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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Flächendeckende Evaluierung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (G-SIG: 15011036)

Evaluierungsprojekte und Evaluierungsbudget, Umsetzungen der Ergebnisse, unterschiedliche Ansätze der Evaluierung bei der GTZ und der KfW, Erfolgskontrolle nichtstaatlicher Entwicklungsarbeit, Einbeziehung thematisch betroffener Bundesressorts

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

02.07.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/337115. 06. 2004

Flächendeckende Evaluierung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit

der Abgeordneten Dr. Conny Mayer (Baiersbronn), Dr. Christian Ruck, Dr. Ralf Brauksiepe, Rainer Eppelmann, Hartwig Fischer (Göttingen), Siegfried Helias, Dr. Egon Jüttner, Volker Kauder, Rudolf Kraus, Sibylle Pfeiffer, Christa Reichard (Dresden), Arnold Vaatz, Peter Weiß (Emmendingen) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Bereits seit über 30 Jahren gibt es in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Erfolgskontrolle. Damit gehört sie zu den wenigen Politikbereichen, in denen sich Erfolgskontrolle etabliert hat.

Erfolgskontrolle in der Entwicklungszusammenarbeit erfüllt mehrere Aufgaben. Einerseits dienen Evaluierungen der Rechenschaftslegung gegenüber dem Auftraggeber. Die aktuellen Budgetrestriktionen verstärken zusätzlich die Forderung nach effizienterem staatlichen Handeln, besonders in der Entwicklungspolitik. Transparenz und Öffentlichkeit sind umso wichtiger, da der Nutzen von Entwicklungszusammenarbeit für die deutsche Bevölkerung nicht unmittelbar messbar ist und dadurch schneller Gefahr läuft, weniger akzeptiert zu sein. Andererseits sind Evaluierungen wesentlicher Bestandteil interner Lernprozesse und des Qualitätsmanagements von Organisationen.

Es bestehen offene Fragen und Diskussionsbedarf über die zukünftige Ausrichtung der Erfolgskontrolle im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Beispielsweise taucht regelmäßig die Frage nach einem eigenständigen Evaluierungsinstitut in diesem Zusammenhang auf. Auch ein Blick in das Ausland kann für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Erfolgskontrolle nur sinnvoll sein. Noch nicht am Ende des Diskussionsprozesses ist die Entwicklungszusammenarbeit sicher auch bei der Frage des Kosten-Nutzen-Verhältnisses und bei der generellen Bedeutung von ex-post Evaluationen.

Beurteilungskriterien, deren Einzelauflistung (beispielsweise Zielerreichung und Nachhaltigkeit, Gesamterfolg, entwicklungspolitische Wirksamkeit) und Evaluierungsskalen weichen beispielsweise schon bei der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) voneinander ab. Offen ist also weiterhin, welche Beurteilungskriterien der Evaluierung in der Entwicklungszusammenarbeit zugrunde gelegt werden sollten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Evaluierungsprojekte hat das BMZ in 2003 mit welchem Evaluierungsbudget in Auftrag gegeben? Wie haben sich damit die Zahl der Evaluierungen und die Höhe des Evaluierungsbudgets gegenüber 2002 und 1998 entwickelt?

2

Plant das BMZ für die Zukunft eine Beibehaltung des Evaluierungsbudgets auf dem gegenwärtigen Stand?

3

Wer hat im BMZ die Möglichkeit, Evaluierungen von Projekten der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit anzuregen?

4

Inwieweit ist gewährleistet, dass Ergebnisse von Evaluierungsberichten des BMZ genutzt werden zur Optimierung der entwicklungspolitischen Arbeit im BMZ und in den Durchführungsorganisationen?

5

In welchem Rahmen und in welcher Form werden Evaluierungsberichte der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt?

6

Welche konkreten Beispiele gibt es, in denen Evaluierungsergebnisse des BMZ dazu genutzt wurden, um Korrekturen bei anderen laufenden Projekten, Programmen etc. anzubringen?

7

Wie geht die Bundesregierung mit der Problematik des Interessenkonflikts um, dass Gutachter einerseits Projekte objektiv und unabhängig evaluieren sollen, andererseits aber an weiteren Aufträgen interessiert sind?

8

Welche Position bezieht die Bundesregierung zu Forderungen, die Aufgaben des Evaluierungsreferates einer Stabsstelle im BMZ oder sogar einem eigenständigen Evaluierungsinstitut zu übertragen? Welche Alternativmodelle existieren in der Evaluierungsarbeit anderer wichtiger Geber wie z. B. Großbritannien, Frankreich oder USA?

9

Welche Vorfeldorganisationen führen eigene Evaluierungen durch? Wie unterscheidet sich deren Evaluierungspraxis von BMZ-Evaluierungen?

10

Inwiefern werden Partnerorganisationen aus den Entwicklungsländern im Sinne einer partizipatorischen Entwicklungszusammenarbeit in die Evaluierungsarbeit des BMZ miteinbezogen? Wie sieht dies in der Evaluierungspraxis bei der GTZ und der KfW aus?

11

Inwiefern wird bei Evaluierungsmaßnahmen die Zielakzeptanz der Partner vor Ort in die Untersuchung mit einbezogen?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die GTZ und die KfW einerseits zwar ankündigen, stärker bei Programmgestaltung und Berichtswesen zusammenarbeiten zu wollen, andererseits aber über unterschiedliche und bislang nicht kompatible Evaluierungssysteme verfügen und auch bisher keine gemeinsame Evaluierung zum Ziel haben?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die unterschiedlichen Ansätze der Evaluierung bei der GTZ und der KfW?

14

Inwieweit werden gemeinsam von der GTZ und der KfW durchgeführte Kooperationsprojekte auch gemeinsam evaluiert? Hält die Bundesregierung ggf. eine Ausweitung dieser gemeinsamen Evaluierung der GTZ und der KfW für wünschenswert?

15

Inwiefern nimmt die Bundesregierung Einfluss auf die Durchführung von Evaluierungen und die Publikation von deren Ergebnissen gegenüber nichtstaatlichen Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit, deren Aktivitäten mit öffentlichen Mitteln gefördert werden?

16

Wie stellt die Bundesregierung bei Akteuren der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit, deren Arbeit mit öffentlichen Mitteln gefördert, aber nicht systematisch evaluiert wird, sicher, dass Erfolgskontrolle stattfindet, veröffentlicht wird und deren Ergebnisse für die Optimierung der weiteren Entwicklungsarbeit berücksichtigt werden?

17

Inwieweit werden andere thematisch betroffene Ressorts der Bundesregierung in die Evaluierung entwicklungspolitischer Maßnahmen mit einbezogen?

18

Welche Mitsprachemöglichkeit hat die Bundesregierung hinsichtlich der Auswahl der Gutachter bei der Evaluierung von Entwicklungsprojekten, die aus öffentlichen Geldern finanziert werden?

Berlin, den 15. Juni 2004

Dr. Conny Mayer (Baiersbronn) Dr. Christian Ruck Dr. Ralf Brauksiepe Rainer Eppelmann Hartwig Fischer (Göttingen) Siegfried Helias Dr. Egon Jüttner Volker Kauder Rudolf Kraus Sibylle Pfeiffer Christa Reichard (Dresden) Arnold Vaatz Peter Weiß (Emmendingen) Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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