Bürokratischer Aufwand und Kosten der neuen EU-Chemikalienpolitik
der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die im parlamentarischen Beratungsverfahren befindliche Verordnung zu einer neuen EU-Chemikalienpolitik (sog. REACH-System – Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien) wird erhebliche Auswirkungen auf alle Industriezweige haben, die Chemikalien oder darauf basierende Zubereitungen und Erzeugnisse herstellen, importieren oder verwenden. Dies gilt insbesondere für die Umsetzbarkeit der Anforderungen und mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen.
In diesem Zusammenhang hat sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) dazu entschlossen, einige Schlüsselelemente des von der EU-Kommission vorgeschlagenen REACH-Systems und dessen Konsequenzen im Rahmen eines Planspiels zu erproben. Ziel der Untersuchung war es, die Praktikabilität des Verordnungsentwurfs der EU-Kommission für Unternehmen und Behörden in verschiedenen Wertschöpfungsketten praktisch zu testen, Vorschläge zu seiner Verbesserung zu bewerten und neue Lösungsvorschläge zu entwickeln. Die Durchführung erfolgte durch eine Arbeitsgemeinschaft von vier unabhängigen Beratungsunternehmen. Beteiligt waren verschiedene Hersteller von Stoffen und Zubereitungen, industrielle und gewerbliche Anwender, Importeure, der Chemiehandel, verschiedene Bundesbehörden (Umweltbundesamt, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Bundesinstitut für Risikobewertung) und NRW-Landesministerien bzw. -behörden sowie Umwelt- und Verbraucherverbände. Die Federführung lag beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter Leitung von Ministerin Bärbel Höhn.
Mit Blick auf die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen von REACH weisen viele Aussagen der Studie (z. B. erheblicher zusätzlicher Personalaufwand, erhebliche Belastung bzw. Überforderung bezüglich des Aufwands an Zeit, Personal, Expertise und finanziellen Ressourcen, Einschränkung des Produktspektrums) auf ernsthafte negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten betroffenen Industrie hin. In einer offiziellen Stellungnahme zu den Ergebnissen des Pilotprojekts hat der Minister für Wirtschaft und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen, Harald Schartau, ausgeführt, dass erhebliche Nachbesserungen an der neuen Chemikalien-Richtlinie unabdingbar und die an die betroffenen Unternehmen gerichteten Anforderungen vielfach nicht zu erfüllen seien. Der Praxistest habe „… gezeigt, dass mit dem vorliegenden REACH-Entwurf erhebliche wirtschaftliche Risiken verbunden sind. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen werden – ob als Hersteller, Importeur oder sogenannte ,nachgeschaltete Anwender‘ – durch einzelne REACH-Anforderungen erheblich belastet. Die Mehrzahl dieser Unternehmen kann vor allem eine fachliche Stoff- und Risikobeurteilung in der nach REACH geforderten Detailtiefe und Umfang derzeit nicht gewährleisten. Die Belastung trifft jedoch auch Großunternehmen, die als Stoffhersteller die geforderte Risikobewertung entlang der gesamten Wertschöpfungskette vornehmen müssen … Fazit: … Käme sie [die Verordnung] in ihrer jetzigen Form, würde die Konkurrenzfähigkeit unserer Chemieindustrie stark beeinträchtigt. Das muss auch mit aller Deutlichkeit und auf allen Ebenen klar gemacht werden.“ (Internet-Stellungnahme von Harald Schartau am 13. Januar 2004).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des Pilotprojekts in Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf die Praktikabilität und Umsetzbarkeit der REACH-Anforderungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sowie nachgeschaltete Anwender?
In welcher Hinsicht sind die geplanten Vorgaben des REACH-Systems nach Auffassung der Bundesregierung ökologisch verbesserungsfähig?
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung im weiteren legislativen Verfahren zu ergreifen, damit die im Ergebnisbericht aufgezeigten Mängel im Verordnungsvorschlag behoben werden und die Verordnung für den Mittelstand umsetzbar wird?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des Pilotprojekts mit Blick auf die gesamtwirtschaftliche Ebene und die relative Position Deutschlands und Europas als Chemiestandort, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung im weiteren legislativen Verfahren vor diesem Hintergrund zu ergreifen?
Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung speziell für kleine und mittlere Unternehmen vor, damit die im Pilotprojekt identifizierte hohe wirtschaftliche Belastung reduziert und die Existenz der betreffenden Unternehmen nicht gefährdet wird?
Wie bewertet die Bundesregierung die im Projektbericht vorgetragene Sorge, dass die Durchführung von Tests bei kleinvolumigen Stoffen (10 bis 100 t/a) zu überproportionalen Steigerungen der Produktkosten und deshalb zu einer Einschränkung des hergestellten und/oder angewendeten Stoffspektrums führen wird bzw. ein hohes wirtschaftliches Risiko bei der Registrierung von kleinvolumigen Stoffen bedeutet?
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung im weiteren legislativen Verfahren diesbezüglich zu ergreifen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die im Pilotprojekt identifizierten ineffizienten oder unpraktikablen Verfahrensabläufe und die dazu in der Studie erarbeiteten Vorschläge insbesondere im Hinblick auf
vereinfachte Verfahren zur Expositionsbewertung und zur Kommunikation in den Wertschöpfungsketten (z. B. Entwicklung von Expositionskategorien),
eine Reduzierung des Testumfangs, um die oben angesprochene Problematik bei kleinvolumigen Stoffen (10 bis 100 t/a) zu entschärfen (Der Umfang der Stoffdaten sollte stärker von der zu erwartenden Exposition abhängig sein, anstatt von Mengenschwellen. Als mögliches Konzept wird vorgeschlagen, zunächst einen Mindestdatensatz vorzuschreiben und dann weitere Daten nach der Exposition zu fordern; siehe Thema 7, Seite 28 der Langfassung des Projektberichtes),
eine Reduzierung der Datenanforderungen im Hinblick auf neu durchzuführende Tests (z. B. Anwendung der sehr aufwändigen und teuren GLP-Standards nur für Wirbeltierversuche und nicht für chemischphysikalische Daten),
vereinfachte Verfahrensregelungen z. B. zur Risikobewertung, zur Anerkennung alter Studien, zur Anerkennung von Analogieschlüssen und Gruppenbewertungen,
die Schaffung der Möglichkeit der Nachlieferung der erforderlichen Testdaten bei Überschreiten von Mengenschwellen in jenen Fällen, in denen unerwartet hohe Stoffmengen nachgefragt werden (Märkte mit kurzen oder z. B. modebedingten Innovationszyklen),
die Vorgabe einfacher und akzeptierter Abschneidekriterien durch die Verordnung (z. B. Konzentration eines Stoffes oder Reaktionsproduktes im Endprodukt), unterhalb derer eine Risikobewertung abgebrochen werden kann, auch wenn das Emissionsverhalten der Substanzen nicht genau bekannt ist)?
Welche Änderungen am Verordnungstext hält die Bundesregierung für erforderlich, um die Praktikabilität der Regelungen sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu gewährleisten?
Auf welche Weise, an welcher Stelle und von wem werden die in Beantwortung der Fragen 8 und 9 genannten Korrekturvorschläge auf europäischer Ebene konkret für Deutschland in den weiteren Rechtsetzungsprozess eingebracht?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag aus dem Ergebnisbericht des Pilotprojektes, EU-Leitlinien, vereinfachte Verfahrensregeln und andere Umsetzungsinstrumente und Hilfsmittel zu einer Reihe verschiedener Regelungen im Verordnungsvorschlag sowie Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen vor dem Start des REACH-Systems bereitzustellen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechende Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen selbst anzubieten bzw. durch geeignete Behörden anbieten zu lassen?
Wenn ja, weshalb? Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, in welcher konkreten Form soll dies unter Beteiligung welcher Behörden geschehen, welcher zusätzliche Aufwand ist damit ggf. für die öffentliche Hand auf welcher föderalen Ebene verbunden, und auf welche Weise soll die Finanzierung gewährleistet werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass die betroffenen Unternehmen mit Blick auf die in Frage 11 angesprochenen Umsetzungshilfen zusätzlich zu der umfangreichen Verordnung mit einer Fülle von Zusatzdokumenten konfrontiert und überlastet werden, zumal auch hier noch völlig offen ist, ob es wirklich gelingen wird, solche Leitfäden oder „Guidance-Dokumente“ für alle Beteiligten so verständlich zu gestalten, dass sie tatsächlich geeignet sein werden, Probleme zu lösen und zu einer verbesserten Praktikabilität beizutragen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den REACH-Verordnungsvorschlag mit Blick auf den Import von Erzeugnissen (vgl. Kapitel 6.2.1 und 6.2.3 in der Langfassung des Projektberichtes) sowie die Registrierung von importierten chemischen Zwischenprodukten (vgl. Kapitel 6.2.4), zumal für diese Problembereiche im Pilotprojekt kein Lösungsvorschlag gefunden werden konnte?
Hält es die Bundesregierung angesichts der Ergebnisse des Pilotprojektes für erforderlich, auf europäischer Ebene auf eine Veränderung des Verordnungsentwurfs hinzuwirken?
Wenn ja, in konkret welcher Hinsicht? Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer bisherigen Bedenken dennoch an dem ursprünglichen Konzept fest?
Wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, im Eindruck der Ergebnisse der zitierten Studie ein umfassendes Pilotprojekt auf europäischer Ebene vorzusehen, um die Praktikabilität und Umsetzbarkeit der künftigen Regelungen zu gewährleisten?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind beabsichtigt, um ein solches Pilotprojekt zu realisieren bzw. sich und die entsprechenden Bundesbehörden aktiv daran zu beteiligen?
Trifft es zu, dass seitens des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung angeregt worden ist, die REACH-Verordnung auf die Liste der „Initiative Bürokratieabbau“ zu setzen, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorschlag?
Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, diesen Vorschlag aufzugreifen?