Menschen- und Minderheitenrechte in Rumänien
der Abgeordneten Holger Haibach, Hermann Gröhe, Rainer Eppelmann, Dr. Egon Jüttner, Irmgard Karwatzki, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Melanie Oßwald, Daniela Raab, Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, Hubert Hüppe, Volker Kauder, Julia Klöckner, Werner Lensing, Albert Rupprecht (Weiden), Dr. Wolfgang Schäuble, Arnold Vaatz und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Rumänien strebt für das Jahr 2007 die Mitgliedschaft in der Europäischen Union an. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Erfüllung der „Kopenhagener Kriterien“, die u. a. die Einhaltung von Standards bei Menschen- und Minderheitenrechten vorsehen. Der Regelmäßige Bericht der Europäischen Union für das Jahr 2003 führt zwar eine Reihe von Verbesserungen in diesem Bereich an, dennoch bestehen faktisch noch immer erhebliche Defizite, vor allem bei der Durchsetzung der Rechte für ethnische und religiöse Minderheiten in Rumänien. Insbesondere Angehörige der Roma sind nach diesem Bericht weiterhin Diskriminierungen im praktischen Leben ausgesetzt, so dass von einem umfassenden Minderheitenschutz nicht gesprochen werden kann. Dies bestätigt auch das US-Department of State in seinem Country Report on Human Rights Practices für das Jahr 2002.
Nach offiziellen staatlichen Angaben leben 18 anerkannte Minderheiten neben der rumänischen Bevölkerungsmehrheit in dem Land. Größte ethnische Minderheiten sind Roma (ca. 0,5 Millionen Angehörige laut Volkszählung von 2002; der Regelmäßige Bericht der Europäischen Union spricht jedoch von Schätzungen, nach denen rund 1,8 bis 2,5 Millionen Roma in Rumänien leben), Ungarn (ca. 1,5 Millionen Angehörige laut Volkszählung von 2002) sowie Deutsche (ca. 60 000 Angehörige nach Angaben des Auswärtigen Amtes). Trotz der Garantie der Minderheitenrechte durch die rumänische Verfassung, kommt es gerade in der Verwaltungspraxis immer wieder zu Einschränkungen bei der Benutzung der jeweiligen Sprache und der Ausübung der Kultur und der Religion.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Situation der ethnischen Minderheiten in Rumänien?
Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass Angehörigen von Minderheiten nicht alle in der rumänischen Verfassung garantierten Rechte gewährt werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, dass Rumänien die Kopenhagener Kriterien in Bezug auf die Wahrung der Minderheitenrechte bis zum geplanten Beitritt zur Europäischen Union nicht nur auf legislativer Ebene implementiert, sondern auch faktisch gegenüber den betroffenen Gruppen umsetzt?
In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die deutsche Minderheit in Rumänien?
Gibt es spezielle Projekte, die dem Erhalt der deutschen Sprache dienen?
Stehen der deutschen sowie der ungarischen Minderheit ausreichend Kindergärten, Schulen und Hochschulen zur Verfügung, in denen muttersprachlicher Unterricht möglich ist?
Stellen die Bundesregierung bzw. die Europäische Union finanzielle Mittel zum Erhalt von deutschen Kulturgütern sowie Dörfern und Städten in den Minderheitengebieten zur Verfügung?
Wenn ja, in welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Angehörige der deutschen Minderheit sind seit der politischen Wende in Rumänien nach Deutschland ausgewandert?
Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die Auswanderungen und wie bewertet sie diese?
Fördert die Bundesregierung den Verbleib von Angehörigen der deutschen Minderheit in ihrer rumänischen Heimat?
Wenn ja, in welcher Form und mit welchen Mitteln erfolgt diese Unterstützung zum Verbleib in Rumänien?
Wie beurteilt die Bundesregierung die rechtliche und tatsächliche Stellung der nicht-orthodoxen Kirchen in Rumänien im Vergleich zur rumänischorthodoxen Kirche?
Inwieweit ist die von den religiösen Minderheiten in Rumänien beklagte Diskriminierung Thema in bi- und multilateralen Gesprächen mit der rumänischen Regierung?
Wie bewertet die Bundesregierung insbesondere die Stellung der Griechisch-Katholischen Kirche vor dem Hintergrund der Enteignung ihres Eigentums in der Zeit der kommunistischen Diktatur zu Gunsten der Rumänisch-Orthodoxen Kirche und der bis heute nur zögerlichen und teilweisen Rückübertragung?
Spricht sie diese Problematik in bi- und multilateralen Gesprächen an?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die rechtliche und finanzielle Situation von diakonischen Einrichtungen der Reformierten, der Lutherischen und der Unitarischen Kirchen, denen vor allem Personen der deutschen und ungarischen Minderheiten angehören?