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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Rhein-Ruhr-Express in Nordrhein-Westfalen (G-SIG: 15011439)

Rhein-Ruhr-Express zwischen Dortmund und Köln/Bonn, Betreiber, Bundeszuschüsse, Haltung der DB AG

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

11.02.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/478326. 01. 2005

Rhein-Ruhr-Express in Nordrhein-Westfalen

der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Ulrike Flach, Michael Kauch, Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Jörg van Essen, Otto Fricke, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Ulrich Heinrich, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat mit Sachstandsbericht zum Rhein-Ruhr-Express vom 14. Januar 2005 die Mitglieder des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zu diesem Projekt informiert. Zu diesem Sachstandsbericht ergeben sich eine Reihe von Ergänzungsfragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Soll es sich bei dem Rhein-Ruhr-Express um ein konkretes, neues Zugangebot in Nordrhein-Westfalen handeln oder steht das Projekt Rhein-Ruhr-Express lediglich für ein Bündel von Infrastrukturmaßnahmen?

2

Wer kommt als Betreiber (Eisenbahnverkehrsunternehmen) der „schnellen und innovativen Verbindung zwischen Dortmund und Köln/Bonn“ in Betracht?

3

Bezieht sich die Aussage im Sachstandsbericht vom 14. Januar 2005, die Deutsche Bahn AG (DB AG) sei „wichtigster weiterer Partner“ nur auf die geplanten infrastrukturellen Maßnahmen oder auch auf das zukünftig geplante Verkehrsangebot?

4

Sollen die Zugverkehre, die zukünftig als Rhein-Ruhr-Express angeboten werden, aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung, neben Zuschüssen zur Infrastruktur auch gesonderte Zuschüsse für die Bestellung von Verkehrsleistungen auf der Verbindung Dortmund–Köln/Bonn bereitzustellen?

6

Plant die Bundesregierung außer für Infrastrukturmaßnahmen auch für sonstigen Investitionsbedarf, wie zum Beispiel Fahrzeugmaterial, Zuschüsse zu geben?

7

Muss das Land Nordrhein-Westfalen das Projekt Rhein-Ruhr-Express kofinanzieren, und wenn ja, in welcher Höhe und für welche Teilprojekte?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung in irgendeiner Weise darauf Einfluss zu nehmen, dass die als Rhein-Ruhr-Express angebotenen Verkehrsleistungen im Wege eines Ausschreibungswettbewerbes vergeben werden?

9

Wie errechnet sich der von der Bundesregierung angegebene „vorläufige Investitionsbedarf von 250 Mio. Euro im Planungszeitraum 2006 bis 2008“ im Einzelnen?

10

Welche konkreten Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2003 betreffen Infrastrukturmaßnahmen, die für das Vorhaben Rhein-Ruhr-Express erforderlich sind?

11

Sind die drei in der Rahmenvereinbarung genannten vordringlichen Projekte für den Rhein-Ruhr-Express (der Ausbau der Knotenpunkte Köln und Dortmund sowie der sechsgleisige Ausbau des Abschnittes Düsseldorf–Duisburg) die seit langem bekannten Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan ausgewiesen sind und nicht direkt durch den Rhein-Ruhr-Express veranlasst werden?

12

Inwiefern handelt es sich beim Rhein-Ruhr-Express um ein Projekt, das von den Planungen des Bundesverkehrswegeplanes abweicht, und wieso wurde die Notwendigkeit eines Rhein-Ruhr-Expresses nicht bereits bei der Ausarbeitung des Bundesverkehrswegeplans dargestellt, begründet und in ihn aufgenommen?

13

Trifft es zu, dass die Rahmenvereinbarung zum Rhein-Ruhr-Express, die zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der DB AG abgeschlossen wurde, Teilmaßnahmen enthält, die nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Realisierung einer schnellen Verbindung zwischen Dortmund und Köln/Bonn stehen?

14

Kann sich die Bundesregierung neben einer Verlängerung im rheinischen Raum auch eine Verlängerung bis Hamm vorstellen?

15

Hat die DB AG die Verhandlung über die genannte Rahmenvereinbarung zum Anlass genommen, weitere Mittel für die Anbindung der Neubaustrecke Köln–Frankfurt und den Ausbau des Knotens Köln zu verlangen?

16

Wieso wurde die Rahmenvereinbarung zum Rhein-Ruhr-Express, die ausweislich des Sachstandsberichts der Bundesregierung vom 14. Januar 2005 im Wesentlichen „auf die zügige Auflösung der bestehenden Infrastrukturengpässe auf dieser Strecke“ zielt, mit der DB AG und nicht mit der DB Netz AG verhandelt und unterzeichnet?

17

Sind unter den in der Rahmenvereinbarung vom 13. Januar 2005 aufgelisteten Teilarbeiten solche enthalten, die ausschließlich im Interesse und zum Nutzen von Fernverkehrsverbindungen erforderlich sind?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung die folgende, in der Tischvorlage zur Sitzung des Vorstandes der DB AG am 2. November 2004 enthaltene Aussage: „Der RRE soll als ,politischer Beschluss‘ (Kanzlerzusage an Land NRW) nach der Entscheidung den Metrorapid nicht zu bauen, als Schienenverkehrssystem im Korridor Köln–Dortmund mit optionaler Verlängerung zum Flughafen Köln-Bonn bzw. bis Bonn konzipiert werden“, und bestätigt die Bundesregierung, dass es eine solche Kanzlerzusage gegeben hat?

19

Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der Entscheidung, den Metrorapid nicht zu bauen, und dem Bau eines Rhein-Ruhr-Expresses?

20

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Vorhaben ein „Metrorapid“-Ergebnis der Suche nach einer neuen Referenzstrecke für den Transrapid nach Aufgabe des Projektes Hamburg–Berlin gewesen ist?

21

Soll der Rhein-Ruhr-Express wie ein übliches Infrastrukturprojekt behandelt werden, also insbesondere den üblichen Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Beteiligungs- und Abstimmungserfordernissen unterliegen?

22

Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung folgende Aussagen der bereits zitierten Tischvorlage des Vorstands der DB AG vom 2. November 2004: „Wirtschaftlichkeitsrechnung gemäß DB Invest: entfällt“ sowie „Befassung Investitionsausschuss: nein“ sowie „Abstimmung mit niemanden“ sowie „Beteiligung mit niemandem“ und wie erklärt sich die Bundesregierung solche Feststellungen des DB AG-Vorstandes?

Berlin, den 24. Januar 2005

Horst Friedrich (Bayreuth) Ulrike Flach Michael Kauch Dr. Karl Addicks Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Jörg van Essen Otto Fricke Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Ulrich Heinrich Hellmut Königshaus Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Harald Leibrecht Dirk Niebel Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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