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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Abschaffung der Schaumweinsteuer (G-SIG: 15010757)

Entwicklung des Aufkommens der Schaumweinsteuer in den letzten fünf Jahren, Verwaltungsaufwand. Rechtfertigung der Schaumweinsteuer angesichts der Abschaffung in Österreich, Unterschiede zur Erhebung anderer Alkoholsteuern

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

01.03.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/249010. 02. 2004

Abschaffung der Schaumweinsteuer

der Abgeordneten Dr. Michael Meister, Heinz Seiffert, Otto Bernhardt, Peter Bleser, Peter H. Carstensen (Nordstrand), Gitta Connemann, Leo Dautzenberg, Albert Deß, Georg Fahrenschon, Klaus-Peter Flosbach, Ralf Göbel, Helmut Heiderich, Ursula Heinen, Uda Carmen Freia Heller, Dr. Peter Jahr, Bernhard Kaster, Julia Klöckner, Manfred Kolbe, Hans Michelbach, Marlene Mortler, Stefan Müller (Erlangen), Peter Rzepka, Norbert Schindler, Bernhard Schulte-Drüggelte, Kurt Segner, Christian Freiherr von Stetten, Thomas Strobl (Heilbronn), Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

In Österreich wird mit der Steuerreform 2005 der Steuersatz für die Schaumweinsteuer auf Null gesenkt. Damit wird in Österreich eine Bagatellsteuer de facto abgeschafft. Erwartet werden von dieser Maßnahme Absatzsteigerungen, die Verringerung von Wettbewerbsverzerrungen und der Erhalt von Arbeitsplätzen. In Deutschland wird die Schaumweinsteuer gleichwohl weiter erhoben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie hat sich das Aufkommen der in Deutschland erhobenen Schaumweinsteuer in den letzten fünf Jahren entwickelt?

2

Wie hoch ist der mit der Erhebung der deutschen Schaumweinsteuer verbundene Personal-, Verwaltungs- und Kostenaufwand der öffentlichen Verwaltung?

3

Welchen Personal-, Verwaltungs- und Kostenaufwand löst die Erhebung der deutschen Schaumweinsteuer in den betroffenen Unternehmen aus?

4

Wäre eine Senkung des deutschen Schaumweinsteuersatzes auf Null oder eine Abschaffung des deutschen Schaumweinsteuergesetzes rechtlich zulässig?

5

In welchen gegenwärtigen und künftigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird eine Schaumweinsteuer oder eine vergleichbare Steuer erhoben?

6

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Erhebung der deutschen Schaumweinsteuer Wettbewerbsverzerrungen auslöst, und wenn nein, warum nicht?

7

Plant die Bundesregierung die Senkung des Schaumweinsteuersatzes auf Null, und wenn nein, warum nicht?

8

Entfaltet die Schaumweinsteuer nach Auffassung der Bundesregierung Lenkungswirkungen?

9

Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Erhebung der Schaumweinsteuer angesichts der nicht konsequenten Ausgestaltung der Alkoholsteuern?

Berlin, den 9. Februar 2004

Dr. Michael Meister Heinz Seiffert Otto Bernhardt Peter Bleser Peter H. Carstensen (Nordstrand) Gitta Connemann Leo Dautzenberg Albert Deß Georg Fahrenschon Klaus-Peter Flosbach Ralf Göbel Helmut Heiderich Ursula Heinen Uda Carmen Freia Heller Dr. Peter Jahr Bernhard Kaster Julia Klöckner Manfred Kolbe Hans Michelbach Marlene Mortler Stefan Müller (Erlangen) Peter Rzepka Norbert Schindler Bernhard Schulte-Drüggelte Kurt Segner Christian Freiherr von Stetten Thomas Strobl (Heilbronn) Elke Wülfing Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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