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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Bürokratischer Aufwand und Erfolg der Abgasuntersuchungen (G-SIG: 15010738)

Zahl der jährlich untersuchten Kfz, Altersstruktur und Beanstandungshäufigkeiten, Auswirkungen auf die Schadstoffemissionen, Wartungsintervalle moderner Motoren

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

13.02.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/243528. 01. 2004

Bürokratischer Aufwand und Erfolg der Abgasuntersuchungen

der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Günter Rexrodt, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In § 47a Abs. 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist die grundsätzliche Pflicht für Kraftfahrzeuge zur Durchführung einer Abgasuntersuchung (AU) geregelt. Ausgenommen sind unter anderem Motorräder, Fahrzeuge mit Benzinmotor, die vor dem 1. Juli 1969 zugelassen worden sind, sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dieselfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1977 zugelassen worden sind.

Mit Wirkung vom 1. Dezember 1993 wurde die Abgassonderuntersuchung (ASU), welche allein für Kfz mit Benzinmotoren verpflichtend war, von der heutigen AU abgelöst, nach der auch Dieselfahrzeuge und Benzinfahrzeuge mit geregeltem Katalysator untersucht werden müssen. Die AU soll sicherstellen, dass das Abgasverhalten der im Verkehr befindlichen Kfz über deren gesamte Nutzungszeit den festgelegten Grenzwerten entspricht.

Die zeitlichen Intervalle zwischen den Untersuchungen sind in Anlage XI zur StVZO geregelt. Kfz mit Ottomotoren ohne Drei-Wege-Katalysator sowie Dieselnutzfahrzeuge über 3,5 t müssen jährlich zur AU. Für Benzin-PKW mit geregeltem Katalysator, Diesel-PKW und Dieselnutzfahrzeuge unter 3,5 t besteht erstmals 3 Jahre nach Zulassung, dann alle 2 Jahre eine Überprüfungspflicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Kraftfahrzeuge wurden seit Einführung der AU jährlich untersucht?

2

Wie ist die Altersstruktur der untersuchten Fahrzeuge?

3

Welche Ergebnisse wurden bei den Untersuchungen erzielt, insbesondere wie häufig wurden die Fahrzeuge in den ersten 3, 5 und 7 Jahren seit Neuzulassung beanstandet?

4

Lässt sich aus diesen Ergebnissen ein Zusammenhang zwischen dem Alter bzw. der Laufleistung der Fahrzeugmotoren und der Nichterfüllung der Anforderungen nach der AU erkennen, und wenn ja, welcher?

5

Wenn ein Zusammenhang feststellbar ist, ab welchem Alter bzw. welcher Laufleistung der Fahrzeuge steigt die Häufigkeit der Beanstandungen erkennbar an?

6

Sind seit Einführung der AU Auswirkungen auf die Schadstoffemissionen des Verkehrs festzustellen, und wenn ja, welche sind dies?

Ist insbesondere erkennbar, ob moderne Motorengenerationen mit größeren Wartungsintervallen auskommen?

Berlin, den 23. Januar 2004

Birgit Homburger Angelika Brunkhorst Michael Kauch Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Hans-Michael Goldmann Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Christoph Hartmann (Homburg) Ulrich Heinrich Dr. Werner Hoyer Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Gisela Piltz Dr. Günter Rexrodt Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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