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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Kulturverträglichkeitsprüfung (G-SIG: 15010789)

Kulturverträglichkeitsprüfung für Gesetzentwürfe, Vorlage bei der Staatsministerin für Kultur und Medien, Verfahren der Überprüfung, inhaltliche Änderungen bei Einsprüchen, Kulturverträglichkeitsprüfung bei der EU und in den Bundesländern

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

19.03.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/261202. 03. 2004

Kulturverträglichkeitsprüfung

der Abgeordneten Günter Nooke, Bernd Neumann (Bremen), Renate Blank, Dr. Peter Gauweiler, Dr. Günter Krings, Dr. Martina Krogmann, Dr. Norbert Lammert, Vera Lengsfeld, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Erika Steinbach, Christian Freiherr von Stetten, Edeltraut Töpfer, Wolfgang Zeitlmann und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Nach der Bundestagswahl im Jahre 2002 hat die Bundesregierung angekündigt, für Gesetzentwürfe eine „Kulturverträglichkeitsprüfung“ vorzusehen. Demnach sollen alle Gesetze, die im Kabinett verabschiedet werden sollen, zuvor daraufhin überprüft werden, ob direkt oder mittelbar durch die Neuregelung eines Bundesgesetzes Schaden für die Kultur und die Kulturförderung entstehen könnte.

In der Bundestagsdebatte am 12. Februar 2004 hat die Staatsministerin beim Bundeskanzler und Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Christina Weiss, ausgeführt, dass sich „das Projekt der Kulturverträglichkeitsprüfung, die auf neue Gesetze angewendet wird und die sich bereits in den ersten anderthalb Jahren mehrmals segensreich bewährt hat.“ (Plenarprotokoll 15/91, Seite 8124 B). Ein Verfahren der Überprüfung ist bislang nicht vorgestellt worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Gesetzentwürfe hat die Staatsministerin beim Bundeskanzler und Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Christina Weiss, der „Kulturverträglichkeitsprüfung“ unterzogen?

2

Um wie viel Prozent der Gesetzentwürfe – gemessen an der Gesamtzahl seit der Einführung der „Kulturverträglichkeitsprüfung“ – handelt es sich dabei?

3

Wie wird sichergestellt, dass der Staatsministerin Dr. Christina Weiss alle Gesetzentwürfe zur „Kulturverträglichkeitsprüfung“ vorgelegt werden, und wie viel Zeit wird ihr für die Überprüfung eingeräumt?

4

Werden neben Gesetzentwürfen auch andere Initiativen, die das Kabinett passieren, der „Kulturverträglichkeitsprüfung“ unterzogen, und wenn nein, warum nicht?

5

Wie ist die Überprüfung organisiert, auf welche Sachverhalte wird besonders geachtet, und wie wird im Falle auftretender Differenzen mit den beteiligten Bundesministerien eine einvernehmliche Regelung herbeigeführt?

6

Welche Institutionen, Verbände und sonstigen Ratgeber wurden als Sachverständige bei „Kulturverträglichkeitsprüfungen“ befragt?

7

Wie oft und in welchen Fällen wurden Gesetzentwürfe aufgrund der „Kulturverträglichkeitsprüfung“ durch die Staatsministerin Dr. Christina Weiss abgelehnt, angehalten und/oder verändert, und aus welchen inhaltlichen Gründen erfolgte der Einspruch?

8

Welche inhaltlichen Änderungen wurden nach Einsprüchen der Staatsministerin Dr. Christina Weiss in den beanstandeten Gesetzentwürfen durchgesetzt, wo blieben Einsprüche folgenlos?

Um welche Gesetzentwürfe und welche Änderungen handelt es sich genau, bei denen sich nach den Worten der Staatsministerin Dr. Christina Weiss „das Projekt der Kulturverträglichkeitsprüfung“ bereits „mehrmals segensreich bewährt“ hat?

9

Welche Schlüsse zieht die Staatsministerin Dr. Christina Weiss aus der Aussage des erfahrenen Kulturpolitikers und langjährigen Mitglieds des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlamentes, Prof. Dr. Olaf Schwencke, dass „anders als in jeder nationalen Gesetzgebung (…) jede Entscheidung der EU einer so genannten Kultur-Verträglichkeitsklausel unterworfen“ wird (Sächsische Zeitung vom 23. Januar 2004), und wie beurteilt die Bundesregierung die Überprüfung auf EU-Ebene?

10

Sind der Bundesregierung Überprüfungen auf die Kulturverträglichkeit bei Gesetzentwürfen oder anderen Initiativen in den Bundesländern bekannt, und wenn ja, wie beurteilt sie diese?

Berlin, den 2. März 2004

Günter Nooke Bernd Neumann (Bremen) Renate Blank Dr. Peter Gauweiler Dr. Günter Krings Dr. Martina Krogmann Dr. Norbert Lammert Vera Lengsfeld Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Edeltraut Töpfer Wolfgang Zeitlmann Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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