Technische Voraussetzungen der Nutzung biometrischer Daten in Ausweispapieren
der Abgeordneten Gisela Piltz, Rainer Funke, Ernst Burgbacher, Dr. Max Stadler, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Leistungsfähigkeit biometrischer Verfahren hängt insbesondere von deren Erfassungsgenauigkeit ab. Je höher die Erfassungsgenauigkeit, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass eine berechtigte Person vom automatischen Erkennungssystem zurückgewiesen bzw. eine unberechtigte Person akzeptiert wird.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 8. April 2004 eine Studie vorgelegt, die die Leistungsfähigkeit von Gesichtserkennungssystemen zum geplanten Einsatz in Lichtbilddokumenten untersucht (BioP I). Danach liegt die Falschrückweisungsrate zwischen 8 und 16 Prozent.
Gleichwohl stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 4. Januar 2005 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Biometrische Daten in Ausweispapieren“ (Bundestagsdrucksache 15/4616) derartige Probleme in Abrede, ohne hierfür eine Begründung zu geben, weshalb konkrete Nachfragen geboten sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie weit ist die Entwicklung fortgeschritten, die mit biometrischen Merkmalen ausgestatteten Reisepässe mit der RFID-Technologie zu verknüpfen, und in welcher Form wird die RFID-Technologie bei den genannten Pässen zum Einsatz kommen?
Wie hoch war bei dem Pilotprojekt zur biometriegestützten Grenzkontrolle am Flughafen Frankfurt am Main die Quote an fehlerhaft akzeptierten bzw. fehlerhaft zurückgewiesenen Personen?
Was geschah bei dem genannten Projekt im Falle der Zurückweisung einer Person durch das System?
Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung zu verfahren, wenn beim Einsatz biometrischer Pässe ab Herbst 2005 ein Reisender vom System zurückgewiesen wird?
Geht die Bundesregierung von einer Verlängerung der Kontrollzeiten und infolgedessen von einem erhöhten Personalbedarf aus?
Plant die Bundesregierung eine Entschädigung für Reisende, die vom System zu Unrecht zurückgewiesen werden und infolgedessen einen Schaden erleiden, z. B. ihr Flugzeug verpassen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Studie des BSI zur Leistungsfähigkeit von Gesichtserkennungssystemen beim Einsatz in Lichtbilddokumenten (BioP I), nach der die fehlerhafte Zurückweisungsrate zwischen 8 und 16 Prozent und bei erhöhter Sicherheitsstufe sogar noch höher liegt?
Wie schätzt die Bundesregierung das Problem ein, dass laut einem Test der „International Biometric Group“ Fehlerraten von bis zu 23 Prozent bei der Übermittlung von Daten per RFID-Chip auftreten?
Wie gedenkt die Bundesregierung dem Problem zu begegnen, dass das „Mitlesen“ bei der Übertragung zwischen RFID-Chip und Lesegerät noch aus einer Entfernung von bis zu 30 Metern möglich ist und aktuelle Fälle jugendlicher „Hacker“ zeigen, dass das Entschlüsseln biometrischer Daten durch Nichtberechtigte möglich ist?
Hält die Bundesregierung an dem für Herbst 2005 vorgesehenen Termin zur Einführung der neuen Pässe fest, obwohl laut einer Studie des BSI (RFID-Studie) noch unklar ist, wie ein in den Pass eingebauter Chip jahrelanges Abstempeln und sonstige Einwirkungen unbeschadet überstehen soll?
Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt das Problem äußerer Einwirkungen auf den Datenchip, und ist bei Beschädigung des Chips die Ausstellung eines neuen Passes erforderlich, und wenn ja, wer trägt die Kosten?
Ist die Bundesregierung nunmehr in der Lage, Aussagen zu den auf den Antragsteller eines Reisepasses zukommenden Kosten zu treffen?
Welche Stellen in Deutschland und in der EU werden befugt sein, Zugang zu den Daten auf den Chips mit den gespeicherten biometrischen Daten zu haben?
Wie soll die von der Bundesregierung in der Antwort auf die Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Biometrische Daten in Ausweispapieren“ (Bundestagsdrucksache 15/4616) attestierte Mitwirkung des Passinhabers beim Zugang zu den Daten auf den Chips sichergestellt werden?
Hat die Bundesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden Gespräche über die technischen, personellen und finanziellen Anforderungen für die neuen Pässe geführt?