Deutsche Interessen in Angola
der Bundestagsabgeordneten Anke Eymer (Lübeck), Dr. Friedbert Pflüger, Dr. Christian Ruck, Dr. Wolfgang Bötsch, Erich G. Fritz, Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, Klaus-Jürgen Hedrich, Joachim Hörster, Claudia Nolte, Ruprecht Polenz, Dr. Klaus Rose, Volker Rühe, Anita Schäfer (Saalstadt), Bernd Schmidbauer, Dr. Andreas Schockenhoff, Dr. Hans-Peter Uhl, Willy Wimmer (Neuss) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Angola ist ein potentiell reiches Land. Es weist enorme Rohstoffvorkommen auf, die sich nicht nur auf Öl und Diamanten, aus denen sich der langjährige Bürgerkrieg finanzierte, beschränken. Darüber hinaus war es noch bis zum Ausbruch des Bürgerkrieges kurz nach der Unabhängigkeit 1975 von Portugal einer der wichtigsten Kaffeeexporteure der Welt.
Infolge des 2002 zu Ende gegangenen Bürgerkrieges, der langjährigen Einparteienherrschaft der MPLA, von Korruption und Missmanagement befindet sich das Land in einem katastrophalen Zustand. Über 3 Millionen Angolaner (ein Fünftel der Bevölkerung) sind Vertriebene, über 1 Million sind auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen, große Teile des Landes sind vermint. Die politische Lage bleibt insgesamt weiterhin instabil, auch wenn das Land die größte Stabilität seit Ausbruch des Bürgerkrieges erfährt.
Die angolanische Regierung muss sich nun um den Aufbau demokratischer Strukturen, die Entwicklung des Landes sowie um die sozialen Belange der Bevölkerung kümmern. Zwar sind für spätestens 2005 Wahlen angekündigt. Ebenso wird die angolanische Wirtschaft belebt durch Eindämmung der Korruption und durch Kontrolle der Einnahmen im Öl- und Diamantenhandel. Doch bleiben die Fortschritte insgesamt zu begrenzt. Die Defizite im rechtstaatlichen Bereich sind nach wie vor erheblich. Immer wieder werden Verstöße gegen Menschen- und Bürgerrechte bekannt, an denen auch Angehörige von Polizei und Militär beteiligt sind.
Im Zusammenhang mit den großen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umbrüchen in Angola erfolgten zahlreiche Enteignungen von Privatpersonen und Betrieben. Auch Eigentum deutscher Staatsbürger wurde enteignet. Gruppen von enteigneten Deutschen haben sich in Interessengemeinschaften zusammengefunden, um ihre Ansprüche zu sammeln und gegenüber der Regierung Angolas geltend zu machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche strategische Bedeutung hat aus Sicht der Bundesregierung Angola für die Region des südlichen Afrikas und für Europa? Inwieweit hat Deutschland ein genuines Interesse an der Stabilisierung Angolas im Sinne präventiver Politik?
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Politik der Bundesregierung auch unter Abwägung ihres Engagements in anderen afrikanischen Ländern?
Warum wird Angola trotz eines laufenden TZ-Programms (TZ: Technische Zusammenarbeit) zur Reintegrationsförderung als ein „Nicht-Partnerland“ eingestuft?
Warum beschränkte sich die deutsche bilaterale technische Unterstützung in 2002 auf ca. 10 Mio. Euro für ein Land, das nach einem langen Bürgerkrieg internationale Unterstützung dringend braucht?
Welche entwicklungspolitischen Aufgaben sind zur baldigen Stabilisierung Angolas zu erfüllen, und wie gedenkt sich die Bundesregierung daran zu beteiligen?
Welche anderen großen Gebernationen haben bereits die Entwicklungszusammenarbeit mit Angola wieder aufgenommen, und auf welche Kooperationssektoren konzentrieren diese sich?
Welche Perspektiven sieht die Bundesregierung für die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen mit Angola, u. a. im Ölsektor?
Auf welche Höhe belaufen sich die angolanischen Altschulden und Zahlungsrückstände gegenüber Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten?
Welche Schritte hat die Bundesregierung zur Lösung der Altschulden-Problematik Angolas in Abstimmung mit den europäischen Partnern unternommen und wird sie unternehmen?
Welche Konsequenzen für die bilateralen Beziehungen zieht die Bundesregierung aus der nicht unbedeutenden Zahl von Angolanern, die noch die deutsche Sprache beherrschen bzw. in Deutschland ausgebildet worden sind?
Wie viele deutsche Staatsbürger sind durch Enteignungen seitens der Republik Angola betroffen, und welche Ansprüche, in welcher Höhe erheben sie?
Inwieweit hat die Bundesregierung die Interessen der Enteigneten, namentlich der Interessengemeinschaft Angola-Deutsche e. V., in deren Bestreben um Ausgleich für erlittene Enteignungen vertreten, und wie ist der aktuelle Sachstand?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verhandlungen und Vereinbarungen Angolas mit Portugal bzw. mit anderen Staaten hinsichtlich der Entschädigung von im Zuge der Unabhängigkeit Angolas enteigneten Privatpersonen?
Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung, einen gemeinsamen Weg mit Portugal oder anderen Staaten zu entwickeln, um zu einer gerechten Lösung für die durch Enteignungen betroffenen Privatpersonen beider Länder zu kommen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen der betroffenen Deutschen ein, ihre Ansprüche vor angolanischen Gerichten geltend zu machen und durchzusetzen?
Welche neuen Möglichkeiten bieten sich für die Bundesregierung nach der Beendigung der Bürgerkriegshandlungen aufgrund der geänderten politischen Situation in Angola, die Interessen der betroffenen Deutschen zu unterstützen?
Wie wirkt sich die Einstufung Angolas seitens der Bundesrepublik Deutschland als „Nicht-Partnerland“ bezüglich der Bereitschaft zur Kooperation der angolanischen Regierung in der Frage der Entschädigung enteigneter Deutscher aus?
Welchen Einfluss hat eine Lösung bzw. Nicht-Lösung der angolanischen Altschuldenproblematik sowie der Problematik im Zusammenhang mit den Enteignungen deutscher Staatsbürger auf die Wiederaufnahme einer umfassenderen deutschen Entwicklungszusammenarbeit?