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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Passagierdatensammlungen und Datenschutzrechte (G-SIG: 15010677)

Erhebung biometrischer Daten von Reisenden im Luftverkehr, insbesondere bei Reisen in die USA, internationale Vereinbarungen zum Austausch biometrischer Passagierdaten, Information betroffener Personen über den Umgang mit personenbezogenen Daten, Kontrollorgane hinsichtlich der Datenhaltung biometrischer Daten, Rolle von Reiseunternehmen bei der Datenerhebung, Kosten der Datenhaltung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

15.01.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/221810. 12. 2003

Passagierdatensammlungen und Datenschutzrechte

der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Günther Friedrich Nolting, Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im März 2003 ist ein US-Gesetz in Kraft getreten, das Fluggesellschaften bei transatlantischen Flügen zur Weitergabe von Passagierdaten an US-Behörden verpflichtet. Hinzu kommt, dass seit dem 1. Oktober 2003 nur noch Passagiere mit einem „maschinenlesbaren Pass“ ohne Visum in die USA einreisen dürfen und Passagiere in naher Zukunft einen Pass mit biometrischen Daten besitzen müssen. Nach Ansicht des Europäischen Parlaments könnte hierin ein Verstoß gegen geltendes EU-Datenschutzrecht liegen, da das Ziel der Datenbeschaffung und -speicherung unklar sei, die Anzahl der weiterzugebenden Daten sowie der Zeitraum für die Speicherung der Daten übertrieben erscheinen sowie die von der US-Regierung vorgesehenen Zusagen unzureichend und in einem Gerichtsverfahren nicht überprüfbar seien. Das Europäische Parlament fordert die EU-Kommission daher in einer Entschließung vom 9. Oktober 2003 (vgl. Bundesratsdrucksache 857/03) u. a. auf, unverzüglich Verhandlungen über ein internationales Abkommen einzuleiten, das datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.

Bei einem Treffen im französischen La Baule am 19. und 20. Oktober 2003 haben die Innenminister von Frankreich, Großbritannien, Spanien, Italien und Deutschland beschlossen, auch innerhalb der EU-Fluggesellschaften und andere Transportunternehmen zur Weitergabe von Passagierdaten zu verpflichten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche EU-Bürger und -Unternehmen betreffenden Maßnahmen der US-Regierung im internationalen Reiseverkehr zur Bekämpfung des Terrorismus und schwerer Verbrechen sind der Bundesregierung bekannt?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung diese Maßnahmen im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und im Hinblick auf den Datenschutz?

3

Welche Daten müssen welchen US-Behörden von Fluggesellschaften übermittelt werden, und wie lange werden die Daten aufbewahrt?

4

Welche Zusagen haben die USA der EU im Zusammenhang mit der Einführung einer Pflicht zur Weitergabe personenbezogener Daten gegeben, und welche Rechtsqualität haben diese Zusagen?

5

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene ergriffen, um einen ausreichenden Datenschutz zu gewährleisten?

6

Hat es Gespräche des Bundesministers des Auswärtigen, Joseph Fischer, und des Bundesministers des Innern, Otto Schily, mit den amerikanischen Kollegen zu diesem Thema gegeben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

7

Zu welchem Zeitpunkt soll eine Pflicht zur Weitergabe von Passagierdaten auch innerhalb der EU eingeführt werden?

8

Welches Ziel soll hiermit erreicht werden, und wie beurteilt die Bundesregierung die Verhältnismäßigkeit der Datenerhebung im Hinblick auf diese Zielsetzung?

9

Welche Daten sollen an welche Behörden weitergegeben werden, und wie lange sollen die Daten aufbewahrt werden?

10

Wie sollen die betroffenen Personen unterrichtet werden?

11

Welche Mechanismen zur Korrektur möglicher Fehler und welche unabhängigen Kontrollorgane sind vorgesehen?

12

Sollen Reisebüros oder Reiseabteilungen in internationalen Konzernen, deren originäre Aufgabe es ist, den Schutz ihrer Kundendaten zu gewährleisten, verpflichtet werden, die erforderlichen Daten zu sammeln, zu speichern und zu übermitteln?

13

Falls ja, wer soll in diesen Fällen für eventuell fehlerhafte Angaben verantwortlich gemacht werden?

14

Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung durch die Einführung von Passagierdatensammlungen?

15

Wer soll diese Kosten tragen?

Berlin, den 9. Dezember 2003

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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