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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Befristungsregeln im Forschungsbereich in Deutschland (G-SIG: 15011223)

Wissenschaftler an akademischen Forschungseinrichtungen mit befristeten Arbeitsverträgen, Wiedereinführung einer zeitlichen Befristungsregel, Perspektiven für Professoren und Assistenten

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

10.11.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/400420. 10. 2004

Befristungsregeln im Forschungsbereich in Deutschland

der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die zurzeit geltende 5-Jahres-Befristungsregel und die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geplante Wiedereinführung der 12- bzw. 15-Jahres-Befristungsregel behindern die Arbeit junger Forscher in Deutschland. Ein Großteil der Forschung wird im Rahmen projektbezogener und zeitlich begrenzter Arbeitsverhältnisse durchgeführt. Die Beschränkung dieser Anstellungen auf einen bestimmten Zeitraum führt nicht wie ursprünglich geplant zur unbefristeten Beschäftigung von Wissenschaftlern, sondern verhindert in vielen Fällen, dass junge Wissenschaftler weiter in Deutschland in der Forschung arbeiten können. Dies leistet der Abwanderung von qualifizierten Wissenschaftlern aus Deutschland weiteren Vorschub.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Wissenschaftler arbeiten zurzeit in Deutschland an akademischen Forschungseinrichtungen mit befristeten Arbeitsverträgen (inklusive Universitäten)?

2

Welches Konzept hat die Bundesregierung, um Wissenschaftler nach Ablauf befristeter Arbeitsverträge weiter in der deutschen akademischen Forschungslandschaft halten zu können?

3

Plant die Bundesregierung eine Wiedereinführung einer zeitlichen Befristungsregel (z. B. zwölf Jahre), gültig für ganz Deutschland und nicht institutionell begrenzt, wenn ja, mit welcher Begründung?

4

Plant die Bundesregierung eine Regelung, nach der mit Ablauf einer zeitlichen Befristungsregel (z. B. zwölf Jahre) trotz Gewährleistung der Finanzierung eine weitere Anstellung mit befristeten Arbeitsverträgen in der akademischen Forschung nur über das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) möglich ist?

5

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei Wiedereinführung einer zeitlichen Befristungsregel für ganz Deutschland Lehre und Forschung durch qualifizierte Assistenten aufrechterhalten bleibt?

6

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, bessere Bildung, Förderung der Exzellenz durch eine erhöhte Zahl von Professoren oder Assistenten pro Studenten zu erreichen?

7

Sieht die Bundesregierung einen Bedarf, ein eigenes Berufsbild für Wissenschaftler ohne Habilitation oder Juniorprofessur in der akademischen Forschung zu etablieren und gegebenenfalls zu erweitern?

8

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dass trotz starrer Zeitfristen innovative Forschung in Deutschland betrieben wird?

9

Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, dass trotz deutscher Befristungsregeln und deutschen Kündigungsschutzes hoch qualifizierte ausländische Wissenschaftler nach Deutschland kommen und bleiben?

10

Wodurch sieht die Bundesregierung Hinderungsgründe, eine wissenschaftsadäquate Anstellung von Wissenschaftlern (außer Professoren oder unbefristeten Assistentenstellen) über eine vorgegebene Zeitfrist hinaus in Deutschland zu ermöglichen?

11

Welche deutschen oder europäischen Gesetze stehen einer Regelung entgegen, nach der gewährleistet werden kann, dass in der akademischen Forschung uneingeschränkt befristet beschäftigt werden kann?

12

Welche Änderungen müssten deutsche oder europäische Gesetze erfahren, um es der Bundesregierung zu ermöglichen, drittmittelfinanzierte befristete Arbeitsverträge über eine zeitliche Befristungsregel (z. B. zwölf Jahre) hinaus installieren zu können?

13

Liegen der Bundesregierung statistische Erhebungen vor, die die These stützen, dass ein Zeitraum von zwölf Jahren (inkl. Promotion) in der deutschen wissenschaftlichen Praxis ein realistischer Zeitrahmen ist, um eine Professur besetzen oder eine unbefristete Assistentenstelle erhalten zu können?

Berlin, den 19. Oktober 2004

Ulrike Flach Cornelia Pieper Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Jörg van Essen Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Dr. Christel Happach-Kasan Klaus Haupt Ulrich Heinrich Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Hellmut Königshaus Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Gisela Piltz Dr. Hermann Otto Solms Dr. Rainer Stinner Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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