BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Verlässlichkeit internationaler Abkommen zur zivilen kerntechnischen Zusammenarbeit (G-SIG: 15011246)

Beabsichtigte Kündigung internationaler Regierungsabkommen zur Verhinderung von Lieferungen nach Brasilien, Ersatz durch generelle Vereinbarung über Kooperation im Energiesektor mit Schwerpunkt erneuerbare Energien, Geschäftsvolumen und betroffene Arbeitsplätze bei beteiligten deutschen Firmen, bereits erfolgte Lieferungen, mögliche Regressforderungen, weitere beabsichtigte Kündigungen, entgegenstehende EU-Vereinbarungen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Datum

17.11.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/407127. 10. 2004

Verlässlichkeit internationaler Abkommen zur zivilen kerntechnischen Zusammenarbeit

der Abgeordneten Cornelia Pieper, Gudrun Kopp, Birgit Homburger, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Eine aktuelle Meldung des „Handelsblatts“ (Neuer Atomstreit in der Bundesregierung, in: „Handelsblatt“ vom 25. Oktober 2004, S. 3) berichtet darüber, dass die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geführten Bundesministerien beabsichtigen, internationale Regierungsabkommen zur zivilen kerntechnischen Zusammenarbeit zu kündigen, um weitere Lieferungen einer deutschen Firma im Rahmen des Kernenergieprojekts „Angra III“ nach Brasilien zu verhindern. Die Meldung nimmt Bezug auf ein Technologieabkommen zwischen Deutschland und Brasilien aus dem Jahre 1975. Eine Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung sei dazu bis Mitte November geplant. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) dringe auf eine schnelle Klärung, weil sich das deutsch-brasilianische Regierungsabkommen automatisch verlängere, wenn es nicht bis zum 18. November gekündigt werde.

Die Bestrebungen innerhalb der Bundesregierung seien unter anderem deshalb bemerkenswert, weil sie zu einer Zeit stattfänden, in „… der andere Regierungen wegen des dauerhaft hohen Ölpreises und der Ratifizierung des Kyoto-Abkommens darüber nachdenken, ob sie wieder stärker Atomenergie nutzen sollten“.

Es ist völlig unverständlich, wenn gerade Deutschland, das weltweit an der Spitze der Kernenergieforschung und der Kernenergiesicherheitsforschung stand und auch die Systemführerschaft für entsprechende Technologien innehatte, sich von der weltweiten Entwicklung abkoppelt und nun auch noch den Weg ehemaliger deutscher Höchsttechnologieunternehmen auf internationaler Bühne behindert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Treffen die eingangs geschilderten Sachverhalte zu, insbesondere beabsichtigt die Bundesregierung, das zitierte Technologieabkommen zu kündigen?

2

Wenn ja, weshalb und wie werden diese Bestrebungen seitens der brasilianischen Regierung und seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) aufgenommen?

3

Trifft es zu, dass der Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, in der Angelegenheit bereits im eingangs genannten Sinne tätig geworden ist und dass das Auswärtige Amt (AA) anstrebt, das Abkommen über die nukleare Zusammenarbeit durch eine generelle Vereinbarung über die Kooperation im Energiesektor zu ersetzen, wobei der Technologieaustausch im Bereich der erneuerbaren Energien in den Vordergrund gerückt werden soll?

4

Wenn ja, wie und mit welchen Zielsetzungen und konkreten Vereinbarungen soll der Technologieaustausch im Bereich der erneuerbaren Energien in den Vordergrund gerückt werden?

5

Trifft es zu, dass im Falle einer Kündigung des Technologieabkommens der mittelbare Anspruch der Industrie auf Erteilung einer Exportgenehmigung verloren gehen würde, weil dem am 18. November 1975 in Kraft getretenen Abkommen zufolge die Vertragspartner sich gegenseitig Ausfuhrgenehmigungen erteilen sollten, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt gegebenenfalls?

6

Wie hoch ist das für die beteiligten deutschen Firmen gegebenenfalls betroffene Geschäftsvolumen im Zusammenhang mit dem eingangs zitierten Kernenergieprojekt und wie viele Arbeitsplätze in Deutschland wären von einem Wegfall einer deutschen Beteiligung an diesem Projekt betroffen?

7

Sind bereits deutsche Lieferungen in diesem Zusammenhang an Brasilien erfolgt?

Wenn ja, welchen finanziellen Umfang nehmen sie ein?

8

Sind bei einem einseitigen Rücktritt aus dem Vertrag Regressforderungen zu erwarten?

Wenn ja, in welcher Höhe?

9

Mit welchen weiteren Ländern bestehen Regierungsvereinbarungen über kerntechnische Zusammenarbeit, und beabsichtigt die Bundesregierung, diese zu kündigen?

10

Wenn ja, weshalb erwägt die Bundesregierung genau welche Vereinbarungen zu kündigen?

11

Stehen einem einseitigen deutschen Vorgehen auch EU-Vereinbarungen entgegen?

Berlin, den 26. Oktober 2004

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen