4. Welche Ziele wurden mit den einzelnen Maßnahmen jeweils konkret verfolgt?
Die Bundesregierung hat nach den Anschlägen des 11. September 2001 eine Vielzahl von Maßnahmen zur Stärkung der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland getroffen. Besonders wichtige Maßnahmen sind bereits zur Erläuterung der strategischen Zieldimensionen in der Antwort zu Frage 1 dargestellt. Hervorzuheben sind ferner folgende Maßnahmen.
a. Terroristische Strukturen zerstören – hoher Fahndungs- und Ermittlungsdruck
Zu den Maßnahmen, die terroristische Strukturen zerstören und einen hohen Fahndungs- und Ermittlungsdruck aufbauen und anhaltend aufrechterhalten, gehört die Einfügung eines neuen § 129b ins Strafgesetzbuch, der die Straftatbestände der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§§ 129, 129a StGB) auf Vereinigungen im Ausland ausdehnt und die Vorschriften über den erweiterten Verfall (§ 73d StGB) und die erweiterten Voraussetzungen der Einziehung (§ 74a StGB) bei Straftaten nach §§ 129 und 129a auch in Verbindung mit 129b StGB für anwendbar erklärt. Im Rahmen der Umsetzung des Rahmenbeschlusses der EU vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung wurden der Katalog der Straftaten in § 129a StGB erweitert, einzelne Höchststrafen angehoben und der Begriff der terroristischen Vereinigung teilweise durch neue Kriterien ergänzt. Zu erwähnen sind außerdem die Erweiterung der Zentralstellenbefugnis des BKA, die Einrichtung einer „Financial Intelligence Unit“ (FIU) beim BKA zur Koordinierung und Bündelung des Gesamtprozesses der Informationsauswertung bei Geldwäscheverdacht und bei Verdacht auf Terrorismusfinanzierung und die Unterstützungstätigkeit des BKA bei Rasterfahndungsmaßnahmen der Länder.
Wichtig zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus sind auch die Erweiterung des Vortatenkatalogs einer Geldwäsche in § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StGB, die Einführung eines automatisierten Abrufsystems für Kontenstammdaten (§ 24c KWG) zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, die Sicherstellung der Transparenz im Zahlungsverkehr durch vollständige Erfassung und Weiterleitung von Transaktionsdaten bei Überweisungen (§ 25b KWG) und auch die Schließung von Rechtslücken bei der Einfrierung von Vermögenswerten mutmaßlicher Terroristen (§ 6a KWG), so dass beim Vorliegen von Tatsachen, die darauf schließen lassen, dass von einem Institut angenommene Vermögenswerte oder Transaktionen der Finanzierung einer terroristischen Vereinigung dienen oder im Fall der Durchführung einer Finanztransaktion dienen würden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht befugt ist, der Geschäftsführung des Instituts Anweisungen zu erteilen, dem Institut Verfügungen von einem bei ihm geführten Konto oder Depot und die Durchführung von sonstigen Finanztransaktionen zu untersagen.
Darüber hinaus kontrollieren die Zollstellen bei der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, dass – als weitere Maßnahme zur Bekämpfung des Terrorismus – keine direkten oder indirekten Lieferungen von Gütern an die auf der Liste der Vereinten Nationen aufgenommenen Al-Qaida- und Taliban-Terroristen durchgeführt werden.
Deutsche militärische Kräfte haben in der Operation Enduring Freedom (OEF) in Afghanistan zusammen mit anderen Koalitionspartnern mehrere Einsätze im aktiven Kampf gegen terroristische Strukturen erfolgreich durchgeführt, um Führungs- und Ausbildungseinrichtungen von Terroristen auszuschalten.
b. Den Terrorismus bereits im Vorfeld aufklären und abwehren
Zahlreiche Maßnahmen der Bundesregierung haben das Ziel, Terrorismus bereits im Vorfeld aufzuklären und abzuwehren. Dazu gehören ausländer- und asylrechtliche Maßnahmen sowie Maßnahmen mit Bezug auf Ausländervereine, wie beispielsweise die Erweiterung von Einreise/Aufenthalts-Verboten (keine Erteilung von Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen an Personen, die die freiheitlich demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden, sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligen, öffentlich zur Gewaltanwendung aufrufen oder den internationalen Terrorismus unterstützen), die Verbesserung der Identitätsfeststellung und -sicherung, die Erweiterung der Möglichkeiten zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen im Visumverfahren und anderen ausländerrechtlichen Verfahren, die Sprachaufzeichnung für Sprachanalyse zur Herkunftsbestimmung, die Beteiligung der Sicherheitsbehörden im Visumverfahren bei Problemstaaten (Umsetzung von § 64a AuslG) und die Erweiterung der Verbotsgründe für Ausländervereine sowie ausländische Vereine und damit die Verhinderung der vereinsmäßig organisierten Unterstützung gewalttätiger oder terroristischer Organisationen.
Der Verbesserung der Erkenntnisgewinnung dienen unter anderem folgende Maßnahmen: die Änderung der Dienstegesetze (BVerfSchG, MADG, BNDG), die Änderung des Artikel 10-Gesetzes, die Einführung einer Pflicht des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und der Ausländerbehörden der Länder, von sich aus den jeweils zuständigen Verfassungsschutzbehörden über ihnen bekannt gewordene verfassungsschutzrelevante Bestrebungen von Asylbewerbern und Ausländern zu informieren, die Erweiterung der Rasterfahndungsmöglichkeiten um die Einbeziehung bestimmter Sozialdaten und der Einsatz von Dokumentenberatern des Bundesgrenzschutzes zur Verbesserung der Qualität von Dokumentenüberprüfungen an ausländischen Flughäfen durch Schulung und Beratung von Luftfahrtunternehmen und deutschen Auslandsvertretungen.
Die Bundesregierung hat auch Maßnahmen und Vorhaben zur Entwicklung technischer Hilfsmittel zur Terrorismusbekämpfung abgeschlossen bzw. eingeleitet, wie zum Beispiel den Auf- und Ausbau einer IT-Unterstützungsstelle für Sicherheitsbehörden beim Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik zur Unterstützung der Sicherheitsbehörden bei der technischen Analyse und Auswertung von Datenträgern (die z. B. in Strafverfahren als Beweismittel benötigt werden, insbesondere wenn die Datenträger besonders gegen Zugriff gesichert sind), die Ergänzung der Dokumentenprüftechnik im Bundesgrenzschutz zur Verbesserung von Urkundenüberprüfungen, die Aufnahme biometrischer Merkmale in deutsche Personaldokumente zur Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von Personaldokumenten ähnlich aussehender Personen, die Entwicklung eines Millimeterwellenverfahrens für die Passagierkontrolle zur Auffindung gefährlicher Objekte (Projekt „mPass“) und die Erhöhung der Auffindgeschwindigkeit von explosiven Stoffen und gefährlichen Objekten in Reise- und Handgepäck mit Durchstrahlungsverfahren bei Erhöhung der Prüfgeschwindigkeit (Forschungsvorhaben „AUGE“).
Deutsche See- und Seeluftstreitkräfte führen im Rahmen der Operation Enduring Freedom in den Seegebieten am Horn von Afrika und im Rahmen der NATO-Operation Active Endeavour im Mittelmeer Aufträge zur Aufklärung und Seeraumüberwachung sowie zum Schutz von Schiffen der Koalitionspartner durch. Ziel ist es, terroristischen Organisationen die Nutzung dieser Seewege zu verwehren und die Sicherheit des internationalen Schiffsverkehrs zu gewährleisten.
c. Die internationale Zusammenarbeit weiter ausbauen
Deutschland hat alle zwölf Anti-Terrorismuskonventionen der VN gezeichnet und elf bereits ratifiziert; die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zur letzten dieser zwölf Konventionen (Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus) steht kurz bevor. Im Rahmen der Vereinten Nationen hat Deutschland als derzeitiges Mitglied des Sicherheitsrates an der Reform des Anti-Terrorismus- Ausschusses und des Al-Qaida/Taliban-Sanktionsausschusses mitgewirkt und unterstützt aktiv die Implementierung der VN-SR-Resolution 1373. Der Al-Qaida/Taliban-Sanktionsausschuss konnte zahlreiche terroristische Organisationen und Personen – auch mit deutscher Mitwirkung – auf seine Sanktionsliste setzen und damit deren Aktionsmöglichkeiten erheblich und nachhaltig einschränken. Ferner wirkt Deutschland gemeinsam mit seinen EU und G 8 Partnern auf die Vollendung der sog. umfassenden Antiterrorismuskonvention und der Nuklearterrorismuskonvention der VN hin und wirbt weltweit für Ratifizierung und Umsetzung der o. g. zwölf Anti-Terrorismuskonventionen. Im Rahmen der von der G 8 ins Leben gerufenen counter terrorism action group wird die Drittstaatenunterstützung u. a. in diesen Bereichen koordiniert.
Innerhalb der EU ist Deutschland in den verschiedenen Gremien, die sich mit der Terrorismusbekämpfung befassen, aktiv tätig, sowohl im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik als auch im Bereich Justiz und Inneres. Dies gilt z. B. für die Umsetzung der europäischen Sicherheitsstrategie und der Überarbeitung des Aktionsplanes. Deutschland wird sich auch aktiv an der Erarbeitung der vom Europäischen Rat in Auftrag gegebenen langfristigen EU- Strategie beteiligen, die an allen Faktoren ansetzt, welche zur Entstehung von Terrorismus beitragen. Gleiches gilt für die Erstellung von thematischen und geographischen Bedrohungsanalysen wie für die Listung terroristischer Personen und Gruppierungen.
Vereinbart wurde die bessere Nutzung der bereits bestehenden EU-Organe, wie Europol, Eurojust sowie sonstiger Foren, wie der Task-Force der Polizeichefs und ein verstärkter Informationsaustausch der Terrorismusbekämpfungsbehörden der Mitgliedstaaten (Polizei, Nachrichtendienste, Zoll) auf horizontaler Ebene. Ebenso wird der Dialog mit Drittstaaten zu Fragen der Terrorismusbekämpfung weiter verstärkt.
Mit der zum 1. Januar 2005 geplanten Einrichtung der Europäischen Grenzschutzagentur wird die Zusammenarbeit der Grenzpolizeien in der EU institutionalisiert. Damit wird eine intensivere Bekämpfung der illegalen Migration sowie der Organisierten Kriminalität und der Fahndung nach Terroristen einhergehen.
Auf maßgebliches Hinwirken der Bundesregierung hat der Sonderrat der Innen- und Justizministerinnen und -minister am 19. März 2004 das Generalsekretariat und den Hohen Beauftragten Solana gebeten, bis Juni 2004 Vorschläge vorzulegen, die im Ratssekretariat der EU eine nachrichtendienstliche Kapazität für alle Aspekte der terroristischen Bedrohung vorsehen, beispielsweise die Schaffung eines „Informationboards“.
Die zeitlichen Vorgaben für die Einführung biometrischer Merkmale in Pässen, Visa und Aufenthaltstitel wurden so abgestimmt, dass es möglich wird, im EU- Rahmen noch in 2005 mit der Ausgabe von Pässen, Visa und Aufenthaltstiteln zu beginnen, die biometrische Merkmale enthalten. Deutschland hat die Lichtbildintegration im Visum bereits eingeführt und damit eine Vorreiterrolle innerhalb der EU eingenommen.
In Vorbereitung befindet sich das „VIS“ (Visa Information System), eine zentrale europäische Visadatenbank, die die Zusammenarbeit der EU-Partner auf diesem Gebiet weiter stärken wird. Die Bundesregierung ist hier maßgeblich an der Entwicklung beteiligt.
Die Kommission wurde beauftragt, zum nächsten Europäischen Rat im Juni 2004 Vorschläge zum Informationsaustausch von personenbezogenen Daten (DNA, Fingerabdrücke und Visadaten) zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung vorzulegen. Diese Vorschläge sollen auch Vorschriften umfassen, die den Zugang der nationalen Polizeibehörden zu den EU-Datenbanken betreffen.
Spätestens im Juni 2004 wird die Kommission einen Vorschlag für ein gemeinsames EU-Konzept beim Austausch von Daten über Reisende zu Zwecken des Grenzschutzes, der Luftsicherheit sowie anderen polizeilichen Zwecken vorlegen.
Darüber hinaus ist es eine deutsche Initiative, elektronische Profilfahndungen zeitgleich mit anderen interessierten europäischen Staaten durchzuführen und sich über die Ergebnisse gegenseitig zu informieren. Ziel ist es dabei, mögliche Terroristen oder Unterstützer ausfindig zu machen, bevor sie Anschläge verüben, sowie das terroristische Umfeld und die Strukturen terroristischer Netzwerke aufzuhellen.
Deutschland setzt sich mit Nachdruck für die Weiterentwicklung des Schengener Informationssystems (SIS) ein, dem gerade bei der Terrorismusbekämpfung eine große Bedeutung zukommt. Die Bundesregierung hat dafür gesorgt, dass die auf der Liste der Vereinten Nationen aufgenommenen Al-Qaida- und Taliban-Terroristen im SIS zur Grenzfahndung europaweit ausgeschrieben worden sind.
Das „NATO Military Concept for Defence Against Terrorism“ identifiziert mögliche militärische Handlungsfelder der Allianz: die Verbesserung der präventiven Schutzmaßnahmen und der Abwehr (z.B. Überwachung von Luftraum und Seegebieten), auf Anforderung nationaler Behörden die Unterstützung bei der Katastrophenbewältigung nach terroristischen Angriffen großen Ausmaßes, den Kampf gegen Terroristen und deren Infrastruktur und die Verbesserung der Kooperation mit internationalen Organisationen (VN, EU, OSZE). Darüber hinaus sollen die Koordination im „Partnership-for-Peace“-Rahmen, der Mittelmeerdialog und die Sonderbeziehungen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus weiter gefestigt werden.
Ein wesentliches Ziel ist es, Terroristen den Zugang zu Massenvernichtungswaffen, d. h. atomaren, biologischen und chemischen Waffen, und im Nuklearbereich insbesondere zu so genannten Schmutzigen Bomben (radiologischen Waffen) sowie Trägermitteln zu verwehren. G 8 und die Europäische Union haben hier einen gemeinsamen internationalen Handlungsrahmen abgesteckt, der insbesondere durch die vom Allgemeinen Rat der EU am 10. Dezember 2001 beschlossene „Zielgerichtete Initiative“, die EU-Strategie zur Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und die G 8 Gipfelerklärungen von Kananaskis (2002) und Evian (2003) beschrieben wird. Kernelemente sind die Stärkung der multilateralen Instrumente auf dem Gebiet der Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung, eine Stärkung der Exportkontrolle, die Verbesserung der Abrüstungszusammenarbeit insbesondere mit Russland und Ländern der ehemaligen Sowjetunion und die Intensivierung des politischen Dialogs mit Drittstaaten.
Die Bundesregierung wird sich aktiv für eine Umsetzung dieser Ziele einsetzen und neben den nationalen Exportkontrollen auch die internationalen Nichtverbreitungs- und Exportkontrollregime, d. h. das IAEO-Safeguards-System, die Nuclear Suppliers Group, das Missile Technology Regime und die Australische Gruppe stärken. Die Bundesregierung wird ferner dazu beitragen, der Bedrohung durch konventionelle Waffen, insbesondere durch tragbare Flugabwehrsysteme (ManPADS) in den Händen von Terroristen entgegenzuwirken. Sie wirkt im Rahmen des Exportkontrollregimes „Wassenaar Arrangement“ darauf hin, dass tragbare Flugabwehrsysteme nicht mehr an private Abnehmer geliefert und zukünftig mit Kodierungen versehen werden, die im Falle eines Diebstahls einen Abschuss durch Unbefugte verhindern. In enger Zusammenarbeit mit den Partnern der „Proliferation Security Initiative“ (PSI) und in Ergänzung ihrer Bemühungen um Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung setzt sich die Bundesregierung im Rahmen des geltenden nationalen Rechts und des Völkerrechts für die Verhinderung sensitiver Exporte von zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen geeigneter Materialien und Technologien ein.
Von herausragender Bedeutung für die Terrorismusbekämpfung ist die deutschamerikanische Zusammenarbeit, insbesondere der Informationsaustausch der Nachrichtendienste. Die Zusammenarbeit wurde nach den Anschlägen vom 11. September 2001 auf allen Ebenen verstärkt und hat sich in dieser Form hervorragend bewährt. Bilaterale Antiterrorismuskonsultationen mit weiteren Staaten dienen dem Informationsaustausch über die terroristische Bedrohungslage, der Abstimmung möglicher gemeinsamer Maßnahmen und dem Hinwirken auf die Einhaltung der Menschenrechte.
d. Die Bevölkerung schützen, vorsorgen und die Verwundbarkeit des Landes reduzieren
Mit dem Ziel, die Bevölkerung zu schützen, vorzusorgen und die Verwundbarkeit der Infrastrukturen zu reduzieren, wurden unter anderem folgende Maßnahmen abgeschlossen bzw. eingeleitet: Dem Schutz kritischer Infrastrukturen dient eine systematische, branchenweise Gefährdungsanalyse der Infrastrukturbereiche im Hinblick auf physische Gefährdungen, Schutz vor IT-Angriffen und auf den Bevölkerungsschutz, die Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und der Erlass der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung zur Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen auch zum vorbeugenden personellen Sabotageschutz, umfangreiche Maßnahmen im Bereich der Luftsicherheit wie die Einbringung eines Luftsicherheitsgesetzes in das Gesetzgebungsverfahren, der Einsatz von Flugsicherheitsbegleitern, die Regelung der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personal in den Sicherheitsbereichen der Flughäfen, die Verbesserung der Luftsicherheitskontrolltechnik zur lückenlosen Kontrolle der Passagiere und deren Gepäck, die Einrichtung von sechs weiteren Entschärfergruppen, die Festlegung gemeinsamer Vorschriften über die Sicherheit in der Zivilluftfahrt der EU-Mitgliedstaaten, die Einrichtung eines Nationalen Lage- und Führungszentrums – Sicherheit im Luftraum, die Umsetzung der Maßnahmen des Schiffssicherheitsausschusses (MSC) der Internationalen Schifffahrtsorganisation (IMO) zur Verbesserung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen, die Einrichtung eines zentralen Verzeichnisses der auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes verkehrenden Kleinfahrzeuge, umfangreiche Präventionsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit bei der Bahn AG, der Einsatz von Containerprüfanlagen, Ionen-Mobilitäts- Spektrometern und Strahlenmessgeräten bei der Zollabfertigung und umfangreiche Maßnahmen zum zusätzlichen Schutz kerntechnischer Anlagen. Die Bundeswehr unterstützt die Streitkräfte der USA in der Bewachung einer großen Zahl von militärischen US-Sicherheitsbereichen in Deutschland.
Daneben wurden unter anderem folgende Vorsorgemaßnahmen getroffen bzw. eingeleitet: die Verbesserung der Ausstattung des technischen Dienstes des BGS mit Mitteln des ABC-Schutzes, die Implementierung des EU-Programms zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei Prävention und Begrenzung der Folgen chemischer, biologischer, radiologischer oder nuklearer terroristischer Bedrohungen, die Einrichtung der Zentralen Unterstützungsgruppe des Bundes „Nukleare Nachsorge“, die bedarfsgerechte Information der Wirtschaft über Veränderungen in der Gefährdungslage durch die Sicherheitsbehörden, die Einrichtung des Deutschen Notfallvorsorge-Informationssystems (deNIS) zur übergreifenden, intelligenten Verknüpfung, Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen für die Bevölkerung und für das Management bei Großkatastrophen, die Einrichtung eines Gemeinsamen Melde- und Lagezentrums von Bund und Ländern (GMLZ), die Entwicklung des Informationsmanagementsystems zur Ernährungs-Notfallvorsorge (IS-ENV), die Inbetriebnahme des Satellitengestützten Warnsystems (SatWas), Maßnahmen zur Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung, die Erweiterung des Energiesicherungsgesetzes, die Errichtung eines Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, die Errichtung einer Informationsstelle des Bundes für biologische Sicherheit und eines Zentrums für biologische Sicherheit am Robert-Koch-Institut, die Verstärkung der Begleitforschung im Zivil- und Katastrophenschutz, die Beschaffung und Bevorratung von Pockenimpfstoff gemeinsam durch Bund und Länder, die Durchführung von Forschungsarbeiten und Erweiterung der diagnostischen Kapazität im Bereich der bioterroristisch nutzbaren Infektionserreger, die in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Fachgesellschaften erfolgte, sowie die Erstellung und Umsetzung eines Bund-Länder-Rahmenkonzeptes zu fachlichen Vorbereitungen und Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung nach bioterroristischen Anschlägen und der Aufbau neuer und die Erneuerung bestehender Hochsicherheitslaboratorien. Im Rahmen der NATO und der EU wurden Datenbanken und Informationsstrukturen geschaffen, die einen schnellen Informationsaustausch bei grenzüberschreitenden Auswirkungen eines terroristischen Angriffs mit nichtkonventionellen Mitteln und die gegenseitige Bereitstellung entsprechender Hilfskapazitäten ermöglichen.
e. Die Ursachen des Terrorismus bekämpfen
Zur Bekämpfung der Ursachen des Terrorismus hat die Bundesregierung ebenfalls zahlreiche Maßnahmen getroffen, so beispielsweise die Initiierung und Förderung der geistig-politischen Auseinandersetzung mit dem Ausländerextremismus – insbesondere dem Islamismus – die Verstärkung der Entwicklungszusammenarbeit zur Unterstützung struktureller Veränderungen in Partnerländern mit dem Ziel der Stärkung der Fähigkeit von Staaten und Gesellschaften mit terroristischen Bedrohungen umzugehen, die Folgen politischer Krisen zu bewältigen und strukturelle Ursachen des Terrorismus zu bekämpfen, die aktive Mitarbeit im EU-Rahmen an handlungsorientierten Studien bzw. Analysen über die Faktoren, die das Entstehen von Terrorismus begünstigen, ein besonders hohes Engagement Deutschlands beim Wiederaufbau in Afghanistan und der Einsatz des THW unter anderem zur Instandsetzung des maroden Trinkwassernetzes in Bagdad als Beitrag Deutschlands zum Wiederaufbau des Iraks.
Das deutsche Engagement im von 25 Jahren Krieg zerrütteten Afghanistan gilt der Schaffung nachhaltiger Grundlagen für eine stabile und friedliche Gesellschaft, in der terroristische Strukturen keinen Raum mehr finden werden. Priorität hat dabei der Aufbau des Sicherheitssektors. Deutschland hat hier die Koordinierungsrolle beim Aufbau der afghanischen Polizei übernommen, da für die Bekämpfung terroristischer Bewegungen der Aufbau eines effektiven, landesweiten, auf rechtsstaatlichen Grundlagen basierenden Polizeiwesens von zentraler Bedeutung ist. Besondere Aufmerksamkeit gilt hierbei auch der Unterstützung der afghanischen Polizei beim Aufbau von Anti-Terror-Einheiten.
Der Gewährleistung von Sicherheit durch die Schaffung eines sicheren Umfeldes dient auch die Unterstützung der afghanischen Übergangsregierung mit einer militärischen Sicherheitspräsenz („International Security Assistance Force“ – ISAF). Dazu gehört auch die Einrichtung von „Provincial Reconstruction Teams“ (PRT), z. B. die Ausweitung des deutschen ISAF-Engagements von Kabul auf Kunduz.
Einen wesentlichen Beitrag zur Ursachenbekämpfung leisten auch Programmangebote der Rundfunkanstalt Deutsche Welle im Zusammenhang mit politischen Krisen, Konflikten, Extremismus und internationalem Terrorismus, so zum Beispiel in Afghanistan und in der arabischen Welt. Im Auswärtigen Amt wurde der „Islamdialog“ als neuer Politikschwerpunkt und als Komplementärmaßnahme zum Kampf gegen den islamistischen Terrorismus eingerichtet. Die Instrumente der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik können so im Rahmen konkreter Projekte genutzt werden, die zu diesem Zweck 2002 und 2003 aus Sondermitteln für den „europäisch-islamischen Kulturdialog“ finanziert wurden. Diese zielen darauf ab, gegenseitiges Verständnis und gegenseitigen Respekt zu verbessern und Toleranz zu verstärken. Sie richten sich an neue Zielgruppen, insbesondere junge Menschen (60 % der Bevölkerung in der islamischen Welt ist unter 25 Jahre alt) und insbesondere auch Frauen. Neben der Arbeit der politischen Stiftungen, die sich diesen Themen seit Jahrzehnten widmen, hat die Tätigkeit der deutschen Kulturmittler, insbesondere Goethe-Institute und DAAD, hier besondere Bedeutung.