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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Verschuldung in der gesetzlichen Krankenversicherung (G-SIG: 15010968)

Stand der Verschuldung der GKV am 31. März 2004, Vergleich zur Jahresrechnung 2002, Auswirkung des GKV-Modernisierungsgesetzes, Haftungsregelungen des neuen § 155 SGB V, Entschuldungspläne, Insolvenzfähigkeit von gesetzlichen Krankenkassen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

Datum

29.06.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/312910. 05. 2004

Verschuldung in der gesetzlichen Krankenversicherung

der Abgeordneten Dr. Dieter Thomae, Detlef Parr, Dr. Heinrich L. Kolb, Daniel Bahr (Münster), Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Eberhard Otto (Godern), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Max Stadler, Dr. Guido Westerwelle, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Weite Teile der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befinden sich auch nach Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) in einer schwierigen finanziellen Situation, die durch einen hohen Grad an Verschuldung geprägt ist. Es besteht der Eindruck, dass sich die Schulden nicht aus der Aufnahme von Kassenverstärkungskrediten erklären lassen. Damit stellt sich die Frage danach, in welchem Umfang überhaupt Potenzial zu der angekündigten Lenkung der Beiträge vorhanden ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Wie hoch ist der Stand der Verschuldung der GKV zum 31. März 2004?

2

Wie hoch sind die Rücklagen der GKV zum 31. März 2004?

3

Wie hoch ist die Verschuldung je Mitglied der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen (nicht Kassenarten) zum 31. Dezember 2003 und 31. März 2004?

4

Wie hoch ist in den einzelnen Kassenarten der Stand des jeweils noch vorhandenen Vermögens und der Stand der Schulden (also in nicht-konsolidierter Angabe)?

5

Wie viele Kassen jeder einzelnen Kassenart hatten Ende des Jahres 2003 Schulden bzw. noch vorhandenes Vermögen, jeweils klassifiziert bis zu 100 Euro je Mitglied, von 100 bis zu 200 Euro je Mitglied und größer-gleich 200 Euro je Mitglied?

6

Wie waren die entsprechenden Daten nach Ausweis der Jahresrechnungen 2002?

7

Wie hat die Bundesregierung diese Informationen für das Jahr 2002, die zum Zeitpunkt der Konsensverhandlungen zum GMG vorlagen, bei der Berechnung des Finanztableaus zum GMG berücksichtigt?

8

Waren diese Berechnungen und die damals unterstellten Rahmenbedingungen für die Entschuldung der Kassen aus heutiger Sicht realistisch?

9

Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der verschlechterten Rahmenbedingungen (anhaltende Arbeitslosigkeit, wegbrechende Einnahmen der Sozialversicherungsträger, höhere Verschuldung der GKV als Mitte 2003 angenommen etc.) die gesetzlichen Regelungen zur Entschuldung zu verändern bzw. den Entschuldungsprozess zeitlich zu strecken?

Wie beurteilt die Bundesregierung entsprechende Forderungen einzelner Kassen?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die weitere Entwicklung?

11

Wie hoch sind die Kreditlinien der gesetzlichen Krankenkassen für so genannte Kassenverstärkungskredite?

12

Welche Kreditaufnahmeanträge wurden seit dem 1. Januar 2004 von den Aufsichten (BVA und Sozialministerien der Länder) abgelehnt bzw. genehmigt?

Für den Fall der Genehmigung: Mit welcher Begründung wurden sie bewilligt?

13

Inwieweit haben die einzelnen Spitzenverbände der GKV in ihren Satzungen Regelungen für finanzielle Hilfen nach § 265a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert und inwieweit werden diese Regelungen genutzt?

14

Haben einzelne Spitzenverbände seit Inkrafttreten des GMG die diesbezüglichen Regelungen verändert und damit auf die veränderten gesetzlichen Bedingungen der Entschuldung reagiert?

Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?

15

In welchem Ausmaß bzw. in welcher Zahl wurden bei den einzelnen Spitzenverbänden seit Beginn des Jahres und auf der Grundlage der geänderten Rechtslage zur Entschuldung von einzelnen Kassen Anträge nach § 265a SGB V gestellt?

16

Welche Haftungsregelungen wurden auf der Grundlage des neuen § 155 Abs. 5 SGB V bislang geschaffen, nachdem die Verbände in ihrer Satzung die Bildung eines Fonds vorsehen können, um die Haftungsverpflichtungen einzelner Krankenkassen zu erfüllen bzw. auf Bundesebene die Landesverbände bei dieser Aufgabe zu unterstützen?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung die Fortschritte beim Abbau der Verschuldung innerhalb der einzelnen kassenartenbezogenen Haftungsgemeinschaften?

18

Inwieweit (wie viele Kassen und in welchem Ausmaß) haben innerhalb der einzelnen Kassenarten einzelne Kassen bzw. Mitgliedsverbände Darlehen bei ihrem jeweiligen Spitzenverband aufgenommen?

19

Wie beurteilt die Bundesregierung solche Darlehen vor dem Hintergrund, dass die Spitzenverbände der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) unterliegen?

20

Für wie viele Kassen jeder einzelnen Kassenart erwartet die Bundesregierung die Abgabe von Entschuldungsplänen nach § 222 Abs. 4 SGB V bei den Aufsichtsbehörden?

21

Wie sieht der Arbeitsplan der Aufsichten für die Prüfung und Genehmigung dieser Entschuldungspläne aus?

22

Haben die Aufsichtsbehörden quantitativ und qualitativ ausreichende Arbeitskapazität für diese Aufgabe, bzw. wie wird die Bundesregierung die Aufsichten bei der Bewältigung dieser Aufgabe unterstützen und damit eine qualifizierte Prüfung sicherstellen?

23

Inwieweit sind die Spitzenverbände der Krankenkassen auf die Abstimmung der Entschuldungspläne mit ihren Mitgliedskassen eingerichtet und (ggf.) beabsichtigt die Bundesregierung, die Spitzenverbände bei der Bewältigung dieser Aufgabe zu unterstützen?

24

Was passiert, wenn einzelne Krankenkassen zum 31. Dezember 2007 nicht schuldenfrei sind?

25

Was geschieht, wenn ein Haftungsfall bzw. die Kumulation von Haftungsfällen eine Haftungsgemeinschaft auf Bundesebene finanziell überfordern würde, d. h. wenn die Leistungsfähigkeit aller anderen Krankenkassen hierdurch nicht mehr gegeben wäre?

26

Welche Konsequenzen hätte die Einführung der Insolvenzfähigkeit von gesetzlichen Krankenkassen außer den Verlust des Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts?

27

Welche Möglichkeiten außer Beitragssatzerhöhungen haben gesetzliche Krankenkassen seit Januar 2004, sich zusätzliche Liquidität zu beschaffen?

28

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass es dabei zu rechtswidrigen Praktiken kommt, die andere belasten?

Berlin, den 7. Mai 2004

Dr. Dieter Thomae Detlef Parr Dr. Heinrich L. Kolb Daniel Bahr (Münster) Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Dr. Christel Happach-Kasan Klaus Haupt Ulrich Heinrich Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Eberhard Otto (Godern) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Günter Rexrodt Dr. Max Stadler Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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