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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Visa-Politik der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Gefahren für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 15011163)

Volmer-Erlass vom 15.10.1999 zum Carnet de Touriste, "Prüfung" vor Visumerteilung in den Visa-Stellen der Deutschen Botschaften in Kiew, Moskau und anderen Deutschen Auslandsvertretungen, Missbrauch mit Reiseschutzversicherungen (Drs 15/3670), Reisebüroverfahren (keine persönliche Vorsprache des Antragstellers bei der Visastelle), Ermittlungsverfahren gegen Bedienstete des AA und/oder des BMI, Schleusungen

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

26.10.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/377821. 09. 2004

Visa-Politik der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Gefahren für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl, Eckart von Klaeden, Matthias Sehling, Hartmut Koschyk, Ilse Aigner, Clemens Binninger, Reinhard Grindel, Ernst Hinsken, Volker Kauder, Thomas Strobl (Heilbronn), Ralf Göbel, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Ingo Wellenreuther und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

I. Volmer-Erlass

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen71

1

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Erlass vom 15. Oktober 1999 einen umfassenden Bedeutungswandel für den Carnet de Touriste, wie er durch Erlass vom 7. August 1995 eingeführt worden war, bewirkte, da dieser nun in der Regel die Vorlage weiterer Unterlagen erübrigte, somit direkt zur Erteilung eines Visums führte und in der Praxis einen – wenn nicht formalen, so doch materialen – Rechtsanspruch auf ein Visum begründete; Zitat: bei Vorlage eines Carnet de Touriste (CdT) „soll die Auslandsvertretung in der Regel auf die Vorlage von weiteren Unterlagen zum Zweck der Reise (z. B. Hotelbuchung), zur Finanzierung (einschließlich für den Krankheitsfall) sowie im Regelfall auf weitere Nachweise zur Rückkehrbereitschaft verzichten (verzichten)“?

2

Wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung den Umstand, dass die Mitarbeiter der Visa-Stellen der betroffenen Botschaften den Erlass als Aushöhlung der bisherigen Überprüfungspraxis empfanden und auf einer Regionalkonferenz deutlich kritisierten?

3

Haben zu den „Sachgründen“, die es „für angezeigt“ erscheinen ließen (Antwort der Bundesregierung zu Frage 43 der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Schleuserkriminalität auf Bundestagsdrucksache 15/3670), die Weisung des Bundesministers des Auswärtigen, Joseph Fischer, im sog. Volmer-Erlass ausdrücklich zu erwähnen, auch die internen Proteste gegen die vorangehenden Erlasse, insbesondere den Erlass vom 15. Oktober 1999, gehört, denen durch die Autorität des Bundesministers Joseph Fischer am besten entgegengetreten werden konnte?

4

Wie lauteten die schriftlichen und/oder mündlichen Überlegungen des Bundesministers des Innern, die er dem Bundesminister des Auswärtigen in Bezug auf den Erlass vom 3. März 2000 und die damit verbundene Visumserteilungspraxis gemäß der Antwort der Bundesregierung auf Frage 31 der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Schleuserkriminalität auf Bundestagsdrucksache 15/3670 darlegte?

5

Sind nach Auffassung der Bundesregierung die im „SPIEGEL“ vom 20. März 2000 ausgesagten Informationen frei erfunden und aus der Luft gegriffen, dass (1.) der so genannte Volmer-Erlass Gegenstand einer Sitzung des Bundeskabinetts war, dass (2.) das Bundeskanzleramt die Bundesminister Otto Schily und Joseph Fischer angewiesen habe, im Kabinett nicht „inhaltlich“ über den Erlass zu diskutieren, dass (3.) diese beiden Minister sich am Tag vor der Kabinettssitzung über eine „Schadensbegrenzung“ verständigt hätten, dass (4.) zwischen Auswärtigem Amt (AA) und BMI „derbdeutliche Depeschen“ ausgetauscht wurden, dass (5.) nach Auffassung von Bundesministers des Innern, Otto Schily, der Erlass „gegen das Ausländergesetz und den Vertrag von Schengen“ verstoße und dass (6.) Bundeskanzler Gerhard Schröder diese „Befürchtungen“ Otto Schilys teilte?

6

Welchen Sinn misst die Bundesregierung dem System der Verpflichtungserklärungen, die als Sicherheit für die Finanzierung einer Besuchsreise in Deutschland dienen sollen, noch bei, wenn sie nach dem bis heute gültigen „Volmer-Erlass“ auch dann akzeptabel sind, wenn sie keine Einschätzung der Bonität des sich Verpflichtenden enthalten (wenn „die Ausländerbehörde nur die Unterschrift des sich Verpflichtenden beglaubigt, aber keine ausdrückliche Stellungnahme zu seiner finanziellen Leistungsfähigkeit abgegeben hat, so soll die Auslandsvertretung in der Regel auf die Vorlage von Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Bonität des Einladenden verzichten.“, Ziffer III.3. des sog. Volmer-Erlasses)?

7

Welche Möglichkeiten haben die Auslandsvertretungen nach Auffassung der Bundesregierung, „Elemente“ einer fehlenden Bonität überhaupt zu ermitteln, (da Verpflichtungserklärungen nur dann nicht akzeptiert werden dürfen, „wenn die Auslandsvertretung dem Sachverhalt Elemente entnimmt, die offensichtlich gegen die Bonität des Einladenden sprechen“, Ziffer III.3. des sog. Volmer-Erlasses), wenn andererseits schon Verpflichtungserklärungen als gültig zu betrachten sind, die durch amtlichen Stempel dokumentieren, dass die Bonität von den zuständigen Stellen in Deutschland nicht überprüft worden ist (vgl. Muster, Urteil des Landgerichts Köln in der Strafsache A. B., S. 21)?

8

Wir erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen den Aussagen im Urteil des Landgerichts Köln in der Strafsache A. B., wo das Gericht auf Seite 56f ausführt: „Der Reiseschutzpass war faktisch die ‚Eintrittskarte‘ für die Einreise in die Schengenstaaten. Die nach dem Schengener Übereinkommen und dem Durchführungsübereinkommen (SDÜ) erforderliche detaillierte Prüfung fand nicht statt“, mit der Behauptung von der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Kerstin Müller, in der Fragestunde am 11. Februar 2004 (Plenarprotokoll 15/90, S. 7991), alle Visa-Voraussetzungen würden in Kiew gründlich geprüft?

9

Räumt die Bundesregierung den ihr vom Landgericht Köln vorgeworfenen Rechtsbruch (vgl. Urteil S. 57: „Die nach dem Schengener Übereinkommen und dem Durchführungsübereinkommen (SDÜ) erforderliche detaillierte Prüfung vor der Visumerteilung fand nicht statt“) ein, wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus, wenn nein, wie will die Bundesregierung gegen diesen Vorwurf vorgehen?

10

Trifft es zu, dass der Staatssekretär im Auswärtiges Amt, Jürgen Chrobog, Mitte 2004 eine Inspektionsreise zu den Deutschen Botschaften in Kiew und Moskau unternommen und dabei unüblicherweise deren Visa-Stellen inspiziert hat, und wenn ja, was war der Grund und wie lange vorher war diese Inspektion den Botschaften angekündigt?

11

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus dieser Inspektionsreise gewonnen und welche Konsequenzen sind daraus gezogen worden?

12

Gibt es eindeutige Vorschriften, welche antragsbegründenden Unterlagen zum Nachweis von Reisezweck, Finanzierung der Reise sowie der Rückkehrbereitschaft zur Beantragung eines Visums vom Ausländer vorzulegen und von der Visa-Stelle zu prüfen sind, und werden diese Vorschriften im Regelfall auch angewandt, vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung auf Frage 20 der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Schleuserkriminalität auf Bundestagsdrucksache 15/3670, wo es heißt, „Welche Unterlagen dafür konkret verlangt werden, ist neben den geltenden Vorschriften auch von örtlichen Gegebenheiten sowie vom Einzelfall abhängig“?

13

Wie hoch wird rückblickend die Zahl der Visa von Untersuchungskommissionen vor Ort, dem AA und dem BMI geschätzt, die im Laufe der Zeit zu Schleuserzwecken missbraucht worden sind?

14

Wie erklärt die Bundesregierung, dass trotz der in ihrer Antwort auf Frage 53 der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Schleuserkriminalität auf Bundestagsdrucksache 15/3670 beschriebenen Maßnahmen zur Abschaffung der bekannten Visa-Missbrauchsfälle die Visa-Zahlen aus den GUS-Staaten nach wie vor auf äußerst hohem Niveau von weit über 700 000 Visa pro Jahr geblieben sind (allein 390 000 im 1. Halbjahr 2004), obwohl offensichtlich ist, dass bei einem durchschnittlichen Monatseinkommen von z. B. unter 100 Euro in der Ukraine kein massenhafter Tourismus mit mehrmonatiger Dauer in Westeuropa finanziert werden kann (vgl. WELT vom 7. September 2004), und welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung diesbezüglich zu ergreifen?

15

Sind bei der angeblich im Durchschnitt dreiminütigen Bearbeitungszeit pro Visumsantrag nur die Entscheidungszeit der entsandten deutschen Beamten berücksichtigt oder schließt dies auch die Vorprüfungszeit der Ortskräfte am Schalter mit ein (Antworten der Bundesregierung auf Frage 18 und 19 der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Schleuserkriminalität auf Bundestagsdrucksache 15/3670)?

16

Wie hat sich die Anzahl des deutschen Personals und der Ortskräfte in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 jeweils in den Visa-Stellen der Deutschen Botschaften in Kiew und Moskau entwickelt?

II. Visa-Stellen

17

Hatte die Bundesregierung bis Ende Juni 2002 Hinweise, dass die Reiseschutzpässe nicht nur bei der Deutschen Botschaft in Kiew zu massiven Visa-Missbrauch geführt haben, sondern auch bei anderen Deutschen Auslandsvertretungen, insbesondere in den GUS-Staaten (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 61 der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/ CSU zur Schleuserkriminalität auf Bundestagsdrucksache 15/3670), und wenn ja, warum wurden diese Verfahren nicht an allen Auslandsvertretungen unverzüglich gestoppt?

18

Welche Gründe bzw. Befürchtungen hatten das AA nach Auffassung der Bundesregierung bewogen, die Auslandsvertretungen per Erlass vom 22. Mai 2001 zu ermahnen, dass die Korrespondenz zwischen den Auslandsvertretungen und dem AA bezüglich des Carnet de Touriste „nicht unmittelbar an nachgeordnete Behörden des BMI (BKA, GSD u. a.) zu senden ist“?

19

Um wie viele Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit Reiseschutzversicherungen handelte es sich, vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung zu Frage 53 der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Schleuserkriminalität auf Bundestagsdrucksache 15/3670 „Nach dem Bekanntwerden weiterer Missbrauchsfälle wurde diese Weisung am 28. März 2003 auf alle Auslandsvertretungen für die Reiseschutzversicherungen jedweder Anbieter ausgedehnt“, worin genau bestand der Missbrauch, durch wen in welchen Ländern mit welchen Papieren und welchen Auswirkungen?

20

Wie viele Warnungen nach Art der Berichte aus den Generalkonsulaten Nowosibirsk und St. Petersburg, die im November 2002 ausdrücklich darauf hingewiesen hatten, dass z. B. der Einlader „Privater Freizeitclub e. V.“ zweifellos ein Bordell sei und somit die „Vermittlung von Reisen“ wohl eher dem Zweck der Zwangsprostitution diente, erreichten das AA nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund der in ihrer Antwort auf Frage 63 der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Schleuserkriminalität auf Bundestagsdrucksache 15/3670 eingeräumten Missbrauchsfälle in Almaty, Minsk, Moskau, St. Petersburg, Saratow und Nowosibirsk?

21

Welche Maßnahmen hat das AA unternommen auf die Anfrage der Botschaft in Minsk vom 11. November 2002, die die Seriosität der örtlichen Vertriebspartner und die Bonität der RS Reise-Schutz AG insgesamt ausdrücklich in Zweifel gezogen und um ausdrückliche Weisung gebeten hat, ob unter diesen Voraussetzungen die Reiseschutzpässe überhaupt noch anerkannt werden sollen?

22

Wurde der Botschaft in Minsk auf ihre Anfrage vom 11. November 2002, ob und inwieweit hausinterne Unterlagen (Erlasse, Mail-Verkehr, sonstiger Schriftwechsel) an die Ermittlungsbehörden im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln weitergegeben werden dürfen, eine entsprechende Erlaubnis erteilt, und falls nein, warum nicht?

23

Wie erklärt sich die Bundesregierung im Hinblick auf ihre Antworten auf die Fragen 20 und 45 der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Schleuserkriminalität auf Bundestagsdrucksache 15/3670, denen zur Folge der Missstand, ungeprüft und ohne Vorlage weiterer Unterlagen Visa allein aufgrund einer Reiseschutzversicherung zu erteilen, abgestellt worden sei und die übrigen Voraussetzungen der Visaerteilung (z. B. Rückkehrbereitschaft, Verwurzelung im Heimatland, etc.) wieder zu prüfen wären, dass seit dem betreffenden Runderlass vom 29. Januar 2002 die Visa-Zahlen nicht oder nur geringfügig gesunken sind?

24

Beruht dies darauf, dass derartige Prüfungen weiterhin nicht stattgefunden haben und durch denselben Runderlass die Auslandsvertretungen sogar angewiesen wurden, Reiseschutzversicherungen selbst dann nicht abzulehnen, wenn deren ausländische Vertriebspartner nicht das Vertrauen der Auslandsvertretung genössen (vgl. Erlass vom 29. Januar 2002, III. 5)?

25

Welche Konsequenz hat die Bundesregierung daraus gezogen bzw. wird die Bundesregierung ziehen, dass H. K. mit dem Vertrieb der Reiseschutzpässe durch die RS Reise-Schutz AG ein von der Bafin zu genehmigendes Versicherungsgeschäft führte oder bis heute noch führt, ohne eine hierfür erforderliche versicherungsaufsichtliche Genehmigung zu haben (vgl. Tagesspiegel vom 16. April 2004)?

26

Was waren die ermittlungstaktischen Gründe, weswegen der Reiseschutzpass erst im Frühjahr 2003 komplett eingestellt wurde, gegen wen wurde ermittelt, mit welchem Ergebnis, wurde auch gegen H. K. ermittelt, wenn ja, durch wen mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?

27

Wie genau kam es dazu, dass die Reiseschutzpässe in der Bundesdruckerei gedruckt wurden, wer stellte wann und warum den Kontakt zwischen H. K. und der Bundesdruckerei her, war die Bundesdruckerei zu diesem Zeitpunkt in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, und wenn ja, wurden diese durch den Druck der Reiseschutzpässe gemildert?

28

Hat H. K. nach Kenntnis bzw. Auffassung der Bundesregierung den Tatbestand des Betreibens eines Versicherungsgeschäftes ohne eine hierzu erforderliche Erlaubnis zu haben erfüllt, und hat das BMI und das AA ihn bei dieser strafbaren Handlung billigend unterstützt, vor dem Hintergrund, dass beide Ministerien offenbar eine Garantenstellung einnehmen?

29

Wie erklärt die Bundesregierung ihr Antwortschreiben auf eine offizielle Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl vom Juli 2002 (siehe Frage 86 der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Schleuserkriminalität auf Bundestagsdrucksache 15/3670), demzufolge „durch die gute Zusammenarbeit des Auswärtigen Amtes mit den Bundesinnenministeriums des Innern wird jeder Form einer Visaerschleichung unverzüglich, schnell und wirkungsvoll entgegengetreten“ werde, vor dem Hintergrund, dass der zuständige Fachbeamte im AA bei der Abstimmung des Antwortentwurfs die Zusammenarbeit zwischen beiden Ministerien (AA und BMI) in seiner Stellungnahme gegenüber Kollegen mit folgenden Worten beschrieb: „Wenn dem so wäre, wie es das BMI im letzten Satz seines Antwortentwurfs darstellt, würden wir in einer (fast) heilen Welt leben. Wir wissen ja leider insbesondere seit Reiseschutzpaß, daß das durchaus anders aussehen kann, habe aber trotzdem keine Bedenken, den Entwurf mitzuzeichnen, weil er doch unsere Position nach aussen hin stärkt“ (dienstliche Email-Korrespondenz vom 16. Juli 2002)?

III. Reiseschutzversicherungen

30

Galt die Entscheidung, das Reisebüroverfahren an der Botschaft Kiew zum 1. Oktober 2001 abzuschaffen, für weitere Botschaften, und wenn ja für welche und wann?

31

Was bedeutet die Einschränkung „grundsätzlich“ für die tatsächliche Praxis der Visa-Erteilung in der Antwort der Bundesregierung auf Frage 9 der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Schleuserkriminalität auf Bundestagsdrucksache 15/3670, wo es heißt, dass das Reisebüroverfahren für Kiew zum 1. Oktober 2001 eingestellt worden sei und die Antragstellung grundsätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich machte?

32

In wie vielen Fällen wurde von der o. g. grundsätzlichen Regelung (persönliche Vorsprache der Antragsteller) abgewichen?

33

Trifft es zu, dass das Reisebüroverfahren bzw. Verfahren, bei denen sich die Antragsteller nicht persönlich bei der Visa-Stelle vorstellen mussten, an der Deutschen Botschaft Moskau über den 1. Oktober 2001 hinaus praktiziert wurde, und wenn ja, wie lange und in wie viel Prozent der Fälle?

34

Trifft es zu, dass das Reisebüroverfahren bzw. Verfahren, bei denen sich die Antragsteller nicht pers��nlich bei der Visa-Stelle vorstellen mussten, an der Deutschen Botschaft Peking über den 1. Oktober 2001 hinaus praktiziert wurde, und wenn ja, wie lange und in wie viel Prozent der Fälle?

35

Trifft es zu, dass firmeninterne Prüfungen (Reisebüroverfahren) in zahlreichen akkreditierten Reisebüros im Raum Moskau oder über sog. Notenstellen abgewickelt werden?

36

Trifft es zu, dass es in der Botschaft Moskau eine Liste von weiteren Verbänden und Institutionen gibt, die entsprechende Prüfungen übernehmen?

37

Wenn ja, in wie vielen Stellen aufgegliedert nach Reisebüros, Notenstellen, Verbänden und Institutionen werden solche Verfahren praktiziert?

38

Werden Visa-Anträge über das russische Außenministerium gestellt, und wenn ja, wie viele jährlich seit dem Jahr 2000 und ist für diese Anträge eine persönliche Vorsprache bei der Visa-Stelle der Deutschen Botschaft erforderlich?

39

Wie bewertet die Bundesregierung, dass in Moskau Firmen auf Plakaten in U-Bahnstationen und mit Anzeigen in Zeitungen ihre Dienste anbieten, gegen Bezahlung mit einer schnellen, unbürokratischen und diskreten Abwicklung der Visa-Beschaffung behilflich zu sein, und wie möchte die Bundesregierung diesem Missstand entgegentreten?

IV. Reisebüroverfahren

40

Wie viele strafrechtliche und/oder zivilrechtliche Ermittlungsverfahren und/ oder Anklagen gegen Bedienstete des AA und/oder des BMI und/oder deren nachgeordneten Behörden – falls ja, welcher Behörden – sind bzw. waren seit dem Jahr 2000 an welchen Orten anhängig, die im Zusammenhang mit Visa-Erteilung, -Vergabe und/oder Reiseschutzpässen stehen, und was sind die genauen Ermittlungsgründe?

41

Wie viele Ermittlungsverfahren wurden gegen Mitarbeiter des AA im Zusammenhang mit der Erteilung von Visa seit dem Jahr 2000 eingeleitet bzw. durchgeführt, und welche Sacherhalte lagen jeweils zugrunde?

42

Wie viele Disziplinarverfahren wurden gegen Mitarbeiter des AA im Zusammenhang mit der Erteilung von Visa seit dem Jahr 2000 eingeleitet bzw. durchgeführt und welche Sachverhalte lagen jeweils zugrunde?

43

Welche Arbeitsebenen aus dem Geschäftsbereich des AA waren/sind von Ermittlungsverfahren bzw. Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit der Erteilung von Visa betroffen?

44

Welche Delikte bzw. welche Unregelmäßigkeiten wurden gemäß der Antwort der Bundesregierung auf Frage 10 der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Schleuserkriminalität auf Bundestagsdrucksache 15/3670 dem Mitarbeiter der Botschaft Kiew vorgeworfen, gegen den das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, und welche dienstrechtlichen Konsequenzen wurden seitens des AA gezogen?

45

Wie ist der Stand der hausinternen Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter des AA, gegen den wegen 12 000 „unsauberen“ Visa-Erteilungen ermittelt wurde (Vorlage des Bundesgrenzschutzes an den Bundesminister des Innern vom 19. Juni 2002) und trifft es zu, dass dieser in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde?

46

Wird die Ruhestandsversetzung rückgängig gemacht, wenn sich der Verdacht gegen diesen Mitarbeiter nicht erhärtet, und welche dienstrechtliche Quelle liegt zugrunde, einen Mitarbeiter, gegen den der Verdacht der Vorteilsannahme und Bestechlichkeit erhoben wird, seitens des AA lediglich in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen?

47

Gibt es im Zusammenhang mit Visa-Missbrauch Erkenntnisse gegen Mitarbeiter des AA oberhalb der Referatsleiterebene, und wenn ja, wie viele, welche und welche Personalebenen sind davon betroffen?

48

Warum bestreitet die Bundesregierung, dass gegen einen Abteilungsleiter aus dem AA ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zur gewerbsmäßigen Schleusung durch Unterlassen läuft (Antwort auf Frage 11 der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Schleuserkriminalität auf Bundestagsdrucksache 15/3670), oder ist die Aussage lediglich formal richtig, weil der Betreffende mittlerweile anderweitig beschäftigt ist, beispielsweise als Botschafter?

49

Wie ist der Ermittlungsstand gegen die fünf Mitarbeiter des AA, und welche dienstrechtlichen Konsequenzen wurden daraus gezogen?

50

Hat die Bundesregierung – nachdem ihr bekannt wurde, dass gegen fünf ihrer Bediensteten strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit, des Verdachts der Beihilfe zur gewerbsmäßigen Schleusung von Ausländern durch Unterlassen und wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage anhängig sind (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Frage 10 der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Schleuserkriminalität auf Bundestagsdrucksache 15/3670) – Disziplinarverfahren gegen die Bediensteten eingeleitet, und wenn nein, warum nicht?

51

Trifft es zu, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Bedienstete des AA bzw. der Visa-Stelle der Deutschen Botschaft Colombo anhängig ist, und wenn ja, seit wann und wogegen richtet sich der Verdacht?

52

Welche Möglichkeiten hat das AA, bei Verdachtsmomenten gegen Ortskräfte zu ermitteln?

V. Ermittlungen gegen Bedienstete

53

Liegen der Bundesregierung Schätzungen vor, wie viele der ursprünglich 4,4 Mio. Einwohner Moldawiens in Westeuropa arbeiten und in welchem Größenverhältnis dies auf illegalem Weg erfolgte?

54

Zu welchem Ergebnis kam die Untersuchungskommission der Bundesregierung an der deutschen Botschaft in Tirana hinsichtlich der zahlenmäßigen Entwicklung der dort ausgestellten Visa, der geschätzten bzw. tatsächlichen Anzahl von Visa-Vergehen und Schleuseraktivitäten?

55

Ist dieser Rückgang der Aufgriffe bei illegalen Ausreiseversuchen (vgl. Bericht des Bundesnachrichtendienstes vom Januar 2001 zum Thema „Illegale Migration nach Europa“, über den auch DER SPIEGEL am 30. April 2001 berichtet hat, wo es heißt: „Schätzungen zur Zahl der illegalen Migranten in der Ukraine schwanken stark und reichen bis zu einer Million. (…) Bei den illegalen Ausreiseversuchen aus der Ukraine gingen die Aufgriffe sogar um ca. 45 Prozent zurück (von 10 399 Personen im Jahr 1999 auf 5 694 im Jahr 2000.)“) auf die Erleichterung der „legalen“ Ausreise durch Carnet de Touriste und/oder Reiseschutzpass zurückzuführen, und wenn nein, worauf sonst?

56

Welche zahlenmäßigen Schätzungen liegen der Wertung der Wostok-Sonderauswertung aus dem Jahre 2003 zugrunde, wo es heißt: „Die zu diesem Zeitpunkt bereits in großem Umfang bei den Einreisekontrollen festgestellten Reisegruppen ließen eine organisiert begangene Visa-Erschleichung in bislang unbekanntem Ausmaß erahnen.“?

57

Welche geschätzten Fallzahlen liegen dem Wostok-Bericht zugrunde, wenn es heißt: „Frauen werden nicht den ihnen versprochenen Arbeitsstellen, sondern zwangsweise der Prostitution zugeführt“?

58

Wie viel Firmen sind den Wostok-Ermittlern bekannt, die „von Schleusern unter Druck gesetzt werden, um sie zu veranlassen, Illegale zu beschäftigen“, und wie viel Beschäftigungsverhältnisse wurden dadurch eingegangen?

59

Welche konkreten Maßnahmen wurden von der Bundesregierung – nachdem bereits im August 2001 das sog. Reisebüroverfahren abgeschafft worden war – auf den BKA-Bericht vom 18. September 2001 hin getroffen, in dem die immense kriminelle Energie der international organisierten Schleusungssysteme und der daraus entstehende wirtschaftliche und politische Schaden beschrieben sowie festgestellt wird, dass diese „in erster Linie bei den deutschen Auslandsvertretungen erschlichen werden (35 Prozent aller von Schengenstaaten ausgestellten Schengenvisa werden von deutschen Auslandsvertretungen ausgestellt: in der Ukraine sogar 85 Prozent, wobei die deutschen Vertretungen gleichzeitig die niedrigste Ablehnungsquote aufweisen“)?

60

Wie viele Schengenvisa wurden – angesichts der Tatsache, dass eine gemeinsame Sicherheitspolitik im Schengenraum einer einheitlichen Visa-Erteilungspraxis bedarf und hierfür ein Datenaustausch über die erteilten Visa Grundvoraussetzung ist – für die GUS-Staaten von den einzelnen Auslandsvertretungen der Schengenstaaten jeweils in den Jahren 2000 bis einschließlich 1. Halbjahr 2004 erteilt und wie hoch war hierbei jeweils der prozentuale Anteil Deutschlands?

61

Wie viele Schengenvisa wurden für die GUS-Staaten im Jahr 2002 insbesondere von Frankreich und Italien erteilt, nachdem im gleichen Zeitraum die Staaten Belgien, Finnland, Griechenland, Holland, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien insgesamt 1 000 913 Visa und Deutschland 902 073 Visa (was einem Anteil von 47 Prozent entspricht) ausgestellt haben?

62

Wie viele Schengenvisa wurden – angesichts der Tatsache, dass eine gemeinsame Sicherheitspolitik im Schengenraum einer einheitlichen Visa-Erteilungspraxis bedarf und hierfür ein Datenaustausch über die erteilten Visa Grundvoraussetzung ist – allein in Kiew von den einzelnen Auslandsvertretungen der Schengenstaaten jeweils in den Jahren 2000 bis einschließlich 1. Halbjahr 2004 erteilt und wie hoch war hierbei jeweils der prozentuale Anteil Deutschlands?

63

Wie hoch schätzt die Bundesregierung heute den politischen und wirtschaftlichen Schaden durch diese international organisierten Schleusungssysteme für Deutschland ein, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, nachdem im BKA-Bericht ausdrücklich „neben dem volkswirtschaftlichen Schaden“ ausdrücklich auch vor der „Gefahr außenpolitischen Schadens für die Bundesrepublik Deutschland“ gewarnt wurde und die Visa-Zahlen aus den GUS-Staaten sich bis heute immer noch auf äußerst hohem Niveau befinden?

64

Welche konkreten Maßnahmen wurden von der Bundesregierung ausgehend von den Beschwerden Italiens und Portugals (laut BKA-Bericht vom September 2001) sowie der französischen Grenzpolizei vom Frühjahr 2001 über die Visa-Erteilungspraxis der deutschen Auslandsvertretungen ergriffen, damit nicht weiterhin eine große Zahl von Bürgern aus GUS-Staaten mit von deutschen Auslandsvertretungen erstellten Schengenvisa in jene Länder einreisen und dort illegal arbeitet?

65

Wieso stellt die Bundesregierung in Abrede, dass ihre Erlasse zu Visa-Verfahren in Strafverfahren gegen gewerbsmäßige Schleuser Beachtung gefunden haben und in hohem Maß problematisiert worden sind (vgl. Antworten der Bundesregierung auf Fragen 3 bis 11 der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Schleuserkriminalität auf Bundestagsdrucksache 15/3670), wenngleich aus dem Verfahren H. O. in Dresden und insbesondere aus dem Verfahren A. B. in Köln ersichtlich wird, dass dies sehr wohl der Fall ist?

66

Wie erklärt und bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass in zwei bekannten Urteilen (Urteil A. B., Landgericht Köln sowie Urteil H. O., Landgericht Dresden) vom Gericht bei der Strafzumessung jeweils eine erhebliche Strafmilderung angerechnet werden musste – im Fall A. B. eine Milderung von acht auf fünf Jahre Freiheitsstrafe (vgl. Urteil, S. 343) –, weil den Angeklagten die Begehung der Straftaten gegen das Ausländergesetz leicht gemacht worden sei, im Fall A. B. mit der Begründung „Obwohl den zuständigen Stellen des Auswärtigen Amts durch Schreiben der Visumstelle bekannt war, dass wegen des nicht zu bewältigenden Massenandrangs von Visumantragstellern bereits aus Zeitgründen keinerlei Prüfung der Visumanträge stattfinden konnte, wurden zudem keinerlei effektive Maßnahmen getroffen, wenigstens ein Minimum an Prüfungsdichte und -tiefe bei den Visumantragsverfahren zu erhalten. Im Gegenteil wurden die Mitarbeiter der Visumabteilung der Botschaft in Kiew faktisch durch Erlasse des politischen Führung des Auswärtigen Amts angewiesen, Deutschland als weltoffenes Land erscheinen zu lassen und deswegen entgegen der Gesetzeslage selbst bei Zweifeln für eine Visumerteilung zu entscheiden. Bei dem Fehlverhalten der zuständigen Stellen handelte es sich auch nicht um „Entgleisungen“ im Einzelfall. Vielmehr war das Versagen der mit den anstehenden Fragen beschäftigten Behörden „flächendeckend“ und „allumfassend“ und im Fall H. O. mit der Begründung, die Deutsche Botschaft in Kiew habe die Angaben des Angeklagten nicht kontrolliert und ihn als „guten Kunden“ behandelt und so erst die Taten ermöglicht?

VI. Schleusungen

Berlin, den 21. September 2004

Dr. Hans-Peter Uhl Eckart von Klaeden Matthias Sehling Hartmut Koschyk Ilse Aigner Clemens Binninger Reinhard Grindel Ernst Hinsken Volker Kauder Thomas Strobl (Heilbronn) Ralf Göbel Erwin Marschewski (Recklinghausen) Ingo Wellenreuther Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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