Unvereinbarkeit von Normen im Bereich der direkten Steuern mit dem europäischen Recht
der Abgeordneten Peter Rzepka, Dr. Michael Meister, Heinz Seiffert, Leo Dautzenberg, Otto Bernhardt, Georg Fahrenschon, Klaus-Peter Flosbach, Volker Kauder, Manfred Kolbe, Patricia Lips, Hans Michelbach, Stefan Müller (Erlangen), Norbert Schindler, Christian Freiherr von Stetten, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die zunehmende Vertiefung des Europäischen Binnenmarktes macht deutlich, dass sich die Ausgestaltung der direkten Steuern noch stark an rein nationalen Sachverhalten orientiert und grenzüberschreitende Sachverhalte oftmals anders behandelt werden. Dies steht nicht selten im Widerspruch zu den im EG-Vertrag normierten Grundfreiheiten. In den letzten Jahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) immer häufiger Urteile zur Unvereinbarkeit von Normen im Bereich der direkten Steuern mit den Grundfreiheiten mit sich daraus ergebenden weitreichenden Folgen für die nationalen Steuersysteme und die öffentlichen Haushalte gefällt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie viele Vertragsverletzungsverfahren und Vorabentscheidungsersuchen im Bereich der direkten Steuern sind in den letzten fünf Jahren beim EuGH anhängig gewesen und in wie vielen Fällen hat sich die Bundesregierung an dem Verfahren beteiligt?
Wie viele Vertragsverletzungsverfahren und Vorabentscheidungsersuchen im Bereich der direkten Steuern sind beim EuGH gegenwärtig anhängig?
Was ist jeweils der Streitgegenstand der unter Frage 2 aufgezählten Verfahren?
In wie vielen und welchen Verfahren der unter Frage 2 aufgezählten Verfahren hat die Bundesregierung eine schriftliche Stellungnahme abgegeben?
An welchen der unter Frage 2 aufgezählten Verfahren hat sich die Bundesregierung nicht beteiligt, und warum nicht?
Wie viele Mahnverfahren und Vertragsverletzungsverfahren im Bereich der direkten Steuern sind gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig, und um welchen Streitgegenstand geht es jeweils?
Wie viele Vorabentscheidungsersuchen, die eine deutsche Norm im Bereich der direkten Steuern zum Streitgegenstand haben, sind gegenwärtig beim EuGH anhängig und um welche Norm, und um welchen Streitgegenstand geht es jeweils?
Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob sie in einem Verfahren mit Bezug zu den direkten Steuern eine schriftliche Stellungnahme abgibt?
Wie koordiniert die Bundesregierung ihre Stellungnahmen zum EuGH intern?
Wie viele Bedienstete sind für die Bearbeitung der Verfahren zum EuGH zuständig?
Wie koordiniert die Bundesregierung ihre Stellungnahmen mit denen anderer europäischer Mitgliedstaaten?
Hat die Bundesregierung in dem Verfahren C-446/03 (Marks & Spencer) eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, und wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung im Vorgriff auf die Rechtsprechung des EuGH in dem Verfahren C-446/03 Konsequenzen ziehen, und wenn ja, welche und wann?
Will die Bundesregierung Konsequenzen aus dem Verfahren C-9/02 (Lasteyrie du Saillant) ziehen, und wenn ja, welche und wann?
Wie viele Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben in dem Verfahren C-319/02 (Manninen) eine Stellungnahme abgegeben?
Hat die Bundesregierung in dem Verfahren C-319/02 eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, und wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung die im EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz aus dem Verfahren C-319/02 gezogenen Konsequenzen für ausreichend oder sind andere Korrekturmöglichkeiten bei bestandskräftigen Bescheiden denkbar, z. B. §§ 130, 131 Abgabenordnung?
Hat die Bundesregierung untersucht, welche Normen des deutschen Steuerrechts potentiell mit dem EG-Recht unvereinbar sind, und wenn nein, warum nicht?
Im Falle der Verneinung der vorhergehenden Frage, beabsichtigt die Bundesregierung eine solche Untersuchung vorzunehmen, und wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die in der Fachzeitschrift „Der Betrieb“, Beilage 6 zu Heft 43 vom 23. Oktober 2004 (Checkliste potentiell EG-rechtswidriger Normen des deutschen direkten Steuerrechts – Update 2004) aufgezählten Normen unter EG-rechtlichen Aspekten zweifelhaft sind, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung einen Überblick über die finanziellen Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
a) der bereits ergangenen und
b) der in nächster Zeit zu erwartenden
Entscheidungen des EuGH für den Fall, dass aufgrund von Entscheidungen des EuGH das deutsche Steuerrecht bzw. dessen Anwendung geändert werden müssen?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung mit Blick auf die weitere Rechtsprechung des EuGH und wie will sie diesem gerecht werden?
Hat die Bundesregierung ein Gesamtkonzept zur Bewältigung der zu erwartenden Rechtsprechung des EuGH oder beabsichtigt sie von Fall zu Fall zu entscheiden?