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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Wirksamkeit der Entschuldungsmaßnahmen und der Entwicklungskooperation mit Bolivien (G-SIG: 15011327)

Bolivien als Schwerpunktpartnerland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, eingesetzte Mittel, Entschuldungsmaßnahmen, Armutsbekämpfungsmaßnahmen, Übertragung von Kompetenzen auf die Munizipien, programmorientierte Gemeinschaftsfinanzierung für den Staatshaushalt

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

19.01.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/442130. 11. 2004

Wirksamkeit der Entschuldungsmaßnahmen und der Entwicklungskooperation mit Bolivien

der Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen), Dr. Christian Ruck, Dr. Ralf Brauksiepe, Rainer Eppelmann, Albrecht Feibel, Hartwig Fischer (Göttingen), Klaus-Jürgen Hedrich, Siegfried Helias, Dr. Egon Jüttner, Bernhard Kaster, Volker Kauder, Rudolf Kraus, Dr. Conny Mayer (Freiburg), Claudia Nolte, Sibylle Pfeiffer, Christa Reichard (Dresden) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Bolivien ist Schwerpunktpartnerland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und damit einer der wichtigsten entwicklungspolitischen Partner der Bundesrepublik Deutschland in Südamerika. Zudem hat die Bundesregierung im Rahmen ihres „Aktionsprogramms 2015“ Bolivien als eines von weltweit vier Pilotländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ausgewählt. In diesen Pilotländern soll modellhaft die Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele (Millennium Development Goals, MDG’s) durch besondere Anstrengungen auch der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zum Erfolg geführt werden.

Im Rahmen der internationalen Entschuldungsinitiative für hochverschuldete arme Länder (Heavily Indebted Poor Countries, HIPC) ist Bolivien einer der ersten Staaten gewesen, die den „Completion Point“ erreicht haben und entschuldet wurden. Bolivien wurden dadurch Schulden in Höhe von rund 1,57 Mrd. US-Dollar erlassen. Deutschland hat Bolivien am 1. Mai 2002 im Zusammenhang mit der HIPC-II-Initiative seine gesamten, bis zum 1. Juli 2001 entstandenen bilateralen Schulden in Höhe von rund 47 Mio. Euro erlassen. Die durch den verminderten Schuldendienst frei gewordenen Mittel sollten zur Armutsbekämpfung auf dezentraler Ebene (in den Munizipien) eingesetzt werden.

Aufgrund nicht erfüllter ökonomischer Erwartungen und erneuter erheblicher Schuldenaufnahmen droht Bolivien trotz der großen internationalen Hilfe erneut eine Überschuldung und eine Überschreitung der im Rahmen der HIPC-II-Initiative festgelegten Schuldentragfähigkeitsgrenze. Die wirtschaftliche und politische Krise Boliviens, die im Oktober 2003 zu einem Regierungswechsel führte, droht den Erfolg vieler Entwicklungsanstrengungen in Frage zu stellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Gründe und Kriterien waren für die Bundesregierung ausschlaggebend, Bolivien als Schwerpunktpartnerland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit einzugruppieren und gleichzeitig als eines von vier Pilotländern im Rahmen des Aktionsprogramms 2015 zu klassifizieren?

2

Welche Gründe und Kriterien waren dafür ausschlaggebend, für die Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit Bolivien die Schwerpunkte Staatsmodernisierung (Reform der öffentlichen Verwaltung und Justiz einschließlich Partizipation der Zivilgesellschaft), Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung und nachhaltige Landwirtschaft festzulegen?

3

Welche Zusagen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit wurden seit 1998 in den Regierungsverhandlungen mit Bolivien, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Zweijahreszeiträumen, gemacht?

4

In welcher Höhe wurden in den in Frage 3 genannten Zweijahreszeiträumen tatsächlich Mittel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit für Bolivien zur Verfügung gestellt (Ist-Zahlen)?

5

Welchen Anteil hat Deutschland unter den bilateralen Gebern der Entwicklungszusammenarbeit mit Bolivien im Vergleich zu anderen Staaten?

6

Wie hoch ist der Anteil ausländischer Hilfe am Bruttoinlandsprodukt und an den öffentlichen Investitionen Boliviens?

7

Wird sich die Abhängigkeit Boliviens von den Zuwendungen multi- und bilateraler Geber in den nächsten Jahren eher verringern oder zunehmen? Was sind die Gründe hierfür?

8

Was sind die Gründe für den Misserfolg der internationalen Entschuldung Boliviens angesichts der Tatsache, dass die Schuldenquote nicht – wie in früheren Dokumenten des Internationalen Währungsfonds angekündigt – ab dem Jahr 2003 gesunken ist, sondern im Gegenteil ansteigt und ab dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2008 auf einem nicht tragfähigen Niveau verharren wird?

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um einer erneuten Überschuldung Boliviens entgegenzuwirken und eine Nachhaltigkeit der Entschuldungsmaßnahmen zu garantieren?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Bolivien gegenwärtig rund 1,7 Mrd. US-Dollar an genehmigten konzessionären Krediten nicht in Anspruch nimmt, aber in größerem Umfang relativ teure Kredite der Andinen Entwicklungskooperation CAF?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Verwendung der aus den Entschuldungsmaßnahmen frei gewordenen Mittel in Bolivien für Maßnahmen der Armutsbekämpfung und die dafür angewandten Instrumentarien?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung den bisherigen Prozess der Dezentralisierung in Bolivien und die Übertragung von Kompetenzen auf die Munizipien?

Wie beteiligt sich die Bundesregierung mit Instrumenten der Entwicklungszusammenarbeit an diesem Prozess?

12

Wird die Bundesregierung weiterhin darauf drängen, dass die aus der bilateralen Entschuldung Boliviens durch Deutschland frei gewordenen Mittel wieder für die Aufgaben der Munizipien zur Verfügung gestellt werden?

Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Tatsache, dass der bolivianische Finanzminister Javier Cuveas anlässlich des Besuchs einer Delegation des Bundestagsausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung am 8. Oktober 2004 in La Paz erklärt hat, dass entgegen der Ankündigung in den Regierungsverhandlungen vom 17. und 18. Juni 2003 Bolivien auch im Jahr 2005 die aus der bilateralen Entschuldung Boliviens durch Deutschland frei gewordenen Mittel nicht an die Munizipien weiterleiten kann, sondern zur Deckung des Staatshaushaltes benötige?

13

Wie wird die Funktionsfähigkeit und Effizienz des „Mechanismo de Control Social“ beurteilt, angesichts der nichtvorhandenen finanziellen Ausstattung?

Ist beabsichtigt, den „Mechanismo de Control Social“ mit Hilfe internationaler Mittel, eventuell aus Mitteln der HIPC-Entschuldung, mit einem eigenen Budget für seine künftige Arbeit auszustatten?

14

Was hat die Bundesregierung veranlasst, sich an einem Programm zur direkten Mitfinanzierung des bolivianischen Staatshaushaltes im Rahmen einer programmorientierten Gemeinschaftsfinanzierung zu beteiligen und dafür 21 Mio. Euro bereitzustellen?

Wie wird der Erfolg einer solchen programmorientierten Gemeinschaftsfinanzierung für den Staatshaushalt beurteilt?

Sind die mit dem Programm vorgesehen Begleitmaßnahmen zur Stärkung des Haushaltswesens bereits angelaufen und welche Wirkung zeigen sie?

Wie ist die Kontrolle der Mittelverwendung gewährleistet?

Beabsichtigt die Bundesregierung, sich an weiteren programmorientierten Gemeinschaftsfinanzierungen zur Unterstützung des bolivianischen Staatshaushaltes zu beteiligen?

Wenn ja, in welchem Umfang und für welche Zwecke?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die Inhalte und die Umsetzungsinstrumente der bolivianischen Armutsbekämpfungsstrategie „Estrategia Boliviana de Reducción de la Pobreza (EBRP)“?

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der von den deutschen Bistümern Hildesheim und Trier in Auftrag gegebenen Studie „Ende der Schulden oder Schulden ohne Ende?“, dass die zahlreichen und viel gelobten Partizipationsprozesse in Bolivien kaum Einfluss auf die Erstellung der nationalen Armutsbekämpfungsstrategie hatten?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Überarbeitung der nationalen bolivianischen Armutsbekämpfungsstrategie EBRP mit dem Ziel, eine stärkere Fokussierung auf die produktive Entwicklung Boliviens vorzunehmen (Produktiver Dialog 2004)?

Will die Bundesregierung die Schwerpunkte ihrer bilateralen Entwicklungszusammenarbeit verändern, wenn das neue bolivianische EBRP verabschiedet ist, und wenn ja, wie?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse der bolivianischen Armutsbekämpfungsstrategie, der bilateralen und multilateralen Entwicklungskooperation sowie der Entschuldungsmaßnahmen vor dem Hintergrund der Tatsache, dass in den letzten Jahren die Einkommensarmut in Bolivien nicht ab-, sondern zugenommen hat?

18

Kann nach den derzeitigen Entwicklungstendenzen davon ausgegangen werden, dass mit Unterstützung der internationalen und bilateralen Entwicklungszusammenarbeit Bolivien die Zielsetzungen der Millenniums-Entwicklungsziele bis zum Jahr 2015 erreichen kann?

Bei welchen Millenniums-Zielen gibt es erkennbare Fortschritte, wo eher Rückschritte?

Berlin, den 30. November 2004

Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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