Zukunft der Wasserwirtschaft in Deutschland
der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Daniel Bahr (Münster), Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 21. März 2002 hatte der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag „Nachhaltige Wasserwirtschaft in Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 14/7177) angenommen (Plenarprotokoll 14/227, S. 22557 C). Hierin wurde festgestellt, dass es in der Wasserwirtschaft Modernisierungsbedarf und bedeutende Potentiale gebe, um zu mehr Effizienz im Sinne einer optimalen betriebswirtschaftlichen Bereitstellung bester Wasserqualität zu kommen. Diese Potentiale gelte es in einer gemeinsamen Anstrengung von Bund, Ländern, Gemeinden und Wasserwirtschaft auszuschöpfen.
Die Bundesregierung wurde u. a. aufgefordert, in Kooperation mit Ländern, Kommunen und Fachverbänden eine Modernisierungsstrategie für die deutsche Wasserwirtschaft zu entwerfen. Kernstück müsse die Förderung von Kooperationen bis hin zu Fusionen zwischen benachbarten Wasserver- und -entsorgungssystemen sein. Weitere Elemente sollten die Einführung eines Verfahrens zum Leistungsvergleich zwischen Unternehmen (Benchmarking) – offen blieb, ob dies verpflichtend oder nicht verpflichtend sein sollte –, und der Einsatz bestehender oder neu zu entwickelnder Instrumente des Qualitätsmanagements sein. Schließlich sei in Abstimmung mit den Ländern eingehend zu prüfen, welche positiven und negativen Folgen der Einführung eines einheitlichen ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die Ver- und Entsorgung zu erwarten seien.
Bereits 1996 hatte der Bundesgesetzgeber im Rahmen der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in § 18a Abs. 2a die Länder ermächtigt, in den Landeswassergesetzen zu regeln, unter welchen Voraussetzungen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ihre Abwasserbeseitigungspflicht auf einen Dritten übertragen kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
In welchen Bereichen der deutschen Wasserwirtschaft sieht die Bundesregierung Modernisierungsbedarf?
Mit welchen erforderlichen Investitionskosten wegen notwendiger Sanierungen und Anpassungen an Umweltstandards rechnet die Bundesregierung binnen der nächsten 10 Jahre im Bereich der Wasserversorgung und dem Bereich der Abwasserbeseitigung (differenziert nach Kanalnetzen und Kläranlagen) jeweils?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass angesichts leerer öffentlicher Kassen die Einbindung privater Investoren helfen kann, die erforderlichen Investitionen zeitnah zu tätigen und besonders erforderliche Sanierungen des Kanalnetzes so schnell wie möglich durchzuführen?
Wie beurteilt die Bundesregierung Einschätzungen, dass die Einbeziehung privater Investoren zur Sanierung der Abwasserbeseitigungsanlagen auch ein enormes Auftragspotential für die Bauwirtschaft bedeuten würde und damit der Privatisierung im Bereich der Abwasserwirtschaft eine beachtliche konjunktur- und beschäftigungspolitische Bedeutung zukommen könnte?
Welche Potentiale für mehr Effizienz im Sinne einer optimalen betriebswirtschaftlichen Bereitstellung bester Wasserqualität sieht die Bundesregierung in der deutschen Wasserwirtschaft?
Wie beurteilt die Bundesregierung die These, dass die Beteiligung privater Anbieter kommunalen Trink- und Abwasserbetrieben helfen könnte, den hohen Qualitäts- und Versorgungsstandard der deutschen Wasserwirtschaft dauerhaft zu sichern?
Trifft es zu, dass die Bundesregierung im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) zwei Arbeitsgruppen zum Thema Modernisierungsstrategie für die deutsche Wasserwirtschaft eingerichtet hat, und wenn ja, wann wurden die Arbeitsgruppen mit jeweils welcher Aufgabenstellung eingerichtet und welche Mitglieder haben die Arbeitsgruppen jeweils?
Wie oft haben die Arbeitsgruppen bislang getagt und welche Ergebnisse haben die Arbeitsgruppen bislang vorgelegt bzw. was ist der jeweilige aktuelle Sachstand?
Will die Bundesregierung ein Verfahren zum Benchmarking einführen, und wenn ja, soll ein verpflichtendes Benchmarking oder ein Benchmarking auf freiwilliger Basis eingeführt werden, und wie begründet die Bundesregierung ihre Überlegungen?
Welche größeren Privatisierungsprojekte im Bereich der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang erfolgt, insbesondere welche Privatisierungsmodelle wurden umgesetzt und welche Erfahrungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit privaten Investoren gemacht?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen ggf. in Kooperationen mit Ländern, Kommunen und Fachverbänden erarbeitet, um Kooperationen zwischen benachbarten Wasserver- und -entsorgungssystemen zu fördern?
Wieviele Bundesländer haben von der Ermächtigung des § 18a Abs. 2a WHG Gebrauch gemacht, und was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe dafür, dass es nicht mehr sind?
Wie bewertet die Bundesregierung den auf der Sitzung vom 10./11. Dezember 2003 in Magdeburg gefassten Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz, wonach die Bundesregierung gebeten wird, die Aufnahme bundeseinheitlicher Regelungen zur Ausschreibungspflicht für den Fall einer von kommunaler Seite beabsichtigten Übertragung von Aufgaben der Wasserver- und Abwasserentsorgung auf Dritte mittels Dienstleistungskonzession in das Vergaberecht zu prüfen?
Hat sich die Bundesregierung im Rahmen der ständigen Konsultationen mit den Bundesländern – z. B. im Rahmen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser – insoweit über mögliche Änderungen der Gemeindeordnungen, der Landeswassergesetze, der Kommunalabgabengesetze und weiterer Regelungen, die einer verstärkten Einbindung privater Investoren in die kommunale Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Wege stehen, verständigt, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung den auf der Sitzung vom 10./11. Dezember 2003 in Magdeburg gefassten Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz, wonach die Bundesregierung gebeten wird, das Steuerrecht zu ändern, um im Bereich der Wasserwirtschaft eine von den Organisationsformen unabhängige steuerliche Gleichbehandlung durch Einführung eines einheitlichen ermäßigten Umsatzsteuersatzes zu erreichen?
Welche Folgen für die Wasserver- und -entsorgung erwartet die Bundesregierung von der Einführung eines einheitlichen ermäßigten Umsatzsteuersatzes, insbesondere
a) teilt sie die Auffassung, dass durch eine geeignete Gestaltung der Mehrwertsteuer und des Vorsteuerabzugs gerade in Kommunen, in denen ein hoher Investitionsaufwand erforderlich ist, Entlastungen bei den Gebühren erreicht werden könnten, und wenn nein, warum nicht?
b) teilt sie die Auffassung, dass die steuerliche Gleichbehandlung von Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung die Modernisierung in der deutschen Wasserwirtschaft beschleunigen würde, und wenn nein, warum nicht?
c) wie beurteilt die Bundesregierung die Überlegung, dass es sinnvoll wäre, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung rechtlich vollständig gleichzustellen, um deren Angebot aus einer Hand zu ermöglichen und Know-how aus beiden Bereichen in einem Unternehmen zusammenzuführen und damit die Möglichkeit zu eröffnen, Gesamtlösungen zu entwickeln und Kostensenkungspotentiale zu realisieren?
d) wie beurteilt die Bundesregierung die Überlegung, dass die steuerliche Gleichbehandlung deutschen Unternehmen im internationalen Wettbewerb Chancen eröffnen würde?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. in Kooperationen mit Ländern, Kommunen und Fachverbänden unternommen, um die hohen deutschen Qualitätsstandards in der Wasserver- und -entsorgung zu sichern?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. in Kooperationen mit Ländern, Kommunen und Fachverbänden unternommen, um die Interessen der deutschen Wasserwirtschaft auf europäischer Ebene zu vertreten und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wasserwirtschaft auf den nationalen und internationalen Märkten zu fördern?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. in Kooperationen mit Ländern, Kommunen und Fachverbänden ergriffen, um den Wasser- und Abwassermarkt in den EU-Beitrittsländern, der vor großen Investitions- und Sanierungsaufgaben steht, für die deutsche Wasserwirtschaft zu erschließen?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. in Kooperationen mit Ländern, Kommunen und Fachverbänden unternommen, um das Ausbildungsangebot, die Forschung und den Wissenstransfer im Bereich der deutschen Wasserwirtschaft, auch im Hinblick auf die internationalen Anforderungen an Personal und Technik im Bereich der Wasserwirtschaft, zu fördern?
Hat die Bundesregierung die Wasserpolitik in das Gesamtkonzept eines Umweltplans integriert, und wenn ja, aus welchen Elementen setzt sich dieser zusammen?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung organisatorische Maßnahmen, um nachhaltige Wasserpolitik als Querschnittsaufgabe ressortübergreifend zu verankern, und wenn ja, welche sind dies?