Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 15/2924
15. Wahlperiode 16. 04. 2004
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung
vom 15. April 2004 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Günter Nooke, Bernd
Neumann (Bremen), Renate Blank, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/2882 –
Ausschluss von Medien durch das Bundeskanzleramt
und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach der Ankündigung des Bundeskanzlers, Gerhard Schröder, er hoffe, dass
die bisherigen Auseinandersetzungen über das Erscheinungsbild der
Bundesregierung nicht fortgesetzt würden (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom
9. Februar 2004), erklärte zuletzt der Staatssekretär im Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung (BPA) und Sprecher der Bundesregierung, Béla
Anda, im ARD-Magazin „Monitor“ (Donnerstag, 4. März 2004): „Der
Bundeskanzler selbst hat seine Schlüsse daraus gezogen aus der Art und Weise,
wie er und seine Politik dargestellt wird, nämlich, dass es mit der Bild-Zeitung
keine Interviews mehr geben wird.“
Chefredakteure deutscher Tageszeitungen und Magazine kritisierten daraufhin
in einem Schreiben an den Vorsitzenden der Bundespressekonferenz e. V. vom
4. März 2004 den Umgang der Bundesregierung. Sie werteten das Vorgehen
des Sprechers der Bundesregierung als „Boykottpolitik“ und als ein „nicht
ungefährliches Präjudiz“ im Falle „unbotmäßiger“ oder „missliebiger
Berichterstattung“.
Der Vorstand der Bundespressekonferenz e. V. protestiert in einer Erklärung
vom 5. März 2004 gegen dieses Vorgehen der Bundesregierung. Darin heißt es
weiter, man wende sich „mit allem Nachdruck gegen eine sich abzeichnende
Praxis der Bundesregierung, Korrespondentinnen und Korrespondenten
wegen der Berichterstattung ihrer Medien von Interviews sowie der
Teilnahme an Informationsgesprächen und Auslandsreisen auszuschließen“.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Zu dem Themenkomplex hat Staatssekretär Béla Anda am 9. März 2004 ein
Gespräch mit dem Vorstand der Bundespressekonferenz geführt und am
24. März 2004 in der Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages ausführlich geantwortet. Er hat dabei klargestellt, dass es gleiche
Zugangschancen für alle Medien bei der Begleitung des Bundeskanzlers auf
Auslandsreisen gibt, es jedoch aufgrund der begrenzten Platzkapazitäten keine
Mitreisegarantie für einzelne Medien geben kann. Staatssekretär Béla Anda hat
die Auswahlkriterien ausführlich erläutert und dargelegt, dass kein Journalist,
der über eine schriftliche Zusage verfügte, in der Vergangenheit von einer
Mitreise nachträglich ausgeschlossen wurde. Er hat zudem klargestellt, dass es
gleiche Zugangschancen für alle Medien zu allen Presseinformationen,
Pressekonferenzen etc. der Bundesregierung gibt. Er hat weiterhin festgestellt, dass
der Bundeskanzler 2004 für sich die persönliche Entscheidung getroffen hat,
der „Bild“-Zeitung künftig keine Interviews mehr zu geben.
1. Welche Medien bzw. Pressevertreter wurden seit 1998 auf Auslandsreisen
des Bundeskanzlers regelmäßig eingeladen?
Die Einladung zur Mitreise von Medienvertreterinnen und Medienvertretern bei
Auslandsreisen des Bundeskanzlers erfolgt durch schriftliche Pressemitteilung,
mündliche Mitteilung in der Regierungspressekonferenz sowie durch
Veröffentlichung im Internet durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung.
Demnach wurden und werden regelmäßig alle Medien eingeladen.
2. Wie viele Medien- und Pressevertreter begleiteten den Bundeskanzler in
der Regel bei seinen Auslandsreisen in den Jahren 2003/2004, und wie
viele waren es vor fünf Jahren?
Im Jahr 2004 begleiteten den Bundeskanzler bei den bisherigen Reisen im
Durchschnitt 21 Journalistinnen und Journalisten. Im Jahr 2003 waren es im
Durchschnitt 20. Die Beantwortung der Frage hinsichtlich der Jahre 1998/1999
ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da die Daten aus Akten
ermittelt werden müssten, die sich zum Teil im Zwischenarchiv in Koblenz
befinden.
3. Nach welchen Kriterien spricht das BPA Einladungen an Pressevertreter
im Rahmen der Mitreisekapazitäten aus?
Die Einladung zur Mitreise von Medienvertreterinnen und Medienvertretern
richtet sich an alle Medien. Von den an der Mitreise Interessierten wird
niemand von vornherein ausgeschlossen.
Die konkrete Auswahl orientiert sich an der sachgerechten Berücksichtigung
aller Medienarten, den Schwerpunktthemen der Reise und den bisherigen
Berücksichtigungen.
4. Wie viele Medienvertreter sind aufgrund von schriftlichen Zusagen in die
USA und in die Türkei mitgereist, wie viele aufgrund von mündlichen?
Wie viele mündliche Zusagen wurden vor der Reise durch das
Bundeskanzleramt und/oder das BPA widerrufen?
Die Zusagen erfolgen schriftlich durch das Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung. Den Bundeskanzler begleiteten vom 26. bis 28. Februar
2004 in die USA 33, vom 22. bis 24. Februar 2004 in die Türkei und nach
Malta 15 Journalistinnen und Journalisten.
5. Sind Angebote zur Begleitung des Bundeskanzlers in die USA und die
Türkei an Medienvertreter ergangen, von denen selbst keine Anfrage
vorlag?
Wenn ja, wie viele und an welche Medien sind sie ergangen?
Nein.
6. Wie oft und aus welchen Gründen wurden schriftliche Zusagen an
Medienvertreter zur Begleitung des Bundeskanzlers auf Auslandsreisen seit 1998
widerrufen, wie viele mündliche?
Im Falle der Absage einer Reise oder erheblicher Veränderungen der
Reiseumstände kann eine Zusage widerrufen werden. Eine geplante Reise am 18./19.
September 2001 zu deutsch-ukrainischen Konsultationen auf der Krim musste
aufgrund der politischen Lage abgesagt werden. Wegen der SARS-Epidemie wurde
bei der Reise des Bundeskanzlers nach Südostasien im Mai 2003 kurzfristig auf
die Mitreise von Journalistinnen und Journalisten und anderer Gäste verzichtet;
die Zusagen wurden widerrufen. Bei der Afrika-Reise des Bundeskanzlers vom
18. bis 24. Januar 2004 musste die bereits erteilte Zusage an eine Fotografin
widerrufen werden, da das Flugzeug überbucht war. Weitere Fälle dieser oder
anderer Art sind nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4
verwiesen.
7. Wie oft und aus welchen Gründen wurden Medien- und Pressevertreter
von Reisen in Begleitung des Bundeskanzlers seit 1998 ausgeschlossen?
Seit 1998 ist kein Medien- und Pressevertreter von Reisen in Begleitung des
Bundeskanzlers ausgeschlossen worden.
8. Nach welchen Modalitäten erfolgt die Reisekostenfinanzierung der
mitreisenden Pressevertreter und in welcher Höhe?
Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts von 19. Dezember 2001 beteiligen
sich die Journalistinnen und Journalisten mit 30 Prozent des üblichen
Lufthansa-Tarifes (Economy) an den Kosten des Fluges. Hotel- und andere Kosten
tragen die Begleitjournalistinnen und -journalisten selbst.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ansicht des Vorstandes der
Bundespressekonferenz e. V., der „eine sich abzeichnende Praxis der
Bundesregierung, Korrespondentinnen und Korrespondenten wegen der
Berichterstattung ihrer Medien von Interviews sowie der Teilnahme an
Informationsgesprächen und Auslandsreisen auszuschließen“ feststellt?
Wie bewertet sie in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass Mitarbeitern
der Medien „Bild“ und „stern“ der Mitflug bei Reisen von Bundeskanzler
Gerhard Schröder in die USA und die Türkei verweigert worden ist?
Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, Äußerungen des Vorstandes der
Bundespressekonferenz zu beurteilen. Staatssekretär Béla Anda hat am 9. März
2004 ein Gespräch mit dem Vorstand der Bundespressekonferenz geführt und
dabei u. a. die in der Antwort zu Frage 3 genannten Kriterien der Auswahl
geschildert. Er hat dabei betont, dass kein Pressevertreter von vornherein
ausgeschlossen wird. Der Vorstand der Bundespressekonferenz hat dies positiv
aufgenommen.
Bei der Reise in die Türkei vom 22. bis 24. Februar 2004 lagen 42
Anmeldungen für 15 Mitreiseplätze vor. Die Mitreisewünsche der Redakteure von „stern“
und „Bild“ sowie von 25 weiteren Journalistinnen und Journalisten konnten
aufgrund der Platzverhältnisse nicht erfüllt werden. Bei der Reise in die USA
vom 26. Februar bis 28. Februar 2004 lagen 53 Mitreisewünsche vor, von
denen aus Platzgründen nur 33 erfüllt werden konnten. Unter den ausgewählten
Begleitjournalistinnen und -journalisten war ein Journalist der Zeitung „Bild
am Sonntag“, der zugleich auch für die „Bild“-Zeitung berichtete (Bild-Zeitung
vom 28. Februar 2004). Der New Yorker Korrespondent des „stern“ nahm an
einem Hintergrundgespräch des Bundeskanzlers am 26. Februar 2004 in
Washington teil.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerung des Vorsitzenden der
Bundespressekonferenz im Interview der Zeitung „DIE WELT“ vom
11. März 2004, dass auch nach dem Treffen mit Regierungssprecher Béla
Anda die Fronten nach wie vor verhärtet sind?
Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, Äußerungen des Vorsitzenden der
Bundespressekonferenz zu bewerten. Die zitierte Aussage bezog sich jedoch
entgegen dem Kontext der Kleinen Anfrage ausdrücklich nicht auf das in dem
Gespräch mit dem Vorstand der Bundespressekonferenz am 9. März 2004
bereits geklärte Thema der Mitreisen, sondern auf die Entscheidung des
Bundeskanzlers, der „Bild“-Zeitung künftig keine Interviews mehr zu geben.
11. Wie bewertet die Bundesregierung den von Regierungssprecher Béla
Anda im Interview vom 4. März 2004 beim ARD-Magazin „Monitor“
ausgesprochenen Zusammenhang zwischen der negativen Bewertung der
Berichterstattung der „Bild“-Zeitung, Zitat: „Die Art und Weise, wie hier
der Politik der Bundesregierung, überhaupt der Reformpolitik, begegnet
wird, ist eine Mischung aus Häme, aus Hetze, aus Verächtlichmachung
der Akteure, garniert mit Halbwahrheiten. Es gibt hier nicht den Hauch
einer Chance auf eine faire oder adäquate Berichterstattung, weder über
die Akteure selbst noch über den Reformprozess“ und der anschließenden
Äußerung, er behalte sich vor, wer künftig bei Kanzlerreisen mitreisen
dürfe?
Der wörtlich zitierten Äußerung ist nichts hinzuzufügen. Die in indirekter Rede
wiedergegebene Äußerung ist in der Sendung nicht gemacht worden. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
12. Welche neue Beschlusslage liegt der Aussage des Staatssekretärs im BPA
und Sprechers der Bundesregierung, Béla Anda, mit Blick auf die
Mitreisemöglichkeiten von Medienvertretern auf Auslandsreisen des
Bundeskanzlers zugrunde, es sei „eine offene Frage, ob man da mitreisen wird
können“ (Monitor, Donnerstag, 4. März 2004) und wie interpretiert die
Bundesregierung die Aussage?
Siehe Antwort zu Frage 11.
13. Auf welchen Personenkreis der Bundesregierung und ihres Umfeldes
bezieht sich die Aussage des Staatssekretärs im BPA und Sprechers der
Bundesregierung, Béla Anda, gegenüber dem ARD-Magazin „Monitor“
(Donnerstag, 4. März 2004), „dass es mit der Bild-Zeitung keine
Interviews mehr geben wird“?
Der in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Äußerung des
Regierungssprechers ist nichts hinzuzufügen.
14. Hat Bundeskanzler Gerhard Schröder die Mitglieder des Bundeskabinetts
aufgefordert, Vertretern bestimmter Medien keine Interviews mehr zu
gewähren, und wenn ja, welchen?
Nein.
15. Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung den freien Zugang von
Pressevertretern zu allen Informationsmöglichkeiten zukünftig
sicherzustellen?
Die Bundesregierung wird ihre bisher geübte und sachlich sowie rechtsstaatlich
einwandfreie Praxis beibehalten.
16. Sind der Bundesregierung ähnliche Aussagen von Sprechern früherer
Bundesregierungen bekannt wie die des Sprechers der Bundesregierung,
Béla Anda, gegenüber dem ARD-Magazin „Monitor“ (Donnerstag,
4. März 2004), „dass es mit der Bild-Zeitung keine Interviews mehr
geben wird“?
Der Bundesregierung ist eine Aussage des Medienberaters des damaligen
Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl, Andreas Fritzenkötter, in der „Hamburger
Morgenpost“ vom 13. November 1996 bekannt. Andreas Fritzenkötter sagte in
Bezug auf den „SPIEGEL“ laut „Hamburger Morgenpost“: „Aufgrund der
Erfahrungen mit dem Blatt ist es das Recht des Kanzlers, mit denen nicht zu
reden.“ Diese Praxis bestätigte Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl in einem
Interview mit dem Chefredakteur der „Bild“-Zeitung, Kai Diekmann, das am
27. September 2003 in der „tageszeitung“ veröffentlich wurde. Darin sagte der
frühere Bundeskanzler: „1976 habe ich das letzte Spiegel-Interview gegeben.
Denn es war immer das Gleiche beim Spiegel: Der Text der Interviews war in
Ordnung, aber drum herum haben sie eine herabsetzende Geschichte gebaut.“
17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Bundeskanzlers „Der
Chefredakteur einer großen Zeitung oder eines Magazins hat, wenn er es
wünscht, Anspruch auf ein Gespräch mit dem Regierungschef“ aus dem
Jahr 1999 (zitiert nach der Wirtschaftswoche vom 18. März 2004) vor
dem Hintergrund der Äußerung des Sprechers der Bundesregierung im
ARD-Magazin „Monitor“ (Donnerstag, 4. März 2004) „dass es mit der
Bild-Zeitung keine Interviews mehr geben wird“?
Der Bundeskanzler hat 2004 für sich die persönliche Entscheidung getroffen,
der „Bild“-Zeitung künftig keine Interviews mehr zu geben. Dies steht ihm frei.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
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