Schwierigkeiten für Medizinstudenten höherer Semester nach der neuen Approbationsordnung für Ärzte
der Abgeordneten Dr. Dieter Thomae, Detlef Parr, Dr. Heinrich L. Kolb, Christoph Hartmann (Homburg), Cornelia Pieper, Ulrike Flach, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Klaus Haupt, Birgit Homburger, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit dem 1. Oktober 2003 ist eine neue Fassung der Approbationsordnung für Ärzte in Kraft, die das Studium der Medizin in Deutschland regelt.
Durch bestehende Mängel in den Übergangsregelungen (§§ 42, 43) kommt es zu einer erheblichen Benachteiligung von ca. 2 000 Medizinstudierenden, die sich momentan zwischen dem 7. und 10. Hochschulsemester befinden und das 1. Staatsexamen noch nicht absolviert haben.
Dies war ein möglicher, absolut üblicher und gesetzeskonformer Studienverlauf nach der alten Approbationsordnung, der zum Beispiel in Anspruch genommen wurde, um eine Doktorarbeit zu verfassen oder ein Auslandsjahr zu absolvieren, ohne dabei Zeit im weiteren Studienverlauf zu verlieren.
Ab dem 6. Semester konnten die Medizinstudenten frei wählen, wann sie ihre erste Staatsprüfung ablegen wollten.
Die Übergangsregelung knüpft nicht am Physikum an, das das Medizinstudium in Vorklinik und Klinik teilt, sondern am 1. Staatsexamen als Grenze zwischen alter und neuer Approbationsordnung.
Da das 1. Staatsexamen nicht zu einem festen Zeitpunkt abgelegt werden muss, ergeben sich hieraus Schwierigkeiten für viele Studierende.
Diesen Betroffenen, die bereits den Großteil ihres Studiums nach altem Recht absolviert haben, wird nun die Möglichkeit genommen, wie geplant weiterzustudieren und ihr Studium nach altem Recht zu beenden.
Stattdessen sollen sie nach der neuen Ordnung geprüft werden.
Dies führt zu Studienzeiten über die gesetzlich festgehaltene Regelstudienzeit hinaus.
Die Studierenden sollen bis zu 16 zusätzliche Kurse neben dem regulären Medizinstudium belegen, die von den Universitäten aber erst im Laufe der nächsten Jahre angeboten werden können, da die momentanen Übergangsregelungen auch für die Hochschulen ein offenbar unvorhersehbares und kurzfristig auch nicht lösbares Problem darstellen.
Den Studierenden, die unter die Übergangsregeln der §§ 42, 43 der neuen Approbationsordnung fallen, droht nach Auslegung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung schlimmstenfalls die Aberkennung bzw. „Nichtanerkennung“ ihres kompletten klinischen Studiums, welches drei Jahre umfasst.
Eine Übergangsregelung müsste es, um Härten zu vermeiden, den Studierenden erlauben, noch so lange an den alten Prüfungen teilzunehmen, wie diese aus anderen Gründen ohnehin noch bis 2005 (1. Staatsexamen) bzw. 2006 (2. Staatsexamen) angeboten werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele noch nach der alten Approbationsordnung Studierende der Medizin der höheren klinischen Semester ohne 1. Staatsexamen müssen aufgrund der §§ 42 und 43 der neuen Approbationsordnung für Ärzte und fehlender Übergangsvorschriften für diese Gruppierung ihre geplanten abschließenden Staatsexamina verschieben?
Wie hoch sind die volkswirtschaftlichen Verluste, berechnet aus den Studienplatzkosten für Medizin und den durch den späteren Berufseintritt der betroffenen jungen Mediziner verursachten Einkommens- und Steuerausfällen, zu veranschlagen?
Warum fand bei Abfassung der Approbationsordnung und hier speziell der Übergangsregeln der §§ 42, 43 die von vielen Studierenden ausgeübte Studienpraxis an den Universitäten nur wenig Berücksichtigung?
Warum wurde davon ausgegangen, dass Studierende auch höherer Semester, welche noch kein 1. Staatsexamen abgelegt haben, gleichzusetzen sind mit Studierenden des 6. Semesters?
Warum dürfen Studierende, welche derzeit am Ende ihres universitären Studiums nach alter Verordnung angelangt sind, nicht an den entsprechenden Staatsexamina teilnehmen, welche ohnehin noch bis 2006 angeboten werden?
Ist die Bundesregierung zu einer Überarbeitung der entsprechenden Vorschriften zur Vermeidung von unnötigen Härten im Zuge der Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze durch Aufnahme einer abweichenden Regelung in der Approbationsordnung bereit, und wenn ja, wie sieht ihr Lösungsvorschlag aus?