Verschlankung des Vergaberechts
der Abgeordneten Birgit Homburger, Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Daniel Bahr (Münster), Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Jahreswirtschaftsbericht 2004 wird die Verschlankung des Vergaberechts als eine ausgewählte Maßnahme zum Abbau von Bürokratie benannt (Bundestagsdrucksache 15/2405, S. 47). Gemäß einer Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), Georg Wilhelm Adamowitsch, vom 6. Februar 2004 auf die schriftliche Frage 79 der Abgeordneten Gudrun Kopp auf Bundestagsdrucksache 15/2512 ist im vergangenen Jahr eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema eingerichtet worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wann ist die Arbeitsgruppe „Verschlankung des Vergaberechts“ unter Leitung des BMWA eingerichtet worden?
Wer ist Mitglied in dieser Arbeitsgruppe?
Hat die Arbeitsgruppe schon konkrete Vorschläge zur Verschlankung des Vergaberechts vorgelegt?
Wenn ja, welche?
Wann plant die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur „Verschlankung des Vergaberechts“ vorzulegen?
Wird die Bundesregierung bei der „Verschlankung des Vergaberechts“ die Interessen des Mittelstands berücksichtigen und insbesondere für transparentere Vergabeverfahren und präzisere Vorgaben für losweise Vergaben sorgen?
Plant die Bundesregierung auch die Forderung des rot-grünen Koalitionsvertrages nach der Berücksichtigung der „tatsächlichen Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb bei der Vergabeentscheidung öffentlicher Aufträge“ (siehe Koalitionsvertrag 2002 bis 2006) gesetzlich aufzugreifen?
Kann nach Auffassung der Bundesregierung die Aufnahme eines solchen Gleichstellungskriteriums zur Verschlankung des Vergaberechts beitragen?
Sind die Vorgaben der EU-Vergaberichtlinien, nach denen unter anderem bei der Auftragserteilung in Zukunft Umstände bei der Vergabeentscheidung berücksichtigt werden können, die nicht unmittelbar mit der Leistung zu tun haben, dazu geeignet, das Vergaberecht zu verschlanken?
Beabsichtigt die Bundesregierung weitere vergabefremde Kriterien wie Tariftreue, Frauenförderung oder Umweltverträglichkeit generell für das Vergabeverfahren vorzuschreiben?
Wird die Bundesregierung es Modellregionen über Öffnungsklauseln gestatten, vom Bundesrecht abweichende Regelungen zu treffen?
Inwieweit wird auf Bundesebene von der Möglichkeit des Einsatzes elektronischer Beschaffungssysteme schon Gebrauch gemacht?
Hat der Einsatz elektronischer Beschaffungssysteme bereits zur Vereinfachung des Vergabeverfahrens geführt?
Können nach Auffassung der Bundesregierung der Verzicht auf vom Bundesrecht abweichende landesgesetzliche Regelungen das Vergaberecht verschlanken?
Wird sich die Bundesregierung zum Beispiel im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz oder bei anderen Gelegenheiten dafür einsetzen, dass Vergaberegelungen der Länder abgeschafft werden?
Plant die Bundesregierung eine Bündelung der verschiedenen Vergaberegelungen zum Beispiel in einem speziellen Vergabegesetz?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Deutschen Bauindustrie, dass eine Abschaffung der Vergabeordnung (VOB/A) für öffentliche Bauaufträge und deren Ersatz durch eine Rechtsverordnung mehr statt weniger Bürokratie bedeuten würde (Presseinformation 22/2003 des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie vom 15. April 2003)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag zu Änderungen des Vergaberechts unter 3.2.3. im „Positionspapier zur Situation und den Zukunftsperspektiven der Bauwirtschaft in Deutschland“ (vgl. Ausschussdrucksache 15 (14) 75)?