Auswirkungen der Ausbildungsplatzabgabe auf kommunale Arbeitgeber
der Abgeordneten Gisela Piltz, Ina Lenke, Rainer Funke, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Markus Löning, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Cornelia Pieper, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat am 7. Mai 2004 in namentlicher Abstimmung das Gesetz zur Sicherung und Förderung des Fachkräftenachwuchses und der Berufsbildungschancen der jungen Generation (Berufsausbildungssicherungsgesetz – BerASichG) beschlossen. Gemäß § 9 BerASichG werden Förderungsmaßnahmen nach § 4 BerASichG u. a. von öffentlichen Arbeitgebern – und damit auch von kommunalen Arbeitgebern – durch eine Berufsausbildungssicherungsabgabe finanziert. Soweit kommunale Arbeitgeber nicht nach § 10 Abs. 1 BerASichG von der Abgabepflicht befreit sind, kommt gemäß § 10 Abs. 2 BerASichG eine Befreiung nur in Betracht, wenn der Arbeitgeber kommunalaufsichtlichen Notbewirtschaftungsmaßnahmen unterworfen ist und der Abgabebetrag für ihn eine unzumutbare Härte darstellen würde. Angesichts der allgemeinen Finanznot kommunaler Arbeitgeber wird die Erhebung einer Berufsausbildungssicherungsabgabe die Kommunen zusätzlich finanziell belasten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele öffentliche/kommunale Arbeitgeber wären nach den Maßstäben des Berufsausbildungssicherungsgesetzes zum Stichtag 30. September 2003 verpflichtet gewesen, eine Berufsausbildungssicherungsabgabe zu zahlen?
Welchen Gesamtbetrag hätten öffentliche/kommunale Arbeitgeber entrichten müssen?
Welche Auswirkungen wird die Abgabe nach Ansicht der Bundesregierung auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen, insbesondere deren Möglichkeiten zu investieren und freiwillige Leistungen zu erbringen, haben, auch im Hinblick auf die zahlreichen Aufgabenverlagerungen von Bund und Ländern auf die Kommunen in der jüngsten Zeit, z. B. durch den den Kommunen von der Bundesregierung abverlangten Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder unter drei Jahren?
Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, die Leistung öffentlicher/kommunaler Arbeitgeber im Bereich des Berufsschulwesens bei der Erhebung/Bemessung der Abgabe zu berücksichtigen, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?
Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, die Ausbildung öffentlicher/kommunaler Arbeitgeber im Beamtenbereich bei der Erhebung/Bemessung der Abgabe zu berücksichtigen, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?
Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, das Engagement vieler Kommunen im Bereich von Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogrammen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bei der Erhebung/Bemessung der Abgabe zu berücksichtigen, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?
Was soll nach Ansicht der Bundesregierung mit Auszubildenden geschehen, denen die Kommunen aufgrund weiteren Personalabbaus keine Beschäftigungsmöglichkeit im Anschluss an die Ausbildung bieten können?
In wie vielen Kommunen kommen die in § 10 Abs. 2 BerASichG genannten kommunalaufsichtlichen Notbewirtschaftungsmaßnahmen aktuell zur Anwendung?
Wann stellt nach Ansicht der Bundesregierung ein Abgabebetrag für den kommunalen Arbeitgeber eine unzumutbare Härte im Sinne des § 10 Abs. 2 BerASichG dar?
Gilt die Befreiung von der Abgabepflicht im Falle kommunalaufsichtlicher Notbewirtschaftungsmaßnahmen (§ 10 Abs. 2 BerASichG) auch für Gesellschaften privaten Rechts, deren Gesellschaftsanteile mehrheitlich in kommunaler Hand liegen?
Wie sollen die Kommunen nach Ansicht der Bundesregierung den gegenläufigen Forderungen der Aufsichtsbehörden nach Einsparungen im Personalbereich einerseits und notwendigen Neueinstellungen von Auszubildenden zur Vermeidung der Abgabe andererseits begegnen, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?