Mehrfachförderung von Windkraftanlagen
der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Birgit Homburger, Michael Kauch, Rainer Brüderle, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die seitens der Bundesregierung wiederholt vorgetragene Aussage, die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Quellen führe für den einzelnen Haushalt nur zu einer geringen Mehrbelastung (siehe beispielsweise den Redebeitrag des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, im Rahmen der Energiedebatte des Deutschen Bundestages am 13. November 2003), verstellt den Blick auf die Gesamtkosten der forcierten Nutzung erneuerbarer Energien. Aufgrund der in Deutschland herausgehobenen Stellung der Windenergie kommt gerade diesem Bereich besondere Bedeutung zu.
Betrachtet man beispielsweise im Fall der Windkraftanlagen lediglich die Einspeisevergütungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), bleiben verschiedene Tatbestände der Mehrfachförderung unbeachtet. Neben Einnahmen aus der EEG-Umlage erhalten die Betreiber von Windkraftanlagen dem Vernehmen nach weitere Förderungen aufgrund von Steuervergünstigungen, die aus einzelwirtschaftlich potenziell attraktiven Abschreibungsmöglichkeiten der betreffenden Anlagen entstehen.
Außer den Kosten, die der Allgemeinheit durch die EEG-Umlage und allfällige Steuervergünstigungen in Form von Mindereinnahmen entstehen, werden die betreffenden Anlagenbetreiber dem Vernehmen nach durch Direktsubventionen auf Bundes- und Landesebene sowie in Form öffentlicher Zuwendungen und Zuschüsse für Forschungsprojekte sowie Institute und Studien selektiv begünstigt. Hinzu kommen Mehrkosten für die Ertüchtigung des Stromnetzes und der Regeleinrichtungen sowie die Bereithaltung von Backup-Kraftwerksleistungen.
Von Bedeutung sind außerdem die Kosten für Planungsverfahren und Standortgutachten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Erhalten die Betreiber von Windkraftanlagen Förderungen aufgrund von Steuervergünstigungen, und wenn ja, aufgrund welcher steuerrechtlichen Vorgaben können konkret welche Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden und in welchem Umfang wurde seitens der Betroffenen von solchen Regelungen bisher Gebrauch gemacht?
Welche Steuerausfälle ergeben sich daraus für den Staatshaushalt und welche Abschreibungen sind zukünftig für die bis heute installierten Anlagen gegebenenfalls noch zu erwarten?
Wie viele Windkraftanlagen (Anzahl und Leistung) sind zurzeit in Deutschland installiert und wie hoch waren in der Summe die dafür aufgewendeten Investitionsmittel?
Auf welche Höhe belaufen sich die Abschreibungen bei Windparkbeteiligungen in den jeweils ersten zwei Jahren in Bezug auf den Anlagebetrag und gewichtet nach der Häufigkeit der Inanspruchnahme?
Welche Steuerausfälle ergeben sich daraus für den Staat?
Wie viel Einspeisevergütung nach dem EEG wurde bisher insgesamt für Strom aus erneuerbaren Energien und speziell für Strom aus Windkraftanlagen gezahlt?
Wie hat sich der Strompreis für die Verbraucher dadurch entwickelt?
Wie viel MWh Strom aus Windkraftanlagen wurden bisher in das Stromnetz eingespeist?
Welche Investitionen in Netz, Regeleinrichtungen und Reservekraftwerke wurden bisher durch den Ausbau der Windenergie notwendig?
Wie hat sich der Strompreis für die Verbraucher dadurch entwickelt?
Welche Direktförderungen auf Bundes- und Landesebene sind bisher für die Windkraftanlagen geflossen?
Welche Summen wurden bisher für Forschungsprojekte und Studien zur Nutzung der Windenergie bereitgestellt?
Welche Mittel erhielten welche Forschungsinstitute und Projektgruppen zusätzlich?
Mit welchen Zubauszenarien (Anzahl und Leistung) rechnet die Bundesregierung bei der Installation von Windkraftanlagen bis 2010 bzw. 2015?
Wie hoch sind die Investitionssummen für den Bereich Windkraftanlagen in beiden Szenarien?
Welche Abschreibungsmöglichkeiten ergeben sich daraus für die jeweiligen Szenarien?
Welche Steuerausfälle für den Staatshaushalt sind dadurch zu erwarten?
Mit welchem Stromertrag (MWh) und somit anfallender Einspeisevergütung rechnet die Bundesregierung im Zeitraum der genannten Szenarien?
Wie wird sich der Strompreis für die Verbraucher dadurch voraussichtlich in den beiden Szenarien entwickeln?
Welche Investitionen in Netz, Regeleinrichtungen und Regelkraftwerke werden für die genannten Szenarien erforderlich?
Wie wird sich der Strompreis für die Verbraucher dadurch voraussichtlich in den beiden Szenarien entwickeln?
Mit welchen Direktförderungen auf Bundes- und Landesebene rechnet die Bundesregierung bis 2010 bzw. 2015 für die Windkraftanlagen?
Wie viele Betreiber von Windkraftanlagen haben bisher infolge des Urteils des Bundesfinanzhofes vom 6. September 2004 (AZ: VII R 57/03) eine Befreiung von der Stromsteuer beantragt oder sind bereits von der Stromsteuer befreit worden, und wie hoch sind die dadurch bisher entstandenen Mindereinnahmen?
Wie hoch ist die durchschnittliche Belastung der von EEG-Einspeisevergütungen über den (erhöhten) Strompreis betroffenen Unternehmen pro Arbeitsplatz und Jahr (untergliedert nach den wichtigsten von der EEG-Umlage betroffenen Branchen)?