Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 15/3255
15. Wahlperiode 28. 05. 2004
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. Mai 2004 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Friedbert
Pflüger, Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/3028 –
Bilanz deutscher Lateinamerika-Politik seit 1998
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vom 28. bis 29. Mai 2004 treffen sich in Guadalajara, Mexiko, die Staats- und
Regierungschefs Lateinamerikas, der Karibik (fortan Lateinamerika) und der
EU zu ihrem dritten Gipfel. Nachdem dieses Forum zu Anfang großen
Anklang gefunden hat, dann aber auf dem zweiten Treffen in Madrid bereits
Gefahr lief, nur noch unverbindlichen Symbolcharakter anzunehmen, kommt
dem dritten Gipfel die wichtige Aufgabe zu, wieder frischen Wind und
Substanz in das besondere bi-regionale Verhältnis zu bringen.
Denn Lateinamerika ist nach Nordamerika die außereuropäische Region, mit
der die Staaten der EU am engsten verbunden sind. Neben den historischen
Wurzeln, engen kulturellen Banden und vielfältigen wirtschaftlichen
Verflechtungen geben die gemeinsamen Grundwerte, Überzeugungen und Interessen
den Beziehungen eine besondere Qualität. Sie machen Lateinamerika zu
einem natürlichen Partner Europas, aber auch Nordamerikas, in einer
globalisierten Weltordnung und nicht zuletzt beim Kampf gegen den internationalen
Terrorismus. Auf dieser Grundlage kann eine um Lateinamerika erweiterte
transatlantische Werte- und Interessengemeinschaft im Sinne eines
transatlantischen Dreiecks entstehen. Immer stärker bemühen sich die aufstrebenden
Demokratien Lateinamerikas, eine aktive Rolle in der internationalen Politik
zu spielen und einen eigenständigen Beitrag zum Aufbau einer auf friedlichen
und demokratischen Grundwerten basierenden Weltordnung zu leisten. Auch
in wirtschaftlicher Hinsicht verfügen vor allem die Volkswirtschaften Mexiko,
Brasilien, Chile und Argentinien über großes Potential. Voraussetzung für eine
stärkere internationale Bedeutung Lateinamerikas ist allerdings, dass die
Staaten der Region ihren in den vergangenen Jahrzehnten eingeschlagenen Weg
der Demokratisierung, wirtschaftlichen Dynamik und Modernisierung
fortsetzen.
Zahlreiche Staaten der Region erleben derzeit dagegen eine profunde Krise
ihrer demokratischen Institutionen. Unzureichende Gewaltenteilung, fehlende
Rechtsstaatlichkeit, mangelnde Institutionalisierung der die Demokratien
konstituierenden Organe, Spannungsverhältnisse zwischen stark ausgeprägten
Präsidialdemokratien und forcierter größerer Parlamentarisierung und die
fehlende Transparenz politischer Prozesse und staatlicher Gewalt sind in
unterschiedlicher Ausprägung augenscheinliche Merkmale des politischen Lebens
in den Staaten Lateinamerikas. In einer Reihe von Ländern sind
neopopulistische und autoritäre Tendenzen aufgekommen, die deutlich machen, dass die in
den vergangenen Jahrzehnten in den meisten lateinamerikanischen Ländern
vollzogene Transformation hin zur Demokratie mittlerweile von einer großen
Unzufriedenheit mit den demokratisch gewählten Politikern geprägt ist. In
einer neuen Umfrage des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen
(UNDP) sagen 55 % der Lateinamerikaner, dass sie ein autoritäres Regime
anstelle einer demokratisch gewählten Regierung unterstützen würden, wenn
dieses ihre wirtschaftlichen Probleme lösen würde. Insbesondere gefährdet die
fast überall gravierende soziale Situation die Demokratie: Breite
Bevölkerungsschichten sind von politischer und wirtschaftlicher Teilhabe
ausgeschlossen. Damit verknüpft sind schwerwiegende
Menschenrechtsverletzungen. Extralegale Hinrichtungen, Unterdrückung der indigenen
Bevölkerungen, Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern, Gewalt und Morde sogar an
Kindern und Jugendlichen sowie Straflosigkeit kommen in zahlreichen
lateinamerikanischen Ländern vor. Die Empfehlungen der Wahrheitskommissionen,
die die in der Zeit von Militärdiktaturen begangenen Verbrechen aufarbeiten
sollten, wurden und werden häufig nicht umgesetzt. In einigen Ländern, wie
in Kuba und in Venezuela, werden grundlegende Freiheitsrechte
eingeschränkt oder ganz unterdrückt. Große Bedeutung kommt daher dem
Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte zu, der von der
Interamerikanischen Menschenrechtskommission und der Organisation Amerikanischer
Staaten eingerichtet wurde.
Europa und Deutschland haben ein Interesse, den lateinamerikanischen
Staaten und Gesellschaften bei ihrer Entwicklung und bei der Überwindung ihrer
strukturellen Probleme Unterstützung anzubieten und zu leisten.
Die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen und Problemlagen haben sich
in Lateinamerika im letzten Jahrzehnt ebenfalls stark verändert. Lateinamerika
ist an vielen Orten geplagt von Terrorismus, Drogen, Kriminalität, Konflikten
innerhalb und zwischen Staaten, Umweltgefährdung und
Ressourcenknappheit. Protagonisten sind u. a. Guerillas, Paramilitärs, das organisierte
Verbrechen, internationale Terroristen, Drogen- und Waffenhändler, die sich
teilweise in so genannten rechtsfreien Räumen organisieren. Sie fordern nicht nur
die Staaten Lateinamerikas, sondern auch andere Regionen, einschließlich
Europas heraus. Auf sie müssen deshalb sowohl regionale als auch globale
Antworten gegeben werden. Die zukünftige Stabilität der Region erfordert
dementsprechend eine verstärkte sicherheitspolitische Kooperation zwischen den
Staaten Lateinamerikas, Nordamerika und Europa.
Die gegenwärtige Bundesregierung hingegen misst auf ihrer außenpolitischen
Agenda den Beziehungen zu Lateinamerika keine besondere Bedeutung bei.
Es fehlt an Interesse, Aufmerksamkeit und wirksamer Unterstützung der
sozialen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklung Lateinamerikas. Über
unverbindliche Freundschaftsbekundungen oder spärliche Reisediplomatie
hinaus hat die Bundesregierung keine wichtigen Initiativen oder besondere
Aktivitäten gegenüber Lateinamerika entwickelt. Der bevorstehende Gipfel
muss deshalb dazu genutzt werden, notwendige Korrekturen an der
Lateinamerika-Politik der Bundesregierung seit 1998 einzuleiten und diese an der
Bedeutung der strategischen Partnerschaft mit Lateinamerika auszurichten.
1. Welche konkreten Konsequenzen hat die auf dem ersten Gipfel der Staats-
und Regierungschefs Lateinamerikas und der EU 1999 in Rio de Janeiro
erklärte strategische Partnerschaft zwischen Lateinamerika und Europa für
die Politik der Bundesregierung gehabt und welche konkreten politischen
Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund dessen ergriffen?
Die strategische Partnerschaft, die die Staats- und Regierungschefs der
Europäischen Union, Lateinamerikas und der Karibik unter dem Co-Vorsitz von
Bundeskanzler Gerhard Schröder auf dem ersten Gipfel in Rio de Janeiro am
28. Juni 1999 eingegangen sind, besteht in ihrem Kern aus der Bereitschaft,
sich zu wichtigen internationalen friedens- und ordnungspolitischen Fragen auf
gleicher Augenhöhe zu konsultieren. Zu keiner Weltregion außerhalb Europas
und der Gruppe hoch entwickelter Industrieländer unterhält die EU
vergleichbar enge Beziehungen wie zu den Staaten Lateinamerikas und der Karibik.
Die Bundesregierung sieht große Gemeinsamkeiten ihrer eigenen Politik und
derjenigen ihrer EU-Partner mit Interessen, Zielen und der Strategie der
Außenpolitik vieler Staaten Lateinamerikas. Daher sind aus Sicht der
Bundesregierung außergewöhnlich günstige Voraussetzungen für eine gemeinsame
europäische Lateinamerikapolitik gegeben, für die sich die Bundesregierung
nachdrücklich einsetzt.
Seit dem Gipfel in Rio de Janeiro hat die Bundesregierung eigene Initiativen
gegenüber den Staaten Lateinamerikas und der Karibik ergriffen und
Aktivitäten entwickelt, unter anderem bei der Finalisierung des Römischen Statutes des
Internationalen Strafgerichtshofes, bei der Fortentwicklung der
völkerrechtlichen Instrumente der Abrüstungs- und Nichtverbreitungspolitik, der
Unterstützung für regionale Integrationspole in Süd- und Zentralamerika oder in der
internationalen Menschenrechts- und Umweltpolitik. Jüngster Ausfluss der
strategischen Partnerschaft waren die vertrauensvollen Konsultationen, die die
Bundesregierung während der deutschen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen mit allen dort ebenfalls vertretenen lateinamerikanischen
Partnern durchführte. Auch die Entwicklungen im Irak seit Beginn 2003 waren
Gegenstand dieses Meinungsaustausches.
Die Bundesregierung begrüßt nachdrücklich, dass die in die Vorbereitungen für
den kommenden Gipfel in Guadalajara bereits mit einbezogenen neuen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union die strategische Partnerschaft mit
Lateinamerika und der Karibik in vollem Umfang mittragen.
2. Welche Vereinbarungen, die auf den bisherigen Gipfeltreffen 1999 in Rio
de Janeiro und 2002 in Madrid getroffen worden sind, bzw. Ziele, denen
sich die Gipfelteilnehmer verpflichtet haben, sind mit welchem Erfolg
umgesetzt bzw. erreicht worden?
Welche Vereinbarungen bzw. Ziele, insbesondere zu den vorrangigen
Themen, wie sie vom bi-regionalen Rat Hoher Beamter festgelegt worden
sind, sind aus welchem Grund noch nicht erfüllt bzw. erreicht worden?
In Konkretisierung der strategischen Partnerschaft wurde seit dem Gipfel in
Rio de Janeiro dem Ausbau der vertraglichen Beziehungen zwischen den
Staaten der Europäischen Union, Lateinamerikas und der Karibik besondere
Aufmerksamkeit gewidmet.
Im Verhältnis zu Mexiko wurde im Juli 2000 das Freihandelsabkommen mit
der EU in Kraft gesetzt, im Oktober 2000 das dazu gehörige „Globalabkommen
über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und
Zusammenarbeit“.
Mit Chile wurde im November 2002 der weitreichendste Assoziierungsvertrag
unterzeichnet, den die EU und ihre Mitgliedstaaten je vereinbart haben. Dieser
Vertrag bedarf in Deutschland noch der Ratifizierung, in seinen wesentlichen
handelspolitischen Bestimmungen ist er jedoch bereits von der EU-
Kommission im Rahmen ihrer Kompetenzen im Februar 2003 in Kraft gesetzt worden.
Mit den Staaten des Mercosur (Brasilien, Argentinien, Uruguay, Paraguay)
wurde seit 1999 in 13 Runden über einen Assoziierungsvertrag verhandelt. Die
Verhandlungen liegen im Zeitplan. Der Assoziierungsvertrag soll noch in
diesem Jahr abgeschlossen werden.
Mit den Staaten der Andengemeinschaft (Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru,
Venezuela) und Zentralamerikas (Nicaragua, Honduras, Costa Rica,
Guatemala, Panama, El Salvador, Belize) wurden von der EU
Kooperationsabkommen neuen Typs („Abkommen der vierten Generation“) ausgehandelt, die am
15. Dezember 2003 in Rom unterzeichnet wurden.
Bei den auf den Gipfeln in Rio und Madrid verabschiedeten Aktionsplänen und
-prioritäten handelt es sich um eine offene Agenda, die fortlaufend weiter
entwickelt wird. Zu ihrer Umsetzung und Überwachung in den Intervallen
zwischen den Gipfeln wurde auf dem Gipfel in Rio die Einsetzung des bi-
regionalen Rates Hoher Beamter beschlossen. Er hat inzwischen 12-mal getagt und
dem Gipfel in Madrid im Mai 2002 Bericht erstattet. Ein weiterer Bericht ist in
Vorbereitung, der an den Gipfel in Guadalajara gerichtet werden wird.
Die Bundesregierung beabsichtigt an der Vorgehensweise der kontinuierlichen
Fortentwicklung der Prioritäten festzuhalten. Angesichts der Zahl der
beteiligten Staaten, die inzwischen etwa ein Drittel der Mitglieder der Vereinten
Nationen umfassen, erscheint diese Methode am ehesten geeignet, der Vielzahl von
Interessen an diesem Gipfelprozess gerecht zu werden.
3. Bei welchen Gipfelthemen engagiert sich die Bundesregierung
vorwiegend?
Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die noch nicht
umgesetzten Vereinbarungen mit Leben zu erfüllen?
Die Bundesregierung beabsichtigt, sich vorwiegend bei den beiden
thematischen Schwerpunkten des bevorstehenden Gipfels zu engagieren: Dem Ausbau
des Multilateralismus und dem Thema „Soziale Kohäsion“. Beim ersten Thema
geht es u. a. um die Stärkung der zentralen Rolle der Vereinten Nationen und
des Momentums für ihre Reform, um aktuelle Themen der internationalen
Tagesordnung (z. B. Umsetzung der Millenniums-Agenda) und um eine neue
Rolle für das bi-regionale Verhältnis zwischen der EU, Lateinamerika und der
Karibik in der Zusammenarbeit in anderen multilateralen Foren. Das zweite
Thema, bei dem sich auch die EU-Kommission besonders engagiert hat, betrifft
als Querschnittsaufgabe Fragen des sozialen Ausgleichs im Kontext der
Globalisierung, einschließlich der Stärkung von Demokratie und Rechtsstaat, den
Kampf gegen Hunger und Ausgrenzung sowie Bemühungen um nachhaltige
Entwicklung und Umweltpolitik. Außerdem wird sich die Bundesregierung
aktiv für die Perspektive einsetzen, Assoziierungsabkommen der EU und ihrer
Mitgliedstaaten mittelfristig mit allen Subregionen Lateinamerikas und der
Karibik abzuschließen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Welche neuen Initiativen sind auf dem kommenden Gipfel in Guadalajara
für die weitere bi-regionale Zusammenarbeit geplant?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Welchen politischen Mehrwert bietet für die Bundesregierung der
Gipfelprozess gegenüber dem EU-Rio-Gruppe-Konsultations- und
Koordinierungsmechanismus?
Wie sind beide Foren aufeinander abgestimmt?
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem EU-Rio-Gruppe-
Konsultations- und Koordinierungsmechanismus bei?
Welche Initiativen wird die Bundesregierung im Rahmen der EU-Rio-
Gruppe-Konsultationen anstoßen?
Der EU-Lateinamerika(EU-LAK)-Gipfelprozess und die Rio-Gruppen-
Konsultationen ergänzen sich. Beide Foren finden im 2-Jahres-Rhythmus statt. Sie
sind so aufeinander abgestimmt, dass sie jeweils alternierend zur Jahresmitte
durchgeführt werden können.
Der politische Mehrwert des Gipfelprozesses ergibt sich aus der breiteren
Teilnehmerschaft auf lateinamerikanischer Seite (alle 33 souveränen Staaten
Lateinamerikas und der Karibik im Gegensatz zu 21 Mitgliedern der Rio-Gruppe)
und der höheren Ebene der Begegnungen (Staats- und Regierungschefs im
Gegensatz zur AM-Ebene bei Treffen der EU-Rio-Gruppe). Die auf den
Gipfeltreffen verabschiedeten Dokumente konkretisieren die politische Agenda der
bi-regionalen Beziehung und dienen der Bestandsaufnahme und
Rechenschaftslegung über zwischenzeitlich erfolgte Maßnahmen.
Die Bundesregierung misst den Konsultationen der EU und ihrer
Mitgliedstaaten mit der Rio-Gruppe ebenfalls einen hohen Stellenwert im bi-regionalen
Verhältnis bei. Die zeitliche Abstimmung der EU-LAK-Gipfel und der Treffen
mit der Rio-Gruppe sorgt dafür, dass der institutionalisierte politische Dialog
auch in Nicht-Gipfeljahren auf hoher Ebene geführt wird. Im Hinblick auf das
EU-Rio-Gruppen-Treffen 2005 wird die Bundesregierung ihre Initiativen an
den Ergebnissen des Guadalajara-Gipfels orientieren.
6. Wieso ist die EU-Kommission der Aufforderung des Europäischen
Parlaments von Oktober 2001 bislang nicht nachgekommen, eine
Lateinamerika-Strategie vorzulegen?
Für die Beantwortung dieser Frage, die das Verhältnis zwischen der EU-
Kommission und dem Europäischen Parlament betrifft, ist die Bundesregierung
nicht zuständig. Im Übrigen hat die EU-Kommission nach dem Kenntnisstand
der Bundesregierung sowohl 2002 als auch 2004 jeweils im Vorfeld der EU-
LAK-Gipfel Positionspapiere zu ihrer Lateinamerikapolitik vorgelegt.
7. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Europäischen
Sicherheitsstrategie für ihre und die europäische Lateinamerika-Politik?
Aus Sicht der Bundesregierung eignen sich die Beziehungen zu Lateinamerika
und der Karibik in besonderer Weise zur Ausarbeitung gemeinsamer
europäischer außenpolitischer Positionen, da zum einen die EU-Mitgliedstaaten
weitgehend gleichgerichtete Interessen verfolgen, zum anderen unsere
lateinamerikanischen Partner genau diese Erwartung an uns richten. Diese Entwicklung
zeichnet sich im Übrigen bereits heute in den Assoziierungsabkommen ab, die
die EU und ihre Mitgliedstaaten mit den Regionalzusammenschlüssen
Lateinamerikas und der Karibik abgeschlossen haben bzw. sukzessive abschließen
werden.
8. Welche der sicherheitspolitischen Herausforderungen, die in
Lateinamerika bestehen – z. B. Drogen, internationale organisierte Kriminalität,
transnationaler Terrorismus, Waffenhandel, Entführungsindustrie, aber
auch Umweltgefährdung – wirken sich aus Sicht der Bundesregierung am
stärksten sicherheitspolitisch auf Europa und Deutschland aus?
Wie gedenkt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Europäischen
Sicherheitsstrategie ihre sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit den
Staaten Lateinamerikas konkret auszubauen?
Welche sicherheitspolitische Strategie verfolgt die Bundesregierung in
Lateinamerika zur Sicherung der Energieversorgung Deutschlands?
Welche umweltpolitische und sicherheitspolitische Strategie, was
Umweltgefährdung in Lateinamerika betrifft, verfolgt die Bundesregierung?
Im Vergleich zu anderen Weltregionen sind Lateinamerika und die Karibik von
vergleichsweise wenigen zwischenstaatlichen gewaltsamen Konflikten
gekennzeichnet. Der Anteil der Rüstungsaufwendungen am Bruttosozialprodukt ist der
niedrigste weltweit. Fast alle lateinamerikanischen Staaten sind heute Mitglied
der einschlägigen internationalen Abkommen zur Nichtverbreitung von
Massenvernichtungswaffen. Mit dem Vertrag von Tlatelolco wurde sogar die erste
kernwaffenfreie Zone weltweit gegründet und Brasilien und Argentinien
kontrollieren sich mit einer eigens geschaffenen Atomkontrollbehörde gegenseitig.
Gleichwohl ist festzustellen, dass alle in der Frage genannten
Herausforderungen ernst genommen werden müssen und sich sicherheitspolitisch auf Europa
auswirken oder auswirken könnten. Jeder dieser Herausforderungen muss mit
den dazu geeigneten, spezifischen Mitteln begegnet werden.
Zu diesen Herausforderungen zählen als die wichtigsten einerseits der Konflikt
in Kolumbien, und andererseits die grenzüberschreitende Kriminalität. Letztere
hat Rückzugsgebiete in einer Reihe von hoheitsfreien Grenzregionen gefunden.
Beispiele hierfür sind sowohl in Zentral- und Südamerika als auch in der
Karibik zu finden. In diesem Zusammenhang kommt der Stabilisierung schwacher
Staaten, die ihren hoheitlichen Aufgaben nur unvollständig nachkommen
können, besondere Bedeutung zu. Schwerpunkte bilden die Bekämpfung des
Terrorismus, des illegalen Drogenhandels und der Geldwäsche. Neben
Maßnahmen zur Bekämpfung dieser sicherheitspolitischen Risiken (z. B. polizeiliche
Zusammenarbeit und alternative Entwicklung) stützt sich die Bundesregierung
dabei in enger Abstimmung mit den EU-Partnern auf einen kooperativen
Ansatz, der vom politischen Dialog über spezifisches Entgegenkommen in
Handelsfragen (Allgemeines Präferenzsystem) und Beratungsangeboten zum
Aufbau einer modernen Staatlichkeit bis zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit
reicht.
Umweltschäden, insbesondere wenn sie die Lebensgrundlagen der
Bevölkerung berühren, wirken immer öfter konfliktverschärfend oder sogar
konfliktauslösend. Da sie häufig in Verbindung mit anderen (z. B. sozio-ökonomischen,
politischen, ethnischen, territorialen) Konfliktursachen auftreten, sind
umfassende Lösungsansätze erforderlich. Die Politik der Bundesregierung zielt
deshalb darauf ab, umwelt-, entwicklungs-, wirtschafts-, außen- und
sicherheitspolitische Überlegungen zunehmend zu verknüpfen, wie dies sowohl im
Konzept der „Sozialen Kohäsion“ anklingt, das auf dem EU-LAK-Gipfel in
Guadalajara behandelt werden wird, wie aber auch der am 12. Mai vom
Bundeskabinett verabschiedete Aktionsplan der Bundesregierung „Zivile
Krisenprävention“ unter Beweis stellen wird. Hinsichtlich der sicherheitspolitischen
Herausforderungen und Maßnahmen, die sich aus der Klimaerwärmung
ergeben, wird auf die Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU zur Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie
(Bundestagsdrucksache 15/2888 vom 30. März 2004) verwiesen.
Energielieferungen (Öl und Gas) aus Lateinamerika spielen, trotz der
traditionell engen Zusammenarbeit deutscher Energieunternehmen mit Venezuela, für
die deutsche Energieversorgung insgesamt nur eine geringe Rolle. Zur
deutschen Energieversorgungssicherheitspolitik wird auf die Antwort zu Frage 8
der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Umsetzung der
Europäischen Sicherheitsstrategie (Bundestagsdrucksache 15/2888 vom 30. März
2004) verwiesen.
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entstehung und die
Existenz von strategischen, personellen und organisatorischen
Verbindungen zwischen transnational operierenden Terrororganisationen wie der Al
Qaida einerseits und lateinamerikanischen Guerilla-Gruppen und
organisierter Kriminalität andererseits?
Wie viele der Antiterror-Planstellen, die aus den Antiterrormitteln
finanziert werden, sind an deutschen Auslandsvertretungen in Lateinamerika
eingerichtet worden?
Zum ersten Teil dieser Frage wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Bundestagsdrucksache 15/2888)
vom 30. März 2004 (Frage 19) bzw. auf die Antwort der Bundesregierung vom
24. November 2003 auf die schriftliche Frage für den Monat November 2003
(Bundestagsdrucksache 15/2107) von MdB Peter Weiß (CDU/CSU) verwiesen.
Es wurden zwei aus Antiterrormitteln finanzierte Stellen nach Lateinamerika
verlegt.
10. Unterstützt die Bundesregierung die Idee einer euro-
lateinamerikanischen Sicherheitspartnerschaft?
Wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung steht Überlegungen zu einer euro-lateinamerikanischen
Sicherheitspartnerschaft grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Die
Grundzüge der europäischen Sicherheitspolitik sind in der o. a. „Europäischen
Sicherheitsstrategie“ festgehalten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8
verwiesen.
11. Gibt es in der euro-lateinamerikanischen Zusammenarbeit Ansätze zur
Vorlage gemeinsamer Initiativen zur Rüstungskontrolle, zur Kontrolle der
Verbreitung von Kleinwaffen, zur Rüstungsexportkontrolle, zur
Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, zur Stärkung der Vereinten
Nationen (VN), etc.?
Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
Sowohl die Reform des VN-Systems als auch abrüstungs- und
nichtverbreitungspolitische Themen werden Gegenstand der Gipfelerörterungen in
Guadalajara werden.
Die EU unterstützt mit Mitteln der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik ein Projekt der Vereinten Nationen, das die Umsetzung des VN-
Kleinwaffenaktionsprogramms in Lateinamerika fördert. In die gleiche Richtung
weisen Kleinwaffenseminare, die von einigen EU-Mitgliedstaaten und
lateinamerikanischen Partnern durchgeführt werden. Ziel ist es dabei unter anderem,
in der Frage der Exportkontrolle von Kleinwaffen größeren internationalen
Konsens herzustellen. Im Bereich militärischer Vertrauensbildung ist die
Bundesregierung bemüht, lateinamerikanische Länder mit den europäischen
Erfahrungen vertraut zu machen. Entsprechende Veranstaltungen sind auf großes
Interesse gestoßen.
Mit Brasilien führt die Bundesregierung einen abrüstungs- und
nichtverbreitungspolitischen Dialog auf Ebene der Außenministerien. Im Übrigen ist die
Thematik Gegenstand des militärpolitischen Dialoges, der hauptsächlich mit
Staaten Südamerikas geführt wird. In diesem Zusammenhang gibt es erste
Überlegungen über mögliche gemeinsame VN-Friedenseinsätze, die jedoch
noch in einem frühen Stadium begriffen sind.
12. Worin stimmen aus Sicht der Bundesregierung die EU und Lateinamerika
überein bzw. nicht überein, was die Fortentwicklung des
ordnungspolitischen Rahmens der Globalisierung bzw. des VN-Systems betrifft?
Wie sieht bzw. soll die konkrete Zusammenarbeit dabei aussehen?
Die Fortentwicklung des ordnungspolitischen Rahmens der Globalisierung ist
seit dem ersten Gipfel in Rio de Janeiro eines der zentralen Themen der
strategischen Partnerschaft, über das unter Regierungen wie auch unter
Nichtregierungsorganisationen in der EU und in LAK debattiert wird. Dieser
ordnungspolitische Dialog spiegelt die Meinungsvielfalt wider, die auch in Deutschland
zu diesem Thema zu finden ist. Hinsichtlich der Dringlichkeit der Reform der
Vereinten Nationen gibt es eine große Nähe zwischen der Position der
Bundesregierung und der überwiegenden Mehrzahl der lateinamerikanischen Partner.
Konsens zwischen den Gipfelteilnehmern besteht hinsichtlich der
Notwendigkeit, die Chancen der Globalisierung zu nutzen, die in der Öffnung der
Weltmärkte und verbesserter wirtschaftlicher Effizienz begründet sind.
Übereinstimmung besteht aber auch hinsichtlich der Dringlichkeit eines gerechten
Ausgleichs für diejenigen, die die Nachteile der Globalisierung zu spüren
bekommen.
Die aktuelle Diskussion konzentriert sich auf eine mögliche Erneuerung des mit
„Washington Konsens“ bezeichneten Konzeptes, auf die Erörterung neuer
grenzüberschreitender ordnungspolitischer Konzeptionen sowie auf die
Fortentwicklung des Welthandels- und -finanzsystems. Hierzu werden sowohl im
Rahmen der WTO-Verhandlungsprozesse (Doha-Runde), seitens der beteiligten
Regierungen, wie auch in internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen
Vorschläge eingebracht. Dabei erweist sich als Vorteil, dass sich der Austausch
im Verhältnis zu den lateinamerikanischen Partnern auf den politischen Dialog
auf hoher politischer Ebene stützen kann, der in den Assoziierungsabkommen
mit Mexiko und mit Chile sowie in den Kooperationsabkommen mit den
Staaten des Mercosur, der Andengemeinschaft und Zentralamerikas verankert ist
und der in zukünftigen Assoziierungsabkommen noch bekräftigt werden wird.
13. Spielen die Ansprüche Boliviens auf Zugang zum Pazifischen Ozean eine
Rolle im euro-lateinamerikanischen Dialog und damit auch auf dem
Gipfel in Guadalajara?
Wenn ja, welche Rolle?
Befürchtet die Bundesregierung, dass in nächster Zeit andere schwelende
territoriale Konflikte in der Region eskalieren könnten?
Wenn ja, welche?
Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass die Ansprüche, die Bolivien
auf einen Zugang zum Pazifischen Ozean geltend macht, auf dem Gipfel von
Guadalajara eine Rolle spielen werden. Die Bundesregierung hat im Vorfeld
des Gipfels wiederholt deutlich gemacht, dass sie dies nicht für ein Gipfelthema
hält, sondern dass es sich vorwiegend um ein bilaterales bolivianisch-
chilenisches bzw. trilaterales bolivianisch-chilenisch-peruanisches Thema handelt.
Die Bundesregierung verfügt über keine Anhaltspunkte, dass territoriale
Konflikte in der Region in nächster Zeit eskalieren könnten.
14. Wie schätzt die Bundesregierung das Phänomen ein, dass in
Lateinamerika zuletzt demokratische Prozesse durch Aufstände behindert bzw.
beendet werden bzw. versucht wird, diese zu behindern (Bolivien, Haiti,
Venezuela, Peru), und wird sie dies bei Gelegenheiten wie in Guadalajara
ansprechen?
Wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?
Erkennt sie in dem Phänomen einen regionalen Trend?
Was hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang von der Kritik
der CARICOM, dass Präsident a. D. Aristide unzulässig aus dem Amt
gedrängt wurde?
In den vergangenen 24 Monaten durchlitten eine Reihe von großen und kleinen
Staaten Lateinamerikas und der Karibik Staatskrisen, die auf Staatsversagen
bzw. eine sich zuspitzende wirtschaftliche und soziale Krise zurückzuführen
waren. Andererseits gibt es sowohl in Süd- als auch in Zentralamerika auch
Beispiele für positive Entwicklungen und Stabilisierungserfolge. Von einem
regionalen Trend zu sprechen wäre daher verfehlt. Das Thema der Stärkung der
Demokratie steht gleichwohl auf der Diskussionsagenda von Guadalajara.
Dabei wird es entscheidend darauf ankommen, nicht über, sondern mit den
betroffenen Staaten zu reden. Die Bundesregierung wird sich an dieser Diskussion
aktiv beteiligen.
Der bewaffnete Aufstand in Haiti vom Anfang des Jahres 2004 ist ein weiteres
Beispiel für die leidvolle Spirale von Gewalt und Unterdrückung, die Haiti
während seiner 200-jährigen Unabhängigkeit erlebt hat. Der ehemalige
Präsident Aristide hat am 29. Februar 2004 seinen Rücktritt erklärt und das Land
verlassen, nachdem die bewaffneten Rebellen bis zur Hauptstadt vorgedrungen
waren. Die Bundesregierung kann Behauptungen nicht bestätigen, dass er
durch ausländische Staaten zum Rücktritt gezwungen worden sei. Die
Bundesregierung bedauert, dass sich die karibische Regionalorganisation CARICOM1
bisher nicht entschließen konnte, die Übergangsregierung in Haiti
anzuerkennen, hofft aber, dass es in Zukunft dazu kommen wird.
15. Mit welchen Schritten kann aus Sicht der Bundesregierung die
vermeintliche „Erschöpfung von der Demokratie“ in lateinamerikanischen Staaten
überwunden werden?
Welchen Beitrag können und werden Europa und Deutschland zur
Stärkung von Demokratie, Rechtstaatlichkeit, demokratischer Institutionen
und ausgewogener wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer
Entwicklung in Lateinamerika konkret leisten bzw. anbieten?
Die Bundesregierung macht sich die Aussage von einer vermeintlichen
„Erschöpfung der Demokratie“ in Lateinamerika nicht zu eigen. In zahlreichen
Ländern Lateinamerikas werden anspruchsvolle kontroverse öffentliche
Debatten geführt. Die von den Fragestellern in ihrer Vorbemerkung zitierte UNDP-
Studie hat gerade nicht ergeben, dass sich die Mehrheit von der Demokratie ab-
1 Die CARICOM hat 14 Mitglieder: Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados; Belize, Dominica,
Grenada, Guyana, Jamaika, die britische Kronkolonie Montserrat, St. Kitts and Nevis, St. Lucia, St.
Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago.
wendet, sondern für die Demokratie ist: Zwar vertraten 26 % der Befragten
nichtdemokratische Auffassungen, aber 43 % der befragten Lateinamerikaner
befürworteten uneingeschränkt die Demokratie und immerhin weitere 30,5 %
unter Vorbehalt.
Die notwendigen Schritte, um den Demokratien nach erfolgreicher
Überwindung der Militärdiktaturen in den 80er-Jahren, aber weniger eindeutigen
Erfolgen der Reformdekade der 90er-Jahre wieder zu größerem Zuspruch zu
verhelfen, werden in Lateinamerika und der Karibik selbst öffentlich
eingefordert. Zu diesen Forderungen gehören unter anderem:
– die Fortsetzung der Reformen mit dem Ziel, nachhaltiges wirtschaftliches
Wachstum und Stabilität zu erreichen;
– die Früchte des Entwicklungsfortschrittes breiteren Bevölkerungskreisen
zukommen zu lassen als bisher;
– die Bekämpfung von Korruption und Vetternwirtschaft;
– die Verbesserung – in manchen Staaten die Wiederherstellung – der
öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie
– die Verringerung exzessiver Einkommens- und Wohlstandsunterschiede.
Diese Forderungen richten sich in erster Linie an die betroffenen Gesellschaften
selber. Andererseits ist die Bandbreite der Beziehungen zwischen EU,
Lateinamerika und der Karibik darauf angelegt, gerade derart komplexen
Herausforderungen zu begegnen. Die Bundesregierung unterstützt einen breit
angelegten Politikansatz, wie er dem Konzept der Förderung sozialer Kohäsion
zugrunde liegt, das auf dem kommenden EU-LAK-Gipfel diskutiert werden wird.
Im Übrigen ist die Förderung der Demokratie seit langem eines der wichtigsten
Ziele deutscher Außen- und Entwicklungspolitik. Konkrete Handlungsschritte
reichen vom politischen Dialog über Maßnahmen der Armutsbekämpfung, der
Menschenrechtspolitik, der Hilfe beim Aufbau moderner Rechtsstaatlichkeit,
der Förderung der Gleichstellung der Frau, dem Schutz von marginalisierten
bzw. sozial schwachen Gruppen bis hin zu politischen Beratungsangeboten, die
die Erweiterung politischer Partizipation und Reformen von Verwaltung und
Justiz in den Zielländern zum Gegenstand haben.
16. In welchem Verhältnis steht aus Sicht der Bundesregierung die
strategische Partnerschaft EU-Lateinamerika zu den Transatlantischen
Beziehungen einerseits und zu den Beziehungen zwischen Lateinamerika und USA
bzw. Kanada andererseits?
In welcher Hinsicht sieht die Bundesregierung die EU in einem
politischen Wettbewerb mit den USA um Lateinamerika?
Die strategische Partnerschaft EU-Lateinamerika hat einen eigenständigen
Wert. Dies ändert nichts an der strategischen Partnerschaft zwischen der EU
und Nordamerika. Da auch die Staaten Lateinamerikas und der Karibik an
guten und engen Beziehungen zu den USA und Kanada interessiert sind,
verfolgen insofern die EU und Lateinamerika gleichgerichtete Interessen. Der Begriff
des transatlantischen Dreiecks versucht diese Beziehungen zu beschreiben.
Aus Sicht der Bundesregierung vereint das transatlantische Dreieck Elemente,
die auch in Hinblick auf die Konsensbildung zu multilateralen Fragen und zur
Fortentwicklung des Ordnungsrahmens der Globalisierung genutzt werden
können. Dazu zählt zum Beispiel die Bekämpfung globaler Gefahren wie des
internationalen Terrorismus, des illegalen Drogenhandels und der organisierten
Kriminalität. Daher sieht die Bundesregierung die Lateinamerika-Politik der
EU nicht in einer rivalisierenden Konkurrenz zu den USA. Unterschiedlich
geprägte Auffassungen zu Themen wie dem Internationalen Strafgerichtshof
ändern nichts daran, dass hinsichtlich der Zielsetzung, Demokratie,
Menschenrechte, Frieden, Stabilität und Marktwirtschaft in Lateinamerika zu fördern,
zwischen der EU, Nordamerika, Lateinamerika und der Karibik weitestgehende
Interessenidentität besteht.
17. Was hat die Bundesregierung getan und was gedenkt die
Bundesregierung konkret zu tun, um europäische Kontakte und Beziehungen zu
Lateinamerika in ein harmonisches Verhältnis zu den USA zu bringen,
wie es der damalige Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Ludger
Volmer, am 16. Mai 2002 im Deutschen Bundestag angekündigt hatte
(Plenarprotokoll 14/236, Seite 23647 B)?
Ergreift die Bundesregierung Initiativen, um die Zusammenarbeit im
transatlantischen Dreieck zu fördern?
Wenn ja, welche und zu welchen Themen, wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung nutzt ihre europäischen und transatlantischen Kontakte,
um die Zusammenarbeit im transatlantischen Dreieck zu fördern. Sie bringt
ihre Positionen in die EU-Troika-Konsultationen mit den USA zum Thema
Lateinamerika ein. Mit den USA wurden zwischen 2002 und heute jährlich
bilaterale Lateinamerikakonsultationen auf Ebene der Lateinamerika-
Beauftragten der Außenministerien durchgeführt. Bei Reisen aus bilateralem Anlass oder
zu den Jahrestagungen der internationalen Finanzinstitutionen in Washington
findet ein Meinungsaustausch mit namhaften und relevanten think tanks zu
Lateinamerika und der Karibik statt. Außerdem finden regelmäßig Treffen
innerhalb der NATO zu Lateinamerika und der Karibik auf Expertenebene statt,
an denen die Bundesregierung aktiv teilnimmt.
18. Kommt der Bundesregierung im Rahmen eines transatlantischen
Dreiecks der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) eine Rolle zu,
und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung steht dem Gedanken grundsätzlich offen gegenüber. Da
die OAS sich in der Vergangenheit jedoch nur mit Vorgängen befasst hat, die in
der westlichen Hemisphäre stattfinden, vermag die Bundesregierung (noch)
keine Rolle für die OAS im transatlantischen Dreieck zu erkennen.
19. Kann aus Sicht der Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen EU
und ihren Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschland, und der OAS
ausgebaut werden?
Wenn ja, welche Felder böten sich an, wenn nein, warum nicht?
Wann hat zuletzt ein deutscher Bundeskanzler, Bundesminister des
Auswärtigen und Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit dem
Sitz der OAS in Washington einen Besuch abgestattet?
Die Bundesrepublik Deutschland hat in den vergangenen Jahren die OAS2 in
ihren zentralen Aufgaben bei der Stärkung von Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit in den Ländern der westlichen Hemisphäre sowie bei der Vermittlung
2 Die OAS umfasst 35 souveräne Staaten der westlichen Hemisphäre. Die Teilnahme des OAS-Mitgliedes
Kuba an den OAS-Veranstaltungen ist seit 1962 suspendiert. 58 Staaten und internationale
Organisationen verfügen über einen Beobachterstatus, so auch Deutschland seit 1972 und die EU seit 1989. Für
Deutschland ist der deutsche Botschafter in Washington bei der OAS akkreditiert.
in politischen Krisen unterstützt. Aus Mitteln des Auswärtigen Amts ist die
„OAS Special Mission for Strengthening Democracy in Haiti“ im Jahr 2002
gefördert worden. Angesichts der Krise in Haiti zu Beginn des Jahres hat das
Auswärtige Amt seine Förderung der Haiti-Mission für 2004 erneuert.
Gemeinsam mit unseren EU-Partnern unterstützen wir politisch und finanziell die
OAS-Beobachtermission zum Abwahlreferendum in Venezuela. Im Rahmen
von Wahlbeobachtungsmissionen der vergangenen Jahre hat die
Bundesrepublik Deutschland mit der OAS in mehreren Ländern Mittelamerikas eng
zusammengearbeitet (u. a. Guatemala).
Aus Sicht der Bundesregierung eignen sich insbesondere die Stärkung von
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und die Bekämpfung von Korruption als
Felder für eine zukünftige Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der
EU und ihren Mitgliedstaaten und der OAS. Erstmals fanden 2003 politische
Konsultationen zwischen EU und OAS statt.
Deutschland verfügt bei der OAS über einen Beobachterstatus und unterhält
regelmäßige Kontakte mit der Organisation. Zuletzt trafen der Lateinamerika-
Beauftragte des Auswärtigen Amts und OAS-Generalsekretär Caesar Gaviria
im Februar dieses Jahres in Washington zu einem ausführlichen
Gedankenaustausch zusammen. Der Lateinamerika-Beauftragte nimmt daneben regelmäßig
an den OAS-Jahresversammlungen teil. Besuche beim OAS-Sitz auf
Bundeskanzler- oder Ministerebene haben in den vergangenen Jahren nicht
stattgefunden, wohl aber Besuche auf der Ebene parlamentarischer Staatssekretäre.
20. Erkennt die Bundesregierung in Handelsbündnissen, die einerseits die
USA, andererseits die EU mit lateinamerikanischen Staaten und
Regionen abgeschlossen haben bzw. weiter verhandeln, einen
außenwirtschaftlichen Wettlauf zwischen Europa und den USA?
Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?
Die Handelsabkommen, die die EU mit lateinamerikanischen Staaten
abgeschlossen hat oder zurzeit verhandelt, verbessern den Zugang auf den
jeweiligen Märkten und damit auch die Wettbewerbssituation gegenüber anderen
Wirtschaftspartnern. Denselben Ansatz verfolgen auch die USA beim
Abschluss ihrer Verträge. Diese Abkommen ergänzen sich, zumal die
Handelskapazitäten der lateinamerikanischen Länder noch erheblich ausbaufähig sind.
Dabei gehen die Assoziierungsabkommen der EU für lateinamerikanische
Länder grundsätzlich über den Freihandelsaspekt hinaus, da sie auch eine
sozio-kulturelle, wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit und einen
institutionalisierten politischen Dialog umfassen.
21. Haben die verschiedenen Wirtschaftsabkommen lateinamerikanischer
Staaten mit den USA einerseits und der EU andererseits Folgen für den
transatlantischen Handel zwischen Europa und den USA?
Angesichts der engen Verflechtung von US- und EU-Wirtschaft werden die
aktuellen Abkommen mit Lateinamerika nur geringen Einfluss auf den
Warenaustausch zwischen EU und USA haben.
22. Welche Konsequenzen wird aus Sicht der Bundesregierung die Schaffung
einer gesamtamerikanischen Freihandelszone (ALCA/FTAA) auf die
politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen EU
und Lateinamerika bzw. EU und USA haben?
Befürchtet die Bundesregierung, dass Europa nach Abschluss von ALCA/
FTAA seine traditionell herausgehobene Stellung in Lateinamerika
verlieren könnte, insbesondere dass ALCA/FTAA zu Wettbewerbsnachteilen
und Verlusten von signifikanten Marktanteilen deutscher Unternehmen
führen wird?
Wenn nein, warum nicht, wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu
tun, insbesondere wie beabsichtigt die Bundesregierung, die deutschen
Unternehmen bei der Wahrung ihrer Marktanteile zu unterstützen?
Zum derzeitigen Zeitpunkt sind die Strukturen des FTAA/ALCA noch offen.
Einige lateinamerikanische Staaten haben zum Teil erhebliche Vorbehalte
gegen die von den USA und Kanada favorisierten Freihandelsvarianten, andere
wünschen ein umfassendes Abkommen ohne handelspolitische
Einschränkungen unter Einbeziehung des politischen Dialogs. Wieder andere vermissen eine
den Assoziierungsabkommen mit der EU vergleichbare politische,
gesellschaftliche, wissenschaftliche und kulturelle Dimension. Im Agrar-, aber auch beim
Industriegüterbereich gibt es wiederum kein nordamerikanisches
Entgegenkommen.
Die FTAA-Verhandlungen befinden sich daher in einer kritischen Phase.
Angesichts dieser Kontroversen haben sich die Verhandlungspartner auf einen
Vertragsentwurf mit geringerem Regelungsgehalt geeinigt (FTAA light), der viel
Raum für Einzelvereinbarungen lässt.
Davon unabhängig erscheinen Befürchtungen, dass die EU entweder durch den
FTAA-Abschluss oder aber durch die bilateralen Abkommen Nachteile
erleiden könnte, unbegründet. Die deutsche Wirtschaft, die schwerpunktmäßig in
Mexiko und Brasilien investiert hat, ist an einem allamerikanischen
Abkommen interessiert, weil es ihr die Markterschließung in den übrigen
lateinamerikanischen Länder erleichtern würde.
23. Versteht die Bundesregierung die strategische Zusammenarbeit EU-
Lateinamerika als nützliche Balance zu FTAA?
FTAA und die strategische Zusammenarbeit der EU mit den Staaten
Lateinamerikas und der Karibik sind, wenn überhaupt, nur in ihren
Handelskomponenten zu vergleichen. Sie stehen in keinem Gegensatz zueinander, sondern
sind eher komplementär.
24. Sind die verschiedenen Verhandlungen Europas und der USA über
Freihandelsabkommen mit Lateinamerika für die Bundesregierung Anlass,
regionale Schwerpunkte für die deutsche und europäische Politik zu setzen?
Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
Für die EU, ebenso wie für die Bundesregierung, ist der multilaterale Rahmen
der bevorzugte Weg für die Gestaltung der weltweiten Handelsbeziehungen.
Ausgehend hiervon wird den Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsrunde
klar der Vorrang vor neuen bilateralen Freihandelsinitiativen eingeräumt. Die
bereits laufenden bilateralen Projekte werden jedoch wie geplant
weiterverfolgt, wie zum Beispiel die Verhandlungen über den Abschluss eines
Freihandelsabkommens mit Mercosur3.
3 Zum Mercosur gehören Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Bolivien und Chile sind
assoziierte Mitglieder. Peru und die Andengemeinschaft haben Freihandelsabkommen mit dem Mercosur mit
der Perspektive einer weiteren Annäherung abgeschlossen, deren Konkretisierung jedoch noch aussteht.
25. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg des 2000 zwischen der EU
und Mexiko geschlossenen Freihandelsabkommens und in diesem
Zusammenhang die Kritik der deutschen Wirtschaft in der Deklaration von
Frankfurt vom 15. März 2003, dass dieses Freihandelsabkommen mehr
mit Leben erfüllt werden muss?
Wie hat aufgeschlüsselt nach Jahren sich seit dem Abschluss der deutsche
bzw. europäische Handel mit Mexiko entwickelt, wie die deutschen bzw.
europäischen Investitionen in Mexiko bzw. wie die mexikanischen in
Deutschland und Europa?
Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Mexiko von 2000 hat sich
bereits innerhalb kurzer Zeit positiv ausgewirkt. Nach dem Inkrafttreten der
Nordamerikanischen Freihandelszone NAFTA4 (1994) halbierte sich zunächst
der Anteil der EU-Länder am mexikanischen Außenhandel von 12 % auf 6 %.
Auch heute kommt aus Sicht Mexikos dem US-Markt überragende Bedeutung
zu. So gehen knapp 90 % der exportierten mexikanischen Waren in die USA,
die zudem 54 % der ausländischen Direktinvestitionen stellen. Seit Abschluss
des Freihandelsabkommens (2000) mit der EU haben sich die Perspektiven im
Handel mit der EU jedoch wieder deutlich aufgehellt, sodass er gegenwärtig
7 bis 8 % umfassen dürfte. Der starke Anstieg deutscher Direktinvestitionen
in Mexiko in 2000 (5,9 Mrd. Euro) und 2001 (6,7 Mrd. Euro) dürfte eine
Auswirkung des Abkommens sein. Sie weisen weiterhin einen aufwärts gerichteten
Trend auf. Nach mexikanischen Angaben haben sich deutsche Exporte nach
Mexiko von US-$ 3,1 Mrd. (1994) auf US-$ 6,2 Mrd. (2003) verdoppelt.
Hinsichtlich des Volumens der Handelsströme wird auf die Antwort zu
Frage 33 verwiesen.
Mexikanische Investitionen in Deutschland oder in der EU bewegen sich
bislang noch auf einem bescheidenen Niveau.
26. Wie wirken sich NAFTA und EU-Mexiko-Freihandelsabkommen
wechselseitig aufeinander aus?
Aus Sicht der EU ist das Zusammenwirken von NAFTA und
Freihandelsabkommen mit Mexiko positiv zu bewerten. Deutsche Unternehmen profitieren
in erheblichem Maße von der Zollfreiheit zwischen USA und Mexiko. Vor
allem die Automobil(zuliefer)industrie produziert in Mexiko für Nordamerika
und kann über das Freihandelsabkommen die Einfuhr von Vorprodukten,
Halbzeugen und Teilaggregaten aus Europa zollfrei beziehen. Das Gleiche gilt für
die Produktion von Exportartikeln für die Ausfuhr nach Europa. Mexiko kann
von den Abkommen ebenfalls profitieren und seine Wirtschaft diversifizieren.
Erklärtes Ziel der mexikanischen Regierung ist es, die Abhängigkeit vom
nordamerikanischen Markt nach Möglichkeit zu mindern und sich nach Europa zu
öffnen.
Nach dem Inkrafttreten des NAFTA-Abkommens am 1. Januar 1994 ging der
Anteil des EU-Handels am Außenhandel Mexikos von 12 % auf 6 % zurück.
Seit Inkrafttreten des EU-Mexiko-Freihandelsabkommens (2000) ist der Anteil
jedoch wieder stetig angestiegen. Die deutschen Exporte nach Mexiko haben
sich nach mexikanischen Angaben von US-$ 3,1 Mrd. 1994 auf US-$ 6,2 Mrd.
(2003) verdoppelt.
4 In der NAFTA zusammengeschlossen haben sich USA, Kanada und Mexiko.
27. Wie ist der Stand der Verhandlungen über ein EU-
Assoziierungsabkommen mit dem Mercosur?
Welche Konsequenzen ergeben sich jeweils, wenn diese Verhandlungen
vor bzw. nicht vor der Schaffung der ALCA/FTAA abgeschlossen
werden?
Die Verhandlungen befinden sich in einer entscheidenden Phase, in der beide
Seiten ihre verbesserten Verhandlungsangebote zu den noch strittigen
Handelsfragen vorlegen müssen. In öffentlichen Erklärungen hat die EU-Kommission
ihre Bereitschaft zu Verhandlungen über alle strittigen Fragen bekräftigt,
einschließlich aller Produkte aus dem Agrarbereich. Nunmehr obliegt dem
Mercosur, sein Verhandlungsangebot insbesondere zu Dienstleistungen, öffentlichen
Ausschreibungen und Marktzugang im industriellen Bereich nachzubessern.
Die Bundesregierung wird ggf. die Gelegenheit zu Gesprächen am Rande des
Gipfels in Guadalajara nutzen, um darauf einzuwirken, dass der Weg für einen
Verhandlungsabschluss in der vorgesehenen Frist bis Ende 2004 geebnet wird.
28. Welche Aspekte bzw. Produkte der europäischen Agrarpolitik sowie
welche Absatzmöglichkeiten europäischer Industrieproduktion belasten
die Handelsbeziehungen mit Lateinamerika und behindern die
Verhandlungen über Assoziierungsabkommen mit der Region?
Wie gedenkt die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass diese
Hindernisse überwunden werden?
Die Hindernisse können am ehesten durch einen ganzheitlichen Ansatz
überwunden werden. Die Verhandlungen mit Mercosur über ein
Freihandelsabkommen – die wiederum ein Teil der Verhandlungen über ein
Assoziierungsabkommen sind – gehen über den Bereich Marktzugang für Industrie- bzw. Agrargüter
hinaus. Verhandelt wird u. a. über Dienstleistungen, Investitionen, Öffentliches
Auftragswesen, SPS (sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen), Schutz geistiger
Eigentumsrechte usw. Beiden Verhandlungsparteien geht es darum, in der
Summe all dieser Bereiche ein zufrieden stellendes Gleichgewicht des „Gebens
und Nehmens“ zu erreichen. Deshalb ist es aus Sicht der Bundesregierung nicht
möglich, einzelne Bereiche oder sogar einzelne Produktgruppen als
entscheidendes Hindernis für die Verhandlungen zu benennen. Die Bundesregierung
unterstützt die EU-Kommission in ihrem Bestreben, die Verhandlungen mit
Mercosur bis Oktober 2004 abzuschließen.
29. Inwieweit und aus welchem Grund spielt das Thema Migration eine Rolle
bei den EU-Mercosur-Verhandlungen?
Das Thema Migration beschäftigt sowohl unsere Partner in Lateinamerika und
der Karibik, die erhebliche Wanderungsbewegungen innerhalb ihrer
Hemisphäre verzeichnen, als auch die Mitgliedstaaten der EU. Für beide Seiten wäre
begrüßenswert, wenn potentieller Konfliktstoff aus diesem Bereich durch eine
internationale Verständigung über Grundsätze der Zusammenarbeit bereits im
Vorfeld entschärft würde. Mit diesem Ziel wurde in Quito am 15. März ein
Expertenseminar durchgeführt, dessen Ergebnisse auf dem Gipfel in
Guadalajara vorgestellt werden sollen.
30. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Beziehungen der EU
zur Andengemeinschaft und zu Zentralamerika?
Welchen Nutzen haben die jeweiligen Kooperationsabkommen mit den
beiden Regionen gebracht?
Anlässlich des zweiten Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs der
Europäischen Union, Lateinamerikas und der Karibik (17./18. Mai 2002 in
Madrid) wurde vereinbart, mit der Andengemeinschaft und mit den Staaten
Zentralamerikas Verhandlungen für Abkommen über politischen Dialog und
vertiefte Zusammenarbeit aufzunehmen, mit denen Stabilität und regionale
Integration unterstützt sowie Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung
gefördert werden sollen. Beide Abkommen wurden am 15. Dezember 2003 in
Rom unterzeichnet. Sie müssen zwar noch ratifiziert werden. Schon heute sind
sie aber ein weiterer bedeutender Schritt hin zur Intensivierung der
Beziehungen Deutschlands und der Europäischen Union mit beiden Regionen. Sie treten
an die Seite der am 30. Juni 1996 in Rom unterzeichneten Gemeinsamen
Erklärung über den Politischen Dialog.
Grundlage der Beziehungen der Andengemeinschaft5 zur EU war bisher das
Kooperationsabkommen von 1993, das seit 1. Mai 1998 in Kraft ist und
welches das 1983 unterzeichnete Rahmenabkommen EWG-Andenpakt über
wirtschafts- und handelspolitische Zusammenarbeit ersetzte. Schon das Abkommen
von 1993 enthielt die Wahrung demokratischer Grundsätze und Einhaltung der
Menschenrechte als wesentliches Element der Zusammenarbeit. Mit dem neuen
Abkommen wird die Kooperation nochmals intensiviert, wobei Schwerpunkte
in der Entwicklungszusammenarbeit, der Stärkung der regionalen Integration
der Andenländer, der Ausweitung des Handels und der Verbesserung der
Investitionsbedingungen gesetzt werden.
Grundlage der Beziehungen der EU zu Zentralamerika war bisher das am
1. März 1999 in Kraft getretene Rahmenkooperationsabkommen mit Costa
Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama. Das
Abkommen ermöglicht auf der Grundlage demokratischer und rechtsstaatlicher
Prinzipien eine umfassende wirtschaftliche, soziale und wissenschaftliche
Zusammenarbeit. Dabei sollen auch die Konsolidierung des
Demokratisierungsprozesses sowie die regionale Integration gefördert werden. Darüber hinaus führt
die Europäische Union mit den Staaten der Region seit 1984 einen politischen
Dialog im Rahmen der jährlichen Ministertreffen mit der San José-Gruppe.
Dieser Dialog hatte in den 80er-Jahren zur Beendigung der blutigen
Bürgerkriege in Zentralamerika beigetragen.
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass bis zum Gipfel in Guadalajara
die EU-interne Abstimmung abgeschlossen wird, unter welchen sachlichen und
zeitlichen Voraussetzungen Assoziierungsverhandlungen zwischen der EU und
Zentralamerika sowie zwischen der EU und der Andengemeinschaft
aufgenommen werden können und wie dies in der Gipfelerklärung zum Ausdruck
gebracht werden kann.
31. Wie steht die Bundesregierung zur Fortsetzung der Sonderpräferenzen
für Zentralamerika und die Länder der Andengemeinschaft im Rahmen
des Allgemeinen Präferenzsystems der EU?
Zielt die Bundesregierung darauf, die Sonderpräferenzen langfristig in
Assoziierungsabkommen zu überführen?
Die Sonderpräferenzen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der EU
für Zentralamerika und die Andengemeinschaft sowie Pakistan wurden vom
5 Zur Andengemeinschaft zählen: Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru und Venezuela.
Streitbeilegungsorgan der WTO in einem von Indien angestrengten Verfahren
im April 2004 in ihrer jetzigen Ausgestaltung als unvereinbar mit WTO-Recht
erklärt. Die Bundesregierung unterstützt die Anstrengungen der EU-
Kommission, einen angemessenen und WTO-kompatiblen Weg zu finden, um den
Zugang von Exportprodukten dieser Länder zum EU-Markt auch in der Zukunft
weiter zu fördern. Die Überlegungen in der EU und in der Bundesregierung zur
weiteren Behandlung dieser Sonderpräferenzen sind zurzeit noch nicht
abgeschlossen.
32. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die
regionale Integration in Lateinamerika?
Ein wichtiger Beitrag zur Förderung der regionalen Integration besteht derzeit
in dem Grundsatz, die Assoziierungsverhandlungen nur auf bi-regionaler
Ebene zu führen. Nach Auffassung der Bundesregierung ist dieser Ansatz
besonders geeignet, die Partner in der Andengemeinschaft oder Zentralamerika
darin zu bestärken, ihre Integrationsbemühungen voranzutreiben. Seitens der
EU ist damit ein erhebliches politisches Engagement verbunden, das die
Bundesregierung unterstützt. Auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
mit lateinamerikanischen Regionalorganisationen wie z. B. Mercosur, dem
zentralamerikanischen Integrationssystem SICA und der Zentralamerikanischen
Kommission für Umwelt und Entwicklung CCAD sowie über CEPAL und
subregionale Banken werden regionale Integrationsprogramme gefördert.
Da die Partner aufseiten Lateinamerikas und der Karibik oft die Erfahrung der
EU zum Vorbild nehmen, richten sich ihre konkreten Erwartungen und
technischen Unterstützungsbitten hinsichtlich der regionalen Integration zunächst an
die EU-Kommission. Darüber hinaus findet eine umfangreiche, qualitativ
anspruchsvolle und von den Empfängerländern hoch geschätzte Beratung durch
die deutschen politischen Stiftungen statt, die diese in eigener Verantwortung
durchführen.
33. Wie hat sich der Handel zwischen Deutschland bzw. der EU und
Lateinamerika (aufgeschlüsselt nach Jahren und Region und den Ländern
Argentinien, Brasilien, Chile, Mexiko) seit 1993 entwickelt?
Was sind die Gründe für diese Entwicklung?
Kann daraus ein Rückzug der europäischen Wirtschaft aus Lateinamerika
gefolgert werden, wie es gelegentlich heißt?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um den
Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen mit Lateinamerika zu unterstützen?
Die Entwicklung des Außenhandels zwischen der EU und Lateinamerika und
ausgewählten lateinamerikanischen Ländern seit 1993 ergibt sich aus der
nachfolgenden Tabelle:
In Mio.
Euro
Lateinamerika Argentinien Brasilien Chile Mexiko
Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr
1993 25 457 23 317 3 603 3 113 5 660 8 543 1 860 2 188 6 177 2 403
1994 30 784 28 656 5 239 3 597 7 485 10 916 2 062 2 541 7 126 2 719
1995 32 390 30 428 4 575 3 705 11 372 10 819 2 391 3 175 4 511 3 208
1996 35 472 30 209 5 804 3 884 11 692 10 438 2 741 3 161 5 122 3 136
Quelle: Eurostat
Die Entwicklung des Außenhandels zwischen Deutschland und Lateinamerika
und ausgewählten lateinamerikanischen Ländern seit 1993 ergibt sich aus den
nachfolgenden Tabellen (Angaben 1993 bis 1996 in DM, 1997 bis 2003 in
Euro!):
Quelle: Statistisches Bundesamt
Die Handelsströme zwischen EU bzw. Deutschland und Lateinamerika
spiegeln die wechselhafte gesamtwirtschaftliche Entwicklung einschließlich teils
erheblicher Wechselkursschwankungen der einzelnen Länder bzw. Regionen
wider. Aus Sicht der Bundesregierung wäre es jedoch falsch, hieraus einen
Rückzug der Wirtschaft aus Lateinamerika zu folgern. Die Bundesregierung
unterstützt den Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen zu den Ländern
Lateinamerikas mit der Gesamtpalette ihres außenwirtschaftlichen
Förderinstrumentariums.
1997 45 177 34 651 7 170 3 830 14 477 12 540 3 366 3 424 7 264 3 740
1998 48 813 35 139 7 540 4 154 15 310 13 186 3 241 3 462 9 216 3 917
1999 45 672 37 138 6 352 4 745 14 186 13 271 2 533 3 607 10 409 4 682
2000 54 689 48 985 6 154 5 412 16 604 17 630 3 468 5 113 14 042 7 042
2001 56 984 49 944 5 020 5 531 18 313 18 321 3 691 5 108 15 034 7 382
2002 49 517 48 520 2 144 6 064 15 495 17 334 3 129 4 834 15 063 6 222
Lateinamerika Argentinien Brasilien Chile Mexiko
Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr
In Mio. DM
1993 15 229 24 541 1 557 1 586 4 230 4 417 931 1 028 4 306 800
1994 6 932 14 350 2 039 1 679 6 070 5 160 914 1 231 4 503 875
1995 18 775 15 004 1 842 1 479 7 225 4 999 1 094 1 547 3 426 941
1996 19 206 14 383 2 286 1 408 7 240 4 916 1 077 1 411 3 853 1 043
Lateinamerika Argentinien Brasilien Chile Mexiko
Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr
In Mio. Euro
1997 12 229 8 584 15 335 697 4 658 3 781 744 733 2 763 657
1998 14 314 8 693 1 714 774 4 940 3 470 719 681 3 619 964
1999 14 192 8 727 1 226 873 4 602 3 304 578 620 4 221 1 397
2000 15 009 10 187 1 279 942 5 029 3 923 653 863 5 033 1 484
2001 16 178 10 162 1 138 853 5 707 4 125 785 696 5 362 1 583
2002 14 978 9 543 588 942 4 931 3 814 732 609 5 295 1 312
2003 12 994 9 842 684 960 4 095 3 853 721 711 4 863 1 543
In Mio.
Euro
Lateinamerika Argentinien Brasilien Chile Mexiko
Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr
34. Welchen Rang nahm Deutschland 1993, 1999 und 2003 als
Investitionspartner Lateinamerikas ein (aufgeschlüsselt nach Region und den
Ländern Argentinien, Brasilien, Chile, Mexiko)?
Worauf führt die Bundesregierung zurück, dass Deutschland als
Direktinvestor an Gewicht verloren hat?
Was hat die Bundesregierung dagegen unternommen?
Welche anderen EU-Staaten konnten in derselben Zeit ihre Investitionen
steigern?
Nach einer Analyse des Ibero-Amerika Vereins aus dem Jahr 2003 nimmt
Deutschland nach den USA und Spanien Rang 3 unter den ausländischen
Investoren in Lateinamerika ein. Informationen über die Entwicklung der
Rangstellen von Herkunftsländern ausländischer Investitionen in Lateinamerika
liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Entscheidung eines Investors für ein
bestimmtes Zielland fällt ausschließlich in die Verantwortung der betreffenden
Unternehmen, die sich in den letzten Jahren verstärkt zugunsten eines
Engagements in den osteuropäischen Ländern bzw. in der Asien-Pazifik-Region,
insbesondere China, entschieden haben. Zu berücksichtigen ist aber auch die hohe
Bestandszahl, die deutsche Investitionen seit vielen Jahren z. B. in Mexiko und
Brasilien aufweisen. Viele deutsche Tochterunternehmen tätigen ihre
Investitionen inzwischen mit Mitteln, die sie aus eigener Kraft in Lateinamerika
erwirtschaften, ohne dass diese als ausländische Direktinvestitionen noch erfasst
würden. Die Bundesregierung versteht ihre Aufgabe darin, in den Gesprächen
mit den lateinamerikanischen Ländern auf die Bedeutung der wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen für die Attraktivität als Investitionsstandort für deutsche
Unternehmen hinzuweisen. Sie setzt auch verschiedene Instrumente zur
Förderung privatwirtschaftlicher Zusammenarbeit mit Lateinamerika wie z. B.
Public-Private-Partnership (PPP) und DEG ein.
35. Wie beabsichtigt die Bundesregierung den Zukunftsmarkt Lateinamerika
für mittelständische Unternehmen zu erschließen?
Wie stark nutzen deutsche Unternehmen das EU-Programm AL-INVEST?
Welche Vorteile hat das EU-Programm ATLAS für die wirtschaftliche
Zusammenarbeit Deutschlands mit Lateinamerika gebracht?
Mit ihrer Kampagne „Weltweit aktiv“ aus dem Jahr 2003 wendet sich die
Bundesregierung besonders an kleine und mittlere Unternehmen, um sie bei der
Erschließung von chancenreichen Exportmärkten zu unterstützen. Die
Auslandsmesseförderung, die Exportbürgschaften und die Investitionsgarantien
werden noch stärker auf die Belange der KMU ausgerichtet. Das Auswärtige
Amt unterhält 26 Auslandsvertretungen in Lateinamerika, für die die Förderung
deutscher Wirtschaftsinteressen einen wichtigen Arbeitsschwerpunkt darstellt.
Auch das Netz der Auslandshandelskammern sowie das Korrespondentennetz
der Bundesagentur für Außenwirtschaft sind schon heute in Lateinamerika
besonders dicht. Grundsätzlich kommen alle Instrumente der
Außenwirtschaftsförderung, die nicht zuletzt den kleineren und mittleren Unternehmen nutzen,
auch dem Geschäft mit Lateinamerika zugute.
Im Zeitraum 1996 bis 2002 waren 14 deutsche Unternehmen am EU-Programm
AL-INVEST als Durchführer von bi-regionalen Unternehmer-
Kontaktveranstaltungen beteiligt, 118 deutsche Unternehmen waren als Sub-Kontraktor
bei der Organisation von Treffen beteiligt und 735 deutsche Unternehmer
haben im genannten Zeitraum an AL-INVEST-Unternehmertreffen
teilgenommen.
Das EU-Programm ATLAS gehört in den Bereich Institutionenaufbau, denn es
ist darauf angelegt, Handelskammern in Lateinamerika zu fördern und zu
unterstützen und deren Verbindung zu Kammern in der EU zu vertiefen, und zwar
mit dem Ziel, dass diese ähnliche Funktionen wie in Deutschland bzw. Europa
übernehmen können. Deutsche Auslandshandelskammern haben mit Geldern
aus dem Programm vor Ort Seminare gehalten, in denen Kammern
verschiedener Länder Lateinamerikas zusammengeführt wurden und Vorträge zu
Aufgaben und Funktionen von Kammern hörten. Aus deutscher Sicht und
insbesondere aus Sicht deutscher Unternehmen ist das Programm angesichts seiner
Zielsetzung von untergeordneter Bedeutung.
36. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Interamerikanischen
Entwicklungsbank zu und wie engagiert sich die Bundesregierung in der
Bank?
Wie war die Bundesregierung auf der 45. Tagung der Bank Mitte April in
Lima vertreten?
Die Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB) ist seit Jahren noch vor der
Weltbank der größte multilaterale Geber für Lateinamerika und die Karibik.
Die Bundesregierung misst der IDB, deren Mitglied Deutschland seit 1979 ist
und an der sie derzeit einen Anteil von 1,9 % hält, eine besondere Bedeutung
bei der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in
Lateinamerika und der Karibik bei. Wichtige Förderbereiche sind dabei auch die regionale
Kooperation sowie die Stärkung der Kapazitäten demokratischer Institutionen.
Die Eigenverantwortlichkeit der Mitgliedstaaten aus Lateinamerika und der
Karibik für die Entwicklung in der Region kommt dadurch besonders zum
Ausdruck, dass sie die Mehrheit der Anteile an der Bank halten.
Im Strategiepapier zu den regionalen Entwicklungsbanken des BMZ von 2003
werden die Reduzierung von Armut und sozialer Ungleichheit auf der Basis des
Aktionsprogramms 2015 auch als oberstes Ziel des Engagements in der IDB
formuliert. In diesem Sinne unterstützt die Bundesregierung Bestrebungen der
Bank, durch eine intensivierte Förderung des Privatsektors, insbesondere von
klein- und mittelständischen Unternehmen, zu breitenwirksamem Wachstum
beizutragen.
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für eine noch stärkere Integration von
Umwelt- und Sozialstandards in alle Tätigkeitsbereiche der Bank sowie für die
Förderung erneuerbarer Energien ein. Ein erster diesbezüglicher Erfolg ist die
2003 erfolgte Verabschiedung einer Umweltstrategie, die zurzeit unter
Beteiligung Deutschlands in konkrete Handlungsanweisungen (Safeguards)
umgesetzt wird.
Die Bundesregierung war auf der 45. Jahrestagung der IDB, die vom 29. bis
31. März 2004 in Lima/Peru stattgefunden hat, mit einer Delegation unter der
Leitung der deutschen Gouverneurin bei der IDB, Frau Parlamentarische
Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung, Dr. Uschi Eid, vertreten. Neben den sachlich zuständigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung waren der deutsche Botschafter in Peru
sowie je ein Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und der
Deutschen Bundesbank Mitglieder der deutschen Delegation.
37. Wie hat sich der Handel Lateinamerikas mit China, Japan und Südkorea
in den letzten 5 Jahren entwickelt?
Welche Rolle spielt APEC für die lateinamerikanischen Länder?
Lässt sich eine langfristige pazifische Orientierung einiger Länder
Lateinamerikas erkennen?
Welche Konsequenzen hätte dies für Europa?
Von den insgesamt 21 APEC-Mitgliedstaaten gehören drei Länder zu
Lateinamerika (Chile, Mexiko, Peru). Nach der aktuellsten internationalen
Handelsstatistik der WTO beliefen sich die Exporte Lateinamerikas nach Asien im Jahr
2002 auf US-$ 23,4 Mrd. (darunter China: US-$ 6,4 Mrd., Japan: US-$ 6 Mrd.,
sonstige: US-$ 11 Mrd.). Auf Asien entfielen damit 6,7 % des
lateinamerikanischen Gesamtexports. Die Exporte Lateinamerikas nach Asien verzeichneten
im Jahr 2000 eine Zunahme um 14 % (darunter China +74 %, Japan +9 %,
sonstige +4 %), im Jahr 2001 eine Zunahme von 4 % (darunter China +37 %,
Japan –14 % und sonstige +5 %) und im Jahr 2002 eine Zunahme von 6 %
(darunter China +20 %, Japan –7 % und sonstige +8 %).
Die Exporte Asiens nach Lateinamerika betrugen im Jahr 2002 US-$ 39,4 Mrd.
Auf Lateinamerika entfielen damit 2,4 % des asiatischen Gesamtexports. Der
Anteil Lateinamerikas hat sich damit gegenüber 1995 nur unwesentlich um
0,2 %-Punkte erhöht. Während die Exporte aus Asien noch im Jahr 2000 um
23 % zunahmen, reduzierten sie sich in 2001 um 4 % und in 2002 um 3 %.
In den letzten Jahren haben bei einzelnen Produkten und für einzelne Staaten
die transpazifischen Handelsbeziehungen an Intensität gewonnen.
38. Wie hat sich der Stellenwert Lateinamerikas in der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands seit 1998 entwickelt?
In welcher Höhe wurden seit 1998 Haushaltsmittel für die
Entwicklungszusammenarbeit mit Lateinamerika bereitgestellt?
Wie hoch ist der Anteil der für Lateinamerika zur Verfügung gestellten
Mittel am Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit 1998?
Die bilaterale öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA-
Nettoauszahlungen) mit Lateinamerika (einschl. Karibik) hat sich in den Jahren 1998 bis
2002 wie folgt entwickelt (in Klammer jeweilige Anteile an der weltweiten
Gesamt-ODA im Bereich der bilateralen EZ):
1998: 419,409 Mio. Euro (13,3 %),
1999: 373,756 Mio. Euro (12,1 %),
2000: 375,479 Mio. Euro (12,9 %),
2001: 373,247 Mio. Euro (11,7 %),
2002: 376,946 Mio. Euro (10,7 %).
Die Mittelbewilligung für Lateinamerika aus dem Haushalt des BMZ belief
sich im Zeitraum 1998 bis 2002 auf:
1998: 416,349 Mio. Euro (13,3 %),
1999: 456,130 Mio. Euro (14,7 %),
2000: 461,862 Mio. Euro (16,3 %),
2001: 369,716 Mio. Euro (12,5 %),
2002: 721,906 Mio. Euro (17,0 %).
Dabei sind jährliche Besonderheiten bei Vertragsabschlüssen bzw.
Schuldenerlassen zu berücksichtigen (2002: Schuldenerlass Bolivien).
39. Inwieweit findet eine regelmäßige und enge Koordinierung der
Entwicklungszusammenarbeit der EU und Deutschlands mit den
Entwicklungsaktivitäten anderer wichtiger bilateraler Geber in Lateinamerika und der
Karibik (vor allem den USA, Kanada, Spanien und Frankreich) statt?
Gibt es hierfür regelmäßige Abstimmungsrunden?
Abstimmungen mit USA, Kanada, Spanien und Frankreich werden – ähnlich
wie mit anderen wichtigen Geberländern – entsprechend dem aktuellen Bedarf
zu einzelnen Ländern oder Themen durchgeführt. Hierfür werden auch
internationale Konsultations- und Koordinierungsgremien wie insbesondere der
Entwicklungshilfeausschuss der OECD (DAC) und der EU-Ausschuss für die
finanzielle und technische Hilfe zugunsten der Entwicklungsländer Asiens und
Lateinamerikas (ALA) genutzt. Von besonderer Bedeutung ist die Geber-/
Empfänger-Abstimmung im Rahmen bestehender Länder-Konsultativgruppen.
40. Welche regionalen und sektoralen Schwerpunkte setzt die
Entwicklungszusammenarbeit der EU und Deutschlands in Lateinamerika und der
Karibik?
Die regionale Schwerpunktsetzung der Entwicklungszusammenarbeit ergibt
sich aus der Differenzierung der Kooperationsländer in Partnerländer und
Schwerpunktpartnerländer. Bolivien, Peru, Nicaragua, El Salvador und
Honduras sind die Schwerpunktpartnerländer der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik.
Für Lateinamerika insgesamt wurden im Lateinamerika-Konzept des BMZ
(2000) die Bereiche Armutsbekämpfung, Umwelt- und Ressourcenschutz
sowie Modernisierung von Staat und Gesellschaft als thematische
Schwerpunktbereiche definiert. Unter den bilateral mit den einzelnen Kooperationsländern
vereinbarten sektoralen Schwerpunktsetzungen kommt den Bereichen
„Umwelt- und Ressourcenschutz“ (9 Länder: Brasilien, Costa Rica, Chile,
Dominikanische Republik, Ecuador, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Peru) sowie
„Demokratie, Zivilgesellschaft und öffentliche Verwaltung“ (7 Länder: Bolivien,
Chile, Ecuador, El Salvador, Nicaragua, Paraguay, Peru) besondere Bedeutung
zu. Weitere für die bilaterale EZ festgelegte Schwerpunktbereiche betreffen
„Wasser/Abwasser“ (Bolivien, Nicaragua, Peru), „Ernährung/Landwirtschaft“
(Bolivien), „Regionalentwicklung“ (Brasilien), „Bildung“ (Honduras) und
„Krisenprävention/Friedensentwicklung“ (Kolumbien).
Die EU setzt mittelfristig (2002 bis 2006) mit der regionalen
Programmierungsstrategie für Lateinamerika folgende EZ-Schwerpunkte: Verstärkung der
Partnerschaft zwischen Netzwerken der Zivilgesellschaft; soziale Initiativen;
Katastrophenverhütung und -vorsorge und Wiederaufbau; Begleitmaßnahmen
der strategischen Partnerschaft. Für Zentralamerika sieht das Regionale
Strategiepapier 2002 bis 2005 als prioritäre Ziele der Zusammenarbeit insbesondere
Rechtsstaatlichkeit und Schutz der Menschenrechte, Unterstützung sozialer
Politiken und Eingliederung in die Weltwirtschaft, die Förderung regionaler
Netzwerke zur Vorbeugung und Bekämpfung von Naturkatastrophen,
Umweltschutz und die Konsolidierung des regionalen Integrationsprozesses vor.
Die Abstimmung zwischen den Kooperationsprogrammen der EU und der
Bundesregierung erfolgt auf der Grundlage der jeweiligen EU-
Länderstrategiepapiere und der bilateralen Länderkonzepte und der
Schwerpunktstrategiepapiere für die deutsche EZ.
41. Welche bislang in der bilateralen Entwicklungskooperation mit
Deutschland stehenden Entwicklungsländer der Region verloren bzw. werden den
Status als entwicklungspolitisches (Schwerpunkt-)Partnerland
Deutschlands verlieren?
Welche Schwerpunkte sind hier festgelegt worden?
Aus welchen Gründen werden diese Länder ihren Status als
Schwerpunkt- oder Partnerland verlieren?
Inwieweit hat die Bundesregierung sichergestellt, dass andere bi- oder
multilaterale Geber das Ausscheiden Deutschlands aus der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit mit dem betroffenen Staat kompensieren?
Welche Länder plant die Bundesregierung aus welchen Gründen neu als
Schwerpunkt- oder Partnerländer zu einzustufen?
Aufgrund der in den letzten Jahren aktualisierten Prioritätensetzung läuft die
bilaterale EZ mit folgenden bisherigen Kooperationsländern Lateinamerikas
und der Karibik aus: Argentinien, Guyana, Jamaika, Panama, Uruguay,
Venezuela. Davon nicht betroffen ist die bilaterale nichtstaatliche sowie die
länderübergreifende (regionale bzw. subregionale) staatliche
Entwicklungszusammenarbeit. Fördermaßnahmen von InWEnt und CIM können in diesen Ländern
ebenfalls in begrenztem Umfang fortgeführt werden.
Wesentliche Entscheidungsgründe für diese länderbezogene Differenzierung
waren u. a. der jeweilige Entwicklungsstand der einzelnen Länder, der
entsprechende Bedarf für deutsche EZ-Förderung sowie ggf. bestehende komparative
Vor- bzw. Nachteile der deutschen EZ im Vergleich zu anderen bi- oder
multilateralen Gebern (einschl. EU, IADB, Weltbank). Die laufenden Vorhaben
werden planmäßig zu Ende geführt.
Aufgrund seiner beachtlichen Entwicklungsfortschritte wurde mit Costa Rica
vereinbart, die bilaterale EZ mittelfristig auslaufen zu lassen. Möglichkeiten
zur Dreieckskooperation zugunsten ärmerer Länder der Region werden
geprüft.
42. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Staaten Lateinamerikas
bei der Weiterentwicklung rechtsstaatlicher Strukturen und der
Korruptionsbekämpfung?
Inwieweit fördert sie Maßnahmen zur Stärkung und für mehr Transparenz
der staatlichen Institutionen, auch auf kommunaler Ebene, zur
Dezentralisierung, zum Aufbau von Rechnungshöfen, zur Stabilisierung der
politischen Systeme und zur Etablierung von Kriterien der guten
Regierungsführung in den einzelnen Staaten?
Maßnahmen der Rechtsstaatsentwicklung, der Korruptionsbekämpfung, zur
Förderung guter Regierungsführung, Kommunalentwicklung und
Dezentralisierung werden im Rahmen der Schwerpunktbildung der bilateralen EZ,
insbesondere im Schwerpunktbereich „Demokratie, Zivilgesellschaft und öffentliche
Verwaltung“, in neun lateinamerikanischen Ländern gefördert (vgl. Antwort
zur Frage 40).
Einen wichtigen Beitrag in den genannten Themenbereichen leisten außerdem
die politischen Stiftungen, für deren laufende Vorhaben in Lateinamerika
BMZ-Mittel in Höhe von 141 Mio. Euro bereitgestellt wurden. Sie bestimmen
über die inhaltliche Gewichtung der Zusammenarbeit mit Lateinamerika
weitgehend selbst und unterstützen die Staaten Lateinamerikas bei der Entwicklung
von rechtsstaatlichen Strukturen mit den Schwerpunkten Demokratieförderung,
Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Dezentralisierung auch im kommunalen
Bereich sowie Dialog mit Sicherheitskräften.
Auch im Rahmen der Zusammenarbeit mit regionalen Einrichtungen finden
entsprechende Fördermaßnahmen Berücksichtigung. Ein Beispiel hierfür ist
das Vorhaben Stärkung des Rechnungshofs der OCCEFS-Mitglieder
(Zentralamerikanisch-karibische Organisation der oberen Fiskalkontrollbehörden).
Daneben fördert die Bundesregierung den Einsatz Integrierter Fachkräfte über
das Centrum für Internationale Migration (CIM) u. a. in den Bereichen
Dezentralisierung, Stärkung staatlicher Institutionen und Korruptionsbekämpfung.
Insgesamt sind in diesen Bereichen in Lateinamerika derzeit sechs Fachkräfte
tätig.
Im Bereich Dezentralisierung sind in Peru 2 Fachkräfte, im Bereich der
Stärkung staatlicher Institutionen werden in Ecuador 3 Fachkräfte gefördert, und
1 Fachkraft ist in Brasilien im Bereich Korruptionsbekämpfung tätig.
43. Welche entwicklungspolitischen Maßnahmen betreiben EU und
Deutschland zur Eindämmung des Drogenanbaus in Lateinamerika?
Wie bewertet die Bundesregierung deren bisherige Wirkung?
Welche Verbesserungsmöglichkeiten fasst sie gegebenenfalls ins Auge?
Welche Rolle spielt hierbei die Förderung von Produktionsalternativen
zur Kokapflanze?
Inwieweit sind die europäischen Maßnahmen mit denen anderer
Gebernationen abgestimmt?
Wie viele Rauschgiftverbindungsbeamte sind an deutschen Vertretungen
in Lateinamerika eingesetzt?
Die Bundesregierung und die EU fördern bi- und multilaterale Maßnahmen zur
entwicklungsorientierten Kontrolle des Drogenanbaus in Lateinamerika vor
allem im Bereich der „Alternativen Entwicklung“. Dabei stehen
Armutsminderung, Partizipation der Betroffenen sowie die Verbesserung der
Rahmenbedingungen im Vordergrund und sind gegenüber repressiven Maßnahmen
vorrangig. Außer der Förderung von legalen alternativen Einkommensmöglichkeiten
werden dabei auch Maßnahmen zur Verbesserung der Vermarktung und der
sozialen und physischen Infrastruktur sowie zur Stärkung der lokalen und
nationalen Institutionen und Basisorganisationen durchgeführt.
Mit vielen Projekten und Maßnahmen konnten die Lebensbedingungen der
kleinbäuerlichen Kokaproduzenten nachhaltig verbessert werden. Die
Reduzierung des Kokaanbaus war leider nicht überall dauerhaft. Externe Faktoren, wie
die Preisentwicklung (z. B. bei Kaffee), Zugang zu (Welt-)Märkten für
Alternativprodukte (z. B. Zölle und Importrestriktionen) und die Konfliktentwicklung
in Kolumbien wirken hier kontraproduktiv. Gleichzeitig hat das Engagement
der internationalen Gebergemeinde auf diesem Gebiet nachgelassen.
Neben der Koordination der internationalen Maßnahmen und
Strategieentwicklung durch UNODC (United Nations Office on Drugs and Crime) gibt es auf
europäischer Ebene die Horizontale Drogengruppe (HDG) der Europäischen
Union zur Koordinierung der 4 Säulen der Drogenbekämpfung (Repression,
Prävention, Alternative Entwicklung, Bekämpfung des Handels mit
Vorläufersubstanzen/der Geldwäsche) sowie einen Koordinations- und
Kooperationsmechanismus der EU und Lateinamerika/Karibik. Insgesamt ist die
Übereinstimmung in der Strategie sowie die Bereitschaft zur Kooperation unter den
europäischen Gebern größer, als bspw. seitens der USA mit ihrem eher repressiven
Ansatz.
An deutschen Auslandsvertretungen in Lateinamerika und der Karibik sind
insgesamt 8 Rauschgiftverbindungsbeamte eingesetzt. Hiervon sind in Bogotá 2
und in Brasilia 1 stationiert, jeweils mit ausschließlicher Zuständigkeit für das
einzelne Land. Mehrfach akkreditiert im jeweiligen Aufenthaltsland und in
Nachbarstaaten sind die Beamten in Buenos Aires (1), Caracas (2), Lima (1)
und Mexiko (1). Hinzu kommt ein für mehrere Karibikstaaten zuständiger
Beamter mit Dienstsitz in Miami.
44. Welche Planung verfolgt die Bundesregierung bei der
Armutsbekämpfung kurz-, mittel- und langfristig?
Wie sieht die Umsetzung ihres Aktionsprogramms 2015 in Lateinamerika
aus?
Wie trägt sie mit ihrem Ansatz besonders der Tatsache Rechnung, dass im
Jahre 2003 in Lateinamerika 225 Millionen Menschen unter der
Armutsgrenze gelebt haben?
Welche konkreten Maßnahmen führt die Bundesregierung zur Förderung
der Partizipation an öffentlichen Dienstleistungen wie Gesundheit und
Bildung durch?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Grundbildung zu einem zentralen
Handlungsbereich ihrer bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zu
machen?
Die Entwicklungsperspektiven und die Überwindung der Armut stehen in
engem Zusammenhang mit den Möglichkeiten der lateinamerikanischen
Länder, an den Globalisierungs- und Handelsprozessen gleichberechtigt
teilzunehmen. Aus Sicht der Bundesregierung ist – in Umsetzung der Vereinbarungen
von Monterrey – die Förderung einer entsprechenden Politikkohärenz auf
deutscher und EU-Ebene daher ein wichtiges Handlungsfeld. Auch bei den
internationalen Finanzorganisationen und regionalen Finanzinstitutionen setzt sich
die Bundesregierung entsprechend für eine Gestaltung der Länder- und
Ausleihprogramme für Lateinamerika und die Karibik ein, welche der
Armutsbekämpfung die erforderliche politische Priorität einräumen, die Programme strategisch
auf armutsmindernde und ökologisch nachhaltige Wachstumsprozesse
ausrichten und der Schuldentragfähigkeit der Länder Rechnung tragen.
Die generelle Strategie im Bereich der Armutsbekämpfung ist dem
Aktionsprogramm 2015 der Bundesregierung (AP 2015) zu entnehmen. Zur Umsetzung
in Lateinamerika ist vor allem auf die Unterstützung der ärmeren und
hochverschuldeten Länder Bolivien, Nicaragua, Honduras und Guyana durch
weitgehenden Schuldenerlass (im Fall Guyana nur über EU und multilaterale Hilfe)
hinzuweisen. Den in nationaler Verantwortung (ownership) mit
Koordinierungsunterstützung durch die Weltbank durchgeführten nationalen
Armutsbekämpfungsstrategien (PRSP) kommt dabei besondere Bedeutung für die politische
Programmabstimmung auf der Länderebene sowie die Geberkoordinierung zu.
Im Rahmen dieser PRSP-Prozesse wird Fragen der Menschenrechte, Gender,
Konfliktprävention, Einbeziehung indigener Bevölkerungen, Beteiligung der
Zivilgesellschaft und von Nichtregierungsorganisationen und anderen Fragen
der Demokratieentwicklung im Hinblick auf die Berücksichtigung
internationaler Ziele und Leitlinien wie z. B. der Millenniumsziele (MDG) eine wesentliche
Rolle beigemessen. Bolivien ist in Lateinamerika Pilotland des AP 2015.
Im Fall Brasilien wird das Programm „Fome Zero“ gezielt unterstützt. In
Ländern wie Peru, Bolivien, Nicaragua, Honduras, Guatemala, Costa Rica und
Dominikanische Republik werden unmittelbar armutsrelevante Sektoren wie
Trinkwasser/Abwasser, Grunderziehung und ländliche Entwicklung
schwerpunktmäßig gefördert.
Bei den länderübergreifenden Maßnahmen sind insbesondere HIV/AIDS-
Prävention sowie Umwelt- und Ressourcenschutz unmittelbar armutsrelevant.
Bildung und Gesundheit spielen vor allem in der nichtstaatlichen EZ mit LA
eine herausgehobene Rolle. Grundbildung ist vor allem in Honduras, Peru,
Guatemala und Dominikanischer Republik ein „zentraler Handlungsbereich“.
Weitergehende Informationen sind in den Antworten zu anderen Fragen wie
41 bis 43 und 49 enthalten.
45. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle finanz- und
wirtschaftspolitische Lage Argentiniens?
Welche Risiken sieht sie hierin für die Mercosur-Staaten im Besonderen
und Lateinamerika im Allgemeinen?
Welche finanz- und entwicklungspolitischen Konsequenzen zieht sie aus
der Krisenlage in Argentinien und Uruguay?
Nach einem Einbruch im Gefolge der schweren Staats- und Finanzkrise zum
Jahreswechsel 2001/2002 (BSP 2002: minus 10 %) erholt sich Argentiniens
Wirtschaft seit Anfang 2003 wieder spürbar. Eine Fortsetzung des kräftigen
Wachstums, das derzeit vor allem von der Binnennachfrage und einem starken
Anstieg der inländischen Investitionen getragen wird, ist jedoch nicht gesichert.
Die aktuelle Energiekrise in Argentinien hat die Risiken für die wirtschaftliche
Erholung verschärft. Auch ist Argentinien auf Auslandskapital und damit auf
eine einvernehmliche Umschuldung angewiesen, um die für ein sich selbst
tragendes und nachhaltiges Wachstum erforderlichen Investitionen dauerhaft
finanzieren zu können. Die Restrukturierung der externen Schulden steht
jedoch noch aus. Die Bundesregierung tritt – unter anderem im Rahmen des
Internationalen Währungsfonds und im Pariser Club – dafür ein, dass
Argentinien konstruktive Verhandlungen mit seinen staatlichen und privaten
Gläubigern aufnimmt.
Trotz der weiterhin ungelösten Schuldenproblematik und der Energiekrise ist
jedoch festzuhalten, dass sich die wirtschafts- und finanzpolitischen Risiken,
die von Argentinien auf die Mercosur-Staaten und das übrige Lateinamerika
übergehen, verringert haben. Uruguay hat die schwersten Auswirkungen der
Argentinien-Krise überstanden.
46. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkungen des bald auslaufenden
Plan Colombia in Kolumbien?
Welche Überlegungen stellt die Bundesregierung zur zukünftigen
deutschen und europäischen Unterstützung Kolumbiens an?
Wird sie diese gegebenenfalls vorher mit den USA und anderen
Gebernationen abstimmen?
Der Plan Colombia ist ein wesentlich mit US-amerikanischer Unterstützung
erstellter und durchgeführter Plan der kolumbianischen Regierung. Aufgrund
seiner Gewichtung zugunsten der militärischen Komponente, insbesondere auch
der umstrittenen chemischen Besprühung von Drogenanbaufeldern, beteiligen
sich die Bundesregierung und die Europäische Union nicht an dem Plan,
sondern gestalten ihre Zusammenarbeit mit der kolumbianischen Regierung gemäß
eines anderen Politikansatzes, der die sozio-ökonomischen Ursachen des
Konfliktes in den Vordergrund stellt und vom Plan Colombia unabhängig ist.
Gleichwohl erkennt die Bundesregierung die Notwendigkeit auch repressiver
Maßnahmen gegen die den kolumbianischen Binnenkonflikt prägende
Drogenkriminalität an.
Unsere Politik gegenüber Kolumbien ist Bestandteil regelmäßiger
Konsultationen mit den USA sowohl bilateral als auch im EU-Rahmen. Eine Reihe von
Indikatoren weisen auf Verbesserungen in einzelnen Bereichen Kolumbiens
seit Implementierungsbeginn des Plan Colombia hin: Demnach haben in 2003
die Todesfälle durch Gewalt um ca. 20 % abgenommen, die Mordrate an
besonders gefährdeten Personen wie Gewerkschaftern, Bürgermeistern und
Journalisten ist signifikant gesunken, es gab weniger Massaker und Vertreibungen.
Auch die Koka-Anbaufläche ist lt. VN-Statistik um 60 % gesunken. Diese
Zahlen sind allerdings nur begrenzt aussagefähig. So ist die Koka-Produktion in der
Region insgesamt nicht wesentlich zurückgegangen.
47. Wie viele Personen sind im Rahmen des Zivilen Friedensdienstes in
welchen Ländern, in welchen Konfliktsituationen und mit wie großem Erfolg
im Einsatz?
Gibt es hier erkennbare Veränderungen?
Der ZFD ist Teil der personellen Entwicklungszusammenarbeit, die mit der
Entsendung von Friedensfachkräften einen Beitrag zur Versöhnungsarbeit,
Mediation und Krisennachsorge leistet, und dadurch zu einer gewaltlosen
Konfliktlösung beiträgt.
Der Einsatz der Friedensfachkräfte (FFK) in Lateinamerika gliedert sich wie
folgt: 6 7
Einsatzland Konfliktsituation Anzahl
der FFK6
Bolivien Traditionelle Schlichtung von Landnutzungskonflikten 2
Chile Landnutzungskonflikte 2
Ecuador Landnutzungskonflikte 1
Ecuador Zivile Konfliktbearbeitung u. politische Sicherheit 3
El Salvador Stärkung der Zivilgesellschaft 1
Guatemala Aufklärung gegen Straffreiheit des Militärs 2
Guatemala Verbrechensaufarbeitung mittels Exhumierungen 1
Guatemala Landnutzungskonflikte Nordquiché 1
Guatemala Regionale Koordination 1
Guatemala Juristische und psychosoziale Aufarbeitung von Traumata 1
Guatemala ZKB7 in ländlichen Gemeinden 1
Kolumbien Begleitung bei der Rückführung von Vertriebenen 8
Kolumbien Begleitung von Menschenrechtsgruppen 1
Kolumbien Begleitung gefährdeter Personen 2
Mexiko Psychosoziale Beratung von Folteropfern 1
Mexiko Begleitung von Menschenrechtsgruppen 1
Mexiko Begleitung gefährdeter Personen 2
Nicaragua Bearbeitung von Menschenrechtsverletzungen 1
Peru Flüchtlingseingliederung, Traumaarbeit, ZKB 4
Peru Grenzüberschreitende Jugendarbeit 1
Peru Regionale Koordination 1
Peru Gewaltprävention in Ayacucho 1
Peru Psychosoziale Betreuung von Gewaltopfern 1
Summe 40
6 FFK = Friedensfachkraft.
7 ZKB = Zivile Konfliktbearbeitung.
Durch den Einsatz von Friedensfachkräften verfügt die Bundesregierung über
ein Instrument, das stärker im politisch-gesellschaftlichen Bereich angesiedelt
ist und das auch kurz- und mittelfristige Einsätze in Zusammenhang mit
Konflikten erlaubt, sei es als Ergänzung laufender Projekte, als eigenständige
Projekte oder als Baustein einer beginnenden Entwicklungszusammenarbeit.
Die Ergebnisse der Evaluierung der Aufbauphase des ZFD aus dem Jahr 2002
bescheinigen den erfolgreichen Aufbau des Zivilen Friedensdienstes, versehen
mit einigen Vorschlägen für die Weiterentwicklung und den Ausbau.
Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Probleme beim Einsatz des Zivilen
Friedensdienstes“, Bundestagsdrucksache 15/2727 vom 19. März 2004 verwiesen.
48. Wie bewertet die Bundesregierung die Verschuldungssituation der Länder
Lateinamerikas und die Entschuldungsprozesse im Rahmen von HIPC?
Welchen Ländern hat Deutschland Schulden in welcher Höhe erlassen?
Mit welchen Ländern wurden Umschuldungsabkommen in welcher Art
geschlossen?
Welche Länder haben bilaterale Schulden gegenüber Deutschland in
welcher Höhe?
Welche Schuldenprogramme kommen hier zum Tragen?
Besteht Aussicht, dass sich außer Bolivien noch ein weiteres Land für
HIPC II qualifizieren wird?
Welche Maßnahmen werden ansonsten ergriffen, wenn sich die Länder
nicht für HIPC II qualifizieren?
Wie bewertet die Bundesregierung HIPC II für Bolivien angesichts der
Tatsache, dass dessen Schuldenstand wieder erheblich gewachsen ist?
Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu dem wohl notwendigen
„Topping Up“ für die Entschuldung Boliviens?
Von den schwer verschuldeten armen Ländern (Heavily Indebted Poor
Countries – HIPC) gehören vier zu Lateinamerika: Bolivien, Guyana, Honduras und
Nicaragua. Bolivien hat 2001, Guyana im Dezember 2003, Nicaragua im
Januar 2004 den HIPC-Prozess abgeschlossen. Deutschland hat seine
umschuldungsfähigen bilateralen Forderungen daraufhin vollständig erlassen: Bolivien
430,09 Mio. Euro, Nicaragua 602,48 Mio. Euro, Guyana 10,53 Mio. Euro. Ein
„Topping up“ war in keinem der Fälle erforderlich.
Die Bundesrepublik Deutschland hat seit 1998 folgende
Umschuldungsabkommen in Form von Regierungsabkommen abgeschlossen (Quelle: BMF):
Deutscher Schuldenerlass in Lateinamerika (in Mio. Euro)
Land
Handelsforderungen (Hf)
Forderungenausder
Finanziellen
Zusammenarbeit (FZ)
Forderungen
insgesamt
Bolivien 55,38 374,71 430,09
Ecuador 0,00 11,27 11,27
Guyana 10,53 0,00 10,53
Honduras 8,79 1,14 9,93
Nicaragua 560,15 42,33 602,48
Peru 0,00 73,19 73,19
Gesamt 634,85 502,64 1 137,49
Der Schuldenstand Boliviens hat nach dem HIPC-Erlass wieder zugenommen.
Honduras hat sich im Juli 2000 für die Teilnahme an der HIPC-Initiative
qualifiziert. Sein laufender Schuldendienst wurde durch Umschuldungsabkommen
vom April 2004 weitgehend erlassen. Es ist zu erwarten, dass bei Erreichen des
HIPC-Completion Point die Restforderungen ebenfalls erlassen werden.
Die Bundesregierung beobachtet die wirtschaftliche und finanzpolitische
Entwicklung in Lateinamerika einschließlich der Verschuldungslage aufmerksam.
Die Forderungen des Bundes (einschließlich Forderungen der ehemaligen
DDR) gegenüber lateinamerikanischen Ländern stellten sich zum 31.
Dezember 2003 wie folgt dar (in Mio. Euro) (Quelle: BMF):
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage „Wirkung der deutschen und internationalen Entschuldungsmaßnahmen
für Entwicklungsländer“ (Bundestagsdrucksache 15/1299) vom 25. Juli 2003
verwiesen.
Land
Handelsforderungen (Hf)
Forderungenausder
Finanziellen
Zusammenarbeit (FZ)
Forderungen
insgesamt
Argentinien 750 46 796
Bolivien – 40 40
Brasilien 916 99 1 015
Chile 24 61 85
Costa Rica – 8 8
Ecuador 29 44 73
El Salvador – 120 120
Guatemala 6 60 66
Guyana 3 8 11
Honduras 11 94 105
Kolumbien 20 89 109
Mexiko 98 – 98
Nicaragua 204 135 339
Paraguay 1 41 42
Peru 50 421 471
Suriname 4 – 4
Uruguay – 14 14
Venezuela 36 – 36
Gesamt 2 152 1 279 3 431
49. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung in der bilateralen
Zusammenarbeit mit den Ländern Lateinamerikas in Hinsicht auf die
Entwicklung des ländlichen Raums?
Inwieweit setzt sie sich für die Durchsetzung von Bodenreformen ein?
Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums werden in Ländern
Lateinamerikas gemäß den mit den jeweiligen Regierungen vereinbarten
Schwerpunktbereichen durchgeführt. Dabei wird insbesondere dem Ziel des Schutzes
und der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen Rechnung getragen. Die
Erhaltung und Bewirtschaftung von Tropenwäldern spielt bei Programmen zur
Entwicklung der ländlichen Räume in zahlreichen Ländern eine besondere
Rolle (Projektbeispiele u. a.: Brasilien, Bolivien, Chile, Costa Rica, Ecuador,
Honduras, Mexiko, Peru).
In Fragen der Bodenreform ist die Bundesregierung nicht um Unterstützung
gebeten worden; im Rahmen des Politikdialogs und der Mitwirkung an relevanten
Strategien und Programmen wie z. B. den nationalen
Armutsbekämpfungsstrategien (PRSP) werden Fragen zur Landreform und zur Verbesserung der
Agrarstruktur aber seitens der Bundesregierung angesprochen.
50. Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit des Interamerikanischen
Gerichtshofs?
In welcher Form unterstützen die Bundesregierung und die EU den
Gerichtshof und welche Bedingungen müssen ihrer Ansicht nach erfüllt
werden, um die Unterstützung fortzusetzen?
Die Bundesregierung beurteilt die Arbeit des Interamerikanischen
Menschenrechtsgerichtshofs (IAGMR) mit Sitz in Costa Rica sehr positiv. Der
Gerichtshof ist Teil des Systems zum Schutz der Menschenrechte auf dem
amerikanischen Kontinent. Zu diesem System gehören außer dem Gerichtshof die
Interamerikanische Menschenrechtskommission mit Sitz in Washington, die
Amerikanische Konvention über Menschenrechte sowie ihre beiden Zusatzprotokolle,
die zum einen die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte und zum
anderen die Abschaffung der Todesstrafe betreffen.
Der Interamerikanische Menschenrechtsgerichtshof hat, zusammen mit dem
gesamten System zum Schutz der Menschenrechte, wesentlich zur
Verbesserung der Menschenrechtslage in zahlreichen Staaten Lateinamerikas
beigetragen. Die Entscheidungen des Gerichtshofs sind bindend für die Staaten, die
eine entsprechende Erklärung abgegeben haben. Der Gerichtshof kann bei
Menschenrechtsverletzungen auch finanzielle Entschädigungen zusprechen.
Die Bundesregierung unterstützt den Gerichtshof nicht finanziell. Ob der
IAGMR finanzielle Zuwendungen von der Kommission oder von anderen EU-
Mitgliedstaaten erhält, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
51. Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit der
Wahrheitskommissionen in den lateinamerikanischen Ländern?
Die Bildung von Wahrheitskommissionen war u. a. in Guatemala und El
Salvador Teil der Friedensverträge, mit denen in den 90er-Jahren jahrelange
Bürgerkriege beendet werden konnten. Auch in Peru hat die von Juni 2001 bis Ende
August 2003 durchgeführte Arbeit der Wahrheits- und
Versöhnungskommission sich als grundlegend für die Aufarbeitung der früheren
Menschenrechtsverletzungen erwiesen. Die Bundesregierung beurteilt die Arbeit der
Wahrheitskommissionen sehr positiv. Die Bundesregierung hat parallel zur EU und
zu zahlreichen EU-Partnern die Arbeit der Kommission von Beginn an
politisch und finanziell unterstützt.
52. In welcher Form haben die Bundesregierung und die EU die Arbeit der
Wahrheitskommissionen unterstützt?
Für die Wahrheitskommission und die Arbeit von
Menschenrechtsorganisationen in Peru wurden im Jahr 2002 aus BMZ-Mitteln insgesamt 268 000 Euro
bereitgestellt. Im Rahmen der Förderung des Zivilen Friedensdienstes (ZFD) in
Guatemala ist für 2005 geplant, das Menschenrechtsbüro PDH (Procuraduría
de Derechos Humanos) bei der Dezentralisierung seiner Arbeit, bei
Programmen der Bewusstseinsbildung und bei der Kooperation mit
Nichtregierungsorganisationen zu unterstützen. Ferner ist vorgesehen, die Arbeit des VN-
Menschenrechtskommissars für Guatemala durch Treuhandmittel aus dem Haushalt
des BMZ zu fördern.
Das Auswärtige Amt hat im Jahr 2002 die Arbeit der Panamaischen
Wahrheitskommission mit 17 341,04 Euro unterstützt und ein Seminar der NRO
„Association against the Prevention of Torture (APT)“ in Mexiko zum Thema
„Wahrheitskommissionen – lessons learned (Ziele, Strukturen und Probleme
in Mexiko und Peru)“ mit 25 000 Euro gefördert, an dem internationale
Experten, wie z. B. MRK-Sonderberichterstatter van Boven, sowie Vertreter aus
Peru, Mexiko aber auch Ost-Timor und Bosnien, teilnahmen.
Die Arbeit der Wahrheitskommission in Guatemala, die 1999 ihren Bericht
vorgelegt hat, war u. a. durch den von der Bundesregierung entsandten deutschen
Völkerrechtexperten, Prof. Christian Tomuschat, geleitet. Am Rande der gerade
zu Ende gegangenen Sitzung der VN-Menschenrechtskommission hat die
Bundesregierung unter Mitwirkung der Beauftragen für Menschenrechte und
Humanitäre Hilfe, MdB Roth, eine Diskussionsveranstaltung zum Thema
Wahrheitskommissionen unter besonderer Berücksichtigung des Falls
Guatemala initiiert.
53. Was können die Bundesregierung und die EU unternehmen, damit die
Empfehlungen der Wahrheitskommissionen umgesetzt werden?
Die Themen Förderung des Aussöhnungsprozesses, politische Beteiligung der
indigenen Bevölkerung und Menschenrechte sind Schwerpunkte der deutschen
EZ mit der Region, insbesondere auch im Post-Mitch-Prozess (Maßnahmen
nach dem Wirbelsturm gleichen Namens).
Darüber hinaus handelt es sich hier auch um Schwerpunktthemen des
bilateralen und multilateralen Dialogs mit den betroffenen Staaten.
54. In welcher Weise haben die Bundesregierung und die EU dazu
beigetragen, dass die Straflosigkeit von Menschenrechtsverletzungen in einigen
lateinamerikanischen Ländern deutlich benannt und nachhaltig bekämpft
wird, und wie werden sie in Zukunft dazu beitragen?
Die Bundesregierung setzt sich weltweit gegen die Straflosigkeit von
Menschenrechtsverletzungen ein. Dies wird u. a. durch die fortgesetzte
Unterstützung der entsprechenden Resolutionsinitiative in der VN-
Menschenrechtskommission unterstrichen. Ein historischer Meilenstein im Kampf gegen die
Straflosigkeit war die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs, die die
Bundesregierung nachdrücklich unterstützt hat.
Von grundsätzlicher Bedeutung ist die im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit geleistete Unterstützung für notwendige Reformen der nationalen
Justizsysteme. So wurden beispielsweise für die Förderung des Justizwesens in
Kolumbien bisher rund 7,2 Mio. Euro bereitgestellt. Ein entsprechendes
Vorhaben wird seit 1998 in Chile gefördert, für welches bisher 7,0 Mio. Euro
bereitgestellt wurden. Auch die im Rahmen des Zivilen Friedensdienstes in
Ländern wie z. B. Guatemala, Mexiko, Nicaragua geförderten Maßnahmen leisten
zum Schutz der Menschenrechte einen wesentlichen Beitrag (vgl. Antwort zu
Frage 47).
In vielen Staaten Lateinamerikas ist die „Impunidad“ ein besonderes Problem,
auf das die Bundesregierung in ihren bilateralen Kontakten eingeht, zu dessen
Lösung sie aber auch durch konkrete Projektarbeit beizutragen versucht. Hierzu
gehören:
– Projekte in Argentinien (Hilfe für Opfer von MR-Verletzungen mit
13 780 Euro; 2002),
– in Venezuela (Thema: MR-NRO Red Apoyo mit 5 228 Euro) und
– in Honduras (Projekt zur Verbesserung der Arbeit der Polizei bei der
Aufklärung von Todesfällen von Jugendlichen mit 15 599,96 Euro).
Weiterhin wurden im Jahr 2001 Projekte des Max-Planck-Institutes (Thema:
Polizei im südamerikanischen Rechtsstaat mit 25 564,59 Euro), ein Seminar in
Mexiko (Thema: Staatliche Gewalt gegenüber Frauen; 25 564,59 Euro) und die
Teilnahme der costaricanischen Vertreterin an einem Treffen von
Ombudsleuten in Chile (mit 2 418,38 Euro) gefördert.
Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung kontinuierlich für die Arbeit des
Büros des Hochkommissars für Menschenrechte (BHKMR), insbesondere für
Kolumbien und den Kampf gegen die Straflosigkeit, eingesetzt, und zwar mit
freiwilligen Beiträgen in Höhe von 110 000 Euro im Jahr 2003, mit 130 000 Euro
im Jahr 2002 und mit 127 822,97 Euro im Jahr 2001.
55. Welche Überprüfungsmechanismen setzen EU und die Bundesregierung
für die Einhaltung der Menschenrechtsklausel in den EU-
Assoziationsabkommen ein?
In den EU-Assoziierungsabkommen ist eine Verpflichtung zum politischen
Dialog enthalten, die die Bundesregierung und die EU-Partner gemeinsam
nutzen, um im Bedarfsfall Menschenrechtsprobleme thematisieren zu können.
56. Weshalb wurde bisher kein Monitoring der Menschenrechtsklausel in den
EU-Assoziationsabkommen eingeführt?
Wird sich die Bundesregierung für eine Einführung einsetzen?
Wenn ja, in welcher Weise?
Die politische Dialogverpflichtung, die in den Abkommen enthalten ist, bietet
aus Sicht der Bundesregierung ausreichende Anknüpfungspunkte für die
Behandlung von Menschenrechtsfragen.
57. Hat sich nach Auffassung der Bundesregierung die Teilung der
Zuständigkeit für die Karibik im Zuge des AKP-Vertrages und Lateinamerikas
nach der ALA-Richtlinie zwischen zwei Kommissaren bewährt?
Hält die Bundesregierung die Zusammenführung der beiden
Zuständigkeiten für wünschenswert?
Wenn ja, welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung dazu
eingeleitet?
Die derzeitige Aufgabenverteilung zwischen der Generaldirektion
Außenbeziehungen (Kommissar Patten) und der Generaldirektion Entwicklung
(Kommissar Nielson) sowie dem Anfang 2001 neu gegründeten Amt EuropeAid ist Teil
der umfassenden Reformen im Bereich der Außenhilfe, die im Jahre 2000
beschlossen wurden. Zwar sind gut drei Jahre nach dieser organisatorischen
Neuordnung Effizienzsteigerungen in der Verwaltung der Außenhilfe festzustellen,
aber weiterer Reformbedarf ist u. a. hinsichtlich des Aufbaus einer
einheitlicheren und übersichtlicheren Struktur der Gemeinschaftshilfe gegeben. Die
Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft leidet unter der geteilten
Verantwortung zwischen den Generaldirektionen Außenbeziehungen und
Entwicklung sowie EuropeAid, da sie zu Zuständigkeitsunschärfen und -konflikten
führt. Die Bundesregierung setzt sich daher seit längerem für eine
organisatorische Bündelung aller entwicklungspolitischen Programme unter einem
Kommissar ein. Die Bundesregierung hat allerdings keine direkte Handhabe, die
interne Struktur der Kommission mitzubestimmen, da diese der
Organisationshoheit der Kommission unterliegt.
58. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse des UNDP-Berichtes
„Democracy in Latin America: Towards a Citizens’ Democracy“?
Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihre Arbeit?
Die Bundesregierung betrachtet diesen erst kürzlich veröffentlichten Bericht als
einen wichtigen Beitrag zur Diskussion der demokratischen Entwicklung und
ihrer Risiken in Lateinamerika. Sie fühlt sich durch die Ergebnisse in der
Schwerpunktsetzung ihrer Unterstützungsprogramme und in der Überzeugung
bestätigt, dass das Gipfelthema „Soziale Kohäsion“ für Guadalajara gut
gewählt ist.
59. Hält es die Bundesregierung für sinnvoll und wünschenswert, nach dem
Beispiel des Büros des VN-Hochkommissariats für Menschenrechte in
Kolumbien auch in anderen lateinamerikanischen Staaten derartige Büros
einzurichten?
Wenn ja, in welcher Weise könnte dies realisiert werden, wenn nein,
warum nicht?
Bereits jetzt ist das VN-Hochkommissariat für Menschenrechte (BHKMR)
über das Büro in Kolumbien hinaus institutionell und personell in
Lateinamerika vertreten: Seit 2002 existiert ein Büro in Mexiko. Die Eröffnung eines
Büros in Guatemala ist – entsprechend dem im Dezember 2003 mit der
guatemaltekischen Regierung unterzeichneten Abkommen – für die zweite Jahreshälfte
2004 geplant. Im Februar 2004 hat das BHKMR einen Menschenrechtsberater
nach Haiti entsandt, der dort im Rahmen des UN-Länderteams tätig ist. Ende
Mai 2004 wird das BHKMR einen Menschenrechtsberater nach Guyana
entsenden, der dort ebenfalls das UN-Länderteam unterstützen soll. In El Salvador
war das BHKMR bis vor kurzem durch einen Vertreter im Rahmen eines
langjährigen Projekts zur technischen Zusammenarbeit im Menschenrechtsbereich
präsent. Ein regionaler Menschenrechtsberater des BHKMR für Lateinamerika
und die Karibik ist in Chile angesiedelt.
60. Wird die Bundesregierung den Mangel an Demokratie und
Menschenrechten in Kuba auf dem Gipfel in Guadalajara thematisieren?
Wenn ja, mit welchen Zielen, wenn nein, warum nicht?
Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung bei ihrer Kuba-Politik seit
1998 und wie gedenkt sie, die Demokratisierung des kubanischen
Systems von innen heraus zu unterstützen?
Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, dieses Thema auf dem Gipfel
initiativ anzusprechen. Nicht die Situation in einzelnen Staaten ist Gegenstand des
Gipfels, sondern die bi-regionalen Beziehungen. Dies schließt die
Thematisierung Kubas in Gesprächen am Rande nicht aus. Die Bundesregierung ist in
Hinblick auf Kuba grundsätzlich an Kooperation und einer Öffnung des
Transformationsprozesses interessiert. Derzeit erscheint Kuba dazu jedoch nicht
bereit. Die Kuba-Politik der Bundesregierung orientiert sich am gemeinsamen
Standpunkt der EU zu Kuba, der zum Ziel hat, in Kuba eine Entwicklung hin zu
Menschenrechten, demokratischem Pluralismus und besseren
Lebensbedingungen für die Bevölkerung zu fördern.
61. Wie bewertet die Bundesregierung die menschenrechtliche Situation in
Venezuela?
Wird sie in Guadalajara die Lage in Venezuela ansprechen und zum
Gegenstand der Gipfelerklärung machen?
Wenn ja, in welcher Weise?
In den letzten zwei Monaten haben Menschenrechtsverletzungen in Venezuela
starke Aufmerksamkeit erzeugt, insbesondere das harte Vorgehen von Militär
und Polizei gegen Demonstranten Ende Februar und der Leichenfund in
verschiedenen Landesteilen von gefolterten und ermordeten jungen Soldaten.
Darüber hinaus bestehen die bekannten Probleme fort, namentlich die
menschenrechtsverletzenden Verhältnisse in den Gefängnissen und die eingeschränkte
Pressefreiheit. Die Thematik bleibt bei jeder Befassung mit Venezuela auf der
Tagesordnung. Gegenstand des Gipfels ist jedoch nicht die Situation in
einzelnen Staaten, sondern sind die bi-regionalen Beziehungen. Eine spezifische
Erwähnung in der Gipfelerklärung wird es voraussichtlich nicht geben.
62. In welcher Weise und mit welcher Zielsetzung wird die Bundesregierung
die menschenrechtliche Situation in Kolumbien auf dem Gipfel in
Guadalajara thematisieren?
In welcher Form kann die Lage in Kolumbien nach Ansicht der
Bundesregierung in die Gipfelerklärung aufgenommen werden?
Die Menschenrechtslage in Kolumbien ist auch in diesem Jahr wieder
ausführlich auf der VN-Menschenrechtskommission in Genf thematisiert und mit der
kolumbianischen Regierung besprochen worden. Sie war dort auch Gegenstand
der Erklärung des Vorsitzenden sowie einer gesonderten EU-Erklärung. Die
Thematik bleibt bei jeder Befassung mit Kolumbien auf der Tagesordnung. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 61 verwiesen.
63. Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der indigenen Bevölkerung
in Lateinamerika angesichts der in diesem Jahr zu Ende gehenden VN-
Dekade der indigenen Völker?
Welche entwicklungspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung
wenden sich an die indigenen Völker, mit welchem Erfolg?
Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die
Einbindung indigener Bevölkerungsgruppen in die politischen Prozesse der
jeweiligen Länder?
Trotz der im Laufe der VN-Dekade der indigenen Völker erreichten
beachtlichen Verbesserungen bei der (verfassungs-)rechtlichen Situation der
indigenen Völker in Lateinamerika, ihrer Berücksichtigung in politischen Prozessen
und ihren Lebensverhältnissen besteht offensichtlich weiterhin die
Notwendigkeit, sie in ihren legitimen Anliegen auf kulturelle Eigenständigkeit, auf
Gleichberechtigung und Mitgestaltung des Entwicklungsprozesses sowie der
politischen Entscheidungen zu unterstützen.
Im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit
fördert die Bundesregierung indigene Bevölkerungen und Organisationen
insbesondere in Bereichen wie interkulturelle Erziehung, institutionelle Stärkung,
Schutzgebietssicherung, Naturressourcenmanagement und soziale Programme.
Bei der Vorbereitung, Abstimmung und Durchführung der EZ-
Länderprogramme mit den Partnerländern ist die Bundesregierung bemüht, die Belange
indigener Völker im Entwicklungsprozess als Querschnittsaufgabe, z. B. im
Zusammenhang mit Programmen der Demokratieentwicklung, Modernisierung
von Staat und Gesellschaft und dezentraler Entwicklungsansätze, zu
berücksichtigen. Die Bundesregierung setzt sich bei der Weltbank, der
Interamerikanischen Entwicklungsbank sowie bei der EU für die Berücksichtigung der
Belange indigener Bevölkerungen bei relevanten Entwicklungsprogrammen ein
und beteiligt sich am entsprechenden Erfahrungsaustausch und der
Fortentwicklung diesbezüglicher Leitlinien.
Die Bundesregierung setzt sich regelmäßig bei den zuständigen
Regierungsstellen für die Verbesserung der Lage indigener Bevölkerungsgruppen, die
Wahrung ihrer Rechte, die zügige Umsetzung von Verfassungsvorschriften und
die Einbindung in die politischen Prozesse ein und steht außerdem in einem
Informationsaustausch mit engagierten deutschen Nichtregierungsorganisationen.
Auch bei offiziellen Reisen sprechen Vertreter der Bundesregierung gegenüber
lateinamerikanischen Gesprächspartnern immer wieder das Thema „Indigene
Bevölkerung“ an. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung in einer
Vielzahl von menschenrechtlichen Einzelfällen direkt an die betreffenden
lateinamerikanischen Regierungen gewandt, teilweise in Absprache mit
Nichtregierungsorganisationen in Deutschland oder in Lateinamerika. Die
Bundesregierung trägt durch ihr weltweites Eintreten für die Menschenrechte, durch ihre
Mitarbeit in den Vereinten Nationen und ihren Sonderorganisationen sowie im
Rahmen bi- und multilateraler entwicklungspolitischer Zusammenarbeit zur
Lösung der Probleme der indigenen Bevölkerungen bei. Im Rahmen von
Menschenrechtskommission und Generalversammlung der Vereinten Nationen hat
die Bundesregierung die Resolutionen zum Schutz indigener Völker sowie die
Einrichtung des „Ständigen Forums für Indigene Angelegenheiten“ bei den
Vereinten Nationen unterstützt.
64. Plant die Bundesregierung, sich mittelfristig stärker im Bereich
Mikrofinanzierung zu engagieren, und wenn ja, in welcher Form?
Wird die Bundesregierung dabei einen Schwerpunkt auf die Förderung
von Frauen in klein- und mittelständischen Strukturen setzen?
Die Bundesregierung verfolgt im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit
verschiedene interessante Ansätze im Bereich Mikrofinanzierung. Der im
Rahmen der Technischen Zusammenarbeit (TZ) aufgebauten und erfolgreichen
Financiera Calpiá in El Salvador wurden Mittel der Finanziellen
Zusammenarbeit (FZ) zugesagt. DEG und EIB haben der Institution weitere Kredite
gewährt. Jetzt steht ein KfW-Förderkredit an. Der zentralamerikanischen
Integrationsbank BCIE wurde eine entsprechende Kreditlinie unter Einsatz einer
FZ-Zinssubvention zugesagt. Für eine private Mikrofinanzbank in Haiti wurde
FZ zugesagt, die hoffentlich jetzt genutzt werden kann. Evtl. Ansatzpunkte in
Honduras werden derzeit geprüft.
65. Welchen Prozentsatz der Haushaltsmittel für die politische
Öffentlichkeitsarbeit und für die auswärtige Kulturpolitik hat die Bundesregierung
1993, 1998 und 2003 für die Beziehungen zu Lateinamerika aufgewandt?
Für welche Maßnahmen wurden die Mittel hauptsächlich verwendet?
Die auf Lateinamerika bezogenen Ausgaben für die Politische
Öffentlichkeitsarbeit Ausland (Kapitel 04 03 Titel 542 11) betrugen in 1998 1 074 697,18 Euro.
Das entspricht 3,99 % dieses Haushaltsansatzes. 2003 betrugen die Ausgaben
938 795,90 Euro oder 4,69 % des Haushaltsansatzes (Kapitel 05 02 Titel 542 01).
Die Ausgaben setzten sich wie folgt zusammen:
Der auf Lateinamerika entfallende Kostenanteil an den für den weltweiten
Vertrieb konzipierten Produkten wie dem Handbuch „Tatsachen über
Deutschland“, dem TV-Magazin „Deutschlandspiegel“, dem Tischumlegekalender
(Kontaktpflegegeschenk) und der Posterserie „50 Jahre Bundesrepublik
Deutschland“ (1998/1999) lässt sich nicht präzise beziffern.
Für die Einladung publizistisch und kulturpolisch wichtiger Persönlichkeiten
aus den lateinamerikanischen Ländern (Besucherprogramm) wurden folgende
Ausgaben geleistet:
Angaben in Euro 1998 2003
Eigenmittel der Auslandsvertretungen 190 365 215 921
Zuwendung an „Internationale
Journalistenprogramme – IJP“ und für ein Stipendienprogramm
für lateinamerikanische Journalisten bei
Zeitungsredaktionen in Deutschland 15 340 15 000
Zuwendung an die „Deutsche Stiftung Sail
Training“ für die Reise der Dreimastbark „Alexander
von Humboldt“ auf der Segelroute von Alexander
von Humboldt bei seiner Reise 1799 nach
Südamerika 17 118
Lateinamerikaausgabe der Auslandszeitschrift
„Deutschland“ 851 874 707 874
(Angaben in Euro) 1998 2003
Kapitel 04 03 Titel 685 11 536 088 432 000
Anteil am Haushaltsansatz 12,9 % 11,2 %
Daten für das Jahr 1993 könnten sich im Zwischenarchiv in Koblenz befinden,
konnten jedoch in der zur Beantwortung der Frage zur Verfügung stehenden
Zeit nicht recherchiert werden.
Für den Bereich der Auswärtigen Kulturpolitik (AKBP) liegen für 2003
verlässliche regional aufgeschlüsselte Zahlen über die Ausgaben noch nicht vor.
Im Jahre 2002 lagen die auf Mittel- und Südamerika entfallenden Ausgaben der
AKBP (Kapitel 05 04) laut Rückmeldung der Kulturmittlerorganisationen bei
74,18 Mio. Euro. Dies entsprach 11,63 % der gesamten AKBP-Ausgaben. Die
entsprechende Zahl lag für 1998 bei 86,59 Mio. Euro (14,7 % der gesamten
AKBP-Ausgaben) und für 1993 bei 64,37 Mio. Euro (10,1 % der
Gesamtausgaben der AKBP).
Die AKBP-Ausgaben in Höhe von 74,18 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2002
setzen sich wie folgt zusammen:
Für die Jahre 1993 und 1998 konnten diese Angaben in der zur Verfügung
stehenden Zeit nicht recherchiert werden.
66. Hat sich, gegebenenfalls wie, das Deutschlandbild in Lateinamerika
verändert, und wie gedenkt die Bundesregierung das Deutschlandbild in der
Region in Zukunft zu fördern?
Auch wenn in einer so großen und vielfältigen Region wie Lateinamerika und
der Karibik das Deutschlandbild von Land zu Land Variationen zeigt, so ist es
doch insgesamt seit langer Zeit dauerhaft positiv. In Mexiko und
Zentralamerika ist das Deutschlandbild aufgrund der alles überstrahlenden
Anziehungskraft des großen Nachbarn USA tendenziell schwächer ausgeprägt. Vor allem in
Südamerika verfügt Deutschland auch heute über ein hohes Ansehen, das sich
unter anderem auf die Leistungen gründet, die Generationen von Einwanderern
und Kaufleuten, aber auch Entdecker, Forscher und Künstler in Lateinamerika
erbracht haben. Deutschland wird im Wesentlichen als wichtige
Wirtschaftsmacht wahrgenommen. Die weltweit begehrten Produkte und lokalen
Niederlassungen der deutschen Industrie verstärken das Bild positiv. Die erfolgreichen
Projekte der Entwicklungszusammenarbeit sind ein weiteres Element des guten
Images Deutschlands in Lateinamerika. Auch das heutige kulturelle deutsche
Leben genießt hohes Ansehen. Die breite Sympathie für Deutschland wird auch
bei Anlässen deutlich wie dem Staatsbesuch von Bundespräsident Johannes
Rau in Mexiko, Chile, Uruguay und Brasilien im November 2003. Insbesondere
die Rede des Bundespräsidenten vor der B’nai B’rith-Vereinigung in
Montevideo aus Anlass des Gedenkens an die Reichspogromnacht vom 9. November
1938 hat über die Landesgrenzen hinaus Beachtung gefunden.
(Angaben in Mio. Euro) 2002
Auslandsschulen (einschl. Schulbauten) 46,97
Wissenschaft und Hochschulen 11,35
Institutionelle Förderung Goethe-Institut 9,02
Projektförderung GI und kulturelle und sprachliche
Programmarbeit 5,73
Sportbeziehungen 0,77
Auslandsarbeit der Kirchen 0,30
Multilaterale Zusammenarbeit 0,04
Gesamt 74,18
Das bestehende, traditionell positive Deutschlandbild ist eine gute
Ausgangsbasis, um die Wahrnehmung Deutschlands in der Region um aktuelle Aspekte
zu ergänzen. Dafür werden die Mittel moderner Öffentlichkeitsarbeit genutzt.
So hat das Auswärtige Amt sein Informationsangebot kürzlich um eine
spanischsprachige Website erweitert.
67. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Arbeit der politischen
Stiftungen in Lateinamerika für die finanzielle Ausstattung dieser
Stiftungen?
Auch angesichts der manchmal schwierigen Rahmenbedingungen wird die
Arbeit der politischen Stiftungen in Lateinamerika und der Karibik als
besonders notwendig und erfolgreich angesehen. Die Bundesregierung wird sich
daher weiterhin bemühen, sie angemessen mit finanziellen Mitteln auszustatten,
damit sie ihre Arbeit fortsetzen können. (vgl. auch Antwort zu Frage 42)
68. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Arbeit der Kirchen
und Nichtregierungsorganisationen (NRO) in Lateinamerika, und welche
Auswirkungen hat dies auf die Zuweisungen für die
Entwicklungszusammenarbeit der Kirchen und NRO in Lateinamerika?
Die Bundesregierung würdigt die Arbeit der Kirchen und
Nichtregierungsorganisationen in Lateinamerika und der Karibik mit Hochachtung. Sie haben sich
in oft mehrere Generationen umspannender Arbeit durch ihr Engagement und
ihre Leistungen die besondere Anerkennung in breiten Teilen der Bevölkerung
erworben. Oft ist das Wohlwollen und die Bewunderung, die Deutschland in
diesen Regionen entgegen gebracht werden, gerade auf ihr zukunftsweisendes
Engagement zurückzuführen.
Die Bundesregierung hat die entwicklungswichtige Zusammenarbeit der
Kirchen mit ihren Partnern in Lateinamerika und der Karibik seit 1998 mit rd.
230,6 Mio. Euro finanziell gefördert, und zwar schwerpunktmäßig in den
Bereichen Staat und Zivilgesellschaft, Land- und Forstwirtschaft sowie im
Bildungswesen.
Die Arbeit der Kirchen ist überwiegend armutsbekämpfungsorientiert und steht
in Einklang mit den entwicklungspolitischen Vorstellungen der
Bundesregierung.
Die Kirchen partizipieren in unverminderter Weise an der jährlichen
Ausstattung des Einzelplans 23. Als autonome Träger sind sie frei von politischen und
regionalen Vorgaben, bestimmen also selbst, wie viele Mittel für Vorhaben in
Lateinamerika und der Karibik verwendet werden.
69. Welche Stellung nimmt die deutsche Sprache heute in Lateinamerika ein?
Wie ist die Entwicklung des Anteils der deutschen Sprache?
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung zur Förderung der
deutschen Sprache in Lateinamerika?
Plant die Bundesregierung, mittelfristig die Zahl der Goetheinstitute in
Lateinamerika wieder zu erhöhen und die Förderung der deutschen
Auslandsschulen in Lateinamerika auszubauen?
Aufgrund des politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und akademischen
Einflusses der USA ist Englisch unangefochten erste Fremdsprache in
Lateinamerika. Es besteht allerdings eine hohe Akzeptanz, kulturelle Angebote aus dem
europäischen Raum anzunehmen. Auch leben in Lateinamerika viele
Deutschstämmige (Brasilien: über 5 Millionen), die zwar selten Deutsch als
Muttersprache nutzen, aber dennoch ein starkes, persönlich motiviertes Interesse an
Deutsch haben. Aus diesen Aspekten der Mehrsprachigkeit erklärt sich eine
vergleichsweise gute Position für die deutsche Sprache.
In der Region gibt es 669 Schulen mit Deutschunterricht. 114 050 Schüler
lernen Deutsch. Die Förderung der deutschen Sprache in Lateinamerika stützt sich
auf 15 Goethe-Institute (GI) sowie 8 Goethe-Zentren (GZ), 15 DAAD-
Lektorate, 4 Fachberaterstellen der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen und
40 geförderte deutsch-ausländische Kulturgesellschaften (KG). Darüber hinaus
gibt es 6 nicht von Deutschland geförderte Kulturgesellschaften.
Die Unterrichts- und Prüfungsleistung der Goethe-Institute in Lateinamerika
betrug 2003:
– 94 400 Unterrichtsstunden,
– 18 600 eingeschriebene Kursteilnehmer,
– 1 600 Kurse,
– 1 200 Prüfungen.
Darüber hinaus lernen in der Region rund 12 500 Erwachsene Deutsch bei
privaten Anbietern. Es gibt in Lateinamerika 83 Hochschulen mit Deutsch als
Fremdsprache/Germanistik. Rund 3 500 Studenten studieren Germanistik, rd.
18 300 Studenten lernen Deutsch studienbegleitend.
Im Schulsystem ist Deutsch allerdings lediglich im südlichen Lateinamerika
(Argentinien, Chile, Paraguay, Südbrasilien) zahlenmäßig relevant
implementiert. An vielen Universitäten bestehen Germanistische Abteilungen, deren
Studenten jedoch zum Teil nur über mangelnde Deutschkenntnisse verfügen. Der
interfakultative Deutschunterricht, der vorwiegend durch DAAD-Lektoren
gegeben wird, soll Abhilfe schaffen. Außerschulischer Deutschunterricht für
Erwachsene wird in einigen Ländern nur von den GI, GZ und KG angeboten. In
den urbanen Ballungsräumen (Sao Paolo und Buenos Aires) gibt es zwar eine
gewisse Zahl von privaten Anbietern. Derzeit ist leider aber an den meisten
staatlichen Schulen und Hochschulen Lateinamerikas ein Mangel an gut
ausgebildetem Lehrpersonal zu verzeichnen, sodass kein flächendeckendes Angebot
an qualifiziertem Deutschunterricht besteht.
Von diesen Rahmenbedingungen ausgehend lassen sich für die
Deutschförderung in Lateinamerika die folgenden Ziele formulieren:
l den Bekanntheitsgrad der deutschen Sprache als Kultur-, Wissenschafts-,
Wirtschafts- und Verkehrssprache zu erhöhen (z. B. durch gemeinsame
Werbestrategie von allen deutschen Mittlern),
l die positive Einstellung zur deutschen Kultur und zum Deutschlernen zu
fördern,
l Deutschunterricht in Schulen und tertiärem Bereich zu verstärken (z. B.
durch Propagierung des europäischen Mehrsprachigkeitskonzepts),
l die Qualität im Bereich des Lehrens und Lernens der deutschen Sprache zu
sichern und auszubauen (z. B. durch Erstellung subregionaler Deutschlehr-
und Ausbildungskonzepte),
l die Netzwerkstrukturen mit den lokalen Multiplikatoren,
Deutschlehrerverbänden und Mittlern auszubauen und zu stabilisieren (insb. Intensivierung
der Verbandsarbeit),
l ein bedürfnisorientiertes Sprachkurs- und Prüfungsangebot zu sichern und
auszubauen (z. B. Fernlernkurse implementieren und betreuen, Angebot an
Prüfungszentren).
Derzeit ist nicht geplant, die Zahl der Goethe-Institute in Lateinamerika zu
erhöhen. Angesichts knapper Haushaltsmittel beabsichtigt die Bundesregierung
keine über den aktuellen Stand hinausgehende Förderung der deutschen
Auslandsschulen in Lateinamerika.
70. Welche Auswirkungen hätte eine Einstellung der Synchronisation von in
Lateinamerika ausgestrahlten deutschsprachigen Fernsehsendungen der
Deutschen Welle ins Spanische für die kulturelle Verständigung?
Deutsche Welle TV produziert und sendet derzeit ein originär
spanischsprachiges Programm (keine Synchronisierung) von täglich zwei Stunden. Wie andere
vom Bund geförderte Institutionen muss die Deutsche Welle durch
Einsparungen einen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts leisten. Sie
entscheidet dabei selbstständig, wie diese Einsparungen erbracht und welche
Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Die Deutsche Welle prüft in diesem Zusammenhang den Ersatz des
spanischsprachigen Programms von DW-TV durch Untertitelung von
deutschsprachigen Sendungen. Eine Entscheidung ist bisher nicht gefallen.
Aus Sicht der Bundesregierung wäre eine Einstellung bedauerlich: Das
spanischsprachige Programm von DW-TV genießt in Lateinamerika ein hohes
Ansehen. Zahlreiche Berichte der deutschen Auslandsvertretungen haben in den
letzten Wochen auf die große Bedeutung der Deutschen Welle als
Informationsmedium und Bindeglied zwischen Deutschland und der spanischsprachigen
Welt hingewiesen. Der Verzicht auf ein spanischsprachiges Programm könnte
als Signal deutschen Desinteresses am südamerikanischen Kontinent
missverstanden werden.
Der Intendant und die Gremien der Deutschen Welle sind sich der Bedeutung
des spanischsprachigen Programms bewusst und werden alles versuchen, damit
sich die notwendigen Sparbeschlüsse so wenig wie möglich auf das Programm
auswirken. Die Bundesregierung befindet sich zu dieser Frage in einem Dialog
mit der Deutschen Welle.
71. Wie hat sich der Schüleraustausch zwischen Deutschland und den
Ländern Lateinamerikas in der letzten Dekade entwickelt?
Die Zahl der Schulpartnerschaften hat sich nach Angaben des Pädagogischen
Austauschdienstes der Kultusministerien der Länder zwischen 1999 (106) und
2002 (146) um ca. 40 % erhöht. Es wurden folgende private
Schulpartnerschaften gemeldet:
1999 2002
Argentinien 11 16
Bolivien 10 15
Brasilien 27 30
Chile 6 10
Costa Rica 3 2
Dominikanische Republik 1
Im Bereich des vom Auswärtigen Amt geförderten Internationalen
Preisträgerprogramms (vierwöchige Vollstipendien zum Sprachaufenthalt in Deutschland
für ausländische Schülerinnen und Schüler, Auswahl erfolgt in der Regel über
nationale Wettbewerbe) blieben die Quoten für die Staaten Lateinamerikas
aufgrund der Haushaltskonsolidierungen trotz Anträgen auf Erhöhung seit 1999
stabil (Ausnahme: Guatemala, das 2004 neu hinzugenommen wurde) und
verteilen sich wie folgt:
Argentinien: 3
Bolivien: 2
Brasilien: 4
Chile: 3
Costa Rica: 2
Ecuador: 2
El Salvador: 2
Guatemala: 2
Kolumbien: 2
Mexiko: 4
Nicaragua: 2
Paraguay: 2
Peru: 2
Uruguay: 2
Venezuela: 3
Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2004 37 Stipendien (2003: 35) nach
Lateinamerika vergeben. Die voraussichtlichen Kosten werden im Haushaltsjahr
2004 116 550 Euro betragen.
Ecuador 6 6
El Salvador 1
Guatemala 4 2
Guyana 3 1
Haiti 1
Honduras 2 2
Kolumbien 3
Kuba 2
Mexiko 3 11
Nicaragua 19 20
Paraguay 1 3
Peru 10 18
Uruguay 1 2
Venezuela 2 1
Gesamt 106 146
1999 2002
72. Wie haben sich in den letzten zehn Jahren die Zahlen
lateinamerikanischer Studenten und Nachwuchswissenschaftler an deutschen
Hochschulen und Forschungsinstituten entwickelt?
Welche Konzepte verfolgt die Bundesregierung, um lateinamerikanische
Nachwuchskräfte für Deutschland allgemein, den Wissenschafts- und
Wirtschaftsstandort Deutschland insbesondere zu gewinnen?
Die Zahl der Studierenden aus Lateinamerika und der Karibik ist vom WS
1992/93 von 4 414 auf 6 544 im WS 2002/2003 gestiegen:
Quelle: Statistisches Bundesamt
Die Zahl der mit deutschen öffentlichen Mitteln geförderten Wissenschaftler
aus Lateinamerika und der Karibik an deutschen wissenschaftlichen
Einrichtungen ist von 767 im Jahre 1995 auf 1.516 im Jahre 2001 gestiegen:
Quelle: DAAD (Wissenschaft-Weltoffen)
Um lateinamerikanische Nachwuchskräfte und junge Bildungseliten für den
Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland zu gewinnen, finanziert
die Bundesregierung die Programme des akademischen und wissenschaftlichen
Austausches. Dies sind im Bereich des Deutschen Akademischen
Austauschdienstes (DAAD):
l Forschungsstipendien, mit denen der Hochschullehrer- und
Wissenschaftlernachwuchs, aber auch potentielle Führungskräfte für die Wirtschaft
gefördert werden,
l ko-finanzierte einjährige Programme mit lateinamerikanischen Partner-
Organisationen und -Hochschulen für Studierende der
Ingenieurwissenschaften, mit integrierten Industriepraktika,
Wintersemester 1992/93 4 414
Wintersemester 1993/94 4 645
Wintersemester 1994/95 4 590
Wintersemester 1995/96 4 503
Wintersemester 1996/97 4 605
Wintersemester 1997/98 4 725
Wintersemester 1998/99 4 815
Wintersemester 1999/2000 5 129
Wintersemester 2000/2001 5 459
Wintersemester 2001/2002 5 974
Wintersemester 2002/2003 6 544
1995 767
1997 863
1998 1 036
1999 1 084
2000 1 143
2001 1 516
l das Netzwerk von 30 Lektoren in Lateinamerika, die nicht nur die deutsche
Sprache und Kultur vermitteln, sondern auch für den Studien- und
Wissenschaftsstandort Deutschland werben und Studieninteressenten beraten,
l Marketing für den Hochschulstandort Deutschland in Lateinamerika durch
die Aktivitäten des Hochschulkonsortiums GATE Germany; Organisation
von Messen, Info-Touren deutscher Hochschulen und
Forschungseinrichtungen in verschiedenen lateinamerikanischen Ländern, Entwicklung von
Materialien und Image-Kampagnen in Zusammenarbeit mit der
Konzertierten Aktion,
l Pflege des Alumni-Netzwerkes, dem eine wichtige Brückenfunktion
zukommt: Die ehemaligen Stipendiaten des DAAD identifizieren und beraten
in ihren Ländern junge Nachwuchswissenschaftler, die sich für einen
Aufenthalt in Deutschland interessieren.
Im Bereich der Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) zählen dazu:
l Humboldt-Forschungsstipendien für ausländische
Nachwuchswissenschaftler bis zum 40. Lebensjahr,
l Humboldt-Forschungspreise an international renommierte Wissenschaftler,
l Nachkontaktarbeit durch Wiedereinladungen oder Treffen und Konferenzen
in den Heimatländern. Mithilfe des Nachkontaktprogramms wird
wertvolles Partnerschaftspotential für deutsche Wissenschaftler aufrechterhalten.
Die Multiplikatorenwirkung ehemaliger Forschungsstipendiaten und
Forschungspreisträger reicht jedoch über den wissenschaftlichen Bereich hinaus
bis in Wirtschaft, Regierung und Verwaltung der Heimatländer.
73. Inwiefern fördert die Bundesregierung die Kooperation zwischen
deutschen und lateinamerikanischen Hochschulen?
Wird, angesichts der herausragenden Stellung deutscher Schulen in
einigen Ländern Lateinamerikas, an die Gründung deutscher Hochschulen
nach dem Vorbild der Deutschen Universität Kairo bzw.
Hochschulinstitute gedacht?
Wenn ja, welche Pläne gibt es, wenn nein, warum nicht?
Die Kooperation zwischen deutschen und lateinamerikanischen Hochschulen
wird aus Mitteln der Bundesregierung insbesondere durch den Deutschen
Akademischen Austauschdienst (DAAD) gefördert.
Der DAAD führt dabei vor allem folgende Maßnahmen durch:
l Wissenschaftleraustauschprogramme, die mit den meisten
lateinamerikanischen Ländern bestehen und in deren Rahmen Aufenthalte deutscher
Wissenschaftler in Lateinamerika und lateinamerikanischer Wissenschaftler an
deutschen Hochschulen und Forschungsinstitutionen anteilig finanziert
werden,
l Programme des projektbezogenen Personenaustauschs, die dazu dienen, die
Mobilität innerhalb gemeinsamer wissenschaftlicher Projekte deutscher und
lateinamerikanischer Forscher zu fördern. Entsprechende Abkommen
bestehen mit Argentinien, Brasilien, Chile und neuerdings mit Mexiko,
l Förderung von Langzeitdozenturen und von Kurzzeitdozenturen deutscher
Hochschullehrer an lateinamerikanischen Universitäten, in zahlreichen
verschiedenen Fachbereichen. Sie dienen nicht nur der Lehre, sondern bilden
oft die Basis für dauerhafte Partnerschaften zwischen Gast- und
Heimathochschule der Dozenten,
l das BMZ-kofinanzierte Programm „Fachbezogene
Hochschulpartnerschaften mit Entwicklungsländern“, in dem Fachbereiche deutscher und
lateinamerikanischer Hochschulen in mehrjährigen Projekten Lehrende,
Graduierte und Studierende austauschen. Seit 1997 wurden insgesamt 68
Hochschulpartnerschaften mit Lateinamerika gefördert. Zur Zeit finanziert der
DAAD 31 Projekte dieser Art,
l verschiedene Maßnahmen im Bereich „Hochschulmanagement“,
insbesondere in Zentralamerika.
Neben den bereits existierenden und vom DAAD geförderten
Studienangeboten deutscher Hochschulen in Chile (Internationales Studienzentrum der
Universität Heidelberg in Santiago), Brasilien (Studiengang „Künstlerische
Ausbildung“ der Musikhochschule Karlsruhe), Ringvorlesungen Maschinenbau der
FH Regensburg an der UNESP, Studienangebote in Umwelttechnik der
Universität Stuttgart in Curitiba und Sao Paulo) und Kuba (Studiengang Energie- und
Umwelttechnik der FH Aachen an der Universidad Matanzas) liegen zurzeit
mehrere Neuanträge zur Etablierung größerer Projekte u. a. in Brasilien und
Mexiko vor, über die eine Auswahlkommission des DAAD demnächst
entscheiden wird.
Über diesen Rahmen hinausreichende Projekte müssen sich grundsätzlich
selber tragen. Die Bundesregierung begrüßt die Entwicklung deutscher
Studienangebote und die Gründung von Hochschulen nach deutschem Modell im
Ausland. Jedoch kann die Bundesregierung keine Hochschulen in Lateinamerika
oder der Karibik gründen oder finanzieren. Die Einrichtungen müssen
unabhängig von öffentlichen deutschen Mitteln geplant sein. Die Bundesregierung
ist aber bereit, den Anschub solcher Projekte im Rahmen verfügbarer
Haushaltsmittel mit ihrem Förderinstrumentarium (BMBF-finanziertes Programm
„Deutsche Studienangebote im Ausland“ beim DAAD) flankierend zu
unterstützen. So ist auch die „German University Cairo“ eine Privatinitiative, die
weitgehend mit privaten Mitteln realisiert wurde. Die Politik der
Bundesregierung zielt darauf ab, solche Initiativen soweit sie sinnvoll sind und soweit
Mittel vorhanden sind, zu unterstützen.
74. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für die Intensivierung des
Elitendialoges zwischen Deutschland und Lateinamerika ein?
Die unter Frage 72 und 73 aufgeführten Maßnahmen des akademischen
Austausches und der wissenschaftlichen Zusammenarbeit sind maßgebliche
Bestandteile des Dialogs mit den herausragenden Nachwuchs- und
Führungskräften Lateinamerikas.
Darüber hinaus wurde der Präsident des DAAD, Prof. Dr. Theodor Berchem,
von der Bundesregierung zum Beauftragten für den deutsch-brasilianischen
Dialog der Zivilgesellschaften ernannt. Er ist zurzeit dabei, einen
Lenkungsausschuss zu etablieren. Eine erste Veranstaltung, bei der die Weichen für die
Arbeit dieses Forums gestellt werden sollen, wird voraussichtlich noch im
Sommer 2004 stattfinden.
75. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die Dialoge
der Gesellschaften Lateinamerikas und Deutschlands zu aktuellen und
Zukunftsthemen wie Klimaschutz, Weiterentwicklung des Völkerrechts
und des VN-Systems, Bio- und Gentechnologie zu fördern?
Welche neuen Anstöße bzw. Projekte soll es dazu geben?
Die Bundesregierung misst dem Dialog der Gesellschaften Lateinamerikas und
der Karibik und Deutschlands große Bedeutung zu. Die diesbezüglichen
Initiativen ressortieren in den Geschäftsbereichen mehrerer Bundesministerien. Die
vielfältige Kooperation bei Zukunftsthemen berücksichtigt die besonderen
Standortfaktoren in einzelnen lateinamerikanischen Schwerpunktländern.
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit gehören die Förderung
thematischer Dialog-, Informations-, Besuchs- und Fortbildungsprogramme dazu,
wie sie u. a. durch die politischen Stiftungen, Kirchen, durch InWEnt oder im
Rahmen von Hochschulpartnerschaften mit lateinamerikanischen
Partnerinstitutionen sowie über weitere NRO durchgeführt werden.
In den Bemühungen der Bundesregierung um einen weltweit weiteren Ausbau
erneuerbarer Energien – aus Klimaschutzgründen sowie als Möglichkeit, den
Zugang zu Energie zu erleichtern – spielen die Länder Lateinamerikas und der
Karibik und der Dialog mit ihnen eine wichtige Rolle. Im Bereich Klimaschutz
und erneuerbare Energien sind die bevorstehende „Renewables“-Konferenz
(Bonn, Juni 2004) und die entsprechenden regionalen Folgeprozesse besonders
hervorzuheben. So wurde in Brasilia im Oktober 2003 mit Unterstützung der
Bundesregierung eine Vorkonferenz zu „Renewables“ ausgerichtet, um den
Beitrag Lateinamerikas und der Karibik zu der Konferenz zu beraten. Die
Umsetzung der Rio-Konventionen zu Klima, Biodiversität und
Desertifikationsbekämpfung und die jeweilige Einbeziehung der Gesellschaft sind Gegenstand
verschiedener überregionaler TZ-Vorhaben („Konventionsvorhaben“).
Fragen der Bio- und Gentechnologie sind auch Gegenstand von
Förderbeiträgen im Rahmen der Konsultativgruppe für Internationale Agrarforschung
(CGIAR) in Zusammenarbeit mit in Lateinamerika ansässigen internationalen
Agrarforschungsinstituten wie CIAT (Kolumbien) und CIP (Peru). Das BMBF
verfolgt seit längerem Ansätze zur wissenschaftlich-technologischen
Zusammenarbeit in der Bio- und Gentechnologie mit Brasilien.
Beispielhaft seien noch die folgenden Maßnahmen aus dem Geschäftsbereich
des BMBF erwähnt:
– Unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit läuft seit über 10 Jahren im
Nordosten Brasiliens das Projekt SHIFT (Studies on Human Impact on
Forests and Floodplains in the Tropics), das den höchsten brasilianischen
Umweltpreis erhalten hat. Über die Fortführung des Projekts, insbesondere
im Hinblick auf eine breite Umsetzung, wird in diesem Sommer mit der
brasilianischen Regierung beraten.
– Ein weiteres bilaterales Projekt mit Brasilien (Mata Atlantica) beschäftigt
sich mit Strategien zur Erhaltung der Bestände des atlantischen Regenwaldes
(Konzepte zum Schutz trotz bzw. durch Nutzung). Das Projekt befindet sich
in der Vorphase. Über den Eintritt in eine dreijährige Hauptphase wird
Anfang 2005 entschieden.
– Mit Argentinien läuft eine enge Kooperation auf dem Gebiet der Antarktis-
und Polarforschung.
– Derzeit läuft die Bekanntmachung/Ausschreibung zum Thema „Megacities“,
an dem sich auch lateinamerikanische Staaten beteiligen können.
– Für zahlreiche Projekte in den Bereichen Umwelttechnologie, Geo-, Meeres-
und Polarforschung, Biotechnologie sowie Informationstechnologie werden
Mobilitätshilfen gewährt, die Kooperation zwischen lateinamerikanischen
und deutschen Forschergruppen, insbesondere auch Hochschulen, durch die
Gewährung von Reisebeihilfen erleichtern.
– Im Rahmen des Gästeprogramms der Bundesrepublik Deutschland wurden in
den vergangenen Jahren mehrfach hochrangige politische
Entscheidungsträger aus Lateinamerika nach Deutschland eingeladen, um intensive
Fachgespräche auch zu Zukunftsthemen zu führen. Im Juni 2003 war dies
beispielsweise eine Delegation brasilianischer Energiepolitiker zum Thema
„Investitionen im Bereich Energie und Umweltschutz“.
76. Wie stark nutzen deutsche Städte das europäische Programm URB-AL?
Die Beantwortung dieser Frage liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der
Bundesregierung. Gleichwohl liegen hier folgende Informationen vor:
Bei URB-AL handelt es sich um ein dezentralisiertes Programm, dessen
Aktivitäten von den Teilnehmern z. T. selbst verwaltet werden. Insbesondere betrifft
dies die Liste der Städte, die Teilnehmer eines thematischen Netzwerkes sind.
Zwei der insgesamt 13 thematischen Netzwerke werden von deutschen
kommunalen Dienststellen koordiniert (Landeshauptstadt Stuttgart: Netzwerk Nr. 8
„Control of Urban Mobility“, Mittelvolumen: 350 000 Euro; Freie Hansestadt
Bremen: Netzwerk Nr. 9 „Towns and the Information Society“, Mittelvolumen:
500 000 Euro).
Zudem werden verschiedene gemeinsame Vorhaben von deutschen
Kommunalbehörden koordiniert:
– Netzwerk Nr. 6 („Urban Environment“):
– „Sustainable Waste Management for Oceanic Islands“ (249 999 Euro):
Stadt Karlsruhe
– „Rehabilitación de Áreas Contaminadas para el Desarrollo Sostenible
Interno de Ciudad – REDESC“ (249 543 Euro): Landeshauptstadt
Stuttgart
– „Sustainable Waste Management for Oceanic Islands – Extension and
transfer“ (799 998,15 Euro): Stadt Karlsruhe.
– Netzwerk Nr. 8 („Control of Urban Mobility“)
– „Training for bus drivers using new technology for safe, economic and
environmentally friendly driving“ (247 841,18 Euro): Verband Region
Stuttgart
– „MOVI-MAN“ (800 000 Euro): Landeshauptstadt Stuttgart.
Außerdem sind einige deutsche örtliche Dienststellen Teilnehmer gemeinsamer
Projekte in nichtkoordinierender Position (Städte Kaiserslautern, Heidelberg,
Karlsruhe, Rathenow, die Landeshauptstadt Stuttgart, die Universität Stuttgart,
die Region sowie die Strukturförderungsgesellschaft Bonn, die
Ausländerbeauftragte des Senats von Berlin sowie OekoMediaPublic relations).
Viele Teilnehmer an URB-AL stammen aus Spanien, Italien und natürlich
Lateinamerika. Fünf der mehr als achtzig gemeinsamen Projekte werden von
deutschen Dienststellen koordiniert. Es handelt sich hierbei um einen
bedeutenden, wenn auch zahlenmäßig begrenzten Beitrag, weil die Netzwerke die
Grundlage des Programms bilden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]