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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Bilanz deutscher VN-Politik in der Zeit der Mitgliedschaft Deutschlands im VN-Sicherheitsrat 2003 und 2004 (G-SIG: 15011108)

Vorschläge zur Reform der VN, Verbesserung der VN-Friedenseinsätze, Bilanz der Missionen zur Konfliktprävention, personelle Repräsentanz Deutschlands, finanzielle Förderung der VN, Überprüfung von VN-Hilfe- und Entwicklungsprogrammen, Weiterentwicklung des Völkerrechts, u. a. Möglichkeit des Eingreifens in innerstaatliche Konflikte bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, Forderung nach einem deutschen ständigen Sitz im VN-Sicherheitsrat, Wunsch nach einem europäischen Sitz im Sicherheitsrat, Reform des Vetorechts

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

03.08.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/355429. 06. 2004

Bilanz deutscher VN-Politik in der Zeit der Mitgliedschaft Deutschlands im VN-Sicherheitsrat 2003 und 2004

der Abgeordneten Claudia Nolte, Dr. Klaus Rose, Dr. Friedbert Pflüger, Dr. Wolfgang Bötsch, Anke Eymer (Lübeck), Erich G. Fritz, Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, Klaus-Jürgen Hedrich, Siegfried Helias, Joachim Hörster, Volker Kauder, Ruprecht Polenz, Volker Rühe, Bernd Schmidbauer, Dr. Andreas Schockenhoff, Dr. Hans-Peter Uhl, Willy Wimmer (Neuss) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland ist seit dem 1. Januar 2003 nicht-ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte Deutschland am 27. September 2002 für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Gleich zu Anfang der Mitgliedschaft Deutschlands herrschte im VN-Sicherheitsrat Uneinigkeit darüber, wie im Falle des Irak internationales Recht durchgesetzt werden sollte. Am Ende stand der militärische Einsatz einer Koalition von ca. 40 Nationen im Irak. Nach Kosovo 1999 war es das zweite Mal in wenigen Jahren, in denen eine Gruppe von Staaten zwar auf der Basis des Völkerrechtes militärisch handelte, gleichwohl zum Zeitpunkt des Handelns keine Einigkeit im Sicherheitsrat über ein militärisches Vorgehen herrschte.

Die Auseinandersetzung 2003 um den Irak und die neuen sicherheits- sowie entwicklungspolitischen Herausforderungen haben die Rufe nach einer Reform der Vereinten Nationen wieder lauter werden lassen. Zu diesem Zwecke hat VN-Generalsekretär Kofi Annan im Oktober 2003 ein fünfzehnköpfiges Gremium hochrangiger Persönlichkeiten mit dem Auftrag berufen, Antworten auf die aktuellen Herausforderungen für die internationale Sicherheit vorzuschlagen und daraus notwendige Reformen im VN-System abzuleiten. Die Bundesregierung hat es nicht für notwendig erachtet, einen deutschen Kandidaten vorzuschlagen, der über das vom VN-Generalsekretär gewünschte politische Gewicht verfügte. Statt diese Einflussmöglichkeit zu ergreifen, hat die Bundesregierung in der öffentlichen Reformdiskussion die Forderung nach einem deutschen ständigen Sitz im Sicherheitsrat dargelegt.

Seit der Gründung der VN ist ihre strukturelle Verfasstheit trotz großer globaler Veränderungen gleich geblieben. Die Reformdiskussion kann sich jedoch nicht auf institutionelle Veränderungen beschränken, sondern muss zugleich berücksichtigen, dass die VN ihre Tätigkeit über die Jahrzehnte kontinuierlich auf von der Gründungscharta nicht vorgegebene Felder internationaler Ordnungspolitik erstreckt haben.

Aus Anlass des letzten halben Jahres der Mitgliedschaft Deutschlands im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und vor dem Beginn der nächsten Generalversammlung im September 2004 fragen wir die Bundesregierung:

Fragen45

1

Welche konkreten Vorschläge zur Reform der VN insgesamt hat die Bundesregierung in die Reformdiskussion eingebracht?

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine Reform lediglich des VN-Sicherheitsrates genügt?

Falls nein: Welche anderen Bereiche müssen in welcher Art und Weise reformiert werden?

2

Welche konkreten Beiträge leistet die Bundesregierung zu den Erörterungen des von VN-Generalsekretär Kofi Annan berufenen Reformausschusses?

3

Welche Schritte hat die Bundesregierung konkret unternommen, um die Reformvorschläge der VN-Milleniumskonferenz durchzusetzen, wie die Fokussierung der Debatten der Generalversammlung, Stärkung des ECOSOC-Komitees, wie den effizienteren Einsatz der Blauhelme, bessere Finanzierung der Friedenstruppen, verstärktes Engagement von Privatunternehmen und Bürgergruppen und eine bessere Koordination der VN-Institutionen?

4

Inwieweit haben die VN den Brahimi-Bericht von 2000 zur Verbesserung der VN-Friedenseinsätze umgesetzt und inwieweit hat die Bundesregierung zur Umsetzung beigetragen?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, künftige VN-Missionen von Anfang an mit einem Enddatum („sunset provision“) zu versehen?

Hat sich die Bundesregierung diesen Vorschlag zu Eigen gemacht?

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Vorschlag umgesetzt wird?

6

Inwieweit hat die Bundesregierung das für die Leitung von Friedensmissionen zuständige Department of Peacekeeping Operations (DPKO) in der Entwicklung und Umsetzung neuer Konzepte unterstützt?

7

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die VN Friedensmissionen in Zukunft nur noch im Ausnahmefall selbst operativ durchführen, statt dessen diese Aufgabe stärker an andere Organisationen mit einem Mandat vergeben sollten?

8

Welche Missionen zur Konfliktprävention, die die VN selbst oder eine Organisation im Auftrag der VN durchgeführt haben, hält die Bundesregierung für geglückt?

Welche Missionen sind gescheitert bzw. ergebnislos geblieben?

9

Ist die verbesserte Fähigkeit der VN zur Früherkennung von und -warnung vor Konflikten ausreichend oder müssen diese weiter gestärkt werden?

10

Inwieweit finden Beschlüsse des Europäischen Parlamentes zu den VN-Reformüberlegungen Eingang in die Bemühungen der Bundesregierung?

11

Welche Stellung wird in den von der Bundesregierung beabsichtigten Reformen eine parlamentarische Dimension der VN einnehmen?

12

Wie ist Deutschland zurzeit personell in den VN repräsentiert?

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung des interfraktionellen Antrages (Drucksache 14/5243 vom 7. Februar 2001) ergriffen, um die personelle Repräsentanz Deutschlands in den VN zu verbessern?

13

In welchen Stäben von VN-Friedensmissionen ist Deutschland, das einer der größten Beitragszahler zu diesen Missionen ist, wie hochrangig vertreten und in welchen nicht?

14

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen in die Willensbildungsprozesse der deutschen VN-Politik seit Verabschiedung des interfraktionellen Antrags (Drucksache 14/5243 vom 7. Februar 2001) unternommen?

15

Inwieweit ist es gelungen, der Forderung des Bundestages in seinem interfraktionellen Antrag vom 7. Februar 2001 (Drucksache 14/5243) nachzukommen, eine verbindliche Abstimmung aller Fachressorts sicherzustellen, um eine einheitliche deutsche Politik in den VN zu gewährleisten?

16

Zu welchen Ergebnissen hat die Aufforderung aus demselben Antrag geführt, die Erschließung eigener Finanzquellen der VN zu prüfen?

17

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zu einer Verbesserung der Ausstattung von VN-Missionen ergriffen, wie es von Kofi Annan gefordert wurde?

Inwieweit plant die Bundesregierung eine größere finanzielle Förderung der VN, um ihre Handlungsfähigkeit und Legitimation zu stärken?

18

Welche derzeitigen Aufgaben hat der Trusteeship Council?

Wie steht es um die Reform des Trusteeship Council und welche Reformvorschläge hat die Bundesregierung diesbezüglich an welcher Stelle eingebracht?

19

Aus welchem Grund ist die Einrichtung des VN-Kreditfonds gescheitert und welche Haltung hat die Bundesregierung zu diesem Fonds?

20

Wann hat sich ein verantwortliches Kabinettsmitglied der Bundesregierung zuletzt mit einem verantwortlichen Kabinettsmitglied der beiden anderen größten VN-Geldgeber (USA und Japan) hinsichtlich der Reformen der VN abgestimmt und zu welchen Ergebnissen hat dies jeweils geführt?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung Stand und Fortschritte bei der Überprüfung von VN-Hilfs- und Entwicklungsprogrammen auf ihre Wirksamkeit und Ausgabenentwicklung und welche eigenen Reformvorschläge hat die Bundesregierung in den letzten zwei Jahren diesbezüglich an welcher Stelle bei der VN eingebracht?

22

Welche Reformvorschläge hat die Bundesregierung in den letzten beiden Jahren zu den Themenfeldern VN-Personalpolitik, ergebnisorientiertes Haushalten und Öffentlichkeitsarbeit bei der VN an welcher Stelle eingebracht, um eine effizientere Verwaltung der Ressourcen und klarere Kompetenzen in Zukunft zu gewährleisten?

23

Wie schätzt die Bundesregierung die Bemühungen des VN-Generalsekretärs Kofi Annan zur Bekämpfung der Korruption und Misswirtschaft in den VN ein?

24

Welche Vorschläge unterbreitete die Bundesregierung in den VN zur Reformierung veralteter Programme?

Welche Vorschläge gibt es zur Zusammenlegung konkurrierender Programme?

Welche Programme kämen hierfür in Betracht?

25

In welchem Umfang erfährt die Arbeit von UNAids und UNFPA mehr Unterstützung von der Bundesregierung nach der Aufforderung des Bundestages in seinem interfraktionellen Antrag vom 7. Februar 2001 (Drucksache 14/5243)?

26

Hält es die Bundesregierung, wie in den 80er-Jahren schon angedacht und jetzt von Daniel Cohn-Bendit in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 5. Mai 2004 vorgeschlagen, für eine mögliche Entwicklung, den französischen und deutschen Diplomatischen Dienst zusammenzulegen?

27

Inwieweit spielt der Razali-Plan von 1997 zur Reform des Sicherheitsrates noch ein Rolle?

28

Was muss getan werden, insbesondere welche Reformen im VN-System sind nach Auffassung der Bundesregierung nötig, damit der Sicherheitsrat in Zukunft im Sinne des effektiven Multilateralismus handelt?

Teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass die Legitimität einer Friedensordnung auch auf der Effektivität des Schutzes der ihr anvertrauten Grundwerte ruht?

Schützt der Sicherheitsrat nach Ansicht der Bundesregierung im Augenblick die ihm anvertrauten Grundwerte effektiv und ausreichend?

29

Sieht die Bundesregierung angesichts der neuartigen Bedrohungen in Form des transnationalen Terrorismus, der Proliferation von Massenvernichtungswaffen etc., eine Notwendigkeit, das Völkerrecht weiterzuentwickeln?

Welche Änderungen schlägt die Bundesregierung vor und wie beurteilt sie die derzeitigen Chancen, diese Änderungen durchzusetzen?

30

Welchen Beitrag hat die Bundesregierung zur Unterbindung der Finanzierung terroristischer Organisationen und Personen im Rahmen ihrer Arbeit im Sicherheitsrat geleistet?

31

Welchen Beitrag hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Arbeit im Sicherheitsrat zur Unterbindung von logistischer Unterstützung terroristischer Organisationen und Personen geleistet?

32

Wie definiert die Bundesregierung angesichts der neuartigen Bedrohungen den Begriff „unmittelbar“ und wie definiert sie „Angriff“ vor dem Hintergrund, dass das Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung nach Artikel 51 VN-Charta nach Ansicht der Bundesregierung Abwehrmaßnahmen gegen einen unmittelbar bevorstehenden Angriff einschließt (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie, Drucksache 15/3181)?

33

Sollte die präventive Komponente des Selbstverteidigungsrechtes aus Artikel 51 VN-Charta durch eine Resolution der VN-Generalversammlung oder des Sicherheitsrates klargestellt werden?

34

Erlaubt die VN-Charta, dass der VN-Sicherheitsrat Staaten ermächtigt, präventiv militärisch zu handeln?

Welche Bestimmungen der VN-Charta ermöglichen dies?

35

Erlaubt das Völkerrecht ein militärisches Handeln, z. B. der EU und NATO jenseits der Selbstverteidigung in Fällen, in denen der VN-Sicherheitsrat seiner Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens nicht gerecht wird?

Falls nein, welche Auswirkungen hat dies auf die Konzeption deutscher Außenpolitik?

36

Vertritt die Bundesregierung die Meinung, dass die VN in innerstaatliche Konflikte eingreifen müssen, sollten dort schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in großem Umfang begangen werden?

Bedarf es dazu einer Weiterentwicklung des Völkerrechts?

Falls ja, welche Vorschläge bringt die Bundesregierung hierzu ein?

37

Wird der Vorstoß der Bundesregierung, einen deutschen ständigen VN-Sicherheitsratssitz anzustreben, von jedem der fünf ständigen Mitglieder im Sicherheitsrat unterstützt?

Falls ja, welche konkrete Unterstützung wurde der Bundesregierung von den einzelnen Staaten in welcher Form zugesagt?

38

Mit welchen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten über Frankreich und Großbritannien hinaus war der Vorstoß der Bundesregierung vorab abgestimmt und in welcher Weise fand diese Abstimmung statt?

Welche konkrete Unterstützung wurde der Bundesregierung von den einzelnen Mitgliedsländern in welcher Form zugesagt?

Falls diese Abstimmung nicht erfolgt ist, warum nicht?

39

Für den Fall, dass Deutschland ständiges Mitglied wird, würde sich die Bundesregierung als Sachwalter deutscher oder europäischer Interessen im Sicherheitsrat verstehen?

Wie gedenkt sie die europäischen Interessen zu vertreten?

Wie würde die Bundesregierung in Zukunft sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten der EU im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auch im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit einer Stimme sprechen?

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie im Falle unterschiedlicher Interessen im VN-Sicherheitsrat abweichend von den EU-Partnern votieren könnte?

40

Gilt trotz des Eintretens der Bundesregierung für einen deutschen Sitz im Sicherheitsrat noch die Vereinbarung des Vertrages vom 16. Oktober 2002, in dem die Koalition der die Bundesregierung tragenden Parteien ihrem Wunsch nach einem europäischen Sitz im Sicherheitsrat Ausdruck verlieh?

Falls ja, was wird die Bundesregierung nunmehr konkret zur Umsetzung dieser Vereinbarung unternehmen?

41

Welche völkerrechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor die EU Mitglied des Sicherheitsrates werden könnte?

Genügt die Rechtspersönlichkeit, die die EU im Falle der Annahme der Verfassung nach den Beschlüssen vom 18. Juni 2004 erhalten würde?

Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um eine Klärung der Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft einer supranationalen Organisation im VN-Sicherheitsrat herbeizuführen?

Welche konkreten Schritte müssten von der heutigen Rechtslage und Organisation der VN ausgehend unternommen werden, damit die EU Mitglied des Sicherheitsrates werden kann?

Fällt darunter auch eine Änderung der VN-Charta?

42

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein ständiger Sitz der EU im Sicherheitsrat voraussetzt, dass Großbritannien und Frankreich und gegebenenfalls später Deutschland ihre Sitze aufgeben?

43

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Spitzenkandidaten der Europäischen Grünen zur Europawahl 2004, Daniel Cohn-Bendit, dass sich Deutschland und Frankreich – sollte ein EU-Sitz nicht möglich sein – zunächst einen Sitz im Sicherheitsrat teilen können? (Vgl. „Süddeutsche Zeitung“ vom 5. Mai 2004).

44

Ist es Ansicht der Bundesregierung, dass die ständige Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat über eine Reformrunde hinaus kontinuierlich überprüft und verändert werden muss, um je nach dem auch anderen Staaten unter dem Kriterium geographischer Verankerung sowie wirtschaftlicher und regionaler Macht den Zugang zur ständigen Mitgliedschaft zu eröffnen?

Falls ja, wie stellt sie sich diesen Prozess vor und wie will sie ihn durchsetzen?

45

Inwieweit und mit welchem Ergebnis ist die Bundesregierung der Aufforderung des Bundestages aus dem interfraktionellen Antrag vom 7. Februar 2001 (Drucksache 14/5243) nachgekommen, die Abgabe eines Vetos im Sicherheitsrat künftig begründungspflichtig zu machen?

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass zur Reform des Vetos der ständigen Mitglieder im VN-Sicherheitsrat ein Doppel-Veto oder eine Begrenzung des Vetos auf Fälle des Kapitels VII der VN-Charta hilfreich wären, wie es das Europäische Parlament in der Sitzung am 29. Januar 2004 (EuB-EP 1070) vorgeschlagen hat?

Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung zur Reform des Vetorechts in den Sicherheitsrat eingebracht?

Berlin, den 29. Juni 2004

Claudia Nolte Dr. Klaus Rose Dr. Friedbert Pflüger Dr. Wolfgang Bötsch Anke Eymer (Lübeck) Erich G. Fritz Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg Klaus-Jürgen Hedrich Siegfried Helias Joachim Hörster Volker Kauder Ruprecht Polenz Volker Rühe Bernd Schmidbauer Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Hans-Peter Uhl Willy Wimmer (Neuss) Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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