Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 15/3149
15. Wahlperiode 14. 05. 2004
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
13. Mai 2004 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, Christoph
Hartmann (Homburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/3013 –
Mittelvergabe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
für die Projektforschung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Für die deutschen Forschungsorganisationen wird es immer schwieriger, Mittel
für die Projektforschung zu akquirieren. Dies gilt sowohl für Mittel aus der
Projektförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF) als auch für Mittel aus der Wirtschaft. Die Bundesregierung hat in den
Bundeshaushalt 2004, Einzelplan 30, zwar mehr Geld für Bildung und
Forschung eingestellt, vor allem in Bereichen, die nicht der Forschung zugute
kommen, z. B. Ganztagsschulprogramm und
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Rechnet man diese Bereiche heraus, weist der Haushalt ein
Minus von 1,9 % aus.
Da die Mittel für die institutionelle Förderung der Forschungsorganisationen
nach der „Nullrunde“ von 2003 nicht weiter gekürzt werden durften, mussten
Einsparungen in der Projektförderung erreicht werden. Die Projektförderung
musste eine Kürzung der Mittel um rund 8 % hinnehmen.
1. Trifft es zu, dass das BMBF Ende 2003 durch einen Brief von Staatssekretär
Dr. Wolf-Dieter Dudenhausen die Forschungsorganisationen darüber in
Kenntnis gesetzt hat, dass sie aufgrund ihrer institutionellen
Grundfinanzierung nur dann im Rahmen der Projektförderung berücksichtigt werden
können, wenn aus Sicht des BMBF ein besonderer Grund vorliegt?
Staatssekretär Dr. Wolf-Dieter Dudenhausen hat mit Schreiben vom 6.
November 2003 die Mitglieder des Präsidentenkreises über sein Hausrundschreiben
vom 17. Oktober 2003 darauf hingewiesen, dass es für die zusätzliche BMBF-
Projektförderung institutionell geförderter Forschungseinrichtungen seit den
70er Jahren besondere Regelungen gibt. Diese Regelungen sehen vor, dass
zusätzliche Projektförderung nur in besonders definierten Einzelfällen gewährt
wird. Dies bedeutet, dass die Projektförderung generell auf das
forschungspolitisch zwingend notwendige Maß zu begrenzen ist. Das BMBF stellt neben der
institutionellen Förderung nur dann eine Projektförderung zur Verfügung, wenn
das BMBF hieran ein zentrales, nicht anders umsetzbares Interesse hat.
2. Wenn ja, welches sind derartige „besondere Gründe“?
Um klare Leitlinien für die Bewilligungspraxis zu schaffen, wurde im
Hausrundschreiben vom 17. Oktober 2003 im Einzelnen definiert, wann eine
zusätzliche Projektförderung begründet sein kann. Danach kann Helmholtz-Zentren,
Max-Planck-Instituten und Blaue-Liste-Einrichtungen grundsätzlich
Projektförderung in folgenden Fällen bewilligt werden:
l Verbundprojekte mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zu
Erschließung der Ressourcen der Forschungseinrichtungen, wenn sie eine erhebliche
Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland haben;
l Beteiligung an Programmthemen in Forschungsfeldern mit hoher Aktualität
und Priorität;
l in den Bereichen der Innovations- und Gründungsförderung.
3. Hat die Bundesregierung Schreiben von Forschungsorganisationen (z. B.
der Max-Planck-Gesellschaft) erhalten, in denen um Klarstellung dieser
„besonderen Gründe“ gebeten wird?
Dem BMBF liegt ein Schreiben der Max-Planck-Gesellschaft vom 15.
Dezember 2003 vor, das unter Bezugnahme auf das Hausrundschreiben vom 17.
Oktober 2003 insbesondere noch Klärungsbedarf hinsichtlich der so genannten
Bagatellgrenze sieht.
4. Wenn ja, wie ist auf diese Schreiben reagiert worden?
Am 12. Januar 2004 fand ein ausführliches Gespräch mit dem Leiter der
Finanzabteilung der Max-Planck-Gesellschaft im BMBF statt. Dort wurde u. a. auch
der Sachstand zur Thematik der Bagatellgrenze vor dem Hintergrund der
seinerzeit bevorstehenden Befassung im Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen
Bundestages (siehe Antwort zu Frage 14) und mögliche Konsequenzen hieraus
erläutert. Über das Ergebnis der Befassung im Rechnungsprüfungsausschuss
wurde die Max-Planck-Gesellschaft unterrichtet.
5. Trifft es zu, dass für die Projektförderung eine „Bagatellgrenze“ von
256 000 Euro definiert wurde, unterhalb derer eine Förderung nur noch in
Ausnahmefällen möglich ist?
In dem Hausrundschreiben vom 17. Oktober 2003 wird auch auf die Beachtung
der Einhaltung der Bagatellgrenze für die Förderung von Forschungsprojekten
an gemeinsam mit den Ländern finanzierte Forschungseinrichtungen
hingewiesen.
6. Wenn ja, warum wurde die „Bagatellgrenze“ in dieser Höhe festgesetzt?
Diese Untergrenze für Projektförderungen an den genannten Adressatenkreis
ergibt sich aus Artikel 2 Abs. 1 Nr. 7 der „Rahmenvereinbarung zwischen Bund
und Ländern über die gemeinsame Förderung der Forschung nach Artikel 91b
GG“ vom 28. November 1975 (RV-Fo) und der Protokollnotiz zu Artikel 2
Abs. 3 RV-Fo. Hiernach erstreckt sich die gemeinsame Förderung der
Forschung auf Forschungsvorhaben von überregionaler Bedeutung und
gesamtstaatlichem wissenschaftlichen Interesse, sofern ihr Zuwendungsbedarf jährlich
mehr als 255 646 Euro (500 000 DM) übersteigt. Da die RV-Fo die Bund-
Länder-Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschungsförderung umfassend und
ausschließlich regelt (Protokollnotiz zu Artikel 1 RV-Fo), besteht jenseits dieser
Bestimmung grundsätzlich keine Kompetenz des Bundes für
Projektförderungen an Forschungseinrichtungen, die der gemeinsamen Förderung der
Forschung unterfallen.
7. Was versteht die Bundesregierung unter „Ausnahmefällen“ für eine
Förderung unterhalb der „Bagatellgrenze“?
Im Rundschreiben vom 17. Oktober 2003 wird ausgeführt, dass im Bereich der
Innovations- und Ausgründerförderung, bei sehr speziellen Fragestellungen und
bei der Förderung kleiner Einrichtungen mit entsprechend geringer
Aufnahmekapazität in Ausnahmefällen auch weiterhin Förderungen unterhalb der
Bagatellgrenze nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.
8. Wie viele Anträge auf Mittel aus der Projektforschung sind seit Jahresende
durch Forschungsorganisationen und Hochschulen gestellt worden?
Seit dem 1. Januar 2004 wurden beim BMBF von den Forschungsorganisationen
151 Anträge auf Projektförderung gestellt (einschließlich
Ergänzungsvorhaben), von den Hochschulen/Hochschulkliniken 183, zusammen 334 Anträge.
9. Wie hoch war die Ablehnungsquote von Anträgen auf
Projektforschungsförderung (in absoluten Zahlen und in Prozent der gestellten Anträge)?
Im genannten Zeitraum wurden ein Antrag einer Forschungsorganisation und
kein Antrag von Hochschulen abgelehnt. Dies entspricht einer Ablehnungsquote
von 0,3 %.
10. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass
Projektforschungsanträge der Max-Planck-Gesellschaft von ca. 20 Mio. Euro abgelehnt
wurden?
Eine Ablehnung eines förmlichen Projektantrags der Max-Planck-Gesellschaft
durch das BMBF hat es seit dem erwähnten Rundschreiben nicht gegeben. Die
Festlegungen für direkte Projektförderung aus dem Einzelplan 30 betragen 51,8
Mio. Euro für 2004 (Stand: 3. Mai 2004). Das IST für die Jahre 2000 bis 2003
betrug 42,9 Mio. Euro, 57,3 Mio. Euro, 56,3 Mio. Euro und 56,3 Mio. Euro
einschließlich der inzwischen weggefallenen UMTS-Mittel.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Kürzungen vor dem Hintergrund
des durch die Bundesregierung ausgerufenen „Jahres der Innovation“?
Eine „Kürzung“ (im Sinne eines Ausschlusses von Forschungseinrichtungen
von der Projektförderung des BMBF) wird durch das Hausrundschreiben vom
17. Oktober 2003 weder beabsichtigt noch bewirkt. Nach wie vor können sich
Forschungsorganisationen um Mittel der BMBF-Projektförderung bewerben.
Wenn bei Förderentscheidungen auch der Umstand berücksichtigt wird, dass
grundfinanzierte Forschungseinrichtungen grundsätzlich ihre Arbeiten aus der
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333
institutionellen Förderung bestreiten sollen, so dient dies dem gezielten Einsatz
öffentlicher Fördermittel. Die im Hausrundschreiben genannten Fallgruppen
zusätzlicher Projektförderung stellen sicher, dass innovationspolitisch wichtige
Beteiligungen der Forschungseinrichtungen an BMBF-Programmen weiterhin
möglich sind.
12. Ist die Bundesregierung bereit, im Haushalt 2005 die Mittel für die
Projektforschung zu erhöhen?
13. Wenn ja, in welcher Größenordnung?
Die Bundesregierung hat sich gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union das Ziel gesetzt, den Anteil der Ausgaben für Forschung
am BIP bis 2010 auf 3 % zu steigern. Zur Erreichung dieses 3 %-Ziels bedarf es
weiterer Anstrengungen. 2003 lag Deutschland bei einem FuE-Anteil am BIP
von 2,5 %, wovon die Wirtschaft 2/3 aufgebracht hat. 1995 lag der Anteil noch
unter 2,3 %. Auf die Erreichung des 3 %-Ziels ist auch die in 2004 gestartete
Innovationsoffensive gerichtet. Im Rahmen des 3 %-Ziels beabsichtigt die
Bundesregierung, die wettbewerbliche Projektförderung zu stärken. Aufgrund
der derzeitigen regierungsinternen Verhandlungen über den Voranschlag kann
zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage über die genaue Größenordnung
getroffen werden.
14. Ist die Bundesregierung bereit, die „Bagatellgrenze“ für Anträge zur
Projektforschung zu senken?
Das BMBF hat auf der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 13.
Februar 2004 die Bemerkung des Bundesrechnungshofs in seinem Bericht von
2003 zu Förderungen unterhalb der Bagatellgrenze diskutiert, da die RV-Fo
unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten zulässt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das BMBF aufgefordert, die RV-Fo zu
präzisieren. Da dies nur im Einvernehmen mit der Länderseite möglich ist, hat
das BMBF diese Thematik in die Bund-Länder-Kommission für
Bildungsplanung und Forschungsförderung eingebracht, deren Ausschuss
Forschungsförderung sich auf seiner Sitzung am 18. Mai 2004 hiermit befassen wird.
15. Wenn nein, warum nicht?
Siehe Antwort zu Frage 14.]