Kennzeichnungspflicht bei Fermentationsprodukten von gentechnisch veränderten Mikroorganismen (Teil II)
der Abgeordneten Ulrike Flach, Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im April 2004 traten zwei neue Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft (EG Nr. 1829/2003 und EG Nr. 1830/2003), die die Kennzeichnung von solchen Lebens- und Futtermitteln regeln, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt wurden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt wurden.
Lebens- und Futtermittel, die mit Fermentationsprozessen hergestellt werden, in denen gentechnisch modifizierte Mikroorganismen nicht mehr im Endprodukt enthalten sind, sind eine der wichtigsten Anwendungen der weißen Biotechnologie. Die ursprüngliche Planung der EU sah nicht vor, solche Lebens- und Futtermittel in den Bereich der Gesetzgebung nach den Verordnungen EG Nr. 1829/2003 und EG Nr. 1830/2003 einzubeziehen. Bei einem Treffen des Ständigen Ausschusses „Food Chain and Animal Health“ am 24. September 2004 stimmte lediglich Deutschland dafür, solche o. g. Lebens- und Futtermittel in die Verordnungen EG Nr. 1829/2003 und EG Nr. 1830/2003 einzubeziehen.
Nach Auffassung der fermentproduzierenden Unternehmen enthält das Protokoll der Sitzung, das am 5. Oktober 2004 verfasst wurde, erhebliche Unsicherheiten über die Intention der Verordnung. Insbesondere die Wörter „total“ oder „teilweise“ („totally or partially“) in Bezug auf die Anwesenheit von Mikroorganismen im Endprodukt haben zur Verwirrung beigetragen.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP „Kennzeichnungspflicht bei Fermentationsprodukten von gentechnisch veränderten Mikroorganismen“ vom 22. Juni 2004 (Bundestagsdrucksache 15/3413) hat die Bundesregierung dargestellt, dass sie die Auffassung vertritt, es sollten lediglich solche Lebens- und Futtermittel gekennzeichnet werden, die „aus“ einem GVO hergestellt worden sind, aber nicht solche, die „mit“ einem GVO hergestellt worden sind. Die Frage der Anwesenheit von Mikroorganismen im Endprodukt spielte hier keine Rolle.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Aus welchem Grund hat sich die Bundesregierung bei der Sitzung des Ständigen Ausschusses „Food Chain and Animal Health“ der EU am 24. September 2004 für die Einbeziehung von Lebens- und Futtermitteln, in denen gentechnisch veränderte Mikroorganismen nicht im Endprodukt enthalten sind, in die Kennzeichnungspflicht nach EU-Recht, ausgesprochen?
Hält die Bundesregierung eine solche Kennzeichnungspflicht in der Praxis für durchführbar?
Wie will die Bundesregierung im Falle einer solchen Kennzeichnungspflicht die Überwachung sicherstellen, angesichts der Tatsache, dass ein Nachweis von GVO im Endprodukt wahrscheinlich unmöglich sein dürfte?
Welche Kosten werden nach Schätzung der Bundesregierung für die Überwachung und Verfolgung der Kennzeichnungspflicht entstehen?
Sieht die Bundesregierung in einer Kennzeichnungspflicht o. g. Produkte eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs?
Wie beurteilt die Bundesregierung eine Kennzeichnungspflicht o. g. Produkte im Hinblick auf die Akzeptanz durch die Verbraucher?
Hält die Bundesregierung an ihrer Antwort auf die Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 15/3413 fest?
Sollen nach Meinung der Bundesregierung gentechnisch veränderte Mikroorganismen, die für die Fermentherstellung verwendet werden, auch in die Zulassungspflicht einbezogen werden?
Welcher Anteil an Lebens- und Futtermitteln müsste nach Einschätzung der Bundesregierung bei Einführung der Kennzeichnungspflicht für Fermentationsprodukte gekennzeichnet werden?
Wie gedenkt die Bundesregierung im Dialog mit den anderen EU-Partnern ihre Rechtsposition durchzusetzen?
Steht die Bundesregierung in diesen Fragen im Dialog mit den fermentproduzierenden Unternehmen?
Wenn ja, welche Position wird von diesen Unternehmen in dieser Frage vertreten?
Wann rechnet die Bundesregierung mit einer EU-einheitlichen Regelung?