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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden in der EU und Weiterentwicklung des Schengener Informationssystems (SIS) (G-SIG: 15011277)

Einführung neuer Funktionen für das Schengener Informationssystem, insbesondere zur Terrorismusbekämpfung (SIS II), Nutzung durch deutsche Behörden, Datenaustausch einer spezialisierten Polizeidienststelle und einer deutschen Eurojust-Anlaufstelle für Terrorismusfragen, Erstellung einer Elektronischen Liste der Terroristen und terrorverdächtigen Personen, Einrichtung nationaler Systeme für die Registrierung von Bankkonten, Einführung eines europäischen Strafregisters, Vernetzung und Informationsaustausch

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

30.11.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/414209. 11. 2004

Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden in der EU und Weiterentwicklung des Schengener Informationssystems (SIS)

der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), Dr. Ole Schröder , Ralf Göbel, Wolfgang Zeitlmann, Günter Baumann, Clemens Binninger, Klaus Brähmig, Hartmut Büttner (Schönebeck), Norbert Geis, Roland Gewalt, Reinhard Grindel, Kristina Köhler (Wiesbaden), Dorothee Mantel, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Stephan Mayer (Altötting), Beatrix Philipp, Anita Schäfer (Saalstadt) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Der Austausch von Informationen und Daten zwischen den nationalen und europäischen Sicherheitsbehörden ist in der EU von herausragender Bedeutung für die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, des Terrorismus und der illegalen Einreise, sowie der Wohnsitznahme von Schwerstkriminellen.

Darüber hinaus ist durch die Vernetzung der in den Mitgliedstaaten vorhandenen nationalen Dateien – insbesondere Fingerabdruck, DNA- und Kriminalaktennachweisdateien – dafür Sorge zu tragen, dass in der EU ein Europäischer Fahndungs-, Informations- und Erkenntnisverbund der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden entsteht. Ziel muss es dabei sein, dass beispielsweise die in einem Land in das dortige Fingerabdrucksystem eingegebene Fingerspur („Fingerabdruck“) mit dem Bestand in den korrespondierenden Dateien aller Mitgliedstaaten abgeglichen wird. Es ist in einem Europa, das sich als ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts versteht, nicht länger hinnehmbar, dass sich die Fingerabdrücke eines Schwerverbrechers theoretisch in den EDV-Systemen aller 25 EU-Staaten befinden, ohne dass diese Tatsache den Behörden der anderen Staaten trotz konkreter Abfrage im nationalen System auch nur ansatzweise bekannt werden könnte.

Mit dem Schengener Informationssystem, dem Visa-Informationssystem und der Einrichtung von zentralen Dateien bei Europol und Eurojust existieren wichtige Datensätze zur Herstellung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Sie stellen wichtige Ausgleichsmaßnahmen für den Wegfall der Binnengrenzkontrollen innerhalb der EU bzw. des Schengener Raumes dar. Die Effizienz und Effektivität der Datennutzung hängt in besonderem Maße von der Quantität und Qualität der Daten sowie der Verfügbarkeit der Daten für unterschiedliche Nutzer ab. Hier lassen sich erhebliche Mängel feststellen. Zur erfolgreichen Prävention und Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten ist eine Weiterentwicklung der oben genannten Systeme dringend erforderlich.

Außerdem sind Maßnahmen zu prüfen, die den Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden über die genannten Systeme hinaus umfassend verbessern. In der Diskussion sind u. a. die Schaffung einer elektronischen Liste terrorverdächtiger Personen, Vereinigungen und Körperschaften sowie die Einrichtung eines europäischen Strafregisters.

Zur Verbesserung des Informationsaustausches und zur Weiterentwicklung der verschiedenen Dateninformationssysteme bestehen eine Vielzahl von Vorschlägen und Beschlüssen, die selbst von Experten nur noch schwer nachzuvollziehen sind. Eine transparente Entscheidungsfindung auf nationaler und europäischer Ebene wird dadurch erschwert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Wie ist der Verfahrensstand bei der „Verordnung bzw. dem Beschluss des Rates über die Einführung neuer Funktionen für das Schengener Informationssystem, auch im Hinblick auf die Terrorismusbekämpfung“?

2

Welche Veränderungen sind mit der Verordnung/dem Beschluss für das SIS eingeführt worden, insbesondere im Hinblick auf die Erweiterung des Nutzerkreises und die Erweiterung der Funktionen?

3

Welche ursprünglich in der Initiative Spaniens vorgesehenen Veränderungen für das SIS sind aus welchen Gründen nicht in der Verordnung/den Beschluss aufgenommen worden?

4

Welche nationalen Maßnahmen sind zur Umsetzung der Verordnung/des Beschlusses notwendig?

5

Wie ist der Stand der Umsetzung der Verordnung/des Beschlusses in Deutschland?

6

Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Erreichung einer höheren Effektivität des SIS, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung durch die deutschen Behörden?

7

Für wann ist die Einführung des Schengener Informationssystems II (SIS II) geplant?

8

Welche weiteren Veränderungen sind mit der Einführung von SIS II geplant?

9

Welche Struktur (Beibehaltung der Verwaltung beim Rat, Ansiedlung bei der Europäischen Kommission, Schaffung einer eigenständigen Agentur) ist für die strategische Verwaltung von SIS bzw. SIS II vorgesehen?

10

Welche Verbindungen hinsichtlich des Datenaustausches und der gegenseitigen Datenabfrage bestehen zwischen dem SIS und dem Visa-Informationssystem (VIS)?

11

Welche Verbindungen hinsichtlich des Datenaustausches und der gegenseitigen Datenabfrage zwischen dem SIS und dem VIS sind mit der Weiterentwicklung des SIS und des VIS geplant?

12

Welche Synergien können bei der Weiterentwicklung des SIS und des VIS genutzt werden?

13

Welche konkreten Initiativen plant die Bundesregierung, um die Schaffung eines einheitlichen Europäischen Fahndungs-, Informations- und Erkenntnisverbundes der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf den Weg zu bringen?

14

Wie ist der Stand der Beratung und der Umsetzung bezüglich des Vorschlages der Europäischen Kommission für einen Beschluss des Rates über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit bei terroristischen Straftaten (Ratsdok.-Nr: 8200/04)?

15

Wie will die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass in Deutschland 37 verschiedene Sicherheitsbehörden mit Terrorismusbekämpfung befasst sind (Bundes- und Landesämter für Verfassungsschutz, Bundes- und Landeskriminalämter, Bundesgrenzschutz, Bundesnachrichtendienst, Zollkriminalamt), in Deutschland sicherstellen, dass gemäß Artikel 2 Nr. 1 des genannten Vorschlags eine spezialisierte Polizeidienststelle Zugang zu allen einschlägigen Informationen über Ermittlungen zu terroristischen Straftaten hat und diese erfasst?

16

Welche Polizeidienststelle ist nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, in Deutschland die Funktion der spezialisierten Dienststelle gemäß Artikel 2 Nr. 1 des genannten Vorschlags zu übernehmen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Antwort?

17

Welche Behörde ist nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, gemäß Artikel 2 Nr. 2 des genannten Vorschlags die deutsche Eurojust-Anlaufstelle für Terrorismusfragen zu werden, und welche Maßnahmen sind erforderlich, damit diese Behörde Zugang zu allen einschlägigen Informationen über Strafverfahren und strafrechtliche Verurteilungen mit terroristischen Hintergrund hat und diese erfasst?

18

Welche Maßnahmen sind nach Einschätzung der Bundesregierung erforderlich, damit die deutsche Eurojust-Anlaufstelle für Terrorismusfragen sowie die spezialisierte Polizeidienststelle die in Artikel 2 Nr. 4 und 5 des Vorschlags genannten Informationen zusammentragen, auswerten und an Europol bzw. Eurojust weiterleiten können?

19

Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung bei den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern erforderlich, um zu gewährleisten, dass die in diesen Behörden zur Terrorismusbekämpfung gesammelten Informationen gemäß Artikel 2 Nr. 6 des genannten Vorschlags den Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten unmittelbar zugänglich gemacht oder unmittelbar zur Verfügung gestellt werden können?

20

Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung in Deutschland und in der EU erforderlich, um die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus besser miteinander zu verknüpfen?

21

Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, innerhalb der EU Vorschriften über terroristische Straftatbestände einander anzugleichen und den Straftatbestand „Anführen einer kriminellen Vereinigung“ einzuführen?

22

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, innerhalb der EU eine Elektronische Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, gegen die Antiterrormaßnahmen gerichtet sind oder gegen die strafrechtlich ermittelt wird, zu erstellen?

23

Ist der Vorschlag, innerhalb der EU eine Elektronische Liste der Terroristen und terrorverdächtigen Personen, Vereinigungen und Körperschaften zu erstellen, nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, Banken schneller und besser zu veranlassen, die Finanzmittel dieser Personen, Vereinigungen und Körperschaften einzufrieren, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

24

Wer sollte die Elektronische Liste erstellen und wer sollte Zugang zu dieser Liste haben?

25

Auf welchen Informationen und Informationsquellen sollte die Elektronische Liste beruhen?

26

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission, nationale Systeme für die Registrierung von Bankkonten einzurichten, und für welche Zwecke sollte die Kontenregistrierung eingesetzt werden?

27

Welche Daten sollten bei der Registrierung der Bankkonten gespeichert werden, und wie könnte ein solches System für die Registrierung von Bankkonten in Deutschland umgesetzt werden?

28

Wie ist der Stand bei dem Vorhaben, ein europäisches Strafregister einzuführen?

29

Nach welchen Regeln sollten Daten in das europäische Strafregister aufgenommen und gelöscht werden?

30

Wer sollte Zugriff auf das europäische Strafregister haben, und wie sollte die Nutzung des Registers kontrolliert werden?

31

Soll das europäische Strafregister als eine zentrale Datei geführt werden oder durch Vernetzung der nationalen Register entstehen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese beiden Varianten?

32

Ist es nach Auffassung der Bundesregierung sinnvoll, das europäische Strafregister mit dem SIS und dem VIS zu koppeln, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

33

Was unternimmt die Bundesregierung, um Fälle wie die des Serienmörders M. F., der in Belgien lebte, ohne dass die dortigen Behörden über die in Frankreich verhängten Vorstrafen informiert waren, zu verhindern?

Können hierzu die nationalen Melderegister, welche die Daten eines Zuzugs aus dem europäischen Ausland enthalten, für den Abgleich mit nationalen und europäischen Straf- und sonstigen Registern mit Deliktsdaten von Schwerstkriminellen oder ausländerrechtliche Instrumentarien, wie z. B. die obligatorische Vorlage eines Strafregisterauszugs bei der Ausländerbehörde, genutzt werden?

34

Wird der Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten nach Einschätzung der Bundesregierung durch mangelndes Vertrauen untereinander behindert (vgl. Ratsdok.-Nr: 10745/04), und wenn ja, wie lässt sich dieses Problem lösen?

35

Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen, Ermittlungsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten einen direkten Zugriff auf die Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden zu ermöglichen, und welche Datenbanken kommen dafür in Betracht?

36

Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen, die Datenbanken der Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zu standardisieren, und welche Standards sollten gelten?

37

Wie beurteilt die Bundesregierung die Schaffung einer europäischen „Intelligence“ in der gemeinsamen Kriminalitätsbekämpfung der EU-Mitgliedstaaten, und wie wird sich eine solche „Intelligence“ auf den Informationsaustausch zwischen den europäischen und nationalen Sicherheitsbehörden auswirken?

Berlin, den 9. November 2004

Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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