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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Behandlung von virtuellen Netzen in der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (G-SIG: 15010454)

Geschäftsmodell des Mobile Virtual Network Operator (MVNO); europäische Verbreitung, rechtliche Regelungen, Zuteilung von Rufnummern

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Datum

21.07.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/138102. 07. 2003

Behandlung von virtuellen Netzen in der Novelle des Telekommunikationsgesetzes

der Abgeordneten Rainer Funke, Rainer Brüderle, Daniel Bahr (Münster), Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) und darauf basierende Rechtsverordnungen differenzieren im Mobilfunkbereich lediglich zwischen Netzbetreibern und Diensteanbietern. Das Geschäftsmodell des Mobile Virtual Network Operator (MVNO) wird hingegen in der Rechtssetzung nicht berücksichtigt. Ein MVNO mietet sich Funkkapazitäten im Netz eines Mobilfunknetzbetreibers, um eigene Produkte auf Grundlage eigener Plattformen und eigener Kernnetzinfrastruktur anzubieten und gegenüber den Endkunden als einziger Ansprechpartner mit eigener SIM-Karte, eigener Rufnummer und eigener Kundendatenverwaltung aufzutreten. Obwohl MVNOs durchaus zur Belebung des Wettbewerbs beitragen und sowohl Netzbetreiber als auch die Endkunden ein Interesse am Markteintritt von MVNOs haben könnten, spielen sie im deutschen TKG überhaupt keine Rolle. Das ist auch deshalb problematisch, weil sich die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) in der Vergangenheit bei Entscheidungen Pro oder Contra MVNOs auf die nicht vorhandene rechtliche Erwähnung gestützt und somit deren Markteintritt deutlich erschwert hat. Völlig unabhängig davon, ob es zweckmäßig erscheint, Mobilfunknetze in die Regulierung mit einzubeziehen, gibt es Klärungsbedarf hinsichtlich der Haltung der Bundesregierung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche grundsätzliche Haltung nimmt die Bundesregierung zu virtuellen Netzen ein?

2

In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Geschäftsmodell der MVNOs praktiziert?

3

In welchen europäischen Ländern gibt es regulatorische Vorgaben für MVNOs?

4

Wird das Geschäftsfeld der MVNOs in der anstehenden TKG-Novelle eine Rolle spielen?

5

Wenn nein, warum nicht?

6

Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, der europäischen Zugangsrichtlinie zu folgen und MVNOs bestimmte Rechte (z. B. für den Marktzugang oder die Zusammenschaltung mit anderen Netzen) einzuräumen, um auf diese Weise den Wettbewerb im Mobilfunkbereich zu beleben?

7

Was hält die Bundesregierung von der Entscheidung der Reg TP, dass zuteilungsberechtigt für Rufnummernblöcke nur lizenzierte Mobilfunknetzbetreiber sein können (s. „Regeln für die Zuteilung von Rufnummern für öffentliche zellulare Mobilfunkdienste“, Verfügung 84/200 vom 6. Dezember 2000, AblReg TP 23/2000)?

8

Könnte diese Entscheidung Anlass geben, entsprechende Regelungen in der anstehenden TKG-Novelle zu treffen?

9

Was hält die Bundesregierung von dem Vorschlag, Rufnummern in kleineren Losen (derzeitige Zuteilung von mindestens 10 Millionen Rufnummern) zu vergeben?

Berlin, den 2. Juli 2003

Rainer Funke Rainer Brüderle Daniel Bahr (Münster) Ernst Burgbacher Jörg van Essen Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Hans-Michael Goldmann Dr. Christel Happach-Kasan Klaus Haupt Ulrich Heinrich Dr. Werner Hoyer Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Gisela Piltz Dr. Günter Rexrodt Dr. Hermann Otto Solms Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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