in und nach Guatemala nicht umfangreich ist.
Guatemala ist andererseits bedeutendes Ziel und Transitland für
Rauschgiftschmuggel. 2003 sind in Guatemala bis dato Drogen im Umfang von rd. 8
Tonnen beschlagnahmt worden.
11. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die großen Defizite im
Rechtssystem Guatemalas zu beseitigen, und wie könnte ihr Beitrag dazu
aussehen?
Die Probleme des Rechtssystems sind: schlechte Ausbildung und Bezahlung
von Richtern, Staatsanwälten und Polizei, Korruption außerhalb und innerhalb
des Systems (u. a. wegen der sehr niedrigen Gehälter),
Verschleppungsmöglichkeiten und völlig unzureichende Strafverfolgung (nur 3 % aller Delikte
werden verfolgt). Die Folgen sind: weitgehende Straflosigkeit („impunidad“)
und ein immer weiter um sich greifendes Gefühl der Rechtsunsicherheit
innerhalb der guatemaltekischen Gesellschaft.
Verbesserungen sind durch Finanzierung und Unterstützung langfristig
angelegter guatemaltekischer Reformmaßnahmen möglich. Die Bundesregierung
beteiligt sich im Rahmen von EU-Programmen an der Bewältigung dieser
Aufgabe. Im Rahmen der für 2004/05 anstehenden Verhandlungen der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit wird die Bundesregierung mit der neuen
guatemaltekischen Regierung überprüfen, auf welche Bereiche sich die zukünftige
Zusammenarbeit erstrecken wird.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Aufklärung der Morde an Myrna
Mack und Weihbischof Juan José Gerardi?
In den Mordfällen Mack und Gerardi hat es nach jahrelangen Verschleppungen
(Missbrauch von Rechtsmitteln, Verweigerung der Zusammenarbeit seitens des
Militärs) Verurteilungen hoher Offiziere gegeben. Aufgrund von
Revisionsentscheidungen betr. Prozessneuverhandlungen gibt es jedoch keine
rechtskräftigen Urteile.
13. In welcher Weise wird sich die Bundesregierung finanziell und personell
an einer Wahlbeobachtermission bei den bevorstehenden Wahlen
beteiligen?
Die 1. Wahlrunde hat am 9. November 2003 stattgefunden.
Nachdem die sog. Exploratory Mission (ExM) der Europäischen Kommission,
an der sich eine deutsche Expertin beteiligte, im Frühjahr 2003 festgestellt
hatte, dass die Voraussetzungen für die Durchführung einer
Wahlbeobachtungsmission in Guatemala gegeben waren (d. h. Wählerregistrierung, Möglichkeit
politischer Partizipation und Teilnahme, Einhaltung menschenrechtlicher
Standards, wahlrechtliche/administrative Vorgaben entsprechend allgemeiner und
regionaler Bestimmungen), stellte die Europäische Kommission eine Mission
unter Leitung des deutschen Mitglieds des Europäischen Parlaments Janis
Sakellariou zusammen. Deutschland entsandte, neben dem Missionsleiter, drei
Langzeitbeobachter und vier Kurzzeitbeobachter.
Die EU-Wahlbeobachtungsmission wird bis nach Abschluss des 2. Wahlgangs
(28. Dezember 2003) in Guatemala verbleiben.
Ein Wahlförderungsprojekt der Rigoberta-Menchu-Stiftung wurde aus
deutschen öffentlichen Mitteln gefördert. Dabei handelte es sich um Seminare in
ländlichen Gebieten, die (vornehmlich indigene) Wahlberechtigte über das
Procedere der Wahl und über die Bestimmungen zur Wahrnehmung des
Wahlrechts und dem damit verbundenen Akt der Wahl in Kenntnis setzten. Im
Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit wird ein Projekt zur
Förderung der Bürgerbeteiligung an den Gemeindewahlen unterstützt (siehe Antwort
auf Frage 19).
14. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Anzahl
unaufgeklärter Todesfälle bei Jugendlichen und Kindern in Guatemala
vor?
Über die Anzahl der getöteten Jugendlichen und Kinder gibt es sehr
unterschiedliche Angaben. Mit Sicherheit handelt es sich nach Informationen der
Bundesregierung um mehrere Hundert Todesfälle pro Jahr. Die
Nichtaufklärung dieser Todesfälle ist bisher die Regel.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Bemühungen der
guatemaltekischen Regierung zur Bekämpfung und Aufklärung der Morde an
Straßenkindern?
Die Bundesregierung muss, trotz Thematisierung dieser Frage im Rahmen des
Menschenrechtsdialogs mit der guatemaltekischen Regierung, feststellen, dass
die guatemaltekische Regierung keine Anstrengungen unternimmt.
16. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Beteiligung von
Angehörigen oder ehemaligen Angehörigen staatlicher Organe an Gewalttaten
gegenüber Straßenkindern, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung hat hierüber keine gesicherten Erkenntnisse.
Menschenrechtsorganisationen halten eine Beteiligung von Angehörigen oder ehemaligen
Angehörigen staatlicher Sicherheitsorgane jedoch für wahrscheinlich.
17. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorwurf von
Nichtregierungsorganisationen, dass die getöteten Jugendlichen Opfer von
„Säuberungsaktionen“ durch private Sicherheitsdienste sind?
Dieser Vorwurf ist plausibel. Nichtregierungsorganisationen halten zudem die
Beteiligung von Angehörigen der Nationalpolizei (Policia Nacional Civil) für
wahrscheinlich.
18. Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation der inhaftierten
Jugendlichen in den guatemaltekischen Gefängnissen?
Die Verhältnisse in den guatemaltekischen Gefängnissen sind für Erwachsene
wie für Jugendliche gleichermaßen katastrophal. Meutereien,
Ausbruchsversuche und Gewalttaten unter den Häftlingen sind daher an der Tagesordnung.
19. Welche konkreten Projekte – auch im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit – werden von der Bundesregierung zur Verbesserung der
Lebenssituation von Straßenkindern in Guatemala unterstützt?
Das seit 1997 laufende und von der Deutschen Gesellschaft für Technische
Zusammenarbeit (GTZ) im Auftrag der Bundesregierung durchgeführte
Straßenkinderprojekt wird weitergeführt, seit 2000 mit erweitertem Inhalt und unter
dem Titel „Integrierte Jugendförderung“. Die mit deutschen öffentlichen
Mitteln geförderte Beteiligung an Gemeindewahlen umfasst als
schwerpunktmäßige Zielgruppen, neben Frauen, auch heranwachsende Jugendliche.
20. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Kinderarbeit in
Guatemala vor?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass in deutschen Firmen
mit Sitz in Guatemala und in deren Zulieferungsbetrieben Kinder
arbeiten, und wenn ja, welche?
Kinderarbeit ist, trotz einschränkender gesetzlicher Bestimmungen, in
Guatemala weit verbreitet, insbesondere auf dem Lande (auf Kaffee- und
Zuckerplantagen). In deutschen Firmen mit Sitz in Guatemala arbeiten nach Kenntnis
der Bundesregierung keine Kinder.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333
21. Wie geht nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Regierung unter
Präsident Alfonso Portillo mit dem Problem der Kinderprostitution und
des Kinderhandels um und wie bewertet sie dies?
Präsident Alfonso Portillo und seine Regierung behandeln das Problem der
Kinderprostitution und das im Zusammenhang mit Adoptionen auftretende
Problem des Kinderhandels mit demselben geringen Engagement wie das
Problem der Straßenkinder.
22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß illegaler
Adoptionen guatemaltekischer Babys, insbesondere in Deutschland?
Sieht die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU „Politische Entwicklung in Guatemala“
(Bundestagsdrucksache 14/5431 vom 28. Februar 2001) in dieser Hinsicht
Fortschritte in der Aufklärungsarbeit, und wenn ja, welche?
Die bisher üblichen Vertragsadoptionen mit Hilfe skrupelloser Anwälte bzw.
Notare waren zwar moralisch verwerflich, nicht aber illegal im Rahmen der
herrschenden guatemaltekischen Gesetzgebung. Die mit dem Beitritt
Guatemalas zum Haager Übereinkommen betr. internationale Hilfe in
Adoptionsangelegenheiten erzielte, kurzfristige Verbesserung (Einrichtung einer generell für
Adoptionen zuständigen Zentralstelle, gerichtliche Adoption) wurde durch die
vom guatemaltekischen Verfassungsgericht erklärte Verfassungswidrigkeit des
Beitritts wieder hinfällig. Eine Neuregelung soll durch die Verabschiedung
eines nationalen Adoptionsgesetzes erreicht werden. Die Verabschiedung soll
vor Jahresende 2003 erfolgen.
Die guatemaltekische Adoptionsregelung hat für Deutschland nur begrenzte
Auswirkung, da die Anzahl der Fälle, in denen deutsche Eltern
guatemaltekische Kinder adoptieren, gering ist (ca. 15 bis 20 pro Jahr). Im Jahr 2003 sind
wegen der o. a. juristischen Probleme bisher 2 – nicht abgeschlossene –
Adoptionsverfahren anhängig.
Die Bundesregierung sieht seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU „Politische Entwicklung in Guatemala“
(Bundestagsdrucksache 14/5431) vom 28. Februar 2001 Fortschritte insofern, als durch
Aufklärungsarbeit (Berichterstattung der deutschen Botschaft in Guatemala-Stadt,
entsprechende Unterrichtung der Adoptionsstellen und Jugendämter in
Deutschland) Wünsche deutscher Eltern nach Adoption guatemaltekischer
Kinder und tatsächlich durchgeführte Adoptionen zurückgegangen sind.]