Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie
der Abgeordneten Dr. Friedbert Pflüger, Christian Schmidt (Fürth), Ulrich Adam, Ilse Aigner, Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen), Monika Brüning, Dr. Michael Fuchs, Jürgen Herrmann, Dr. Egon Jüttner, Volker Kauder, Eckart von Klaeden, Thomas Kossendey, Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg), Ursula Lietz, Eduard Lintner, Dr. Gerd Müller, Bernward Müller (Gera), Hans Raidel, Helmut Rauber, Christa Reichard (Dresden), Kurt J. Rossmanith, Anita Schäfer (Saalstadt), Dr. Wolfgang Schäuble, Bernd Siebert, Jens Spahn, Dr. Wolfgang Bötsch, Anke Eymer (Lübeck), Erich G. Fritz, Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, Klaus-Jürgen Hedrich, Joachim Hörster, Claudia Nolte, Ruprecht Polenz, Dr. Klaus Rose, Volker Rühe, Bernd Schmidbauer, Dr. Andreas Schockenhoff, Dr. Hans-Peter Uhl, Willy Wimmer (Neuss) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die europäischen Staats- und Regierungschefs haben beim Europäischen Rat am 12./13. Dezember 2003 in Brüssel eine Europäische Sicherheitsstrategie beschlossen. Wir begrüßen, dass sich die EU mit dieser Strategie den sicherheitspolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts stellt. Ebenso begrüßen wir, dass die EU damit endlich eine tragfähige Antwort auf die Nationale Sicherheitsstrategie der amerikanischen Regierung vom September 2002 gegeben hat. In ihrer Strategie benennt die Europäische Union drei strategische Ziele: die Herstellung von „verantwortungsvoller Staatsführung“ und Stabilität in unmittelbarer Nachbarschaft Europas, wozu auch der Kaukasus, der Nahe und Mittlere Osten sowie Nordafrika gezählt werden; die Schaffung einer internationalen Ordnung, die sich auf einen wirksamen Multilateralismus stützt, und die Bekämpfung alter und neuer Bedrohungen.
Die Bedrohungsanalyse geht von einem erweiterten Sicherheitsbegriff aus, der auch Probleme wie Armut, Seuchen, Klima und Energieversorgung mit umfasst. Während klassische Angriffe gegen Mitgliedstaaten unwahrscheinlich geworden seien, müsse Europa mit den Bedrohungen durch internationalen Terrorismus, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, „gescheiterte Staaten“, organisierte Kriminalität bzw. durch eine sich verstärkende Kombination dieser Bedrohungen rechnen, die wenn sie nicht rechtzeitig beachtet werden, ihre Gefährlichkeit erhöhen. Die Analyse weist dabei darauf hin, dass geographische Gegebenheiten angesichts der neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen ihre Bedeutung verlieren.
Als Mittel gegen die neuen Bedrohungen schlägt die Strategie ein gemischtes Instrumentarium vor, das sowohl politische, wirtschaftliche, humanitäre, polizeiliche und militärische Mittel umfasst. Dazu müsse Europa eine strategische Kultur entwickeln, die ein frühes, rasches und wenn nötig robustes Eingreifen begünstigt. Der Erfolg der Strategie wird davon abhängen, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Willen aufbringen, den Prinzipien der Strategie zu folgen und auf dieser Grundlage gemeinsam zu handeln. Die Vorgaben der Europäischen Sicherheitsstrategie, wie beispielsweise die Stärkung der europäischen Handlungsfähigkeit, müssen nun in den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
I.
Fragen86
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass bei einem Vergleich der Europäischen Sicherheitsstrategie mit der Nationalen Sicherheitsstrategie der amerikanischen Regierung vom September 2002 große Gemeinsamkeiten festzustellen sind, und wo sieht die Bundesregierung die wichtigsten Unterschiede zwischen beiden Strategien?
Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, auf dieser Grundlage zusammen mit den transatlantischen Partnern eine gemeinsame Transatlantische Sicherheitsstrategie zu erarbeiten?
Wenn nein, warum nicht?
Welche weiteren Strategien wird die Europäische Union aus der Europäischen Sicherheitsstrategie über die Strategie gegen die Proliferation von Massenvernichtungswaffen hinaus entwickeln?
Welche Maßnahmen wurden zur Verringerung der „Anfälligkeit von vernetzten Infrastrukturen“ Europas getroffen und welche Maßnahmen sollten aus Sicht der Bundesregierung noch ergriffen werden?
Inwiefern werden neue Krankheiten zu einer (sicherheitspolitischen) globalen Bedrohung, und welche sicherheitspolitischen Maßnahmen müssen präventiv zur Verringerung der Bedrohung ergriffen werden?
Welche sicherheitspolitischen Herausforderungen stellen sich aus der Klimaerwärmung?
Welche sicherheitspolitischen Maßnahmen müssen über den Klimaschutz hinaus als Antwort auf diese Herausforderung ergriffen werden?
In welchen Regionen sieht die Bundesregierung den größten Wettstreit um Naturressourcen, insbesondere Wasser?
Wie können die sicherheitspolitischen Risiken dieses Wettstreites minimiert werden?
Welche sicherheitspolitische Strategie verfolgt die Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung Deutschlands?
In welchen Regionen und in welchem Ausmaß sieht die Bundesregierung eine Gefahr des Wettrüstens mit Massenvernichtungswaffen?
Von welchen strategischen Raketen geht aus Sicht der Bundesregierung im Augenblick und in der näheren Zukunft eine potentielle Gefährdung der EU bzw. Deutschlands aus?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das klassische Mittel der Abschreckung als Gegenmaßnahme gegen Terroristen, die im Besitz von Massenvernichtungswaffen sind, versagt?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Warum ist eine solche Formulierung bei der Schlussredaktion der Europäischen Sicherheitsstrategie herausgenommen worden?
Welche Rolle kommt der Entwicklungspolitik im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie für die Bekämpfung der Wurzeln des internationalen Terrorismus zu?
Was muss aus Sicht der Bundesregierung getan werden, damit die internationale Gemeinschaft rechtzeitiger als bisher zur Stabilisierung scheiternder Staaten eingreift?
Ist aus Sicht der Bundesregierung in jedem Fall die Rekonstruktion gescheiterter Staaten zwingend notwendig, oder ist die Überführung gescheiterter Staaten in andere Formen denkbar (Proto-Staaten, Mandatsgebiete)?
Beabsichtigt die Bundesregierung bei der Stabilisierung von scheiternden Staaten und dem Wiederaufbau gescheiterter Staaten regionale Schwerpunkte zu setzen, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung eine entwicklungspolitische Strategie zum Wiederaufbau gescheiterter Staaten erarbeitet?
Wenn nein, warum nicht?
Auf welche Instrumente will die Bundesregierung im Rahmen der EU bei der Stabilisierung von scheiternden oder gescheiterten Staaten primär setzen?
Wie ist die Koordinierung der Instrumente im Rahmen der EU mit den sonstigen Aktivitäten auf nationaler und internationaler Ebene sichergestellt?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Verbindungen zwischen organisierter Kriminalität und terroristischen Bewegungen bzw. zwischen terroristischen Bewegungen, z. B. FARC und Al Qaida, untereinander?
In welchem Ausmaß stellt die Seeräuberei eine sicherheitspolitische Herausforderung für Europa dar und in welchen Regionen taucht die Seeräuberei verstärkt auf?
Gibt es Verbindungen zwischen Seeräuberei und anderen Formen der organisierten Kriminalität und dem transnationalen Terrorismus?
Wie wird Deutschland zurzeit gegen terroristische Angriffe von See her geschützt?
Welche Rechtsgrundlagen bestehen hierfür, und reichen diese in Zukunft aus, um den neuen Bedrohungen entgegentreten zu können?
Worin sieht die Bundesregierung die größten Proliferationsrisiken, die gemäß der Europäischen Sicherheitsstrategie ständig zunehmen?
Schließt die Anti-Proliferationsstrategie der EU aus Sicht der Bundesregierung auch robuste Maßnahmen gegen Proliferationsrisiken („counterproliferation“) ein?
Unter welchen Vorraussetzungen könnten solche Gegenmaßnahmen getroffen werden?
Ist die Bundesregierung mit ihren Sicherheitskräften in der Lage, Gegenmaßnahmen durchzuführen?
Muss auf diesem Feld das Völkerrecht weiterentwickelt werden?
Trifft die Aussage zu, dass die Proliferationsgefahr von Massenvernichtungswaffen nur von einer kleinen Zahl von Staaten ausgeht, und um welche Staaten handelt es sich?
Mit welchen Schritten wird die Bundesregierung den Nichtverbreitungsvertrag und andere einschlägige Abrüstungs- bzw. Rüstungskontrollverträge weiterentwickeln, um so den neuen Proliferationsrisiken besser begegnen zu können?
Wieweit sind die europäischen Bemühungen gediehen, eine internationale Vereinbarung über das Verbot der Produktion von „spaltbarem Material“ für Nuklearwaffen zu erzielen?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung regionale Sicherheitsvereinbarungen und regionale Rüstungskontrollprozesse zu stärken?
Welche Regionen hat sie dabei besonders im Auge?
Was versteht die Bundesregierung unter der Aussage in der EU-Anti-Proliferationsstrategie: „Die EU wird dafür eintreten, dass Sicherheitsgarantien näher geprüft werden“?
An welche Konstellationen, Regionen und Staaten denkt sie dabei?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aufforderung der Europäischen Sicherheitsstrategie, ein stärkeres und aktiveres Interesse für die Probleme im Südkaukasus aufzubringen?
Gilt dies auch im gleichen Maße für die Staaten Zentralasiens, auf die die Europäische Sicherheitsstrategie nicht näher eingeht?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, wenn ein terroristischer Angriff aus dem Ausland, eventuell mit Massenvernichtungswaffen, erkennbar bevorsteht und langfristig präventive Maßnahmen versagt haben?
In welchen Bereichen, die für die internationale Sicherheit relevant sind, sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, das Völkerrecht weiterzuentwickeln, bzw. das Recht mit den globalen Entwicklungen in Einklang zu bringen?
Welche offenen Rechtsfragen haben sich aus den in der Europäischen Sicherheitsstrategie aufgezählten Bedrohungen ergeben?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, diese offenen Rechtsfragen zu beantworten und das Völkerrecht weiterzuentwickeln?
Bietet die Charta der Vereinten Nationen (VN) eine ausreichende Grundlage für die sicherheitspolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts?
Wenn nein, wie sollte sie angepasst werden?
Welche Initiativen hat die Bundesregierung dazu ergriffen?
Welchen Beitrag wird sie dazu leisten?
Wie definiert die Bundesregierung wirksamen Multilateralismus, der die Grundlage für eine Weltordnung sein soll?
Bedeutet wirksamer Multilateralismus auch, dass die Sicherheitsbedürfnisse befreundeter Staaten besser berücksichtigt werden müssen?
Welche Handlungsoptionen bestehen aus Sicht der Bundesregierung, wenn der VN-Sicherheitsrat seiner „Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ nicht gerecht wird?
Unter welchen Handlungsoptionen können aus Sicht der Bundesregierung die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten wählen, wenn es gilt, Verstöße gegen die Regeln internationaler Organisationen und gegen Verträge zu ahnden?
Wie definiert die Bundesregierung „Konditionalität zur Förderung besserer Staatsführung“ in anderen Ländern?
Wie soll dieses Instrument aus Sicht der Bundesregierung gestärkt werden?
Inwieweit setzt die Bundesregierung dieses Instrument bereits ein?
Welche konkreten Maßnahmen unternehmen die Europäische Union und die Bundesregierung zur Förderung von verantwortungsvoller Staatsführung im Hinblick auf den Schutz der Menschenrechte?
Was versteht die Bundesregierung im Einzelnen unter dem in der Europäischen Sicherheitsstrategie gewählten Begriff der „Strategie-Kultur“, „die ein frühzeitiges, rasches und wenn nötig robustes Eingreifen“ fördern soll?
Wie will die Bundesregierung die Entwicklung dieser „Strategie-Kultur“ in der EU und in Deutschland fördern, und welche konkreten Beiträge wird sie dazu innerhalb der Europäischen Union und für die deutsche Diskussion leisten?
Inwiefern kann aus Sicht der Bundesregierung durch eine solche „Strategie-Kultur“ ein frühzeitiges, rasches und robustes Eingreifen gefördert werden?
Wie definiert die Bundesregierung im Einzelnen den Begriff des „frühzeitigen Eingreifens“, und welche Rahmenbedingungen müssen aus Sicht der Bundesregierung für ein solches „frühzeitiges Eingreifen“ gegeben sein?
Versteht die Bundesregierung das Eingreifen der Alliierten im Irak März 2003 als einen solchen Fall des „frühzeitigen Eingreifens“?
Wenn nein, warum nicht?
War das Eingreifen der Alliierten völkerrechtswidrig?
Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Formulierung „frühzeitiges Eingreifen“ ein präemptives Eingreifen mit einschließt, und wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass militärische Präemption unter bestimmten Voraussetzungen völkerrechtlich zulässig ist, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung?
Sieht die Bundesregierung angesichts der neuen Bedrohungen, wie sie in der Europäischen Sicherheitsstrategie angesprochen werden, eine Notwendigkeit, die völkerrechtlichen Voraussetzungen für ein präemptives militärisches Eingreifen weiterzuentwickeln, und wenn ja, wie sollte aus Sicht der Bundesregierung diese Weiterentwicklung aussehen?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung?
Innerhalb welcher Frist sollen welche militärischen und nicht-militärischen Einheiten für ein „rasches Eingreifen“ einsatzbereit sein?
Wie ist der Stand beim Aufbau der sog. Europäischen Eingreiftruppe und wann ist diese einsatzbereit?
Welche Änderungen sind aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr notwendig, um ein „rasches Eingreifen“ zu gewährleisten?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff des „robusten Eingreifens“?
Unter welchen völkerrechtlichen Voraussetzungen ist ein „robustes Eingreifen“ der EU möglich?
In welchem geografisch umrissenen Raum soll die EU „den neuen, ständig wechselnden Bedrohungen“ durch ein „frühzeitiges, rasches und wenn nötig robustes Eingreifen“ entgegenwirken?
Sollte sich die EU aus Sicht der Bundesregierung auf bestimmte Regionen konzentrieren?
Was ist konkret mit der Aussage in der Europäischen Sicherheitsstrategie gemeint, die EU sollte „mehrere Operationen gleichzeitig durchführen können“?
Wie viele und welche Art von Operationen sollen gleichzeitig durchgeführt werden können, und welche Führungsstrukturen, Fähigkeiten und Kapazitäten müssen der EU dafür im Einzelnen im militärischen (bezogen auf die einzelnen Teilstreitkräfte) und im nicht-militärischen Bereich zur Verfügung stehen und welche stehen ihr dafür bereits zur Verfügung?
Welche militärischen Fähigkeiten muss die EU dafür insbesondere im Bereich von Transport, Aufklärung und Kommunikation haben?
Welchen konkreten Anteil soll Deutschland dabei jeweils im Einzelnen übernehmen?
Durch welche konkreten Maßnahmen sollen die Streitkräfte der EU-Mitgliedstaaten „zu flexibleren, mobilen Einsatzkräften umgestaltet“ werden?
Und welchen Beitrag soll/wird Deutschland dabei leisten?
Wie soll eine Überlastung der bei den Eingreiftruppen der NATO und der EU eingesetzten deutschen Truppenteile verhindert werden, wenn nach dem Prinzip des single set of forces immer mehr Aufträge aus NATO und EU an die betroffenen Truppenteile erteilt werden?
Welche Aufgaben sollen die von Deutschland, Großbritannien und Frankreich entwickelten sog. battle-groups erhalten und wo wird das schwerpunktmäßige Einsatzgebiet sein?
Ist es zutreffend, dass die battle-groups schwerpunktmäßig in Afrika eingesetzt werden sollen?
Und wie soll eine Konkurrenz zur NATO-Eingreiftruppe vermieden werden?
In welchem Umfang müssen aus Sicht der EU-Mitgliedstaaten „die Mittel für die Verteidigung aufgestockt werden“, um „unsere Streitkräfte zu flexibleren, mobilen Einsatzkräften umgestalten und sie in die Lage versetzen (zu) können, sich den neuen Bedrohungen zu stellen“?
Welchen konkreten Beitrag zur Aufstockung der Mittel für die Verteidigung wird die Bundesregierung im laufenden und in den kommenden Jahren leisten?
Welche konkreten Maßnahmen sind von den EU-Mitgliedstaaten für eine effektivere Nutzung der Mittel für die Verteidigung vorgesehen?
Was versteht die Bundesregierung konkret unter einer „effektiveren“ Nutzung der Mittel für die Verteidigung; was muss aus ihrer Sicht im Vergleich zum derzeitigen Zustand verändert bzw. verbessert werden, und welche konkreten Beiträge soll/wird Deutschland dabei leisten?
Was versteht die Bundesregierung unter einem „systematischen Rückgriff“ auf zusammengelegte und gemeinsam genutzte Mittel, durch die Duplizierungen verringert, Gemeinkosten gesenkt und mittelfristig die Fähigkeiten ausgebaut werden können, wie es in der Europäischen Sicherheitsstrategie heißt?
Wie ist der Sachstand beim Aufbau der Europäischen Rüstungsagentur?
In welchen Bereichen der in den EU-Mitgliedstaaten insgesamt vorhandenen Streitkräfte bestehen Duplizierungen, die aus Sicht der Bundesregierung verringert werden können?
Welchen Beitrag kann Deutschland zur Verringerung von bestehenden Duplizierungen leisten?
Welche Überlegungen zur Umsetzung dieses Ziels existieren in den anderen EU-Mitgliedstaaten?
Und welche Maßnahmen werden dort bereits zur Verringerung von Duplizierungen ergriffen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, zur Verringerung von Duplizierungen im Sinne der Arbeitsteilung die konventionellen U-Boote Deutschlands, Norwegens und der Niederlande in einem gemeinsamen Kommando innerhalb eines gemeinsamen Hauptquartiers zusammenzufassen, und ist die Bundesregierung bereit, diesen Vorschlag in die EU-Beratungen zur Verringerung von Duplizierungen einzuführen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, dass anstelle eines jeweils nationalen Schutzes des europäischen Luftraumes künftig wenige Staaten das gesamte europäische Bündnisgebiet gemeinsam überwachen sollten?
Und ist die Bundesregierung bereit, diesen Vorschlag in die EU-Beratungen zur Verringerung bestehender Duplizierungen einzuführen?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass als Konsequenz aus einer Zusammenlegung und gemeinsamen Nutzung von für die gemeinsame Verteidigung vorgesehenen Mitteln die EU-Mitgliedstaaten künftig ihre Verteidigungshaushalte darauf abstimmen müssen, welche Finanzmittel für die Erfüllung der gemeinsamen europäischen Aufgaben und erforderlichen Fähigkeiten insgesamt gebraucht werden und welche nationalen Beiträge dafür zu leisten sind?
Wenn ja, wie soll das aus Sicht der Bundesregierung organisiert werden?
Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen?
Was versteht die Bundesregierung konkret unter der Aussage der Europäischen Sicherheitsstrategie: „Wir brauchen eine verstärkte Fähigkeit, damit alle notwendigen zivilen Mittel in und nach Krisen zum Tragen kommen“?
Um welche Fähigkeiten, Mittel und Potentiale der EU-Mitgliedstaaten handelt es sich dabei in welcher Größenordnung, und welche Entscheidungs-, Führungs- und Organisationsstrukturen sind dabei aus Sicht der Bundesregierung auf EU-Ebene bzw. auf nationaler Ebene erforderlich?
Sind bisher schon für gemeinsame Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (wie beispielsweise für den Einsatz europäischer Streitkräfte in der ARTEMIS-Mission) gemeinsame Bedrohungsanalysen erstellt worden?
Sollen die gemeinsamen Bedrohungsanalysen zu den in der Europäischen Sicherheitsstrategie genannten „Hauptbedrohungen“ erstellt werden oder auch darüber hinaus?
Welche Einrichtungen der Europäischen Union sollen für die Erstellung gemeinsamer Bedrohungsanalysen zuständig sein, und welche Beteiligung ist von deutscher Seite vorgesehen?
Wie soll ein „besserer Austausch von Erkenntnissen zwischen den Mitgliedstaaten und mit den Partnerländern“ im Einzelnen organisiert werden, und welche konkreten Beiträge wird die Bundesregierung dafür leisten?
Inwieweit sollen diese gemeinsamen Bedrohungsanalysen für die Öffentlichkeit verfügbar gemacht werden?
In welcher Form sollen die Mitglieder des Bundestages über diese gemeinsamen Bedrohungsanalysen unterrichtet werden?
Was ist aus Sicht der Bundesregierung konkret mit der Aussage der Europäischen Sicherheitsstrategie gemeint, dass an „Missionen“ zur „Unterstützung von Drittländern bei der Terrorismusbekämpfung“ gedacht werden sollte?
Und welche politischen, polizeilichen, geheimdienstlichen, militärischen und wirtschaftlichen Maßnahmen sollten aus Sicht der Bundesregierung dafür auf europäischer Ebene bzw. als deutscher Beitrag vorgesehen werden?
Welche Entscheidungs-, Führungs- und Organisationsstrukturen bestehen zur Durchführung derartiger Missionen auf europäischer Ebene bzw. müssen dafür geschaffen werden?
Durch welche konkreten Maßnahmen soll aus Sicht der Bundesregierung bei der Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität eine „bessere Abstimmung zwischen dem außenpolitischen Handeln und der Justiz- und Innenpolitik“ innerhalb der Europäischen Union im Einzelnen erreicht werden?
Aus welchem Grund wird in der Europäischen Sicherheitsstrategie „mehr Kohärenz“ angemahnt, und worin lagen die Schwächen des bisherigen Handelns?
Was ist aus Sicht der Bundesregierung mit der Aussage in der Europäischen Sicherheitsstrategie gemeint, dass es „einer stärkeren Kohärenz … auch in Bezug auf das außenpolitische Handeln der einzelnen Mitgliedstaaten“ bedürfe?
Wie beurteilt die Bundesregierung die französische Nuklearstrategie, einschließlich ihrer Option, notfalls präemptiv zu handeln, sowie die Vereinbarkeit der Strategie mit der Europäischen Sicherheitsstrategie und der Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik?
Bezieht sich der Begriff des außenpolitischen Handelns auch auf die entwicklungspolitische Zusammenarbeit der einzelnen Mitgliedstaaten?
Inwieweit soll der im Entwurf zur Europäischen Verfassung vorgesehene Europäische Auswärtige Dienst einer stärkeren Kohärenz des außenpolitischen Handelns der EU-Mitgliedstaaten dienen?
Wie soll sich Deutschland nach Vorstellung der Bundesregierung dabei einbringen?
In welchem Verhältnis wird der Europäische Auswärtige Dienst zum deutschen Auswärtigen Dienst stehen?
Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die zukünftige Rolle des deutschen Auswärtigen Dienstes?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage, dass es „einer stärkeren Kohärenz … auch in Bezug auf das außenpolitische Handeln der einzelnen Mitgliedstaaten“ bedürfe, sowohl für ihre Politik als auch für die Kompetenzverteilung sowie die Entscheidungs- und Organisationsstrukturen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass im Sinne „einer stärkeren Kohärenz … auch in Bezug auf das außenpolitische Handeln der einzelnen Mitgliedstaaten“ ein Gesamtverteidigungskonzept erforderlich ist, in dem die Kräfte für äußere und innere Sicherheit eng miteinander verschränkt werden und die zivil-militärische Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden gestärkt wird, weil die bisherige strikte Trennung der Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden den neuen Bedrohungen nicht gerecht wird und unter Kompetenzkonflikten leidet?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass für eine stärkere Kohärenz die Einrichtung eines „Nationalen Sicherheitsrates“ unter angemessener Beteiligung der Bundesländer sinnvoll ist, um eine umfassende, ressortübergreifende Analyse neuer Bedrohungen für die äußere und innere Sicherheit, die Einleitung geeigneter Abwehrmaßnahmen und Notfallplanungen, die Koordination aller Abwehrkräfte sowie die einheitliche Führung im Krisenmanagement sicherstellen zu können?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung im Einzelnen?