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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Situation von Heimtieren und exotischen Wildtieren in Deutschland sowie Stand der Vorbereitungen einer Verordnung zum Halten bestimmter wild lebender Tiere in Zirkusbetrieben (G-SIG: 15010844)

Art und Anzahl von Heimtieren, tierschutzrelevante Probleme, gesetzlicher Handlungsbedarf, Tierschutz in Tierheimen und bei Haustieren; Art und Anzahl gehaltener exotischer Wildtiere, tier- und artenschutzrechtliche Probleme, Haltungsverbot in Privathaushalten, geplante gesetzliche Regelung und Verbot des Verkaufs von Wildtieren, illegaler Handel; ausbleibende Verordnungsentwürfe zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus und Einrichtung eines Zirkuszentralregisters gem. Beschluss des Bundesrats auf Drs 593/03 und 593/1/03, verfassungsrechtliche und weitere Bedenken, Tierschutz und Berufsfreiheit

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Datum

14.04.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/278324. 03. 2004

Situation von Heimtieren und exotischen Wildtieren in Deutschland sowie Stand der Vorbereitungen einer Verordnung zum Halten bestimmter wild lebender Tiere in Zirkusbetrieben

der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Gudrun Kopp, Dr. Volker Wissing, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrich Heinrich, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Eberhard Otto (Godern), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Als Heimtiere werden in Anlehnung an Artikel 1 Abs. 1 des Europäischen Übereinkommens vom 13. November 1987 zum Schutz von Heimtieren Tiere bezeichnet, die der Mensch insbesondere in seinem Haushalt und als Gefährten hält oder die für diesen Zweck bestimmt sind. Im Tierschutzbericht 2003 der Bundesregierung wird ausgeführt, dass in Deutschland mehr als 90 Millionen Heimtiere gehalten werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Zierfische, Vögel, Katzen, Hunde und Kleinnager. In der gesellschaftlichen und politischen Diskussion finden eine tierschutz- und artgerechte Unterbringung von Heimtieren nur eine nachgeordnete Beachtung.

Der Handel und das Halten von exotischen Wildtieren in Deutschland stellt ein bislang zu wenig beachtetes Problem des Tier- und Artenschutzes dar.

Der Bundesrat hat in einem Beschluss vom 17. Oktober 2003 (Bundesratsdrucksachen 595/03 und 595/1/03) die Bundesregierung zu einem verbesserten Tierschutz in folgenden drei Punkten aufgefordert:

  • Dem Bundesrat unverzüglich eine Rechtsverordnung gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 des Tierschutzgesetzes zuzuleiten, die das Halten von Tieren wild lebender Arten, und zwar insbesondere von Affen, Elefanten und Großbären, in Zirkusbetrieben, mit entsprechenden Übergangsregelungen für vorhandene Tiere grundsätzlich verbietet;
  • dem Bundesrat unverzüglich eine Rechtsverordnung gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 5 des Tierschutzgesetzes zur zentralen Erfassung von mobilen Tierschauen und Zirkusbetrieben mit Tierhaltung zuzuleiten;
  • dem Bundesrat unverzüglich eine Rechtsverordnung gemäß § 2a Abs. 1b des Tierschutzgesetzes zur Kennzeichnung der in mobilen Zirkusbetrieben und Tierschauen vorhandenen Wildtiere sowie zur Art der Durchführung der Kennzeichnung zuzuleiten.

Die Bundesregierung ist dem Beschluss des Bundesrates zur Vorlage der genannten Rechtsverordnungen bislang nicht nachgekommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie viele der mehr als 90 Millionen Heimtiere, die in Deutschland gehalten werden, sind Zierfische, Vögel, Katzen, Hunde und Kleinnager?

2

Welche tierschutzrelevanten Probleme bestehen nach Auffassung der Bundesregierung für die genannten Tierarten?

3

Sind die tierschutzrelevanten Probleme aus Sicht der Bundesregierung so gravierend, dass sich ein gesetzlicher Handlungsbedarf ergibt?

Wenn ja, welcher?

4

Welche Länder haben dem Europäischen Übereinkommen vom 13. November 1987 zum Schutz von Heimtieren wie die Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 13. November 1987 zum Schutz von Heimtieren vom 1. Februar 1991 eine entsprechende gesetzliche Grundlage gegeben?

5

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung einzuleiten, um eine weitere Harmonisierung des unterschiedlichen Tierschutzrechts und damit eine Verbesserung des Tierschutzes zu erreichen?

6

Weshalb ist die Konkretisierung der grundsätzlichen Bestimmung des § 2 Tierschutzgesetz für die Haltung, Pflege und Unterbringung von Heimtieren auf die Tierschutz-Hunde-Verordnung vom 2. Mai 2001 beschränkt worden?

7

Sind Konkretisierungen für weitere Heimtierarten unter Tierschutzaspekten erforderlich?

Wenn nein, weshalb nicht?

8

Welche tierschutzrelevanten Probleme sind der Bundesregierung bei der Unterbringung von Tieren in Tierheimen bekannt?

9

Beabsichtigt die Bundesregierung Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes in Tierheimen?

Wenn ja, welche?

10

Wie bewertet die Bundesregierung z. B. die Unterbringung von Katzen und anderen Tieren in Tierheimen hinsichtlich des notwendigen Platzbedarfs und von Rückzugsmöglichkeiten?

11

Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um das nationale Tierschutzrecht im Bereich der Haustiere fortzuentwickeln?

12

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Zucht, Ausbildung, Haltung und dem Handel von Heimtieren?

13

Plant die Bundesregierung die Vorlage eines Kleintierzuchtgesetzes?

Wenn ja, wann?

14

Welche und wie viele exotische Wildtiere – untergliedert nach Tierarten – werden in Deutschland gehalten?

15

Welche tier- und artenschutzrechtlichen Probleme entstehen durch den Handel und die Haltung von exotischen Wildtieren?

16

Wie bewertet die Bundesregierung ein Haltungsverbot von exotischen Wildtieren in Privathaushalten auf der Grundlage des § 13 Tierschutzgesetzes?

17

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Verkauf von Wildtieren gesetzlich zu regeln?

Falls ja, um welche Art von Auflagen und Kontrollen soll es sich dabei handeln und sind Auktionen und Tierbörsen sowie der Internethandel davon betroffen?

18

Wie bewertet die Bundesregierung ein Verbot des Verkaufs von Wildtieren?

19

Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch der Umsatz durch den illegalen Handel – nach Tierarten unterteilt – mit exotischen Tieren ist?

20

Welche Maßnahmen zur Eindämmung des illegalen Tierhandels plant die Bundesregierung?

21

Weshalb hat die Bundesregierung bislang noch keine Verordnungsentwürfe zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus und zur Einrichtung eines Zirkuszentralregisters vorgelegt?

22

Wann ist spätestens mit der Vorlage der geforderten Rechtsverordnungen zu rechnen?

23

Ist es zutreffend, dass die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Verbotsregelung anführt (Tierrechte Nr. 27/Februar 2004)?

24

Wie bewertet die Bundesregierung in diesen Zusammenhang das im Grundgesetz verankerte Recht auf Berufsfreiheit in Abwägung mit dem seit 2002 im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz?

25

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Staatsziel Tierschutz eine Einschränkung der freien Berufswahl rechtfertigt?

26

Bestehen seitens der Bundesregierung weitere Bedenken hinsichtlich der vom Bundesrat geforderten Rechtsverordnungen?

Wenn ja, welche?

Berlin, den 23. März 2004

Hans-Michael Goldmann Dr. Christel Happach-Kasan Gudrun Kopp Dr. Volker Wissing Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Jörg van Essen Ulrich Heinrich Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Dirk Niebel Eberhard Otto (Godern) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Max Stadler Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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