Fortführung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
der Abgeordneten Dietrich Austermann, Steffen Kampeter, Peter Weiß (Emmendingen), Jochen Borchert, Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), Wolfgang Zeitlmann, Ilse Aigner, Norbert Barthle, Günter Baumann, Clemens Binninger, Hartmut Büttner (Schönebeck), Manfred Carstens (Emstek), Albrecht Feibel, Herbert Frankenhauser, Jochen-Konrad Fromme, Hans-Joachim Fuchtel, Norbert Geis, Roland Gewalt, Ralf Göbel, Reinhard Grindel, Susanne Jaffke, Bartholomäus Kalb, Bernhard Kaster, Volker Kauder, Kristina Köhler (Wiesbaden), Norbert Königshofen, Dr. Michael Luther, Dorothee Mantel, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Stephan Mayer (Altötting), Beatrix Philipp, Kurt J. Rossmanith, Georg Schirmbeck, Dr. Ole Schröder, Antje Tillmann, Ingo Wellenreuther, Klaus-Peter Willsch und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
In Reaktion auf die Ereignisse vom 11. September 2001 ist ein Sofortprogramm zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus eingeleitet worden, um die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu stärken. Dabei sollten polizeiliche, nachrichtendienstliche, diplomatisch-präventive, humanitäre, wirtschaftliche und militärische Elemente sinnvoll miteinander kombiniert werden. Im Rahmen einer langfristig angelegten, Ressortgrenzen überschreitenden Gesamtstrategie sollten damit insbesondere folgende Ziele erreicht werden:
- Verbesserung der Reaktionsfähigkeit der Bundeswehr aufgrund der neuen Herausforderungen,
- Stärkung der Erkenntnisfähigkeit der Nachrichtendienste,
- Verbesserung der inneren Sicherheit insbesondere durch Verstärkung des Bundesgrenzschutzes, des Katastrophenschutzes, der Sicherheitskontrollen auf Flughäfen und der Sicherung von Auslandsvertretungen,
- Sicherung der zivilen Infrastruktur,
- Verstärkung der Ermittlungstätigkeiten beim Generalbundesanwalt und beim Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Verfolgung von Straftaten gegen die innere und äußere Sicherheit,
- Unterbrechung der Finanzströme für terroristische Organisationen durch verbesserte Bekämpfung der Geldwäsche,
- Verstärkung der Grenzaufsicht und der Kontrolle des Waren- und Personenverkehrs,
- Stärkung von krisenvorbeugenden und stabilisierenden Maßnahmen in Krisengebieten.
Für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung wurden im Bundeshaushalt 2002 bei Kapitel 6002 Titel 971 03 Ausgaben in Höhe von 1 472,7 Mio. Euro veranschlagt, die letztendlich wie folgt auf die Einzelpläne verteilt worden sind: Epl. 04 (BND): 25,6 Mio. Euro; Epl. 05: 145,3 Mio. Euro; Epl. 06: 251,8 Mio. Euro; Epl. 07: 8,0 Mio. Euro; Epl. 08: 16,8 Mio. Euro; Epl. 09: 5,0 Mio. Euro; Epl. 10: 8,5 Mio. Euro; Epl. 14: 846,9 Mio. Euro; Epl. 15: 12,0 Mio. Euro; Epl. 16: 0,4 Mio. Euro; Epl. 23: 152,3 Mio. Euro.
Von diesen Mitteln sollten nach Beschlüssen des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 30. Januar und 20. März 2002 u. a. 80 Mio. Euro für den „Stabilitätspakt Afghanistan“ (Epl. 05: 30 Mio. Euro; Epl. 23: 50 Mio. Euro), 8,5 Mio. Euro zur Finanzierung des deutschen Beitrags für den bei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) gebildeten Fonds zur Hungerbekämpfung, 5 Mio. Euro für ein Dringlichkeitsprojekt im Bereich der kerntechnischen Sicherheitsforschung und 2,45 Mio. Euro für die Unterstützung zentralasiatischer Mitglieder der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die von der Afghanistan-Krise betroffen waren, eingesetzt werden. Die zusätzlichen Mittel beim Bundesministerium der Verteidigung waren für Mehrausgaben im Zusammenhang mit den Auslandseinsätzen der Bundeswehr vorgesehen. Mit dem Bundeshaushalt 2003 wurden die Mittel für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung nicht mehr gesondert im Einzelplan 60 ausgewiesen, sondern auf die betroffenen Einzelpläne verteilt. Eine Zusammenfassung dieser Mittel ist im Bundeshaushalt seitdem nicht mehr enthalten. Ein Bericht über die zweckentsprechende Verwendung der Antiterrormittel durch die Ressorts ist dem Haushaltsausschuss letztmalig am 20. Februar 2003 vorgelegt worden. Insbesondere die kürzlich in Madrid verübten terroristischen Anschläge auf die Zivilbevölkerung haben abermals verdeutlicht, dass die Gefährdung durch terroristische Angriffe nicht nur weiterhin besteht, sondern sogar weiter zunimmt. Im Hinblick darauf ist es wichtig zu erfahren, inwieweit die mit dem Sofortprogramm zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus angestrebten Ziele inzwischen erreicht, die dafür in den Bundeshaushalt eingestellten Mittel verstetigt sowie zweckentsprechend verwendet worden sind.
Zur Finanzierung der im Bundeshaushalt veranschlagten Antiterrormittel haben die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem „Gesetz zur Finanzierung der Terrorbekämpfung“ Erhöhungen der Tabak- und der Versicherungssteuer ab 1. Januar 2002 beschlossen. Laut Bundestagsdrucksache 14/7332 sollten dadurch Steuermehreinnahmen in Höhe von 1 500 Mio. Euro im Jahr 2002, 1 625 Mio. Euro im Jahr 2003, 2 060 Mio. Euro im Jahr 2004 und 2 125 Mio. Euro im Jahr 2005 erzielt werden. Die Mehrausgaben stattdessen durch Umschichtungen im Bundeshaushalt auszugleichen, wurde in der Begründung zu dem Steuererhöhungsgesetz ausdrücklich abgelehnt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie hat die Bundesregierung ihre Ankündigung umgesetzt, dass die eingeleiteten Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung Teil einer langfristigen Gesamtstrategie sind? Welche konzeptionellen Festlegungen gibt es?
In welcher Weise werden die Maßnahmen der einzelnen Bundesressorts aufeinander abgestimmt und koordiniert?
Welche Maßnahmen zur Stärkung der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland wurden im Rahmen der Bekämpfung des internationalen Terrorismus seit dem 11. September 2001 im Einzelnen eingeleitet?
Welche Ziele wurden mit den einzelnen Maßnahmen jeweils konkret verfolgt?
Inwieweit wurden die angestrebten Ziele erreicht? In welchen Bereichen besteht weiterhin Verbesserungsbedarf?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die ergriffenen Maßnahmen einen ausreichenden Schutz der Bundesrepublik Deutschland vor terroristischen Angriffen gewährleisten?
Inwieweit ist die Bundesrepublik Deutschland trotz der ergriffenen Maßnahmen einer Gefährdung durch terroristische Angriffe ausgesetzt?
Wurden die 2001 und 2002 eingeleiteten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung auch im Jahr 2003 fortgeführt? Inwieweit ist eine Fortführung dieser Maßnahmen in diesem Jahr und in den Folgejahren geplant?
Welche Maßnahmen haben welche Ressorts aus den im Haushaltsjahr 2002 jeweils zugewiesenen Haushaltsmitteln im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung (Kapitel 60 02 Titel 971 03) im Einzelnen finanziert? In welcher Höhe sind bei den jeweiligen Ressorts Minder-/Mehrausgaben in Bezug auf die zugewiesenen Antiterrormittel entstanden und warum?
Inwieweit sind im Falle von Minderausgaben die nicht verbrauchten Haushaltsmittel ins Haushaltsjahr 2003 übertragen worden? Für welche Zwecke wurden ggf. übertragene Ausgaben im Haushaltsjahr 2003 eingesetzt?
Wurden die zusätzlichen Mittel für Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus in den jeweiligen Einzelplänen des Bundeshaushalts 2003 bei einem einheitlichen Titel veranschlagt? Und wenn ja, bei welchem, wenn nein, wie wird die Verstetigung der Antiterrormittel im Bundeshaushalt und ihre zweckentsprechende Verwendung gewährleistet?
In welcher Höhe waren Ausgaben für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung im Bundeshaushalt 2003 insgesamt und pro Einzelplan veranschlagt?
Aus welchen einzelnen Titeln sind welche Maßnahmen in welcher Höhe im Haushaltsjahr 2003 tatsächlich finanziert worden? In welcher Höhe sind bei den jeweiligen Ressorts Minder-/Mehrausgaben in Bezug auf die veranschlagten Antiterrormittel entstanden und warum?
Inwieweit sind im Falle von Minderausgaben die nicht verbrauchten Haushaltsmittel ins Haushaltsjahr 2004 übertragen worden? Für welche Zwecke werden die ggf. übertragenen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004 eingesetzt?
In welcher Höhe sind Ausgaben für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung im Bundeshaushalt 2004 sowie in den einzelnen Finanzplanjahren bis 2007 jeweils insgesamt und pro Einzelplan veranschlagt?
Aus welchen einzelnen Titeln sollen welche Maßnahmen in welcher Höhe finanziert werden?
Wie viele neue Planstellen/Stellen – aufgeteilt auf Besoldungs-/ Vergütungsgruppen – sind im Rahmen der Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus seit 2002 im Bundeshaushalt insgesamt, pro Jahr, pro Einzelplan und bezogen auf die einzelnen Maßnahmen ausgebracht worden?
Wie viele dieser Planstellen/Stellen sind mit kw-Vermerken versehen? Wann sollen diese Planstellen/Stellen danach wieder wegfallen?
Sind Planstellen/Stellen für Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus im Bundeshaushalt umgeschichtet worden? Und wenn ja, welche Planstellen/Stellen – aufgeteilt auf Besoldungs-/ Vergütungsgruppen – sind dies?
Wie viele Planstellen/Stellen wurden jeweils 2002 und 2003 insgesamt und pro Einzelplan für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus eingesetzt? Wie viele Planstellen/Stellen sind 2004 dafür vorgesehen?
Wie viele Planstellen/Stellen plant die Bundesregierung in den Folgejahren für Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus einzusetzen?
Haben sich die bei der Verabschiedung des „Gesetzes zur Finanzierung der Terrorbekämpfung“ prognostizierten Steuermehreinnahmen in den Jahren 2002 und 2003 realisieren lassen? Wie hoch waren die tatsächlichen Mehreinnahmen durch die Erhöhung von Tabaksteuer und Versicherungssteuer in den Jahren 2002 und 2003?
Mit welchen Steuermehreinnahmen aufgrund der Erhöhung der Tabaksteuer und der Versicherungssteuer durch das „Gesetz zur Finanzierung der Terrorbekämpfung“ rechnet die Bundesregierung in den Jahren 2004 und 2005?
In welchen Ländern werden welche Maßnahmen mit welchem Haushaltsvolumen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus durchgeführt? Sind seit 2002 weitere Länder hinzugekommen, wenn ja, welche?