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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Verknüpfung des europäischen Emissionshandels mit Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern (G-SIG: 15010926)

Erfüllung der Treibhausgas-Reduktionsverpflichtungen anteilig auch durch CDM- und JI-Investitionsprojekte, Umfang und konkrete Maßnahmen, Rahmenübereinkommen mit Partnerländern für CDM-Projekte

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

30.08.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/301728. 04. 2004

Verknüpfung des europäischen Emissionshandels mit Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern

der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Nachdem die EU-Mitgliedstaaten und das Europaparlament sich Anfang April 2004 auf den Entwurf der „Verbindungsrichtlinie“ geeinigt haben (Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council amending the Directive establishing a scheme for greenhouse gas emission allowance trading within the Community, in respect of the Kyoto Protocol’s project mechanisms vom 6. April 2004), steht auf europäischer Ebene eine Regelung unmittelbar bevor, wonach Gutschriften aus so genannten CDM-Projekten in den EU-Emissionshandel eingebracht werden können (CDM, Clean Development Mechanism). Der CDM ist seit Jahren ein etabliertes Instrument der internationalen Klimapolitik und bezieht sich auf die Anrechnung von Emissionsminderungserfolgen, die aufgrund von Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern realisiert werden. Dem Richtlinienentwurf folgend sollen die EU-Mitgliedstaaten über die Menge der Emissionsrechte aus CDM-Projekten selbst entscheiden, wobei jedes Land mindestens die Hälfte seiner Emissionsrechte im Inland generieren muss. Ausgenommen von diesen Projekten im Rahmen des CDM oder der „Joint Implementation (JI)“ sind Investitionsprojekte im Zusammenhang mit einer Nutzung der Kernenergie sowie bis 2008 Aufforstungsprojekte. Die Emissionsminderungen im Rahmen von CDM und JI müssen von unabhängigen Gutachtern zertifiziert werden. Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, hat vor diesem Hintergrund ausgeführt, dass Klimaschutzprojekte in den Ländern des Südens jetzt auf Finanzierungsbeiträge aus der europäischen Privatwirtschaft setzen könnten (vgl. Pressemitteilung des BMU Nr. 97/04 vom 9. April 2004).

Anders als Deutschland nutzen viele Unterzeichnerstaaten des Kyotoprotokolls innerhalb und außerhalb der Europäischen Union die genannten Instrumente schon seit langem zu einer effektiven und kostengünstigen Erfüllung ihrer Verpflichtungen zur Reduktion von Treibhausgasen (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Nutzung der flexiblen Mechanismen im Rahmen der internationalen klimapolitischen Aktivitäten der Bundesregierung“, Bundestagsdrucksache 15/1479 v. 14. August 2003).

Seit Jahren fordert die FDP eine verstärkte Nutzung dieser Instrumente auch im Rahmen der deutschen Klimapolitik und hat die Bundesregierung mehrfach dazu aufgefordert, deren Einsatz vorzubereiten und die damit verbundenen Möglichkeiten zur Kostensenkung zu nutzen (vgl. Anträge der Fraktion der FDP „Kyotomechanismen für die internationale Klimapolitik Deutschlands nutzen“ (Bundestagsdrucksache 14/7073 v. 10. Oktober 2001) und „Vereinbarkeit der Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge mit den flexiblen Instrumenten des Kyoto-Protokolls sicherstellen“ (Bundestagsdrucksache 14/8495 v. 13. März 2002)). Alle genannten Anträge wurden mit der Mehrheit der Regierungskoalition abgelehnt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Gedenkt die Bundesregierung, die im Rahmen der vorgesehenen Richtlinie zu erwartenden Spielräume zu nutzen, um Verpflichtungen Deutschlands zur Reduktion von Treibhausgasen anteilig auch durch CDM- und JI-Investitionsprojekte zu erfüllen?

2

Wenn nein, weshalb nicht?

3

Wenn ja, bis wann und in Form welcher Maßnahmen soll dies geschehen, und was hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren konkret unternommen, um derartige Aktivitäten vorzubereiten?

4

Hat die Bundesregierung die Absicht, den durch die Richtlinie zu erwartenden quantitativen Spielraum bei der Nutzung der genannten Instrumente auszuschöpfen?

5

Wenn nein, weshalb nicht?

6

Wenn ja, in welchem relativen und absoluten Umfang gedenkt die Bundesregierung dies zu tun?

7

Hat die Bundesregierung seit der Beantwortung der eingangs zitierten Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP vom August vergangenen Jahres geeignete Rahmenabkommen mit Partnerländern für CDM-Projekte abgeschlossen oder vorbereitet?

8

Wenn nein, weshalb nicht?

9

Wenn ja, mit welchen Partnerländern wurden derartige Rahmenabkommen vorbereitet bzw. abgeschlossen und welche konkreten Ergebnisse wurden dabei erzielt?

Berlin, den 27. April 2004

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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