Bürokratieabbau im Meldewesen
der Abgeordneten Birgit Homburger, Gisela Piltz, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Angelika Brunkhorst, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat am 17. März 2004 den ersten Zwischenbericht der Initiative Bürokratieabbau verabschiedet. Der Bundesminister des Innern, Otto Schily, sagte bei der Vorstellung des Zwischenberichts, man setze da an, wo Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft die Erleichterungen möglichst schnell spüren. Als Erfolg hat die Bundesregierung insbesondere die Vereinfachung des Meldewesens herausgestellt. 2002 ist das Melderechtsrahmengesetz reformiert worden. Das novellierte Gesetz ist im April 2002 in Kraft getreten. Die Besonderheit bei der Rahmengesetzgebung besteht darin, dass der Bund nur Rahmenvorschriften erlassen darf. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu entschieden, dass ein Rahmengesetz „ausfüllungsfähig und ausfüllungsbedürftig“ sein müsse, d. h. dem Landesgesetzgeber noch Raum für eigene, substanzielle Entscheidungen bleiben müsse. Zuständig für das Meldewesen sind die Behörden der Länder. Die Länder haben ihr Melderecht innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten des reformierten Meldrechtsrahmengesetzes entsprechend anzupassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Inwieweit führte allein die Novellierung des Melderechtsrahmengesetzes 2002 durch den Bundesgesetzgeber zu „spürbarer Erleichterung“ für die Bürgerinnen und Bürger und welche Erfahrungen sind der Bundesregierung dazu bekannt?
Welche Bundesländer haben ihr Melderecht noch nicht gemäß § 23 Abs. 1 Melderechtsrahmengesetz angepasst?
Sind der Bundesregierung bereits Erfahrungen mit dem neuen Melderecht in den Ländern bekannt, die ihr Melderecht bereits entsprechend angepasst haben?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der bereits 2002 erfolgten Novellierung des Melderechtsrahmengesetzes, die anhaltenden Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über das bürokratische Meldewesen in Deutschland, insbesondere über zu lange Wartezeiten, unzureichende elektronische Verwaltungsdienstleistungen und die Verpflichtung zur Mehrfachan- bzw. -abmeldung?
Sieht die Bundesregierung nach den ersten Erfahrungen mit dem neuen Melderecht weiteren Reformbedarf im Meldewesen, um weitere „spürbare Erleichterungen“ für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen?
In wie vielen Städten/Gemeinden ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zulässig, sich auf elektronischem Weg an- und abzumelden?