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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Einführung eines allgemeinen Pflichtjahres für Frauen und Männer (G-SIG: 15010932)

Rechtsgrundlage, Ausgestaltung des Pflichtjahres und dessen Auswirkungen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

02.06.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/302728. 04. 2004

Einführung eines allgemeinen Pflichtjahres für Frauen und Männer

der Abgeordneten Ina Lenke, Klaus Haupt, Dr. Heinrich L. Kolb, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Überprüfung der Wehrpflicht bis spätestens 2006 angekündigt. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Teile der Fraktion der SPD haben in der 15. Wahlperiode mehrfach kritisch zur Wehrpflicht Stellung bezogen. Die für den Zivildienst zuständige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, lehnt die Wehrpflicht öffentlich ab.

Vor diesem Hintergrund und aufgrund von Urteilen wie z. B. das des Kölner Verwaltungsgerichts vom 21. April 2004, welches die derzeitige Einberufungspraxis zur Wehrpflicht für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, ist mittelfristig mit der Aussetzung oder Abschaffung der Wehrpflicht zu rechnen. Dieser Schritt wird automatisch auch das Aus für den Zivildienst bedeuten.

Seit mehreren Monaten sind aus regierungsnahen Kreisen vermehrt Stimmen zu vernehmen, die sich für die Einführung eines allgemeinen Pflichtjahres für Männer und Frauen aussprechen. So fordern in der „Bild am Sonntag“ (18. Januar 2004) einige Ministerpräsidenten und Landesminister die Einführung eines sozialen Pflichtjahres als Ersatz für den wegfallenden Zivildienst. Ebenfalls der Bundesminister des Innern, Otto Schily, sprach sich in einem Interview der „Süddeutschen Zeitung“ (19. März 2004) für die Einführung eines Pflichtjahres für junge Frauen und Männer aus. In mehreren veröffentlichten Schreiben der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, vom 17. April 2004 unterstreicht die Bundesministerin der Justiz ihr Engagement für die Einführung eines Pflichtjahres und regt die Einholung eines Rechtsgutachtens zur Klärung strittiger Rechtsfragen an.

Weder der Bund noch die Länder sind bisher bereit, freiwilliges Engagement junger Menschen so zu unterstützen, dass alle, die ein Freiwilliges Soziales, Kulturelles oder Ökologisches Jahr absolvieren wollen, dies auch tatsächlich können. Besonders die Größenordnung der Einberufungszahlen zu einem allgemeinen Pflichtjahr wirft neben der rechtlichen Situation Fragen auf. Bei durchschnittlichen Jahrgangsstärken von ca. 800 000 Personen, dürfte mit der jährlichen Einberufung von ca. 700 000 Personen zum Absolvieren des Pflichtjahrs zu rechnen sein. Angesichts von derzeitigen Einberufungen von jährlich ca. 100 000 Zivildienstleistenden und ca. 80 000 Wehrpflichtigen wäre dies eine enorme Steigerung des Volumens.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Einführung eines allgemeinen Pflichtdienstes in Deutschland?

2

Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, eingesetzten Kommission „Impulse für die Zivilgesellschaft“, die in ihrem Schlussbericht (Januar 2004) erklärt: „Die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht … hält die Kommission nicht nur für völkerrechtswidrig, sondern auch für einen grundsätzlich falschen Weg, Eigeninitiative, Mitgestaltung und Beteiligung aller Altersgruppen in der Zivilgesellschaft zu fördern“?

3

Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht mit dem zwischen den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geschlossenen Koalitionsvertrag vereinbar?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung der Bundesminister Otto Schily und Brigitte Zypries, dass ein Pflichtdienst zwölf Monate umfassen und damit länger als Wehr- und Zivildienst mit neun bzw. zehn Monaten dauern soll?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Bundesministers des Innern, Otto Schily, die Einführung eines allgemeinen Pflichtjahres schaffe ein Abwehrbewusstsein der deutschen Bevölkerung gegen den internationalen Terrorismus („Süddeutsche Zeitung“ vom 19. März 2004)?

6

Schließt sich die Bundesregierung der überwiegenden Rechtsauffassung an, wonach ein solches Pflichtjahr gegen von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte internationale Vereinbarungen, wie z. B. die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen, den internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, das Übereinkommen über Zwangs- und Pflichtarbeit vom 26. Juni 1961, das Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 sowie die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarates vom 4. November 1950, um nur einige zu nennen, verstößt?

7

Falls ja, welche möglichen Kollisionen mit internationalen Vereinbarungen sieht die Bundesregierung als gegeben an?

8

Soll das von der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, angeregte Rechtsgutachten zu den strittigen Fragen der Einführung eines Pflichtjahres für alle jungen Männer und Frauen in Auftrag gegeben werden? Falls ja, wann?

9

Welche Kosten erwartet die Bundesregierung durch die Vergabe eines solchen Gutachtens?

10

Welche „strittigen Fragen“ sollten durch ein solches Rechtsgutachten geklärt werden (bitte genaue Aufschlüsselung)?

11

Sind der Bundesregierung Gutachten zu einem allgemeinen Pflichtdienst in Deutschland bekannt? Falls ja, welche und zu welchen Ergebnissen gelangen diese?

12

Gibt es Vorüberlegungen oder Ausarbeitungen seitens eines Bundesministeriums zur Ausgestaltung eines solchen Zwangsdienstes?

13

Falls ja, wer hat diese in Auftrag gegeben und zu welchen Ergebnissen kommen diese?

14

Welche Tauglichkeitskriterien sollen bei der Auswahl der Zwangsdienstleistenden zugrunde gelegt werden?

15

Wie groß ist die erwartete Anzahl junger Frauen und Männer für diesen Zwangsdienst?

16

Wie viele Personalstellen müsste eine Behörde umfassen, die diesen Zwangsdienst verwaltet?

17

Wie hoch beziffert die Bundesregierung die jährlichen Kosten einer solchen Behörde?

18

Soll dieser Dienst analog dem Zivildienst arbeitsmarktneutral erfolgen?

19

Welche Organisationsmodelle sind nach Auffassung der Bundesregierung vorstellbar, um bei der enormen Anzahl der Dienstpflichtigen eine arbeitsmarktneutrale Verwendung zu gewährleisten?

20

In welchen Bereichen sollten die Dienstpflichtigen ihren Dienst verrichten?

21

Soll ein solcher Pflichtdienst von privaten Institutionen oder seitens der öffentlichen Hand getragen werden?

22

Auf welche Art und Weise sollen die Träger eines solchen Pflichtdienstes ausgewählt und anerkannt werden?

23

Welche Auswirkungen auf das bereits heute defizitäre Sozialversicherungssystem erwartet die Bundesregierung bei Erhöhung des Berufseintrittsalters?

24

Welche Auswirkungen auf die Altersrente erwartet die Bundesregierung insbesondere bei Frauen, heutiges Renteneintrittsalter vorausgesetzt?

25

Welche Auswirkungen auf das Steueraufkommen erwartet die Bundesregierung bei einer allgemeinen Erhöhung des Berufseintrittsalters?

26

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass das im internationalen Vergleich hohe Berufseintrittsalter von deutschen Hochschulabsolventen bei Einführung eines allgemeinen Pflichtjahres weiter erhöht wird?

27

Soll der Bund voll oder analog dem Zivildienst für einen Teil des Soldes aufkommen?

28

Welche Kostenbelastung durch Soldzahlungen erwartet die Bundesregierung ungefähr?

29

Hält die Bundesregierung angesichts der Lage des Bundeshaushaltes eine derartige Kostenbelastung für tragbar?

30

Hält die Bundesregierung einen solchen Dienst in einem demokratischen Rechtsstaat für wünschenswert?

31

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein solcher Zwangsdienst mit dem Grundgesetz (insbesondere Artikel 12 Abs. 2 und 3 GG) vereinbar ist?

32

Falls nein, welche Änderungen des Grundgesetzes wären notwendig, um einen allgemeinen Pflichtdienst zu installieren?

33

Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass weltweit ein derartiger Dienst zurzeit nur in der Militärdiktatur der Union Myanmar (Birma) existiert?

Berlin, den 28. April 2004

Ina Lenke Klaus Haupt Dr. Heinrich L. Kolb Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Otto Fricke Hans-Michael Goldmann Dr. Christel Happach-Kasan Christoph Hartmann (Homburg) Ulrich Heinrich Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Michael Kauch Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Gisela Piltz Dr. Günter Rexrodt Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Volker Wissing Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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