Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen ausländischer Getränkeanbieter
der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Über eineinhalb Jahre haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat über die verschiedenen Entwürfe der dritten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung (VerpackV-Novelle) beraten. Dabei wird nicht über eine umfassende Novellierung der Verpackungsverordnung („große Novelle“) debattiert, sondern lediglich über den Teilbereich der Getränkeverpackungen.
Mit dem Antrag „Ökologisch sinnvolle und effiziente Alternativen zum Zwangspfand auf Getränkeverpackungen“ (Bundestagsdrucksache 15/315) hatte die Fraktion der FDP auch in dieser Legislaturperiode frühzeitig auf die Probleme infolge des Vollzugs der geltenden Verpackungsverordnung hingewiesen und als Alternative zum Zwangspfand ein Abfülllizenzmodell für ökologisch nicht vorteilhafte Getränkeverpackungen vorgeschlagen.
Am 14. Dezember 2004 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die geltende Verpackungsverordnung gegen europäisches Recht verstößt. Drei Tage später hat der Bundesrat auf Antrag Bayerns dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung vom 3. November 2004 mit der Maßgabe eines teilweise späteren Inkrafttretens der dritten Novelle der Verpackungsverordnung zugestimmt.
Wenige Tage nach den EuGH-Urteilen und dem Beschluss des Bundesrates berichtete u. a. die Nachrichtenagentur dpa (dpa vom 20. und 22. Dezember 2004) über von verschiedenen Handelsunternehmen geplante Importe von unbepfandeten Einweggetränkeverpackungen mit dem Ziel, diese in Deutschland bis zum Inkrafttreten der VerpackV-Novelle zu verkaufen, ohne darauf Pfand zu erheben.
Es ist strittig, welche Folgen die EuGH-Urteile haben. Es wird argumentiert, dass die Verpackungsverordnung europarechtswidrig sei und deutsche Behörden und Gerichte sie daher auf entsprechende Importeinweggetränke nicht mehr anwenden dürfen. Infolge des Anwendungsvorrangs von Europarecht müssten deutsche Behörden den pfandfreien Vertrieb von Importeinweggetränken (beispielsweise von Mineralwässern aus anderen EU-Mitgliedstaaten) bis zum Ablauf der Übergangsfrist dulden, auch wenn darauf nach dem Wortlaut der Verpackungsverordnung Pfand zu erheben wäre.
Die Bundesregierung hat die Maßgabe des Bundesrates übernommen und der Deutsche Bundestag hat dem entsprechenden Verordnungsentwurf mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthaltung der Fraktion der CDU/CSU zugestimmt. Danach wird die VerpackV-Novelle für die neu unter die Pfandpflicht fallenden Getränkearten und die nunmehr vollständig abgeschafften so genannten Insellösungen nach einer Übergangsfrist von 12 Monaten nach der Verkündung der Verordnung in Kraft treten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Sind der Bundesregierung Planungen von Einzelhandelsunternehmen bekannt, unbepfandete Getränke in Einweggetränkeverpackungen aus dem EU-Ausland zu importieren und diese in Deutschland bis zum Ablauf der Übergangsfrist in Deutschland pfandfrei zu verkaufen?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies?
Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit eines solchen Handelns, insbesondere wie bewertet die Bundesregierung die Aussage verschiedener Anwaltskanzleien, aus den EuGH-Urteilen könne man schließen, dass der Vertrieb von Importgetränken bis zur Erfüllung der durch den EuGH vorgegebenen Anforderungen an ein Pfandsystem, das nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führe, pfandfrei zulässig sei?
An welchem Termin wird nach Einschätzung der Bundesregierung die Übergangsfrist absehbar tatsächlich ablaufen?
Welchen Anteil haben die verschiedenen Handelsbereiche (klassischer Lebensmitteleinzelhandel/Discounter/Getränkefachhandel/Tankstellen/Kioske etc.) am deutschen Einweggetränkemarkt?
Welche Auswirkungen hätte der pfandfreie Verkauf der importierten Einweggetränkeverpackungen auf die Marktanteile im deutschen Getränkemarkts insgesamt (klassischer Lebensmitteleinzelhandel/Discounter/ Getränkefachhandel/Tankstellen/Kioske etc.)?
Mit welchen Auswirkungen auf in Deutschland hergestellte Getränke rechnet die Bundesregierung während der Übergangsfrist?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, dass deutsche Getränkeabfüller während der Übergangsfrist in benachbarten EU-Mitgliedstaaten abfüllen lassen könnten, um ggf. die Pfandpflicht umgehen zu können?
Plant die Bundesregierung gegebenenfalls gegen den pfandfreien Verkauf der importierten Einweggetränkeverpackungen Maßnahmen zu ergreifen, und wenn ja, welche werden dies sein?
Wenn die Bundesregierung den entsprechenden pfandfreien Verkauf der importierten Einweggetränkeverpackungen für rechtswidrig hält, wie sollten die zuständigen Vollzugsbehörden nach Vorstellung der Bundesregierung gegebenenfalls dagegen vorgehen?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Händler bereits ausländische Einweggetränke in Deutschland pfandfrei verkauft haben, und wenn ja, welche Fälle sind dies (klassischer Lebensmitteleinzelhandel/Discounter/ Getränkefachhandel/Tankstellen/Kioske etc.)?
Wenn ja, wie haben nach Kenntnis der Bundesregierung die zuständigen Vollzugsbehörden hierauf reagiert?
Welche Maßnahmen sollten nach Auffassung der Bundesregierung dagegen unternommen werden, insbesondere wird die Bundesregierung selbst tätig werden, und wenn ja, welche Maßnahmen wird sie ergreifen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob, und wenn ja, in welchem Ausmaß Privatpersonen unbepfandetes Einweg nach Deutschland importieren, insbesondere in grenznahen Gebieten?
Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass versucht werden kann, diese Getränkeverpackungen in Deutschland gegen „Pfanderstattung“ zurückzugeben, und wie können sich betroffene Betriebe dagegen nach Vorstellung der Bundesregierung wirksam wehren?