[Deutscher Bundestag Drucksache 15/4650
15. Wahlperiode 17. 01. 2005
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft vom 12. Januar 2005 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan,
Hans-Michael Goldmann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 15/4443 –
Entwicklung der Aquakultur des Störs für die wirtschaftliche Nutzung
und zur Wiedereinbürgerung von heimischen Stören in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Stör (Gattung Acipenseridae) ist ein lebendes Fossil. Seine prähistorischen
Spuren reichen 200 Mio. Jahre zurück bis in die Zeit der Dinosaurier. Der Stör
ist ein anadromer Wanderfisch, der zum Laichen bis weit in die Flüsse
aufsteigt, wo er in stark strömendem Wasser auf kiesig-steinigem Grund seine Eier
ablegt. Jedes Weibchen legt zwischen 1 000 000 und 2 500 000 kleine,
dunkelgraue, klebrige Eier, die im unbefruchteten Stadium als „Kaviar“ Berühmtheit
erlangt haben. Aus den befruchteten Eiern schlüpfen nach etwa 10 Tagen die
Jungstöre, die in die Meere wandern. Nach ca. 10 bis 20 Jahren kommen die
geschlechtsreifen Tiere in die Flüsse zurück, um zu laichen. Der europäische
Stör erreicht ein Alter von über 60 Jahren und eine Größe von über 4 m. Von
den weltweit 27 Arten sind heute alle gefährdet oder vom Aussterben bedroht.
Der Stör war bis Ende des 19. Jahrhunderts ein wichtiger Bestandteil der
Lebensgemeinschaft der Flüsse Norddeutschlands und ein wichtiger
Wirtschaftsfisch, von dem jährlich zwischen 4 000 und 6 000 erwachsene Tiere angelandet
wurden. Durch die umfassende Umweltverschmutzung und
Gewässerverbauung infolge der industriellen Revolution wurden die Lebensgrundlagen des
Störs weitgehend zerstört. Drastische Überfischung besiegelte das Schicksal
der Art bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts. In Deutschland wurde der letzte
Störbestand bis 1969 in der Eider (Schleswig-Holstein) beobachtet. Seitdem
gilt die Art als verschollen oder ausgestorben.
Der Stör ist infolge dieser Entwicklung für ca. 50 Jahre aus dem Bewusstsein
der Menschen und von ihrer Speisekarte verschwunden. Vereinzelte Importe
aus den Erzeugerländern des Kaviars haben bis in die 1990er Jahre daran nichts
geändert. Erste Bemühungen einer zunehmenden Verbreitung von Störfleisch,
das grätenfrei und von feiner Struktur ideal für die Nutzung in der Küche und
für die Räucherei ist, gehen auf die Intensivierung der Fischzucht mit
verschiedenen Störarten in jüngster Zeit zurück.
Die Entwicklung der Aquakultur mit dem Stör ist in Deutschland in den letzten
Jahren vor allem durch die geplante Kaviarproduktion in die öffentliche
Diskussion geraten (z. B. Caviar Creator, Demmin). Es hat die Akzeptanz dieser
Fischereitechnik behindert, dass für diese Produktion bislang vor allem nicht
heimische Störarten genutzt wurden. Insbesondere vor dem Hintergrund der
derzeit laufenden Bemühungen zur Wiedereinbürgerung des Störs in
Deutschland stellt sich hier die Frage nach einer nachhaltigen Entwicklung der
Aquakultur und möglicher Synergismen zwischen Bemühungen zur
Wiedereinbürgerung und der wirtschaftlichen Nutzung des Störs.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation der Störbestände weltweit
und die Chancen für ihre Erhaltung, die Wiederansiedlung von Stören in
Flüssen, in denen der Stör im letzten Jahrhundert ausgestorben ist?
Es gibt weltweit 27 Störarten, die vor allem in Asien und in geringerer Zahl in
Nordamerika und Europa vorkommen. Knapp 90 % von ihnen unterliegen
einem Gefährdungsstatus nach der Roten Liste der Weltnaturschutzorganisation
(IUCN). Für einige Arten, z. B. im Kaspischen Meer hat sich die
Bestandssituation in den letzten Jahren deutlich verschlechtert.
Die Erhaltungssituation der Störe wird weltweit, insbesondere bei den
kommerziell genutzten Arten, als bedrohlich eingeschätzt. Schwarzfischerei und Verlust
des Lebensraums haben einzelne Populationen bereits an den Rand des
Aussterbens gebracht.
Die Bundesregierung hat deshalb 1997 die Aufnahme von 23 gefährdeten
Störarten in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES)
mit Erfolg beantragt. Durch die internationale Kontrolle und Regulierung von
Exporten kann zumindest der Handel mit den gefährdeten Arten eingeschränkt
und so ein Teil des Drucks von den Beständen genommen werden. Ferner hat
die Bundesregierung 1999 die Aufnahme von 18 grenzüberschreitend
wandernden Störarten in Anhang II des Übereinkommens zum Schutz wandernder wild
lebender Tierarten (Bonner Konvention, CMS) erfolgreich beantragt. Damit
steht den Arealstaaten der einzelnen Störarten eine geeignete internationale
Plattform für die regionale Koordinierung der Erhaltungsbemühungen zur
Verfügung.
Die Wiederansiedlung des Störs in seinem ehemaligen Verbreitungsgebiet in
Deutschland und Europa wird seit 1996 durch verschiedene sich ergänzende
Maßnahmen des BMU und des BMBF sowie verschiedener Länderinstitutionen
(u. a. Landesforschung Mecklenburg-Vorpommern) unterstützt. Eine wichtige
Rolle spielen dabei das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und
Binnenfischerei (IGB) in Berlin am Müggelsee und die Gesellschaft zur Rettung des
Störs e. V.
Das IGB, das vom Bund (BMBF) und dem Land Berlin hälftig finanziert wird,
beherbergt einen Bestand von 18 Jungstören (Acipenser sturio), der dem Ziel
der Wiedereinbürgerungsprogramme dient. Für den Neubau einer
Aquarienhalle am IGB, an deren Finanzierung sich auch die EU beteiligt, wurde am
23. Dezember 2004 der Grundstein gelegt. Durch diese neue Halle mit neun
modernen, umweltfreundlichen Kreislaufanlagen zur Fischhaltung werden auch
die Bedingungen für die Aufzucht und Erforschung der Jungstöre langfristig
verbessert und gesichert.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung (BMBF) „Untersuchungen zur
Ökologie Atlantischer Störe als Voraussetzung zur Wiederherstellung der
ursprünglichen Fischartendiversität großer Fließgewässer“, die von der
Gesellschaft zur Rettung des Störs in enger Zusammenarbeit mit dem IGB
durchgeführt werden.
Für den Ostseezufluss Oder sind erste versuchsweise Besatzmaßnahmen für
2005 geplant. Die Untersuchungen ergaben sehr gute Erfolgsaussichten für
diese Maßnahmen, vorausgesetzt sie werden durch eine wissenschaftliche
Erfolgskontrolle und die Wiederherstellung notwendiger Habitatstrukturen
begleitet. Dadurch ist das Vorhaben auch eng mit Aktivitäten zur Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verbunden, die das Erreichen eines guten
ökologischen Zustandes der Gewässer zum Ziel hat. Die Wiederansiedlung des
Störs kann somit auch als Indikator zur Realisierbarkeit einer integrierten
Nutzung von Fließ- und Küstengewässern unter Berücksichtigung der
biologisch-hydrologischen Anforderungen dienen und alternative Nutzungsformen
erschließen helfen.
In Deutschland waren zwei Störarten heimisch, der europäische oder gemeine
Stör (A. sturio) in der Nordsee mit ihren Zuflüssen und – wie man aus
molekularbiologischen Untersuchungen seit einigen Jahren weiß – der atlantische
Stör (A. oxyrinchus), der in der Ostsee vorkam, nunmehr aber nur noch an der
Ostküste Nordamerikas zu finden ist. Wiedereinbürgerungsprogramme werden
dauerhaft nur erfolgreich sein können, wenn die entsprechenden Fließgewässer
wieder durchgängig gemacht worden sind.
Für eine langfristige Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Bestände mit dem
Ziel einer nachhaltigen Nutzung werden erhebliche Anstrengungen auch zur
sozioökonomischen Absicherung von Renaturierungs- und
Arterhaltungsmaßnahmen unter Einbeziehung der Interessensgruppen nötig sein.
2. In welchen deutschen Flüssen wurden in den letzten 10 Jahren Störe
gefangen und welchen Arten gehörten sie an?
In Flüssen und Seen fast aller deutscher Bundesländer werden seit Jahren hin
und wieder vereinzelt Störe gefangen. Dabei handelt es sich entweder um
Störarten wie den Sibirischen Stör, den Russischen Stör oder den Sterlet, aber
auch verschiedene Störhybriden.
Durch die Gesellschaft zur Rettung des Störs e. V. (Rostock) werden seit 1994
im Rahmen eines Monitorings Störfänge in der Binnen- und Küstenfischerei
durch Aufrufe zur Meldung dieser Fänge im deutschen Nord- und
Ostseeeinzugsgebiet gesammelt. In diesem Zeitraum sind für diesen Bereich aus
deutschen und angrenzenden Ländern 344 Meldungen eingegangen, die
ausschließlich Fänge nicht-heimischer Arten betrafen. Einheimische Störe wurden
in diesem Zeitraum nicht mehr beobachtet. Der letzte Fang eines heimischen
Störs (A. sturio) in der Nordsee erfolgte 1993.
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Aufnahme von international
koordinierten Aktivitäten zur Sicherung der Ressourcen und der Förderung der
natürlichen Bestände der Störe?
Die Bundesregierung hat sich mit den erfolgreichen Bemühungen zur Listung
aller Störarten in CITES 1997 und durch die Aufnahme in CMS 1999 schon
früh dieses Themas angenommen. Die Kontrolle des Handels kann und soll
aber nur ein erster Schritt sein, um auch in der bilateralen Zusammenarbeit
international abgestimmte Programme zur langfristigen Bestandsverbesserung
und der Entwicklung nachhaltiger Nutzungsformen zu entwickeln. Hier sind
die Erfahrungen mit Polen und Frankreich, die im Rahmen der o. g. Vorhaben
in Deutschland gewonnen werden, wichtige Schritte zur Entwicklung einer
Strategie für die heimischen Störarten.
In derartige Schutzmaßnahmen sollten auch Nichtregierungsorganisationen wie
die World Sturgeon Conservation Society (
www.worldsturgeonsociety.com) mit
einbezogen werden.
4. Inwieweit kann das in Deutschland begonnene Vorhaben zur Arterhaltung
und Wiedereinbürgerung des Störs in Nord- und Ostseezuflüssen
(Projekttitel: „Exemplarische Maßnahmen zur Arterhaltung und Bestandsstützung
des nahezu ausgestorbenen Gemeinen Störs (Acipenser sturio L.) in
Deutschland“) die weltweite Entwicklung in diesem Bereich beeinflussen?
Sowohl für dieses Vorhaben (BMU/BfN) als auch für das ergänzende
Forschungsprojekt lässt sich anhand des zunehmenden öffentlichen und fachlichen
Interesses sowie der zunehmenden internationalen Zusammenarbeit
(Internationaler Rat für Meeresforschung (ICES), Helsinki-Übereinkommen zum Schutz
der Meeresumwelt der Ostsee (HELCOM), Wissenschaftlich-technologische
Zusammenarbeit des BMBF mit Kanada, gemeinsame Realisierung der
Arbeiten im Rahmen bilateraler Zusammenarbeit mit Polen) eine wachsende
internationale Bedeutung konstatieren.
Bei der 24. Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention des
Europarates im November 2004 wurde in Aussicht genommen, einen
Aktionsplan für den europäischen Stör (A. sturio) zu entwickeln. Dazu soll eine
Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die sich später möglicherweise auch mit anderen
Stör-Arten befassen wird.
Auch durch die EU-Erweiterung, die zunehmende Zusammenarbeit mit China
und den Anrainern des Kaspischen Meeres wird dieses Themengebiet weiter an
Bedeutung gewinnen. Bei entsprechender wissenschaftlicher Flankierung der
Arbeiten im Rahmen des o. g. Vorhabens kann die so erarbeitete Expertise
direkt oder indirekt weitergegeben werden (z. B. Ausbildung von
Wissenschaftlern). Nach den bisherigen Erfahrungen gilt dies insbesondere im Bereich
des Managements von Beständen im Kaspischen und Schwarzen Meer, wo
durch direkte Überfischung und Verlust natürlicher Reproduktion ein der
Situation der Störbestände in Mitteleuropa vergleichbarer biologischer Notstand
entstanden ist. Hier besteht ein zunehmendes Interesse, auf die in den letzten
Jahren aufgebaute Expertise zurückzugreifen.
5. Wie wird die weitere Perspektive für das oben genannte Vorhaben von der
Bundesregierung eingeschätzt und welchen Handlungsbedarf sieht die
Bundesregierung für das Vorhaben?
Die Perspektive für die zukünftigen Arbeiten muss differenziert nach
Realisierbarkeit und Absicherung bewertet werden. Die Umsetzbarkeit der Arbeiten im
Ostseeeinzugsgebiet kann uneingeschränkt als positiv bewertet werden. Durch
die abgesicherte Verfügbarkeit von Elterntieren und die bislang guten
Erfahrungen in der bilateralen Zusammenarbeit mit Polen sind die Chancen für einen
Besatz und den Bestandsaufbau sehr gut. So ist ein Laichfischbestand des
atlantischen Störs (A. oxyrinchus) bereits verfügbar, das technische Know-how für
eine gesicherte Reproduktion wurde in den letzten Jahren etabliert,
Renaturierungsmaßnahmen an der Oder können aufgrund der Ergebnisse der
Untersuchungen zur Habitatnutzung lokalisiert werden. Mit der Umsetzung der
geplanten Maßnahmen kann bei Vorhandensein der benötigten Mittel unmittelbar
begonnen werden.
Problematischer ist die Situation für A. sturio im Nordseeeinzugsgebiet. Der in
Deutschland im IGB verfügbare Bestand ist mit 18 Tieren sehr klein. Trotz der
engen Zusammenarbeit mit dem französischen Zentrum für
Landmaschinenwesen, Agrartechnik, Gewässer und Forstwesen (Cemagref) ist der Zeitpunkt
für die Realisierung der Planung zur Auswilderung noch nicht konkret zu
bestimmen. Bei dieser Art tritt durch die starken andauernden fischereilichen
Verluste im einzigen noch verfügbaren frei lebenden Bestand in der Gironde
(Frankreich) die Notwendigkeit von ex-situ Maßnahmen zur Erhaltung der
verbliebenen genetischen Vielfalt in den Vordergrund. Erst aus einem ausreichend
großen und diversen Bestand sollten dann – in ein enges Monitoringprogramm
einzubindende – Besatzmaßnahmen durchgeführt werden. Die Fischerei sollte
in derartige Programme mit einbezogen werden.
6. In welchen Bundesländern gibt es Initiativen zur Entwicklung der
Aquakultur des Störs und wieweit sind die Vorhaben gediehen?
Im Einzugsbereich von Nord- und Ostsee wird Aquakultur mit Stören
(verschiedene, nicht einheimische Arten wie z. B. A. baerii, A. gueldenstädtii,
A. transmontanus, H. huso, A. ruthenus, Polyodon spathula und verschiedene
Hybriden) in einigen alten Bundesländern seit Ende der 80er Jahre betrieben.
Vorbereitungen für eine kommerzielle Produktion von Hybriden aus Beluga
(H. huso) und des Sterlet (A. ruthenus) wurden in der DDR bereits 1976
begonnen. Insbesondere Mecklenburg-Vorpommern hat sich in den letzten Jahren in
Projekten zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Störzucht engagiert.
Seit Anfang der 90er Jahre ist die Stör-Aquakultur immer wieder durch
spektakuläre Unternehmenszusammenbrüche ins Gerede gekommen. Derzeit
besteht die Störzucht in Deutschland vor allem aus der Produktion von Tieren für
den Besatzfischmarkt (überwiegend für Aquarien und Gartenteichbesatz) und
in sehr begrenztem Rahmen für die Fleischproduktion. Kleine
Produktionsmengen werden derzeit von ca. 15 Betrieben in Deutschland meist im
Direktvertrieb vermarktet. Die Gesamtmenge liegt derzeit bei etwa 200 t Frischfisch.
Lokale Versuche zur Entwicklung der Störzucht in Kreislaufanlagen durch
private Investoren wurden in den frühen 90er Jahren u. a. in Sachsen, Hessen und
Schleswig-Holstein durchgeführt und zum Teil bereits wieder eingestellt.
Derzeit ist eine weitere Anlage in Mecklenburg-Vorpommern im Bau.
7. Welche Förderung wird von der Bundesregierung oder der Europäischen
Union für die als notwendig eingeschätzten Arbeiten für dieses Vorhaben
(z. B. Laichfischhaltung, Aufzucht von Besatzmaterial, Verfolgung nach
dem Besatz, Beifanguntersuchung) bereitgestellt?
Vorhaben, die die Grundlage für den Aufbau eines selbst reproduzierenden
heimischen Bestandes im Freiland schaffen sollen, werden seit 1996 vornehmlich
mit Projektmitteln des Bundes (BMU und BMBF) und einiger Länder
durchgeführt. Auch in den kommenden drei Jahren werden durch Zuwendungen aus
dem Bundeshaushalt Mittel zur Deckung der Kosten für Laichfischhaltung,
Satzfischaufzucht und versuchsweisen Besatz bereitgestellt.
8. Trifft es zu, dass bei der Aquakultur des Störs weitgehend auf
Medikamenteneinsatz verzichtet werden kann?
Störe sind nicht unempfindlich und bedürfen einer sachgerechten Haltung z. B.
hinsichtlich Fütterung oder Wasserströmung. Für sie gilt es, wie für andere
Fischarten auch, Stress zu vermeiden, da er krankheitsauslösende Wirkung
entfalten kann, die dann eine medikamentöse Behandlung erforderlich machen. In
der Praxis der Teichhaltung wie auch bei der Aufzucht bestimmter Störarten in
Kreislaufanlagen kann allerdings auf Medikamenteneinsatz verzichtet werden,
wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Dies gilt im Übrigen für alle anderen
Fischarten auch.
9. Trifft es zu, dass in modernen Aquakulturanlagen die
Abwasserproblematik gelöst ist?
Bei Aquakulturanlagen ist zwischen offenen und geschlossenen Systemen zu
unterscheiden, bei denen unterschiedliches Ablaufwasser anfällt. Während im
Karpfenteich als Stillwasserteich nur das durch Versickerung und Verdunstung
verlorene Wasser ersetzt wird, wird das Ablaufwasser aus Forellenteichen
entsprechend den von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) akzeptierten
Vorgaben der „Hinweise zur Verringerung der Belastung der Gewässer durch die
Fischzucht“ behandelt.
Generell ist in der Fischzucht die Einleitung von Abwasser in Analogie zu
Industriebetrieben über die Empfehlungen des LAWA-Arbeitskreises und
entsprechenden Verordnungen auf Länderebene geregelt. Hierbei werden durch
die Genehmigungsbehörden Grenzwerte für die Einleitung in offene Gewässer
vorgegeben, deren Überschreitung im Rahmen eines Monitorings erfasst und
ggf. finanziell abgegolten wird. Da in Kreislaufanlagen (ohne Denitrifikation)
eine Konzentrierung von Nitrat (als Abbauprodukt der stickstoffhaltigen
Ausscheidungsprodukte) erfolgt, ist eine Nachklärung der Abwässer vor Einleitung
in offene Gewässer notwendig, die in sog. Schönungsteichen stattfindet. Hier
wird die Nitrat- und Phosphatfracht biologisch gebunden und liegt als
Klärschlamm vor.
10. Inwieweit bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung
Möglichkeiten einer Verbindung zwischen den Bemühungen zur Wiedereinbürgerung
des Störs in Deutschland und der kommerziellen Aquakultur des Störs?
Die Ergebnisse im Rahmen der o. g. Vorhaben, die sich mit der Haltung,
Vermehrung und Aufzucht von Stören für den Besatz befassen (inklusive der
Genetik), stellen grundsätzliche und wichtige Untersuchungen dar.
Bislang gibt es noch keine kommerzielle Aquakultur mit A. oxyrinchus in
Europa. Vereinzelt wurden aber bereits Tiere aus Kanada von deutschen Farmen
bezogen. Durch die Nutzung heimischer Arten in der Aquakultur könnten im
Prinzip nicht-heimische Arten langfristig ersetzt und so die Einschleppung
dieser Arten in natürliche Lebensräume mit allen assoziierten Problemen
minimiert werden.
Für die Produktion von Besatzmaterial sind kommerzielle Aquakulturanlagen
nach dem derzeitigen Stand des Wissens nur bedingt geeignet, da die Tiere im
Alter von wenigen Tagen, mit Beginn der Nahrungsaufnahme, auf ihre
Heimatflüsse geprägt werden. Eine Aufzucht muss unmittelbar im
Gewässereinzugsgebiet erfolgen, um die Rückkehr der Tiere in die Laichgewässer zu sichern.
Auch die Haltung eines ausreichend großen Bestandes an Elterntieren und die
Umsetzung eines populationsgenetisch fundierten Nachzuchtprogramms ist
durch die kommerzielle Aquakultur nicht zu leisten.
11. Inwieweit bestehen seitens der Bundesregierung Pläne für eine
strukturelle Förderung der Forschung zur Verbindung von Aquakultur und
Artenschutz?
Die Möglichkeiten, moderne Aquakulturtechnologien auch für den Artenschutz
einzusetzen, sind evident.
Die Bundesregierung (BMBF) hat im März 2003 einen Förderschwerpunkt
„Nachhaltige Marine Aquakulturtechnologie“ aufgelegt. Ziel dieses
Förderschwerpunktes ist es, sowohl die biologischen Rahmenbedingungen als auch
die technischen Komponenten für geschlossene Kreislaufsysteme für den
gesamten Produktionszyklus vom Ei bis zum Produkt in interdisziplinärer Weise
zu entwickeln.
Einen direkten Bezug zum Artenschutz haben eine Reihe von Förderprojekten,
die zurzeit im Rahmen der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit
(WTZ) mit Jordanien und Indonesien durchgeführt werden. Es geht in dem
Jordanien-Projekt z. B. darum, (bedrohte) Rifforganismen des Roten Meeres
(Wirbellose und Fische) in modernen Rezirkulationsanlagen zu züchten. Damit
soll auch der Aufbau wirtschaftlich nachhaltiger Nutzungsformen in der Region
unterstützt werden.
Die Ressortforschung des BMVEL ist den „Grundsätzen einer neuen
Fischereipolitik des BMVEL“ und damit dem den Artenschutz umfassenden Prinzip der
Nachhaltigkeit verpflichtet. Weiter stellen sowohl bei der Formulierung von
fischereilichem Entscheidungshilfebedarf, der durch andere wissenschaftliche
Institutionen außerhalb der Ressortforschung zu decken ist, als auch bei der
Vergabe von derartigen Forschungsprojekten artenschutzrechtliche Aspekte ein
wichtiges Kriterium dar. Beispielsweise wird gegenwärtig ein auf Arbeitsebene
des BMVEL angeregter Vorschlag eines Projekts geprüft, das sich mit dem
Lebenszyklus des in seinem Bestand gefährdeten Europäischen Aals befassen
soll. Von den Forschungsergebnissen kann aus fachlicher Sicht erwartet
werden, dass sie zum einen Grundlagen für einen verbesserten Artenschutz bei den
Wildpopulationen liefern zum anderen auch von großer Bedeutung für die
Aalhaltung in der Aquakultur sind.
Die Bundesregierung hat sich weiter bei den bisherigen Beratungen auf
europäischer Ebene über die Fischereistrukturförderung ab 2007 gerade mit Blick
auf den Artenschutz dafür eingesetzt, dass Standort angepasste
Besatzmaßnahmen mit diadromen Fischarten wie Aal, Lachs und Stör als mit
Gemeinschaftsmitteln förderfähig anerkannt werden. Um solche Besatzmaßnahmen, die in der
Regel mit in Aquakultur vorgestreckten Jungfischen erfolgen, validieren zu
können, ist eine wissenschaftliche Begleitung erforderlich.
12. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig, um die
Nachhaltigkeit der kommerziellen Aquakultur sicherzustellen und eine
mögliche Faunenverfälschung zu unterbinden?
Aquakultur ist der bedeutendste Wirtschaftszweig der deutschen
Binnenfischerei. Das hierfür einschlägige gesetzliche Regelungswerk besteht aus drei Säulen:
l dem Fischereirecht der Länder,
l dem Naturschutzrecht von Bund und Ländern und
l dem Wasserrecht von Bund und Ländern.
Die Vorschriften zum speziellen Artenschutz für die Fische, Neunaugen,
Krebse und Muscheln finden sich vorrangig im Fischereirecht der Länder, das
darüber hinaus Bestimmungen zum Schutz der aquatischen Lebensräume
enthält. Die Fischereigesetze und -verordnungen der Länder stellen die älteste und
fachlich differenzierteste Form des rechtlichen Fischartenschutzes dar.
Insgesamt gesehen, unterliegen Aquakulturanlagen umfassenden rechtlichen
Vorgaben, die u. a. auf deren nachhaltige Produktionsweise und auf die Abwehr der
Gefahr einer Faunenverfälschung zielen. So müssen z. B. Teichanlagen
Vorrichtungen gegen das Entkommen gezüchteter Fische aufweisen und ebenso gegen
Hochwasser geschützt sein. Der Bund hat dem Problem der Faunenverfälschung
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ISSN 0722-8333
u. a. mit der Bestimmung des Bundesnaturschutzgesetzes Rechnung getragen,
wonach der Besatz oberirdischer Gewässer mit nicht-heimischen Arten
grundsätzlich zu unterlassen ist. Im Sinne der BMVEL-Konzeption zur Erhaltung
und Nutzung genetischer Ressourcen werden die in der Aquakultur genutzten
Zuchtstämme heimischer Fischarten als wichtiges Potential betrachtet. In
Umsetzung dieser Konzeption und des im Entwurf vorliegenden Fachprogramms
zu den aquatischen genetischen Ressourcen des BMVEL und der Bundesländer
soll mit jetzt zur Ausschreibung vorliegenden Projekten eine Erfassung und
Dokumentation der in Deutschland gehaltenen Zuchtstämme durchgeführt
werden. Von diesen Projekten wird u. a. auch erwartet, dass sie den
Erhaltungsaufwand für die in Aquakultur gehaltenen genetischen Ressourcen aufzeigen.
13. Wie werden die Chancen und Perspektiven für eine Nutzung der ehemals
heimischen Störarten in der Aquakultur von der Bundesregierung
eingeschätzt, und wann wird eine wirtschaftliche Nutzung für möglich gehalten?
Mittelfristig ist eine Nutzung von A. oxyrinchus in der kommerziellen
Aquakultur durchaus realistisch. Mit dem Ausbau des Elterntierbestandes für
Besatzmaßnahmen wäre dann auch eine Absicherung des Satzfischbedarfs für die
Aquakultur zu gewährleisten. Für den A. sturio ist eine solche Perspektive
aufgrund der akuten Gefährdungssituation und der rechtlichen
Rahmenbedingungen höchstens langfristig zu erwarten.
Um Schwierigkeiten einer wirtschaftlichen Nutzung mit artenschutzrechtlichen
Vorgaben zu vermeiden, sollten Zuchtbetriebe aktiv auf die Einhaltung der
maßgeblichen Regelungen achten und darüber hinaus möglichst die Herkunft
ihrer Exemplare dokumentieren.
Die wirtschaftliche Nutzung einer Art hängt allerdings immer auch von der
Marktnachfrage, d. h. vom Konsumenten ab.
14. Sieht die Bundesregierung infolge der geplanten Wiedereinbürgerung ein
Potential für die Entwicklung der deutschen Küsten- und Binnenfischerei?
Aus Sicht der Bundesregierung haben zunächst einmal Wiedereinbürgerung
und Bestandsstützung der heimischen Störarten eindeutig Priorität. Langfristig,
folgend auf den Nachweis der natürlichen Reproduktion der zu etablierenden
Bestände, wäre eine regulierte, überwachte Fischerei auf heimische Störarten
vorstellbar. Der Zeithorizont hierfür liegt allerdings eher bei Jahrzehnten als bei
Jahren.]