Menschenrechte in der Republik Belarus
der Abgeordneten Irmgard Karwatzki, Hermann Gröhe, Dr. Friedbert Pflüger, Rainer Eppelmann, Holger Haibach, Siegfried Helias, Claudia Nolte, Dr. Egon Jüttner, Melanie Oßwald, Daniela Raab, Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, Hubert Hüppe, Julia Klöckner, Werner Lensing, Albert Rupprecht (Weiden), Dr. Wolfgang Schäuble, Arnold Vaatz und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Durch die Auflösung der Sowjetunion erhielt die damalige Republik Weißrussland im Dezember 1991 die vollständige staatliche Unabhängigkeit. Wahlen wurden jedoch nicht abgehalten. Daher bestand der Oberste Sowjet fort, der unter sowjetischem Gesetz gewählt worden war. Vorsitzender wurde jedoch Stanislaw Schuschkiewitsch, ein Vertreter der antisowjetischen Opposition, der sich für ein unabhängiges und demokratisches Belarus einsetzte. Am 15. März 1994 verabschiedete der Oberste Sowjet die Verfassung von Belarus. Im Sommer 1994 ging Alexander Lukaschenko bei den Präsidentschaftswahlen als Sieger hervor.
Im November 1996 ließ der Präsident ein Referendum zur Änderung der Verfassung durchführen, das seine Machtbefugnisse erheblich vergrößerte. Dieses Referendum wurde von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), dessen Mitglied Belarus seit 1995 ist, für ungültig erklärt, da es gegen die der OSZE zugrunde liegenden demokratischen Grundlagen verstieß.
Die neue Verfassung setzte er unmittelbar danach in Kraft. Der Präsident verfügt damit über umfangreiche legislative Rechte, z. B. kann er Dekrete, Erlasse und Anordnungen mit bindender, Gesetzen übergeordneter Kraft erlassen und direkt oder durch örtliche Verwaltungsorgane mittelbar die Einhaltung der Gesetzgebung (Artikel 84 der Verfassung von Belarus) kontrollieren. Der Oberste Sowjet wurde aufgelöst und – ohne Wahlen – durch die „Nationalversammlung“ ersetzt.
Die Parlamentswahlen im Oktober 2000 entsprachen nach dem Urteil der OSZE keineswegs den internationalen Standards für demokratische und freie Wahlen. Der Präsidentschaftswahl im September 2001 waren staatliche Willkürakte gegenüber Oppositionspolitikern vorausgegangen, wie z. B. die Beschlagnahmung von Wahlunterlagen und die Durchsuchung von Büros von Wahlbeobachtern und unabhängigen Zeitungen. Auch diese Wahlen wurden von der Internationalen Wahlbeobachtermission ILEOM nicht als frei und demokratisch anerkannt.
Zwar enthält die Verfassung der Republik von Belarus ein breites Spektrum an Rechten und Freiheiten in den politischen, sozialökonomischen und kulturellen Bereichen (Artikel 24 bis 27, 29, 30, 31 der Verfassung). Doch in der Realität werden die Menschenrechte in der Republik von Belarus täglich verletzt, und die tägliche Praxis ist gekennzeichnet durch Folter, Todesurteile, unmenschliche und erniedrigende Strafen, willkürliche Festnahmen und Verschleppungen.
Auf die wachsenden Proteste der Opposition reagierte die Regierung von Präsident Alexander Lukaschenko mit zunehmend härteren und willkürlichen Maßnahmen. Journalisten, politische Gegner des Präsidenten sowie Menschenrechtsverteidiger sahen und sehen sich Schikanen und Einschüchterungen ausgesetzt. Prominente Oppositionelle, die sich gegen Präsident Lukaschenko aussprachen, wurden inhaftiert oder verschwanden. Im Jahre 1999 verschwanden beispielsweise der ehemalige Innenminister Jurij Sacharenko, der Oppositionspolitiker und ehemalige stellvertretende Ministerpräsident Viktor Gontschar sowie der Geschäftsmann Anatoli Krassowski; im Juli 2000 verschwand der Journalist Dimitri Sawadski. Medien werden zensiert, unabhängige Zeitungen verboten, Journalisten verfolgt.
Ungeachtet des Drucks durch die Regierung im Vorfeld der Parlamentswahlen im Herbst 2004 haben sich fünf oppositionelle politische Parteien – die Vereinigte Bürgerpartei, die Belarussische Volksfront, die Belarussische Sozialdemokratische Partei Gramada, die Partei der Kommunisten von Belarus, die Belarussische Partei der Arbeit – und mehrere gesellschaftliche Organisationen zur Koalition „Fünf +“ zusammengeschlossen. Damit wollen sie der bisher herrschenden Zerstrittenheit der belarussischen Opposition entgegenwirken und in den Parlamentswahlen in einem überparteilichen Bündnis gegen das bestehende Regime antreten. Andere oppositionelle Parteien, wie unter anderem die so genannte Europäische Koalition „Swobodnaja Belarus“, sind diesem Bündnis bisher fern geblieben.
Im April 1996 wurde das Menschenrechtszentrum „Viasna“ („Frühling“) gegründet, nachdem bei einer Massendemonstration in Minsk gegen das autoritäre Regime Hunderte Menschen verhaftet worden waren. Das Ziel von „Viasna“ ist, jede Art von Menschenrechtsverletzung in Belarus zu dokumentieren und bekannt zu machen sowie Opfer der politischen Unterdrückung zu unterstützen. Im Herbst 2003 wurde „Viasna“ allerdings ebenso verboten wie die Menschenrechtsorganisationen „Rechtshilfe für die Bevölkerung“, „Hände der Hilfe“ und die „Unabhängige Gesellschaft für Rechtsstudien“. Alle Versuche, neu gegründete demokratische Organisationen registrieren zu lassen, werden vom Justizministerium abgewehrt. Im Juni 2003 wurde die Registrierung der „Jungen Christlichen Sozialen Union“ (JCSU) annulliert.
Mit Hilfe eines neuen Religionsgesetzes will Alexander Lukaschenko nun auch staatliche Kontrolle über die Kirchen und Gläubige jedweder Glaubensrichtung verstärken: alle Religionsvereinigungen müssen einer staatlichen Registrierung unterzogen werden, religiöse Literatur darf nur nach staatlicher Begutachtung nach Belarus eingeführt werden. Ausgenommen ist die Orthodoxe Kirche, der in dem Gesetz eine entscheidende Rolle bei der Entstehung und Entwicklung geistlicher, kultureller und staatlicher Traditionen des belarussischen Volkes bescheinigt wird.
Nach wie vor leidet die Bevölkerung in Belarus unter den Folgen der Katastrophe von Tschernobyl. Die Gesundheitsbehörden schätzen, dass die medizinischgesundheitliche Notsituation in Belarus im Jahr 2010 ihren Höhepunkt erreichen wird. 22 % der Kinder, d. h. 500 000 Personen, sind chronisch erkrankt, vor allem an Schilddrüsenkrebs. Es wird geschätzt, dass mehr als 400 000 Menschen seit dem Unfall an Krebs verstarben. Die damalige sowjetische Regierung spielte aus innenpolitischen Gründen die Angelegenheit herunter und unterließ es, die Bevölkerung über die Gefahren der Strahlung zu informieren, mit dem Ergebnis, dass die Bevölkerung inzwischen in die am stärksten kontaminierten Gebiete zurückkehrte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie beurteilt die Bundesregierung die politische Entwicklung von Belarus seit dem Amtsantritt von Präsident Alexander Lukaschenko?
In welcher Weise spricht sie auf bi- und multilateraler Ebene die eklatanten rechtsstaatlichen Mängel an?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in Belarus auf die Einhaltung der Menschen- und Grundrechte, wie körperliche Unversehrtheit, Freizügigkeit, Glaubens-, Meinungs- und Pressefreiheit hinzuwirken?
In welcher Weise fordert die Bundesregierung die belarussische Regierung auf, die von ihr unterzeichneten internationalen Menschenrechtsabkommen einzuhalten?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um ihre Bemühungen zur Stärkung der Menschenrechte in Belarus mit vergleichbaren Anstrengungen der EU, der OSZE, des Europarats sowie der USA so eng wie möglich zu koordinieren?
Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, auf die Unterzeichnung des zweiten Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe durch die Regierung von Belarus hinzuwirken?
In welcher Weise hat die Bundesregierung Stellung genommen zu den Resultaten der Internationalen Wahlbeobachtermission ILEOM, denen zufolge die letzten Präsidentschaftswahlen im Herbst 2001 nicht den internationalen Kriterien für freie Wahlen entsprachen?
In welcher Weise wird sich die Bundesregierung finanziell und personell an einer Wahlbeobachtermission bei den bevorstehenden Wahlen beteiligen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Befürchtungen von „Viasna“, dass im Vorfeld der in den Jahren 2004 und 2006 anstehenden Parlaments- und Präsidentschaftswahlen die Opposition ausgeschaltet werden soll sowie Wahlfälschungen größeren Ausmaßes zu erwarten sind?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund das Verbot von „Viasna“ und den drei anderen Organisationen im Herbst 2003?
Wie steht die Bundesregierung zu der Koalition von Oppositionsparteien in „Fünf +“?
Ist die Bundesregierung bereit, „Fünf +“ zu unterstützen?
Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?
Unternimmt die Bundesregierung Schritte, um den Prozess des Zusammenschlusses der oppositionellen Kräfte, der mit der Koalition „Fünf +“ seinen Anfang genommen hat, zu unterstützen?
Wenn ja, welche?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch Menschenrechts- und Nichtregierungsorganisationen demokratische Grundsätze zu verbreiten, um das bürgerliche und politische Engagement zu stärken?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen der deutschen und europäischen Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik von Belarus zu einer Verbesserung der Menschenrechtslage beizutragen?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung bei der Überprüfung der sozialen Rechte in Belarus ein, und unterstützt sie die Auffassung von EU-Kommissar Pascal Lamy, dass bei einem festgestellten Verstoß der ILO-Richtlinien die EU-Zollvergünstigungen ausgesetzt werden müssten (KNA vom 7. Januar 2004)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussicht, dass das im März 1995 unterzeichnete Partnerschafts- und Kooperationsabkommen doch noch in Kraft treten kann?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über Alexander Lukaschenkos politische Aktivitäten gegenüber Menschenrechtsorganisationen, Hilfsorganisationen und internationalen Nichtregierungsorganisationen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschränkung der Religionsfreiheit durch das im letzten Jahr in Kraft getretene Religionsgesetz?
Wie bewertet die Bundesregierung die Situation der Presse- und Meinungsfreiheit in Belarus vor dem Hintergrund der Nachrichten über systematische Einschüchterungskampagnen gegen Journalisten?
Hat die Bundesregierung Informationen über das Unterlassen der Aufklärung von Mord- und Verschleppungsfällen von Politikern, Menschenrechtlern und Journalisten durch belarussische Behörden, und wenn ja, wie bewertet sie diese?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass bislang eine offizielle Stellungnahme zum Verschwinden von Jurij Sacharenko, Viktor Gontschar, Anatoli Krassowski und Dimitri Sawadski ausgeblieben ist, sowie die Informationen, dass hochrangige Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in diese Kidnappings verstrickt sein sollen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Versuch der weißrussischen Behörden, den Direktor der Europäischen Humanistischen Universität (EHU) zur Abdankung zu zwingen, und ist es zutreffend, dass EU-Länder damit gedroht haben, die bilateralen Beziehungen in diesem Fall abzubrechen?
Unterstützt die Bundesregierung finanziell oder auf andere Weise die Tätigkeit der privaten deutschen, in Belarus tätigen humanitären Hilfsorganisationen?
Wenn ja, auf welche Weise, wenn nein, warum nicht?
Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, auf die Regierung von Belarus im bi- und multilateralen Dialog einzuwirken, die Behinderungen, denen die Hilfsorganisationen ausgesetzt sind, zu beseitigen?
Was wird von der Bundesregierung unternommen, um die Folgen des Tschernobyl-Unfalls gegenwärtig und auch in Zukunft im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und der Verbesserung des Gesundheitswesens in Belarus zu beseitigen?
Welche konkreten Projekte werden von der Bundesregierung zur Verbesserung der Lebenssituation jener durch den Reaktorunfall von Tschernobyl an Krebs und anderen schweren Leiden erkrankten Menschen unterstützt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß des Waffenhandels in Belarus?
Wie beurteilt die Bundesregierung im Einzelnen die Begründungen und Beschuldigungen der weißrussischen Behörden anlässlich der Ausweisung des Deutschen Jan Busch im August 2003, der ein mit Geldern des Auswärtigen Amtes finanziertes Projekt zur Demokratieförderung durchgeführt hatte (vgl. Fankfurter Allgemeine Zeitung vom 19. August 2003)?
Wie beurteilt sie insbesondere den zu diesem Vorfall am 17. August 2003 in den Abendnachrichten des weißrussischen Staatsfernsehens gesendeten fünfminütigen Bericht?
Und welche Maßnahmen – über die Einbestellung des Geschäftsträgers der Weißrussischen Botschaft hinaus – hat die Bundesregierung deshalb gegenüber den Behörden von Belarus ergriffen?