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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Weiterbildungsförderung bei Gesundheitsfachberufen mit dreijähriger Ausbildungszeit (G-SIG: 15010924)

Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres nach Auslaufen der dreijährigen Förderdauer bei den nicht verkürzbaren Weiterbildungsmaßnahmen, evtl. Beteiligung Dritter

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

Datum

13.05.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/301428. 04. 2004

Weiterbildungsförderung bei Gesundheitsfachberufen mit dreijähriger Ausbildungszeit

der Abgeordneten Dirk Niebel, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Grundsätzlich gilt für die Weiterbildungsförderung, dass die Dauer von geförderten Weiterbildungen im Vergleich zur Dauer beruflicher Erstausbildungen um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt sein muss. Berufe, die im Rahmen der beruflichen Erstausbildung in drei Jahren erlernt werden, sind dementsprechend bei beruflicher Weiterbildung innerhalb von zwei Jahren zu erlernen. Insbesondere in den Gesundheitsfachberufen ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit auf zwei Jahre aufgrund bestehender Bundes- und Landesgesetze, teilweise auch aufgrund von EU-Richtlinien nicht zulässig. Damit die Weiterbildung bei nicht verkürzbaren Weiterbildungsmaßnahmen nicht bei Auslaufen des zweijährigen Förderzeitraums abgebrochen wird, ist sie an die Voraussetzung geknüpft, dass bereits zu Beginn der Weiterbildung die Finanzierung für die gesamte Dauer, also auch für das dritte Jahr, gesichert ist.

Da die Finanzierungsstrukturen für eine Teilfinanzierung durch Dritte zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes noch geschaffen werden mussten, wurde mit dem Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) in § 434d Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) eine Sonderregelung fortgeschrieben, wonach bei Weiterbildungsmaßnahmen, bei denen aufgrund Bundes- oder Landesrecht eine Verkürzung der Ausbildungsdauer nicht möglich ist, für eine dreijährige Übergangszeit die volle Förderung solcher Weiterbildungen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) sichergestellt wird. Daher kann eine Umschulung in den betroffenen Gesundheitsfachberufen auch bis zur Dauer von drei Jahren gefördert werden, wenn die Umschulung bis zum 31. Dezember 2004 beginnt.

Ausweislich der Gesetzesbegründung ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass bis zum Ablauf dieser Frist die erforderlichen Voraussetzungen für die Finanzierungsbeteiligung durch Dritte geschaffen worden sind. Sollte die Finanzierung durch Dritte bei Auslaufen der Regelung noch nicht gesichert sein, ist davon auszugehen, dass sich in Anbetracht der nicht unerheblichen Kosten für die Ausbildung weniger Schüler die Ausbildung leisten können. Das hätte erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierung und damit Existenz der ausbildenden Schulen und im Ergebnis auf die flächendeckende Versorgung mit Arbeitskräften in diesen für die Gesundheitsversorgung und den Arbeitsmarkt wichtigen Berufsgruppen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob bereits Finanzierungsstrukturen für die Beteiligung Dritter an den Kosten nicht verkürzbarer Weiterbildungsmaßnahmen geschaffen wurden?

2

Wenn ja, welche Weiterbildungsmaßnahmen betrifft das und wie wird die Finanzierung sichergestellt?

3

Wenn nein, woran ist eine Finanzierungsbeteiligung durch Dritte gescheitert?

4

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass mit einem Auslaufen der dreijährigen Förderung ohne eine gesicherte Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres ein Rückgang der Nachfrage nach Ausbildungen in den betroffenen Gesundheitsfachberufen verbunden sein wird?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Auslaufens der dreijährigen Förderdauer bei den nicht verkürzbaren Weiterbildungsmaßnahmen, insbesondere bei den Gesundheitsfachberufen, auf die Weiterbildungsträger und die flächendeckende Versorgung mit Fachkräften in diesen Berufsgruppen?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung in dem Fall, dass eine Finanzierung durch Dritte nicht gesichert ist, die Sonderregelung des § 434d SGB III zu verlängern?

7

Wenn nein, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um einem Nachfragerückgang bei den Gesundheitsfachberufen und der damit verbundenen Unterversorgung der älter werdenden Bevölkerung, insbesondere in der Fläche, entgegenzuwirken?

Berlin, den 28. April 2004

Dirk Niebel Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Dr. Karlheinz Guttmacher Dr. Christel Happach-Kasan Christoph Hartmann (Homburg) Klaus Haupt Ulrich Heinrich Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Ina Lenke Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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