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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Bürokratischer Aufwand infolge der geplanten Umsetzung der Plan-UP-Richtlinie (G-SIG: 15011038)

Gesetzentwürfe von Bundesregierung und Ländern, diesbezügliche Kontakte, Abhängigkeit vom Europarechtsanpassungsgesetz Bau, einer strategischen Umweltprüfung zu unterziehende Programme und Pläne, Prüfungsmaßstab, überflüssige Bürokratie, Kosten und Zeitaufwand, Vermeidung von Mehrfachprüfungen, Beteiligung der Öffentlichkeit, Umfang des Umweltberichts

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

01.07.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/337316. 06. 2004

Bürokratischer Aufwand infolge der geplanten Umsetzung der Plan-UP-Richtlinie

der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme vom 27. Juni 2001 (so genannte Plan-UP-Richtlinie) muss bis zum 20. Juli 2004 in nationales Recht umgesetzt werden.

Ziel der Richtlinie ist es dazu beizutragen, dass Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung und Annahme von Plänen und Programmen einbezogen werden, indem dafür gesorgt wird, dass bestimmte Pläne und Programme, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, einer strategischen Umweltprüfung entsprechend der Richtlinie unterzogen werden.

Schon vor Erlass der Richtlinie waren Befürchtungen laut geworden, wonach die strategische Umweltprüfung aufgrund der durch die Plan-UP-Richtlinie festgelegten neuen Prüfpflichten mit weiterem Zeitaufwand, hohen Kosten und unnötiger Bürokratie verbunden sein werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Bis wann will die Bundesregierung alle zur vollständigen Umsetzung der Plan-UP-Richtlinie erforderlichen Gesetzentwürfe in den Deutschen Bundestag einbringen?

2. Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit die Bundesländer zur Umsetzung der Plan-UP-Richtlinie ebenfalls Gesetzentwürfe vorbereiten, insbesondere bestehen diesbezügliche Kontakte zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern?

3. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern die Plan-UP-Richtlinie umgesetzt werden?

4. Wie soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Plan-UP-Richtlinie unabhängig vom bereits beschlossenen Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) bundesgesetzlich umgesetzt werden?

5. Insbesondere welche Programme und Pläne können nach Auffassung der Bundesregierung erhebliche Umweltauswirkungen haben und sollen daher einer strategischen Umweltprüfung unterzogen werden?

6. Plant die Bundesregierung eine 1:1-Umsetzung der Plan-UP-Richtlinie, und wenn nein, warum nicht?

7. Müssen nach Auffassung der Bundesregierung die jeweiligen Programme und Pläne vollständig einer strategischen Umweltprüfung unterzogen werden oder jeweils nur bestimmte Inhalte der Programme und Pläne?

8. Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

9. Welcher Maßstab soll bei der Prüfung angelegt werden und wie soll dieser bestimmt werden?

10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Prüfungsmaßstab aufgrund des heterogenen Charakters der verschiedenen Programme und Pläne je nach Programm oder Plan unterschiedlich ausfallen kann bzw. muss?

11. Wenn nein, warum nicht?

12. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Prüfung auf Umweltauswirkungen derjenigen Programme und Pläne, die aus Umweltschutzgründen aufgestellt werden, zu überflüssiger Bürokratie führen werde?

13. Wie umfangreich und wie detailliert soll der Umweltbericht nach Auffassung der Bundesregierung jeweils ausfallen?

14. Wie soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung die „Erheblichkeit“ der Umweltauswirkungen definiert werden?

15. Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass Mehrfachprüfungen vermieden werden, insbesondere wird nach den Vorstellungen der Bundesregierung die strategische Umweltprüfung mit anderen Umweltprüfungen verknüpft werden, um den Prüfaufwand so gering wie nötig zu halten?

16. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die Öffentlichkeit beteiligt werden, insbesondere plant die Bundesregierung eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung, oder soll die Öffentlichkeit „gebündelt“ über Nichtregierungsorganisationen mit konkretem Themenbezug, z. B. Umweltschutzorganisationen, beteiligt werden?

17. Wie begründet die Bundesregierung ihre Überlegungen?

18. Mit welchen zusätzlichen Kosten und welchem zusätzlichen Zeitaufwand ist nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund der strategischen Umweltprüfung in den betroffenen Verfahren jeweils zu rechnen und von wem sollen diese Kosten getragen werden?

Fragen18

1

Bis wann will die Bundesregierung alle zur vollständigen Umsetzung der Plan-UP-Richtlinie erforderlichen Gesetzentwürfe in den Deutschen Bundestag einbringen?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit die Bundesländer zur Umsetzung der Plan-UP-Richtlinie ebenfalls Gesetzentwürfe vorbereiten, insbesondere bestehen diesbezügliche Kontakte zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern?

3

Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern die Plan-UP-Richtlinie umgesetzt werden?

4

Wie soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Plan-UP-Richtlinie unabhängig vom bereits beschlossenen Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) bundesgesetzlich umgesetzt werden?

5

Insbesondere welche Programme und Pläne können nach Auffassung der Bundesregierung erhebliche Umweltauswirkungen haben und sollen daher einer strategischen Umweltprüfung unterzogen werden?

6

Plant die Bundesregierung eine 1:1-Umsetzung der Plan-UP-Richtlinie, und wenn nein, warum nicht?

7

Müssen nach Auffassung der Bundesregierung die jeweiligen Programme und Pläne vollständig einer strategischen Umweltprüfung unterzogen werden oder jeweils nur bestimmte Inhalte der Programme und Pläne?

8

Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

9

Welcher Maßstab soll bei der Prüfung angelegt werden und wie soll dieser bestimmt werden?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Prüfungsmaßstab aufgrund des heterogenen Charakters der verschiedenen Programme und Pläne je nach Programm oder Plan unterschiedlich ausfallen kann bzw. muss?

11

Wenn nein, warum nicht?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Prüfung auf Umweltauswirkungen derjenigen Programme und Pläne, die aus Umweltschutzgründen aufgestellt werden, zu überflüssiger Bürokratie führen werde?

13

Wie umfangreich und wie detailliert soll der Umweltbericht nach Auffassung der Bundesregierung jeweils ausfallen?

14

Wie soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung die „Erheblichkeit“ der Umweltauswirkungen definiert werden?

15

Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass Mehrfachprüfungen vermieden werden, insbesondere wird nach den Vorstellungen der Bundesregierung die strategische Umweltprüfung mit anderen Umweltprüfungen verknüpft werden, um den Prüfaufwand so gering wie nötig zu halten?

16

Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die Öffentlichkeit beteiligt werden, insbesondere plant die Bundesregierung eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung, oder soll die Öffentlichkeit „gebündelt“ über Nichtregierungsorganisationen mit konkretem Themenbezug, z. B. Umweltschutzorganisationen, beteiligt werden?

17

Wie begründet die Bundesregierung ihre Überlegungen?

18

Mit welchen zusätzlichen Kosten und welchem zusätzlichen Zeitaufwand ist nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund der strategischen Umweltprüfung in den betroffenen Verfahren jeweils zu rechnen und von wem sollen diese Kosten getragen werden?

Berlin, den 15. Juni 2004

Birgit Homburger Angelika Brunkhorst Michael Kauch Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Christoph Hartmann (Homburg) Klaus Haupt Ulrich Heinrich Dr. Werner Hoyer Harald Leibrecht Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Hermann Otto Solms Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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