Situation und Entwicklung der Finanzlage in der gesetzlichen Rentenversicherung
der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die finanzielle Situation in der gesetzlichen Rentenkasse ist am Jahresende 2004 nach erheblichen Defiziten in den letzten Jahren angespannt. Das Defizit in der gesetzlichen Rentenversicherung betrug im Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2003 rund 6 Mrd. Euro, im Jahr 2004 wird das Defizit rund 4,3 Mrd. Euro betragen. Dieses kumulierte Defizit von über 10 Mrd. Euro drückt sich auch im Abschmelzen der Schwankungsreserve von 13,5 Mrd. Euro auf geplante 3,2 Mrd. Euro im gleichen Zeitraum aus. Die Schwankungsreserve lag im September 2004 allerdings bereits bei nur noch 16 % einer Monatsausgabe der gesetzlichen Rentenversicherung, insgesamt 2,6 Mrd. Euro. Für Oktober wird mit einem weiteren Absinken gerechnet. Die Bundesregierung hofft, im November und Dezember 2004 über ergänzende Lohnzahlungen, insbesondere Weihnachtsgelder, die Schwankungsreserve wieder zu füllen. Allerdings werden wegen der anhaltenden wirtschaftlichen Stagnation immer weniger ergänzende Lohnzahlungen gewährt.
Nur durch den Verkauf von Immobilien der gesetzlichen Rentenversicherung im Wert von 2,1 Mrd. Euro und durch eine Nullanpassung bei den Renten konnte der Beitragssatz im Jahr 2004 konstant auf 19,5 % gehalten werden.
Auch für 2005 hat die Bundesregierung den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auf 19,5 % festgelegt. Vor dem Hintergrund der finanziellen Entwicklungen und Erfahrungen der letzten Jahre, insbesondere der jährlichen Defizite der gesetzlichen Rentenversicherung in Milliardenhöhe, bleiben viele Fragen und Unsicherheiten bezüglich des Haushalts der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2005 offen.
Insbesondere ist kritisch, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den letzten Jahren gesunken ist. 2004 gingen 450 000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren. Auch für das Jahr 2005 wird ein weiterer Rückgang der Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer erwartet. Eine Entlastung der Rentenversicherungen ist daher auch von dieser Seite nicht zu erwarten.
Im Gegenteil geht die Bundesregierung von sehr optimistischen Annahmen über Wirtschaftswachstum und Lohnentwicklung aus. Sollten diese Annahmen nicht zutreffen, entstehen neue Lücken im Haushalt der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Bundesregierung geht für 2005 von einem Lohnanstieg in Höhe von 1,4 % aus. Eine Lohnerhöhung von 1 % führt zu einer Mehreinnahme der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von etwa 1,7 Mrd. Euro. Von wissenschaftlicher Seite wird allerdings größtenteils mit niedrigerem Lohnanstieg – etwa 0,6 % – gerechnet.
Im Jahr 2004 wird die gesetzliche Rentenversicherung etwa 7 Mrd. Euro von der Bundesagentur für Arbeit (BA) als Beitrag zur Rentenversicherung für Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfeempfänger erhalten. Mit Einführung des Arbeitslosengeldes II am 1. Januar 2005 wird die BA für die Empfänger des Arbeitslosengeldes II nur noch einen Pauschalbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 78 Euro pro Person und Monat überweisen. Gegenüber dem meist höheren Beitrag für Empfänger von Arbeitslosenhilfe bedeutet dies einen niedrigeren Beitrag zur Rentenversicherung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Nachdem im Jahr 2002 das Defizit in der gesetzlichen Rentenversicherung 3,8 Mrd. Euro und im Jahr 2004 voraussichtlich 4,3 Mrd. Euro beträgt, mit welchem Defizit rechnet die Bundesregierung im Jahr 2005?
Wie soll ein erneutes Milliardendefizit im Jahre 2005 überbrückt werden, nachdem in den letzten Jahren das Defizit durch das Abschmelzen der Schwankungsreserve und im Jahr 2004 zusätzlich durch Immobilienverkäufe aufgefangen wurden?
Wenn ein Defizit in der gesetzlichen Rentenkasse im Jahr 2005 nur durch Bundesdarlehen an die gesetzliche Rentenversicherung überbrückt werden kann, entstehen dann zusätzliche Kosten und bei welcher Institution?
Mit welchem Rückgang der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer rechnet die Bundesregierung im Jahr 2005? Wie wird sich dieser Rückgang auf die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung auswirken?
Welchen Betrag wird die BA im Jahr 2005 an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen? Ist in diesem Betrag die oben beschriebene Wirkung der neuen Gesetzeslage ab dem 1. Januar 2005 eingerechnet?
Hat die Bundesregierung beschlossen, dass die Rentenversicherung die Beiträge für die Arbeitslosengeld II-Empfänger im Monat Januar 2005 bereits im Dezember 2004 erhalten sollen? Falls ja, mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die dadurch entfallende Monatseinnahme der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2005 ausgleichen?
Sieht die Bundesregierung in ihren Annahmen für einen Lohnanstieg im Jahr 2005 ein Risiko für den Haushalt der gesetzlichen Rentenkasse und wie sichert sie die Rentenversicherung gegen dieses Risiko ab?
Mit welchen Beitragseinnahmen rechnet die Bundesregierung für die Monate November und Dezember 2004? Sieht sie aus den angeführten Gründen die Auffüllung der Schwankungsreserve bis zur gesetzlich vorgesehenen Höhe als gefährdet an?
Wie viel Prozent und wie viel in absoluten Beträgen der Einnahmen aus der Ökosteuer wurden im Jahr 2004 der gesetzlichen Rentenversicherung zugeführt?
Wie hoch sind die Einnahmen, die die gesetzliche Rentenversicherung aus den Rentenversicherungsbeiträgen von Ich-AGs und Minijobs in den Jahren 2003 und 2004 erzielt?
Wurden für das Jahr 2005 Mehrausgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung angesetzt als Folge der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2004, wonach pauschale Rentenreduzierungen nach dem Zweiten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes verfassungswidrig sind, die die so genannten systemnahen Berufe in der ehemaligen DDR betreffen? Wenn ja, wie viel an Mehrausgaben wurde deswegen angesetzt?