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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Schutz von Urwäldern und Primärwäldern (G-SIG: 15010800)

Definitionen von Waldformen, Restbestände deutscher Ur- und Naturwälder, zur Urwaldentwicklung geeignete Waldgebiete nach Greenpeace-Definition, Verbund von Natur- und Wirtschaftswäldern, Maßnahmen zum Schutz der Ur- und Primärwälder und gegen illegalen Holzeinschlag, Holzimport und -export, Preisentwicklung und Konkurrenzfähigkeit, Bedeutung der Holzverwertung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Datum

24.03.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/263303. 03. 2004

Schutz von Ur- und Primärwäldern

der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann, Birgit Homburger, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Illegaler Holzeinschlag zerstört in den waldreichen Regionen der Erde wertvolle Wälder. Nach Schätzungen von WWF-Deutschland erfolgen in Russland bis zu 60 % des Holzeinschlags illegal und im Amazonasgebiet sogar bis zu 80 %. Die Gründung des FSC (Forest Stewardship Council) hat diese Entwicklung bisher nicht wesentlich beeinflussen können. Inzwischen gibt es weltweit verschiedene Zertifizierungssysteme für Holz, von denen insbesondere der PEFC (Pan-European Forest Certification) in Deutschland Bedeutung hat, da mehr als die Hälfte der Waldflächen in Deutschland vom PEFC zertifiziert wurden. Die Landesforstverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern wurde Ende des vergangenen Jahres vom PEFC zertifiziert, der AFS (Australian Forest Standard) hat die Anerkennung durch den PEFC erzielt.

Im Februar fand in Kuala Lumpur, Malaysia, die 7. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die Biologische Vielfalt statt. Ein Thema war die Zerstörung der Urwälder insbesondere durch illegalen Holzeinschlag. Mehr als die Hälfte der an Land lebenden Tier- und Pflanzenarten haben Urwälder als Lebensraum.

Derzeit werden von verschiedenen Umweltorganisationen Entwürfe und Resolutionen zum Schutz der noch vorhandenen Urwälder erarbeitet (1) und (2). Diese Entwürfe richten sich primär gegen den illegalen Holzhandel und setzen sich für den Schutz von Ur- und Primärwäldern ein. Die fortschreitende Zerstörung der Primärwälder in den Tropen, aber auch in den borealen Regionen, ist ein Problem für den globalen Klimaschutz und den Arten- und Lebensraumschutz. Der Schutz der Ur- und Primärwälder ist dringend geboten.

Die im Greenpeace-Entwurf (1)/(S. 26/27, Artikel 1) angeführte Urwaldkonvention stützt sich auf eine international vereinbarte Definition von Urwald. Greenpeace weitet diese Definition jedoch im Folgenden auch auf „geeignete Gebiete, die zu Urwäldern entwickelt werden können“ aus. Dies bedeutet, dass auch Wälder, die heute keine Urwälder mehr sind, zu solchen entwickelt werden sollen. Dies ist jedoch mit der Definition von Artikel 1 der Urwaldkonvention nicht kompatibel. Es bleibt unklar, wodurch sich diese Gebiete dann auszeichnen sollen.

Der zu Recht kritisierten Praxis der Zerstörung von Primärwäldern und des illegalen Holzeinschlags soll mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen begegnet werden. Diese werden jedoch so weit gefasst, dass die ordnungsrechtlichen Maßnahmen auch die im Rahmen der deutschen Waldgesetze nachhaltig betriebene Forstwirtschaft deutlich beeinträchtigen könnten. Es besteht außerdem die Gefahr, dass durch undifferenziert geführte Diskussionen das Image des Holzes, unseres wichtigsten nachwachsenden Rohstoffs, beeinträchtigt werden könnte.

Bei den Diskussionen über die Tropenwaldzerstörung in den 80er Jahren wurden bereits entsprechende Erfahrungen gemacht (Quellennachweis: 1. Greenpeace-Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Holzhandels zum Schutz von Urwäldern und anderen Primärwäldern/ Urwaldschutzgesetz – UrwSchG, vom 14. Januar 2004 2. Gemeinsame Resolution vom 4. Februar 2004 von: Greenpeace, Deutscher Naturschutzring/DNR, Naturschutzbund Deutschland/NABU, WWF Deutschland, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland/BUND, etc. zur 7. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Konvention über die Biologische Vielfalt (COP 7 der CBD)).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche wissenschaftlichen Definitionen zu folgenden Waldformen legt die Bundesregierung ihren Entscheidungen zugrunde:

a) Urwald

b) Altwald

c) Naturwald

d) Primärwald

e) Sekundärwald?

2

Werden diese Begriffe international einheitlich verwendet, und wenn nicht, welche Unterschiede gibt es?

3

Sind die von der Bundesregierung verwendeten Definitionen identisch mit den von der Expertenkonferenz der FAO erarbeiteten Definitionen, die im Konferenzbericht (Proceedings – Second expert meeting on harmonizing forest-related definitions for use by various stakeholders; Rome, 11.–13. September 2002, revised edition) genannt werden, und wenn nicht, welche Unterschiede gibt es?

4

Gibt es noch weitere Differenzierungen dieser Waldformen? Wenn ja, um welche Unterformen handelt es sich, und wie sind diese definiert?

5

Welche Restbestände an Ur- und Naturwäldern gibt es in der Bundesrepublik Deutschland, welchen Schutzstatus haben sie, wie groß sind sie und in welchen Bundesländern liegen sie?

6

Existiert eine Definition für den im Greenpeace-Entwurf (1, S. 27 bis 29) eingeführten, aber nicht näher bestimmten Terminus des „geeigneten Waldgebietes, das sich zum Urwald entwickeln kann/soll“?

7

Nach welchen Kriterien beurteilt gegebenenfalls die Bundesregierung die Eignung eines Waldgebietes zur Urwaldentwicklung und sieht die Bundesregierung diese Kriterien für deutsche Naturwaldgebiete erfüllt, und wenn ja, für welche?

8

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Einschränkungen der Bewirtschaftung von Wäldern mit dem Ziel, eine Wiederherstellung von Urwäldern zu initiieren, im Privatwald entschädigt werden müssen oder nur im Rahmen des Vertragsnaturschutzes im Wald durchgeführt werden können, und wenn nein, warum nicht?

9

Ist die Naturwalddichte in der Bundesrepublik Deutschland ausreichend, um eine genügend große Gebietsfläche zu schaffen, die für das langfristige Überleben gesunder Populationen von Pflanzen und Tieren essentiell ist, damit Genaustausch stattfinden kann und Einzelpopulationen nicht degenerieren, oder ist der Verbund mit Wirtschaftswäldern zwingend?

10

Wie plant die Bundesregierung gegen eine weitergehende Zerstörung der Primärwälder, deren Fläche – besonders im Bereich der Tropen – seit Jahren rückläufig ist, vor allem bedingt durch die Armut in den Drittweltländern, wirkungsvoll einzutreten?

11

Was unternimmt die Bundesregierung gegen den weltweit ständig an Bedeutung zunehmenden illegalen Holzeinschlag, der zu der legal geernteten Hiebmenge – in den offiziellen Statistiken ist ausgewiesen, dass auf der Waldfläche von weltweit 3,9 Mrd. ha jährlich etwa 3,3 Mrd. m3 Rundholz geerntet werden – noch hinzukommt, und was unternimmt die Bundesregierung gegen die Einfuhr solchen Holzes?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis über illegalen Holzeinschlag in der EU der 15 Mitgliedstaaten oder in den zehn Beitrittsstaaten bzw. über die Zerstörung von Ur- und Primärwäldern, und wenn ja, in welchen Ländern, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zum Schutz dieser Wälder initiiert?

13

In welchem Umfang importiert die Bundesrepublik Deutschland Holz und Holzprodukte (Menge und Wert), welches sind die wichtigsten Importländer und für welche Verwendungszwecke wird Holz importiert?

14

Welchen Anteil hat der Import von Holz und Holzprodukten an der gesamten Verwendung von Holz und Holzprodukten in Deutschland?

15

In welchem Umfang exportiert die Bundesrepublik Deutschland Holz und Holzprodukte (Menge und Wert) und welcher Anteil wird gegebenenfalls nach Verarbeitung reimportiert?

16

Welcher Anteil des Holzimports erfolgt nach Schätzung der Bundesregierung aus illegalem Holzeinschlag?

17

In welchem Umfang könnte nach Einschätzung der Bundesregierung der Import von Holz aus illegalem Holzeinschlag durch vermehrten Einschlag aus nachhaltiger Waldwirtschaft in Deutschland vermindert werden?

18

Wie haben sich die Preise für Industrieholz und für Stammholz in den letzten zehn Jahren in Deutschland entwickelt und sind sie nach Einschätzung der Bundesregierung konkurrenzfähig gegenüber Importen?

19

Welche Bedeutung hat nach Einschätzung der Bundesregierung die rohstoffliche und energetische Verwertung von Holz und Holzprodukten in Deutschland?

Berlin, den 3. März 2004

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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