Aktuelle Menschenrechtslage in Uganda
der Abgeordneten Dr. Egon Jüttner, Hermann Gröhe, Rainer Eppelmann, Holger Haibach, Irmgard Karwatzki, Melanie Oßwald, Daniela Raab, Ingrid Fischbach, Hartwig Fischer (Göttingen), Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, Siegfried Helias, Hubert Hüppe, Volker Kauder, Julia Klöckner, Werner Lensing, Albert Rupprecht (Weiden), Dr. Wolfgang Schäuble, Arnold Vaatz und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Uganda gilt im Vergleich zu anderen afrikanischen Staaten als wirtschaftlich und politisch relativ stabil. Im Vergleich zur Situation der sechziger, siebziger und achtziger Jahre unter der Herrschaft von Milton Obote und Idi Amin hat sich die menschenrechtliche Situation heute verbessert. Tatsache aber ist, dass es weiterhin Menschenrechtsverletzungen in verschiedenen Bereichen gibt, für die die jetzige Regierung von Yoweri Museveni verantwortlich ist. Diese reichen von Übergriffen der Sicherheitskräfte auf die Zivilbevölkerung, Inhaftierung Oppositioneller, Misshandlungen in Gefängnissen und auf Polizeistationen, Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe. Die Uganda Human Rights Commission (UHRC) hat Berichte über Folterungen, mit denen Sicherheitskräfte Geständnisse erzwingen wollten, bestätigt und die Regierung angewiesen, die Opfer zu entschädigen.
Die Situation in Uganda ist ferner gekennzeichnet durch Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und durch die Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten politischer Parteien und Organisationen. Es wird auch von Gewalt gegen Journalisten berichtet, die das Vorgehen der Regierung gegen bewaffnete Oppositionsgruppen kritisieren. Ihre Arbeit ist auch durch das Anti-Terror-Gesetz eingeschränkt: Unter dem Vorwurf, zu „terroristischen Handlungen“ zu ermutigen, können ihnen bis zu zehn Jahre Haft drohen. Aufgrund eines Gesetzes vom 2. Juni 2002 wird die Arbeit politischer Parteien dahin gehend eingeschränkt, dass sie beispielsweise keine lokalen Büros eröffnen und keine Veranstaltungen in der Öffentlichkeit durchführen dürfen. Neue Parteien dürfen nur unter sehr restriktiven Auflagen gegründet werden. Inzwischen erklärte das Verfassungsgericht die Beschränkungen für politische Parteien für verfassungswidrig; allerdings ist das Berufungsverfahren beim Supreme Court noch anhängig.
In Uganda werden auch Angehörige sexueller Minderheiten diskriminiert und verfolgt. Nach Paragraph 40 des ugandischen Strafgesetzbuches ist Homosexualität unter Strafe gestellt. Die Höchststrafe kann dabei lebenslänglich sein. Der Minister für Ethik und Integrität gab am 30. August 2002 die Anweisung, Homosexuelle festzunehmen und zu bestrafen. Präsident Yoweri Museveni erklärte vor den Regierungschefs der Commonwealth-Staaten, der Kampf gegen Aids verlaufe in Uganda erfolgreich, weil es in seinem Land keine Homosexuellen gebe.
Katastrophal ist vor allem die Lage im Bürgerkriegsgebiet im Norden des Landes, wo die ugandische Armee, die Uganda People’s Defense Force (UPDF), und die Rebellenarmee Lord’s Resistance Army (LRA) einen Kampf um die Macht in Uganda führen. Opfer dieser Auseinandersetzung ist die Zivilbevölkerung; insbesondere Frauen und Kinder leiden unter der bewaffneten Auseinandersetzung und all ihren Begleiterscheinungen. Regierungssoldaten zwingen die Bevölkerung häufig gegen ihren Willen zum Verlassen ihrer Dörfer und bringen sie in „protected camps“ (Schutzdörfer), in denen äußerst schlechte Lebensbedingungen herrschen. Hinzu kommen Misshandlungen, Vergewaltigungen und extralegale Hinrichtungen. Lediglich in Einzelfällen kam es dabei bisher zu Bestrafungen der Täter. Nach Angaben des anglikanischen Bischofs von Kitgum leben von den insgesamt 1,2 Millionen Bürgerkriegsflüchtlingen rund 920 000 in 62 Camps in der Region Acholi in Norduganda.
Gerade die LRA macht sich schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig, wie der Verschleppung und Tötung von Zivilisten, der Rekrutierung von Kindersoldaten sowie der Misshandlung und sexuellen Versklavung entführter Kinder. Etwa 90 % der Kämpfer der LRA sind Jungen und Mädchen zwischen 13 und 16 Jahren, die von der LRA entführt und mittels Gehirnwäsche und Drogen zum Töten und zur Arbeit gezwungen werden. Teilweise müssen sie sogar eigene Familienmitglieder umbringen. Mädchen werden vergewaltigt und gezwungen, ältere Soldaten zu heiraten. Nach Schätzungen von UNICEF hat die LRA von Juni 2002 bis Oktober 2003 mindestens 10 000 Personen, meistens Kinder, entführt. Die LRA greift immer wieder auch die „protected camps“ an; Ende Februar 2004 hat sie bei einem Angriff auf ein Camp im Lira District über 200 Menschen ermordet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen45
Wie beurteilt die Bundesregierung die menschenrechtliche Situation in Uganda?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zu einer Verbesserung der Menschenrechtslage beizutragen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, auch weiterhin humanitäre Hilfe für die ugandische Bevölkerung zu leisten, und wenn ja, welche konkreten Projekte wird die Bundesregierung unterstützen?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die gegenwärtigen Arbeitsbedingungen von Menschenrechts- und Hilfsorganisationen in Uganda? Sind ihr staatliche Repressalien gegenüber diesen Organisationen bekannt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tätigkeit der in der ugandischen Verfassung verankerten ugandischen Menschenrechtskommission (Uganda Human Rights Commission, UHRC)?
Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung die ugandische Menschenrechtskommission gestärkt werden, und welchen Beitrag können Deutschland und die Europäische Union dazu leisten?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Defizite im Rechtssystem Ugandas zu beseitigen, und wie könnte ihr Beitrag dazu aussehen?
Sieht die Bundesregierung in der innenpolitischen Entwicklung in Uganda Ansätze, das „Movement-System“ durch ein wirkliches Mehrparteiensystem zu ersetzen? Wie kann die Bundesrepublik Deutschland bzw. die EU einen solchen Prozess befördern?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Presse- und Meinungsfreiheit in Uganda? Sind der Bundesregierung Übergriffe auf Journalisten in Uganda bekannt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation in den ugandischen Gefängnissen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Folterungen und Misshandlungen in Gefängnissen und Polizeistationen in Uganda vor?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Angriffe auf Angehörige christlicher Kirchen in Uganda (Frankfurter Rundschau vom 2. Juli 2003)?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Repressionen gegenüber Angehörige politischer Oppositionskräfte in Uganda, und wenn ja, welche?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umgang mit Homosexuellen in Uganda?
Wie hoch ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung die derzeitige Anzahl von Binnenflüchtlingen (Internally Displaced People, IDP) in Uganda?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der vom Auswärtigen Amt (AA) bereitgestellten Mittel zur Versorgung von Binnenflüchtlingen in Uganda (Pressemitteilung des AA vom 11. Juli 2003)?
Wie hoch ist nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen die Anzahl der Flüchtlinge aus Ruanda, Sudan und der Demokratischen Republik (DR) Kongo in Uganda?
Wie beurteilt die Bundesregierung die medizinische Versorgung der in IDP-Camps lebenden Menschen in Uganda?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen des Konflikts zwischen der ugandischen Zentralregierung und der Rebellenorganisation Lord’s Resistance Army (LRA) auf die Zivilbevölkerung in Norduganda?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Bischöfe aus Norduganda ein Vermittlungsgespräch zwischen Regierung und Rebellen vereinbart hatten, das scheiterte, weil die Regierung am Tag vor dem Treffen den vereinbarten Tagungsort bombardieren ließ und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nordugandischer Bischöfe, die Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda an einen Friedensdialog zwischen der Regierung und den Rebellen zu knüpfen (KNA vom 9. Februar 2004)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Menschenrechtsverletzungen der ugandischen Armee bei der Bekämpfung von Rebellenorganisationen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Menschenrechtsverletzungen der ugandischen Armee an der Zivilbevölkerung?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass Soldaten, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, nicht strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden, und wenn ja, welche?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die von Deutschland für Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung gestellten Mittel auch im Norden Ugandas in ausreichendem Maße eingesetzt werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Regierung Ugandas kaum Mittel für schulische Bildung im Norden Ugandas einsetzt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wonach für Norduganda vorgesehene Hilfsgüter der dort lebenden Bevölkerung nicht zugute kommen?
Wie stellt sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Versorgung der in den „protected camps“ in Norduganda lebenden Menschen mit Lebensmitteln und Medikamenten dar?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Menschenrechtssituation der in den „protected camps“ in Norduganda lebenden Menschen zu verbessern?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Rekrutierung und den Einsatz von Kindersoldaten durch die Konfliktparteien?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Schicksal der in Uganda von Rebellen der LRA entführten und zwangsrekrutierten Kinder, die laut Presseberichten zu „Kämpfern für einen Gottesstaat“ ausgebildet werden sollen (Amnesty International-Journal vom 1. Dezember 2003, Süddeutsche Zeitung vom 17. November 2003, Frankfurter Rundschau vom 17. Juli 2003)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die sexuelle Versklavung von Mädchen durch die LRA vor (Süddeutsche Zeitung vom 17. November 2003)?
Inwieweit kann aus Sicht der Bundesregierung Deutschland einen Beitrag zur Wiedereingliederung ehemaliger Kindersoldaten in die zivile Gesellschaft Ugandas leisten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation von Waisenkindern in Uganda (Pressemitteilung des AA vom 11. Juli 2003)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Initiative des ugandischen Präsidenten, der Internationale Strafgerichtshof solle Ermittlungen gegen die LRA und ihren Anführer Joseph Kony aufnehmen (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 31. Januar 2004)?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag von Kirchenvertretern Nordugandas, eine Amnestie für LRA-Kämpfer, insbesondere auch für Mitglieder des „High Command“, zu erlassen (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12. Februar 2004)?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich der Militärhaushalt Ugandas in den letzten Jahren signifikant erhöht hat, obwohl die Zahl der Soldaten abgenommen haben soll? Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung hier?
Welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung von einem Friedensschluss im Südsudan zwischen der sudanesischen Regierung und der SPLA/SPLM für den Konflikt im Norden Ugandas?
Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, dass die Situation in Norduganda auf die Tagesordnung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen (VN) gesetzt wird?
In welcher Weise könnte die internationale Staatengemeinschaft nach Ansicht der Bundesregierung auf eine Beendigung des Bürgerkriegs in Norduganda hinwirken? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Lage in Nord- und Ostuganda im Welticherheitsrat zu thematisieren und eine Friedensinitiative der VN anzuregen?
Wie beurteilt die Bundesregierung Meldungen, Uganda unterstütze noch Milizen in der DR Kongo? Für den Fall, dass diese Meldungen zutreffen, welche Gruppierungen verantwortlich zu machen sind, ugandische Regierungsvertreter oder ugandische private Interessengruppen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, derartige Verbindungen zu unterbinden?
Wie beurteilt die Bundesregierung Meldungen, Uganda beteilige sich an der Ausbeutung von Bodenschätzen in der DR Kongo? Falls dies zutrifft, sind nach Ansicht der Bundesregierung ugandische Regierungskreise oder ugandische private Interessengruppen dafür verantwortlich zu machen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dies zu unterbinden?
Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung das Verhältnis Ugandas zu Ruanda einzuschätzen, vor allem im Hinblick auf eine Kooperation mit der DR Kongo?
Wird die Bundesregierung die Situation im Norden Ugandas und die Bereitschaft der Regierung Ugandas zur Lösung des Konflikts im Norden Ugandas zum Thema bei den nächsten deutsch-ugandischen Regierungsverhandlungen machen?
Wird die Bereitschaft der Regierung Ugandas, den Konflikt im Norden Ugandas zu lösen, Auswirkungen auf die Mittelvergabe der Zusammenarbeit zwischen Uganda und der Bundesrepublik Deutschland haben? Wird Uganda weiterhin Schwerpunktland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bleiben?