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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Grundbildung in der deutschen Entwicklungspolitik (G-SIG: 15011575)

Themen und Fächer der Grundbildung, Kooperationsländer, Einbindung von Kirchen und Nichtregierungsorganisationen, Haushaltsausgaben seit 1995, verantwortliche Arbeitseinheiten im BMZ, Eindämmung der Kinderarbeit, Grundbildung für Aids-Waisen

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

20.04.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/515515. 03. 2005

Grundbildung in der deutschen Entwicklungspolitik

der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Dr. Christian Ruck, Arnold Vaatz, Dr. Ralf Brauksiepe, Hartwig Fischer (Göttingen), Siegfried Helias, Volker Kauder, Rudolf Kraus, Dr. Conny Mayer (Freiburg), Christa Reichard (Dresden), Peter Weiß (Emmendingen), Rainer Eppelmann, Norbert Geis, Dr. Egon Jüttner, Jürgen Klimke und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Das Thema Grundbildung nimmt in der internationalen Entwicklungspolitik eine zentrale Rolle ein. In der Millenniumserklärung der Vereinten Nationen ist Grundbildung das zweite von acht Millenniumsentwicklungszielen, die bis zum Jahr 2015 erreicht sein sollen. Bis dahin sollen alle Kinder, Mädchen wie Jungen, eine Primarschulbildung vollständig abschließen können.

Laut Aussagen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) besitzt das Thema Grundbildung auch in der deutschen Entwicklungspolitik eine hohe Relevanz. Ausgehend von der Annahme, dass Grundbildung einen großen Beitrag zur Armutsminderung leistet, wird sie als zentrales Element in der nationalen Strategie zur Armutsbekämpfung (Aktionsprogramm 2015 der Bundesregierung) betrachtet, das seine positiven Wirkungen auch in andere Bereiche ausstrahlen soll.

Im Positionspapier des BMZ zum Thema Grundbildung wird bereits im Titel darauf verwiesen, dass Grundbildung als „eine zentrale Herausforderung für die deutsche Entwicklungspolitik“ zu verstehen sei. Das Positionspapier vom August 2004 soll „die zentrale Bedeutung der Grundbildung für eine nachhaltige Entwicklung“ darstellen, sie „in den nationalen und internationalen Entwicklungskontext“ einordnen und die „Grundlage für eine strategische Neuausrichtung“ bilden.

Darin heißt es, dass die Verbesserung der Qualität der Bildung und die Erweiterung des Zugangs zu Bildung einschließlich der schulischen Infrastruktur die zielführenden Ansätze innerhalb der Grundbildungsstrategie der deutschen Entwicklungspolitik sein sollen.

Weiterhin sollen die einzelnen Bildungsbereiche Grundbildung, sekundäre und tertiäre sowie non-formale (außerschulische) Bildung im Rahmen der entwicklungspolitischen Bestrebungen der Bundesregierung im Bildungsbereich zu einem kohärenten Bildungssystem mit einem systematischen Ansatz führen.

Die Entwicklung nationaler Strategien unter der Verantwortung des Kooperationslandes, die Koordination mit anderen Gebern und die Harmonisierung ihrer Instrumente und Verfahren sind laut dem Positionspapier des BMZ dabei von besonderer Bedeutung. Bei ihren Bemühungen im Grundbildungsbereich beruft sich die Bundesregierung in ihrer Entwicklungspolitik auch auf eine Einbindung der deutschen Beiträge in internationale Abkommen wie den internationalen Millenniumsentwicklungszielen und dem Konsens von Monterrey.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

In welcher Form ist der Bereich Grundbildung in die deutsche Armutsbekämpfungsstrategie eingebunden?

2

Wie definiert die Bundesregierung „Grundbildung“, welche Themen und Fächer gehören ihrer Ansicht nach dazu? Welcher Zeitraum ist für die „Grundbildung“ im Durchschnitt vorgesehen?

3

Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Diskrepanz zwischen der Aussage, dass Grundbildung ein zentraler Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sei, und der Präsentation des Themas in der deutschen Öffentlichkeit, z. B. im Internetangebot des BMZ?

4

In welchen Ländern ist der Sektor Grundbildung Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit? In welchen dieser Länder ist die Bundesrepublik Deutschland der einzige Geber im Bereich Grundbildung?

5

Wie werden die deutsche entwicklungspolitische Strategie sowie das deutsche Sektorkonzept für Grundbildung mit der Sektorpolitik der einzelnen Kooperationsländer und den Konzeptionen anderer Geber koordiniert und abgestimmt?

6

Welche Mitwirkungsmöglichkeiten hat die Bundesregierung bei der Koordination der deutschen entwicklungspolitischen Strategie im Bereich Grundbildung mit den Strategien der einzelnen Kooperationsländer und den im Sektor Grundbildung tätigen anderen Gebern? Durch wen ist die Bundesregierung in entsprechenden Abstimmungsgremien vertreten?

7

Wie häufig werden diese Abstimmungen (jeweils mit den einzelnen Kooperationsländern und anderen Gebern) vorgenommen, und wann fand die jeweils letzte Abstimmung statt?

8

Wie werden Überschneidungen in den koordinierten Aktivitäten mit den Kooperationsländern und anderen Gebern verhindert und wie wird eine effektive, konsistente und effiziente Strategie entwickelt?

9

Wird eine Überprüfung dahin gehend vorgenommen, ob die Abstimmungen von allen Seiten (Durchführungsorganisationen des BMZ, Kooperationsländern und anderen Gebern) untereinander auch eingehalten worden sind und die festgelegten Ziele erreicht worden sind?

a) Wenn ja, gibt es einheitliche Evaluierungsmethoden für die verschiedenen Abstimmungen (mit Kooperationsländern und anderen Gebern), wer führt diese Evaluierungen durch und wie häufig werden sie vorgenommen?

b) Wenn nein, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Abstimmungen (mit den Kooperationsländern und anderen Gebern) überhaupt eingehalten werden?

10

Inwieweit findet eine Abstimmung mit den Aktivitäten der Kirchen und Nichtregierungsorganisationen statt?

11

Gibt es gemeinsame Projekte mit Kirchen und Nichtregierungsorganisationen, und wenn ja, wer steuert diese von Seiten des BMZ?

12

Welche Maßnahmen beinhaltet die im Sektorkonzept Grundbildung des BMZ erwähnte Förderung von Kirchen und Nichtregierungsorganisationen und wie hoch sind die jeweiligen finanziellen Förderungen von Kirchen und Nichtregierungsorganisationen seitens des BMZ für den Bereich Grundbildung?

13

Gibt es inhaltliche Überschneidungen zwischen dem Bereich Grundbildung und anderen Schwerpunktthemen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit?

a) Wenn ja, wie werden diese finanziell erfasst und wie wird verhindert, dass es zu Doppelnennungen in der Aufstellung der Finanzressourcen kommt?

b) Wenn ja, welchem Schwerpunkt werden diese Kosten jeweils zugeschrieben und mit welcher Begründung?

14

Gibt es inhaltliche Überschneidungen mit dem Schwerpunktthema Gesundheit, und wenn ja, wie groß ist der Anteil der Gesundheitswissensvermittlungskosten an den Kosten für die Grundbildung?

15

Mit welchen Aktivitäten und in welchen Ländern trägt die Bundesregierung dazu bei, dass in den Entwicklungsländern nach der Grundbildung auch weiterführende Bildungsangebote in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen?

16

Werden diese weiterführenden Angebote aufeinander abgestimmt? Wenn ja, werden mit jedem Kooperationsland und anderen Gebern zusätzliche Abstimmungen darüber durchgeführt, und welchen Einfluss hat die Bundesregierung in diesem Fall, die einzelnen Bildungsstufen aufeinander abzustimmen und deren Bereitstellung zu sichern?

17

Wie viel hat die Bundesregierung seit 1995 bis 2004 jährlich für die Förderung des Bereichs Grundbildung ausgegeben? Wie verteilen sich diese Ausgaben auf die bilaterale und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit? Welche dieser Ausgaben erfolgten exklusiv für den Bereich Grundbildung? Bei welchen der genannten Ausgaben war Grundbildung lediglich eine Komponente im Rahmen von sektoral weiter gefassten Vorhaben?

18

Welche Ausgaben und in welcher Höhe plant die Bundesregierung in den Jahren 2005 und 2006 für den Bereich Grundbildung? Gibt es für die Zusage der Bundesregierung, ihre Ausgaben für Grundbildung bis 2007 auf 120 Mio. Euro pro Jahr aufzustocken, einen konkreten Stufenplan? Wenn ja, wie sieht dieser Plan aus?

19

Wird die Bundesregierung dafür an anderer Stelle Einsparungen vornehmen müssen, und wenn ja, wo, und wenn nein, wie sollen die Maßnahmen finanziert werden?

20

Welche Abteilung befasst sich im BMZ mit dem Thema Grundbildung? Wie ist diese Abteilung für diesen Arbeitsbereich personell ausgestattet?

21

Hält die Bundesregierung diese personelle Ausstattung derzeit und angesichts der geplanten weiteren Aufstockung der Mittel für ausreichend? Wenn nein, wie will sie eine angemessene Ausstattung erreichen und finanzieren?

22

In welcher Weise werden die Aktivitäten der Abteilung, in der die Grundbildung ressortiert, mit den Aktivitäten anderer mit dem Thema Bildung befasster Arbeitseinheiten des BMZ sowie den weiteren mit der Koordination der sektoralen Zusammenarbeit befassten Arbeitseinheiten des BMZ (andere Geber, Regionalreferate, Kirchen, Nichtregierungsorganisationen und andere) koordiniert? In welcher Weise erfolgt die sektorbezogene Koordination mit anderen Ressorts der Bundesregierung, der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) und der KfW-Entwicklungsbank?

23

Werden die Abstimmungsmechanismen innerhalb und außerhalb des BMZ systematisch daraufhin ausgerichtet, Überschneidungen zu vermeiden und Synergieeffekte zu maximieren? Wenn ja, in welcher Form und wie häufig werden diese vorgenommen? Welche Beispiele für eine gelungene Abstimmung mit Synergieeffekten können zur Illustration genannt werden?

24

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung den – im Sektorkonzept Grundbildung des BMZ als entscheidend eingestuften – Ausgleich der Geschlechterdisparitäten in der Grundbildung (und darauf aufbauend in der weiterführenden Bildung) vorantreiben, und werden hierfür im BMZ gesonderte finanzielle und personale Mittel zur Verfügung gestellt?

a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung geplant?

b) Wenn nein, wer befasst sich im BMZ konkret mit dieser Problematik, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, diesen zusätzlichen Aufwand bei absinkenden Personalzahlen und ohne im Haushalt erkennbare Steigerungen der verfügbaren Finanzmittel vorantreiben zu können?

25

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung in ihrer Entwicklungszusammenarbeit zur Eindämmung der Kinderarbeit, damit Kindern ein Schulbesuch ermöglicht werden kann?

26

Können aus Sicht der Bundesregierung non-formale Bildungsangebote für die von Kinderarbeit betroffenen Kinder dazu beitragen, Regierungen der Entwicklungsländer zu ermutigen, weiter nichts gegen Kinderarbeit zu unternehmen? Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dem entgegenzuwirken?

27

Inwieweit stellt die Bundesregierung sicher, dass neu ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer tatsächlich verantwortungsbewusst mit ihrer Gesundheit umzugehen wissen, Präventionswissen an ihre Schülerinnen und Schüler vermitteln und glaubhaft als Vorbilder fungieren, vor dem Hintergrund, dass – wie im Sektorkonzept Grundbildung festgestellt wird, auch die Lehrerinnen und Lehrer von der HIV/AIDS-Pandemie stark betroffen sind, was einen zusätzlichen negativen Effekt auf Quantität und Qualität des Unterrichts hat?

28

Wie stellt die Bundesregierung in relevanten Sektorprogrammen sicher, dass der Bereich HIV/AIDS-Aufklärung auch Teil der Grundbildung ist?

29

Mit welchen spezifischen Aktivitäten adressiert die Bundesregierung das Problem der AIDS-Waisen in Entwicklungsländern? Gibt es spezielle Programme, bei denen versucht wird, AIDS-Waisen wieder den Schulbesuch zu ermöglichen und diese in die Schulen zu integrieren?

Berlin, den 15. März 2005

Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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