Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 15/3128
15. Wahlperiode 10. 05. 2004
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 6. Mai 2004 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst,
Michael Kauch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/2894 –
Bürokratischer Aufwand und Kosten der neuen EU-Chemikalienpolitik
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die im parlamentarischen Beratungsverfahren befindliche Verordnung zu
einer neuen EU-Chemikalienpolitik (sog. REACH-System – Registrierung,
Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien) wird
erhebliche Auswirkungen auf alle Industriezweige haben, die Chemikalien oder
darauf basierende Zubereitungen und Erzeugnisse herstellen, importieren oder
verwenden. Dies gilt insbesondere für die Umsetzbarkeit der Anforderungen
und mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen.
In diesem Zusammenhang hat sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
(NRW) dazu entschlossen, einige Schlüsselelemente des von der EU-
Kommission vorgeschlagenen REACH-Systems und dessen Konsequenzen im
Rahmen eines Planspiels zu erproben. Ziel der Untersuchung war es, die
Praktikabilität des Verordnungsentwurfs der EU-Kommission für Unternehmen
und Behörden in verschiedenen Wertschöpfungsketten praktisch zu testen,
Vorschläge zu seiner Verbesserung zu bewerten und neue Lösungsvorschläge
zu entwickeln. Die Durchführung erfolgte durch eine Arbeitsgemeinschaft
von vier unabhängigen Beratungsunternehmen. Beteiligt waren verschiedene
Hersteller von Stoffen und Zubereitungen, industrielle und gewerbliche
Anwender, Importeure, der Chemiehandel, verschiedene Bundesbehörden
(Umweltbundesamt, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
Bundesinstitut für Risikobewertung) und NRW-Landesministerien bzw. -behörden
sowie Umwelt- und Verbraucherverbände. Die Federführung lag beim
Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter
Leitung von Ministerin Bärbel Höhn.
Mit Blick auf die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen von REACH weisen
viele Aussagen der Studie (z. B. erheblicher zusätzlicher Personalaufwand,
erhebliche Belastung bzw. Überforderung bezüglich des Aufwands an Zeit,
Personal, Expertise und finanziellen Ressourcen, Einschränkung des
Produktspektrums) auf ernsthafte negative Auswirkungen auf die
Wettbewerbsfähigkeit der gesamten betroffenen Industrie hin. In einer offiziellen Stellungnahme
zu den Ergebnissen des Pilotprojekts hat der Minister für Wirtschaft und
Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen, Harald Schartau, ausgeführt, dass
erhebliche Nachbesserungen an der neuen Chemikalien-Richtlinie unabdingbar
und die an die betroffenen Unternehmen gerichteten Anforderungen vielfach
nicht zu erfüllen seien. Der Praxistest habe „… gezeigt, dass mit dem
vorliegenden REACH-Entwurf erhebliche wirtschaftliche Risiken verbunden sind.
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen werden – ob als Hersteller,
Importeur oder so genannte ,nachgeschaltete Anwender‘ – durch einzelne
REACH-Anforderungen erheblich belastet. Die Mehrzahl dieser
Unternehmen kann vor allem eine fachliche Stoff- und Risikobeurteilung in der nach
REACH geforderten Detailtiefe und Umfang derzeit nicht gewährleisten. Die
Belastung trifft jedoch auch Großunternehmen, die als Stoffhersteller die
geforderte Risikobewertung entlang der gesamten Wertschöpfungskette
vornehmen müssen … Fazit: … Käme sie [die Verordnung] in ihrer jetzigen Form,
würde die Konkurrenzfähigkeit unserer Chemieindustrie stark beeinträchtigt.
Das muss auch mit aller Deutlichkeit und auf allen Ebenen klar gemacht
werden.“ (Internet-Stellungnahme von Harald Schartau am 13. Januar 2004).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bei der 1999 unter deutscher Ratspräsidentschaft eingeleiteten Reform des
europäischen Chemikalienrechts geht es um ein Projekt, das den
stoffbezogenen Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutz wesentlich voranbringen wird
und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, z. B. durch neue
Innovationschancen, sichern soll. Zur Einschätzung des Verordnungsentwurfs der
Kommission sowie den mit ihm verbundenen Folgenabschätzungsfragen hat
die Bundesregierung in ihren Antworten auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der FDP „Europäische Chemikalienpolitik nach dem Entwurf der REACH-
Verordnung“ (auf Bundestagsdrucksache 15/2273) und die Große Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU „Wirtschaftliche Auswirkungen der EU-Stoffpolitik“
(auf Bundestagsdrucksache 15/2806) ausführlich Stellung genommen. Auf
diese Stellungnahmen wird erneut verwiesen.
Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen eines Planspiels die Umsetzung des
REACH-Verordnungsentwurfs erprobt. Ziel der Untersuchung war es, die
Praktikabilität des Systems für Unternehmen und Behörden zu testen, ggf.
bereits vorhandene Vorschläge zu seiner Verbesserung zu bewerten und neue
Vorschläge zu entwickeln. Die Bundesregierung hat das Vorhaben aktiv durch
die bereits in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Mitwirkung von
Bundesoberbehörden unterstützt, die die Stoffbewertungsverfahren des
geltenden Chemikalienrechts vollziehen.
Das in NRW durchgeführte Planspiel befasste sich mit der Erprobung der
praktischen Umsetzbarkeit ausgewählter Abläufe von REACH, insbesondere im
Bereich der Registrierung. Es handelte sich nicht um den Versuch einer
umfassenden Folgenabschätzung; die Nutzenaspekte des REACH-Systems im
Hinblick auf Umwelt, Gesundheit, Innovation und Wettbewerb wurden nicht
untersucht, auch wurde davon abgesehen, Industrieangaben über
Aufwandsschätzungen zu validieren. Es wurden vielmehr im Rahmen des Planspiels
Konkretisierungsvorschläge erarbeitet, die zu einer Erhöhung der Praktikabilität führen
sollen und die deshalb insgesamt dazu beitragen können, die Umsetzung von
REACH zu erleichtern. Die Vorschläge betreffen dabei zum Großteil nicht die
Verordnung als solche, sondern die bei Rechtssetzungsvorhaben dieser Art
erforderlichen begleitenden Ausführungsbestimmungen und Leitlinien.
Vor diesem Hintergrund können die Planspielergebnisse keineswegs – wie dies
in der Vorbemerkung der Fragesteller über ein aus dem Zusammenhang
gelöstes Zitat des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministers Schartau nahegelegt
wird – als Beleg für eine grundsätzlich mangelnde Funktionsfähigkeit von
REACH interpretiert werden. Festzustellen ist im Gegenteil, dass schon nach
kurzer Planspielzeit konkrete Lösungen für viele der im Rahmen der
begleitenden Leitlinien zu klärenden Detailprobleme erarbeitet werden konnten.
Das Planspiel ist von der nordrhein-westfälischen Landesregierung auf
Veranstaltungen in Brüssel und Berlin präsentiert und bei der Sitzung des EU-
Wettbewerbsfähigkeitsrates am 15. März 2004 von der EG-Kommission als
konstruktiver Beitrag gewürdigt worden.
Bei der Einschätzung und Verwendung der Planspielergebnisse ist insgesamt zu
berücksichtigen, dass das Planspiel auf der Grundlage des Interservice-
Entwurfes der Generaldirektionen Umwelt und Unternehmen von September 2003
erfolgte, der sich in vielen wesentlichen Punkten von dem endgültigen
Verordnungsentwurf vom 29. Oktober 2003 unterscheidet.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des Pilotprojekts in
Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf die Praktikabilität und
Umsetzbarkeit der REACH-Anforderungen insbesondere für kleine und mittlere
Unternehmen sowie nachgeschaltete Anwender?
Die Bundesregierung bewertet die Ergebnisse des Pilotprojekts – ohne sie sich
in allen Einzelheiten zu Eigen machen zu wollen – als wertvollen Beitrag im
Hinblick auf eine praxisgerechte Ausgestaltung der betrachteten Aspekte des
REACH-Systems, der sowohl für die Detailberatungen des
Verordnungsentwurfs selbst als auch für die von der Kommission bereits eingeleiteten Arbeiten
zur Erstellung von Ausführungsbestimmungen und Leitlinien von Bedeutung
ist.
2. In welcher Hinsicht sind die geplanten Vorgaben des REACH-Systems
nach Auffassung der Bundesregierung ökologisch verbesserungsfähig?
Die mit REACH angestrebte grundlegende Verbesserung des stoffbezogenen
Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutzes hängt wesentlich davon ab, dass
die durch das System geschaffene Datengrundlage über Stoffeigenschaften und
Risikominderungsmöglichkeiten hinreichend aussagekräftig ist und effektive
Instrumente bereitstehen, damit Unternehmen, Verbraucher und Staat aufgrund
dieser Datengrundlage Chemikalienrisiken tatsächlich vermeiden oder
zumindest angemessen auf sie reagieren können. Bei der Schaffung der
Datengrundlage ist zugleich der Tierschutzaspekt besonders zu beachten. Auf der
Grundlage ihrer gemeinsamen Position mit VCI und IG BCE tritt die Bundesregierung
vor diesem Hintergrund für umwelt- und gesundheitsschutzbezogene
Verbesserungen insbesondere in folgenden Bereichen ein:
l Qualität der generierten Stoffinformation (industrieseitige
Qualitätssicherung der Registrierungsdossiers, weitergehende Informationen bei Stoffen
mit Herstellungsmengen unter 10 Jahrestonnen)
l bessere Erfassung von Zwischenprodukten (Bindung der Erleichterungen
für Zwischenprodukte an Vorgaben zur kontrollierten Verwendung,
Mindestdatensatz)
l konsequentere Regelungen zur Vermeidung doppelter Tierversuche und zur
Verwendung von Alternativmethoden
l Reichweite des Zulassungssystems (insbesondere:
Einbeziehungsmöglichkeit auch für bestimmte hochgradig sensibilisierende oder hochgradig
chronisch toxische Stoffe).
3. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung im weiteren legislativen
Verfahren zu ergreifen, damit die im Ergebnisbericht aufgezeigten Mängel
im Verordnungsvorschlag behoben werden und die Verordnung für den
Mittelstand umsetzbar wird?
Die Bundesregierung hat sich bereits in der Vergangenheit mit Nachdruck für
eine praktikable und realistische Ausgestaltung der Verordnung eingesetzt. Wie
bereits in der Vorbemerkung ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion
der CDU/CSU „Wirtschaftliche Auswirkungen der EU-Stoffpolitik“ im
Einzelnen dargestellt, nimmt sie für sich in Anspruch, die grundlegenden
Änderungen, die der Kommissionsentwurf gegenüber Vorentwürfen in dieser Richtung
enthält, durch die von ihr gemeinsam mit der hauptbeteiligten Wirtschaft
erarbeiteten Vorschläge wesentlich mitbeeinflusst zu haben. Sie wird diese Linie
auch in den anstehenden Detailberatungen des Entwurfs im Rat sowie über die
Mitwirkung ihrer Bundesoberbehörden an dem von der Kommission initiierten
Prozess der Entwicklung von Ausführungsvorschriften und Leitlinien (REACH
Implementation Projects – „RIPs“) im Sinne einer konstruktiven Förderung des
Reformprozesses fortführen.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des Pilotprojekts mit
Blick auf die gesamtwirtschaftliche Ebene und die relative Position
Deutschlands und Europas als Chemiestandort, und welche Maßnahmen
gedenkt die Bundesregierung im weiteren legislativen Verfahren vor
diesem Hintergrund zu ergreifen?
Wie bereits in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt, war das
Planspiel nicht auf eine umfassende Folgenabschätzung hin angelegt. Die
Ergebnisse lassen daher belastbare Aussagen über die gesamtwirtschaftlichen
Auswirkungen von REACH und die relative Position Deutschlands und
Europas als Chemiestandort nicht zu. Der Wert der Planspielergebnisse liegt in den
in ihnen enthaltenen Hinweisen auf praktikable Detailausgestaltungen.
5. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung speziell für kleine und
mittlere Unternehmen vor, damit die im Pilotprojekt identifizierte hohe
wirtschaftliche Belastung reduziert und die Existenz der betreffenden
Unternehmen nicht gefährdet wird?
Die Bundesregierung sieht sich durch die Planspielergebnisse in ihrer
Auffassung bestätigt, dass ein System von Expositions- und Verwendungskategorien
entwickelt werden sollte, das das REACH-System insbesondere für den
Downstream-user handhabbarer macht. Sie tritt bei den Ratsberatungen für eine
Formulierung im Verordnungstext selbst ein, die die Entwicklung derartiger
Kategorien ermöglicht, und wird im Rahmen des RIPs-Prozesses auch die laufenden
Arbeiten für die fachliche Unterfütterung in Ausführungsbestimmungen und
Leitlinien aktiv unterstützen.
Aus den Planspielergebnissen ergibt sich darüber hinaus auch für andere
Fragestellungen, z. B. die Anwendung des Anhangs IX, der die Verwendung
vorhandener Daten regelt, die große Bedeutung insbesondere möglichst einfacher und
verständlicher Ausführungsbestimmungen und Leitlinien gerade für kleine und
mittlere Unternehmen.
Weiteres wesentliches Entlastungspotential sieht die Bundesregierung – wie
auch bereits in den in der Vorbemerkung der Bundesregierung erwähnten
Antworten auf frühere Anfragen ausgeführt – ferner in den derzeit im Rat
erörterten Ansätzen, Mehrfachregistrierungen ein und desselben Stoffes
auszuschließen.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die im Projektbericht vorgetragene
Sorge, dass die Durchführung von Tests bei kleinvolumigen Stoffen (10 bis
100 t/a) zu überproportionalen Steigerungen der Produktkosten und
deshalb zu einer Einschränkung des hergestellten und/oder angewendeten
Stoffspektrums führen wird bzw. ein hohes wirtschaftliches Risiko bei der
Registrierung von kleinvolumigen Stoffen bedeutet?
7. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung im weiteren legislativen
Verfahren diesbezüglich zu ergreifen?
Die Bundesregierung sieht die im Verordnungsentwurf bereits enthaltenen
Instrumente, insbesondere den schon in der Antwort zu Frage 5 erwähnten
Anhang IX, grundsätzlich als geeignet an, die dargestellten Risiken zu
vermeiden. Dies gilt insbesondere, wenn zugleich ein System zur Vermeidung von
Mehrfachregistrierungen begründet werden kann.
Wichtig ist allerdings in der Tat auch die Entwicklung einfach handhabbarer
Ausführungsbestimmungen und Leitlinien zu diesen Aspekten, für die die
Bundesregierung sich einsetzen wird.
Den im Planspielbericht enthaltenen, schon zwischen den Planspielteilnehmern
nicht einvernehmlichen Vorschlägen für eine weitergehende
Expositionsabhängigkeit des Datensatzes (siehe Thema 7, Seite 28 der Langfassung des
Projektberichtes) steht die Bundesregierung dagegen teilweise skeptisch gegenüber,
weil zu befürchten ist, dass die durch ein derartiges Vorgehen u. U. erreichbare
Entlastungswirkung bei einzelnen Herstellern/Einführern erhöhte Belastungen
der vielfach mittelständisch geprägten nachgeschalteten Anwender zur Folge
hätte.
8. Wie beurteilt die Bundesregierung die im Pilotprojekt identifizierten
ineffizienten oder unpraktikablen Verfahrensabläufe und die dazu in der Studie
erarbeiteten Vorschläge insbesondere im Hinblick auf
– vereinfachte Verfahren zur Expositionsbewertung und zur
Kommunikation in den Wertschöpfungsketten (z. B. Entwicklung von
Expositionskategorien),
– eine Reduzierung des Testumfangs, um die oben angesprochene
Problematik bei kleinvolumigen Stoffen (10 bis 100 t/a) zu entschärfen
(Der Umfang der Stoffdaten sollte stärker von der zu erwartenden
Exposition abhängig sein, anstatt von Mengenschwellen. Als mögliches
Konzept wird vorgeschlagen, zunächst einen Mindestdatensatz
vorzuschreiben und dann weitere Daten nach der Exposition zu fordern; siehe
Thema 7, Seite 28 der Langfassung des Projektberichtes),
– eine Reduzierung der Datenanforderungen im Hinblick auf neu
durchzuführende Tests (z. B. Anwendung der sehr aufwändigen und teuren
GLP-Standards nur für Wirbeltierversuche und nicht für
chemischphysikalische Daten),
– vereinfachte Verfahrensregelungen z. B. zur Risikobewertung, zur
Anerkennung alter Studien, zur Anerkennung von Analogieschlüssen und
Gruppenbewertungen,
– die Schaffung der Möglichkeit der Nachlieferung der erforderlichen
Testdaten bei Überschreiten von Mengenschwellen in jenen Fällen, in
denen unerwartet hohe Stoffmengen nachgefragt werden (Märkte mit
kurzen oder z. B. modebedingten Innovationszyklen),
– die Vorgabe einfacher und akzeptierter Abschneidekriterien durch die
Verordnung (z. B. Konzentration eines Stoffes oder
Reaktionsproduktes im Endprodukt), unterhalb derer eine Risikobewertung abgebrochen
werden kann, auch wenn das Emissionsverhalten der Substanzen nicht
genau bekannt ist?
9. Welche Änderungen am Verordnungstext hält die Bundesregierung für
erforderlich, um die Praktikabilität der Regelungen sowie die
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu gewährleisten?
10. Auf welche Weise, an welcher Stelle und von wem werden die in
Beantwortung der Fragen 8 und 9 genannten Korrekturvorschläge auf
europäischer Ebene konkret für Deutschland in den weiteren
Rechtsetzungsprozess eingebracht?
Zur Einschätzung einiger wichtiger Elemente der Planspielergebnisse wird auf
die Antworten zu den Fragen 5 und 6/7, zur Art und Weise der Einbringung auf
die Antworten zu den Fragen 1 und 3 verwiesen.
Die Prüfung der im Rahmen des Planspiels erarbeiteten Detailvorschläge
seitens der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Soweit es sich um
Vorschläge für Leitlinien, Schulungsmaßnahmen etc. handelt, die keine
Änderungen des Verordnungstextes zur Folge haben, erscheint eine Detailfestlegung
seitens der Bundesregierung zz. auch nicht zwingend erforderlich.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag aus dem
Ergebnisbericht des Pilotprojektes, EU-Leitlinien, vereinfachte Verfahrensregeln
und andere Umsetzungsinstrumente und Hilfsmittel zu einer Reihe
verschiedener Regelungen im Verordnungsvorschlag sowie Qualifizierungs-
und Schulungsmaßnahmen vor dem Start des REACH-Systems
bereitzustellen?
12. Beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechende Qualifizierungs- und
Schulungsmaßnahmen selbst anzubieten bzw. durch geeignete Behörden
anbieten zu lassen?
13. Wenn ja, weshalb?
Wenn nein, weshalb nicht?
14. Wenn ja, in welcher konkreten Form soll dies unter Beteiligung welcher
Behörden geschehen, welcher zusätzliche Aufwand ist damit ggf. für die
öffentliche Hand auf welcher föderalen Ebene verbunden, und auf welche
Weise soll die Finanzierung gewährleistet werden?
Wie bereits in den Antworten zu den Fragen 5 und 6/7 dargelegt, misst die
Bundesregierung der Erarbeitung praxisgerechter Ausführungsbestimmungen und
Leitlinien zum REACH-System eine große Bedeutung bei. Sie begrüßt den von
der Kommission hierzu initiierten Erarbeitungsprozess, in den die beteiligten
Kreise einschließlich der Wirtschaft eng eingebunden sind, und wird ihn
ihrerseits durch qualifizierte Mitarbeit der mit Chemikalienbewertungsfragen
befassten Bundesoberbehörden unterstützen. In diesem Zusammenhang wird sie
sich auch dafür einsetzen, dass die Ergebnisse des nordrhein-westfälischen
Planspiels in angemessener Weise in den Diskussionsprozess eingeführt
werden.
Die Bundesregierung begrüßt auch die Einbeziehung des Schulungsaspekts in
die Aufgabenstellungen des RIPs-Prozesses. Sie ist allerdings der Auffassung,
dass die praktische Durchführung von Qualifizierungs- und
Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter der freien Wirtschaft keine staatliche Aufgabe ist.
15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass die betroffenen
Unternehmen mit Blick auf die in Frage 11 angesprochenen
Umsetzungshilfen zusätzlich zu der umfangreichen Verordnung mit einer Fülle von
Zusatzdokumenten konfrontiert und überlastet werden, zumal auch hier
noch völlig offen ist, ob es wirklich gelingen wird, solche Leitfäden oder
„Guidance-Dokumente“ für alle Beteiligten so verständlich zu gestalten,
dass sie tatsächlich geeignet sein werden, Probleme zu lösen und zu einer
verbesserten Praktikabilität beizutragen?
Zu den Zielen des RIPs-Prozesses gehört die einfache Verständlichkeit und
Handhabbarkeit der für die betroffene Wirtschaft zu erarbeitenden
Ausführungsleitlinien. Die Bundesregierung unterstützt diese Zielsetzung und geht
von ihrer Erreichbarkeit aus.
16. Wie beurteilt die Bundesregierung den REACH-Verordnungsvorschlag
mit Blick auf den Import von Erzeugnissen (vgl. Kapitel 6.2.1 und 6.2.3
in der Langfassung des Projektberichtes) sowie die Registrierung von
importierten chemischen Zwischenprodukten (vgl. Kapitel 6.2.4), zumal für
diese Problembereiche im Pilotprojekt kein Lösungsvorschlag gefunden
werden konnte?
Die in der Frage angesprochenen Teilaspekte bedürfen auch aus Sicht der
Bundesregierung noch weiterer Prüfung.
17. Hält es die Bundesregierung angesichts der Ergebnisse des Pilotprojektes
für erforderlich, auf europäischer Ebene auf eine Veränderung des
Verordnungsentwurfs hinzuwirken?
18. Wenn ja, in konkret welcher Hinsicht?
Wenn nein, warum nicht?
19. Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer bisherigen
Bedenken dennoch an dem ursprünglichen Konzept fest?
Wie bereits in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt, beziehen
sich die im nordrhein-westfälischen Planspiel erarbeiteten Vorschläge zum
Großteil nicht auf den Verordnungstext selbst, sondern die begleitenden
Ausführungsbestimmungen und Leitlinien.
Unabhängig hiervon sieht die Bundesregierung noch Verbesserungsbedarf im
Verordnungstext selbst, der teilweise im Planspiel angesprochene Aspekte,
teilweise aber auch andere Themen betrifft (s. auch oben die Antworten zu den
Fragen 2 und 5).
Die Haltung der Bundesregierung zu REACH ist unverändert auf eine
konstruktive Unterstützung des Reformvorhabens auf der Basis der gemeinsam mit
der hauptbetroffenen Wirtschaft und der Vertretung ihrer Arbeitnehmer
erarbeiteten Positionen gerichtet.
20. Wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen,
im Eindruck der Ergebnisse der zitierten Studie ein umfassendes
Pilotprojekt auf europäischer Ebene vorzusehen, um die Praktikabilität und
Umsetzbarkeit der künftigen Regelungen zu gewährleisten?
21. Wenn nein, weshalb nicht?
22. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind beabsichtigt, um ein solches
Pilotprojekt zu realisieren bzw. sich und die entsprechenden
Bundesbehörden aktiv daran zu beteiligen?
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ISSN 0722-8333
Die Kommission hat auf der Grundlage einer im März 2004 von ihr mit den
europäischen Industrieverbänden UNICE und CEFIC abgeschlossenen
Vereinbarung einen Prozess zur Vertiefung wichtiger Folgenabschätzungsaspekte zu
REACH (Stoffverfügbarkeit, Innovationswirkungen, Auswirkungen auf die
Beitrittsstaaten) eingeleitet, der zu einem erheblichen Teil Planspielcharakter
hat. Auch für Teile des RIPs-Prozesses ist dieser Ansatz vorgesehen.
Die Bundesregierung begrüßt dieses Vorgehen, das in Kenntnis des
nordrheinwestfälischen Planspiels entwickelt wurde. Sie hält vor diesem Hintergrund die
sich aus dem Planspiel ergebende Empfehlung, planspielähnliche Projekte auf
europäischer Ebene parallel zum regulativen Prozess durchzuführen, für erfüllt
und sieht derzeit keinen Anlass für weitergehende Vorstöße in dieser Richtung.
23. Trifft es zu, dass seitens des Bundesministeriums des Innern und des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung angeregt worden ist, die
REACH-Verordnung auf die Liste der „Initiative Bürokratieabbau“ zu
setzen, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorschlag?
24. Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, diesen Vorschlag
aufzugreifen?
In der „Initiative Bürokratieabbau“ hat es sich die Bundesregierung zum Ziel
gesetzt, unnötige bürokratische Hemmnisse abzubauen, bzw. die Entstehung
neuer bürokratischer Hemmnisse zu vermeiden. In diesem Rahmen sind alle
Ressorts dabei, ihre Zuständigkeitsfelder fortlaufend auf entsprechende
„Projekte“ hin zu überprüfen. Das Bundeskabinett hat am 17. März 2004 einen
Zwischenbericht zur „Initiative Bürokratieabbau“ beschlossen, welchem ein
aktueller Überblick über alle bislang eingestellten Entbürokratisierungsvorhaben
entnommen werden kann. Darüber hinaus sind keine Entscheidungen zur
Einstellung weiterer Vorhaben gefallen.
Bei der REACH-Verordnung handelt es sich im Übrigen um ein EU-Vorhaben,
das nicht allein in nationaler Zuständigkeit gesteuert werden kann.]