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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Arbeit und Befugnisse des Havariekommandos (G-SIG: 15010879)

"Wirkbetrieb" und "vorläufiger Wirkbetrieb", dezentrale Unterbringung der Fachbereiche, Dienstvorschriften und Zuständigkeiten, Durchgriffsrecht, Fach- und Rechtsaufsicht, Meldestrukturen, Situation beim Unfall der "Andinet" am 21. Dezember 2003

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

19.04.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/278624. 03. 2004

Arbeit und Befugnisse des Havariekommandos

der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Vor über einem Jahr hat das Havariekommando in Cuxhaven seine Arbeit aufgenommen, doch bis heute gibt es Kritik daran, dass das Havariekommando weder ausreichende Kompetenzen habe, noch umfassend zuständig sei.

So wurde in der Presse z. B. darüber berichtet (Bremer Nachrichten vom 31. Dezember 2003, Ostfriesen-Zeitung vom 11. März 2004), dass die „Andinet“ am 21. Dezember 2003 600 Giftfässer in niederländischen Gewässern verloren habe, worüber die Niederländer das Havariekommando am 22. Dezember 2003 unterrichteten, doch die den niederländischen Gewässern am nächsten liegende Insel Borkum wurde durch das Havariekommando nicht informiert, weil man nicht zuständig sei.

In Fachdiskussionen wird immer wieder kritisiert, dass das Havariekommando kein Durchgriffsrecht habe (z. B. Cuxhavener Nachrichten vom 10. Januar 2003), sondern dieses letztlich vom guten Willen aller Beteiligten abhänge.

Dies kommt z. B. durch § 9 Abs. 3 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Küstenländern über die Einrichtung des Havariekommandos zum Ausdruck, wo dem Leiter des Havariekommandos nur eine weitestgehende fachliche Unabhängigkeit eingeräumt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Befindet sich das Havariekommando zurzeit im vorläufigen Wirkbetrieb oder im Wirkbetrieb, und wenn letzteres, seit wann?

2

Wodurch unterscheiden sich „Wirkbetrieb“ und „vorläufiger Wirkbetrieb“?

3

Sind die insgesamt 6 Fachbereiche des Havariekommandos immer noch am Standort Cuxhaven dezentral in verschiedenen, teilweise mehrere hundert Meter auseinanderliegenden Dienstgebäuden untergebracht?

Wenn nein, seit wann nicht mehr?

Wenn ja, aus welchen Gründen und wann ist mit einer zentralen Unterbringung zu rechnen?

4

Gibt es eine Dienstanordnung an die Behörden des Bundes, unter welchen Voraussetzungen das Havariekommando ein Durchgriffsrecht hat, wenn ja, seit wann und wie lautet diese Dienstanweisung, wenn nein, warum nicht?

5

Gibt es in den Küstenländern eine Dienstanweisung an die Behörden des jeweiligen Landes, unter welchen Voraussetzungen das Havariekommando ein Durchgriffsrecht hat, wenn ja, seit wann, wenn nein, warum nicht?

6

Gibt es seit dem vorläufigen Organisationserlass vom 8. Januar 2003 inzwischen einen aktuelleren Organisationserlass oder einen endgültigen Organisationserlass?

Wenn ja, mit welchem Datum, und wenn nein, warum nicht?

7

Wie lautet der derzeit gültige Organisationserlass?

8

Trifft es zu, dass das Havariekommando vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Amtshilfe zur Berechnung der wahrscheinlichen Drift der Giftfässer erbeten hatte und die Hilfe aus Kapazitätsgründen nicht gewährt wurde?

9

Trifft es zu, dass durch die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Küstenländern über die Einrichtung des Havariekommandos keine Verschiebung in den Aufgabengesetzen des Bundes und der Länder gegeben hat, sondern im Alltagsgeschäft nur ein Kompetenzzentrum geschaffen wurde?

10

Trifft es zu, dass im Alltagsgeschäft die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für die Revierzentralen sowie die strom- und schifffahrtspolizeilichen Aufgaben zuständig ist und im Havariefall, den der Leiter des Havariekommandos ausrufen kann, für diese Aufgaben dann das Havariekommando zuständig ist, also zwei parallele Organisationen dafür vorhanden sind?

11

Gibt es inzwischen die in § 7 Abs. 2 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Küstenländern über die Einrichtung des Havariekommandos beabsichtigte gemeinsame Dienstvorschrift über die Einzelheiten des Aufwachsens des Havariestabes?

12

Wer hat die Fach- und Rechtsaufsicht über das Havariekommando?

13

Welche öffentlichen Stellen wurden vom Havariekommando nach der Meldung der Niederländer über den Unfall der „Andinet“ am 22. Dezember 2003 wann und aufgrund welcher Dienstanweisung informiert?

14

Welche Meldewege sind wo wie geregelt, damit die Schifffahrt und die Fischerei vor potenziellen Gefahren wie die der schwimmenden Giftfässer des Frachters „Andinet“ gewarnt werden?

15

In welcher Weise sind die Meldestrukturen bei Unfällen auf See durch das Havariekommando verbessert oder verändert worden?

16

Handelte es sich bei dem Unfall der „Andinet“ am 21. Dezember 2003 um eine „komplexe Schadenslage“, die das Aufwachsen des Havariekommandos zum Havariestab gemäß § 1 Abs. 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Küstenländern über die Einrichtung des Havariekommandos auslösen müsste?

17

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen hat der Havariestab nach Eingang der niederländischen Meldung am 22. Dezember 2003 unternommen?

Wenn nein, aufgrund welcher Erkenntnisse konnte für die Giftfässer eine komplexe Schadenslage ausgeschlossen werden?

18

War beim Einlaufen der „Andinet“ in den Zuständigkeitsbereich des Havariekommandos der Eintritt einer komplexen Schadenslage möglich, wenn ja, welche Maßnahmen wurden eingeleitet, wenn nein, warum und aufgrund welcher Informationen nicht?

Berlin, den 23. März 2004

Hans-Michael Goldmann Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Rainer Funke Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Klaus Haupt Ulrich Heinrich Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Cornelia Pieper Gisela Piltz Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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