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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Entwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (G-SIG: 15011286)

Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe für Behinderte

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

Datum

30.11.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/420310. 11. 2004

Entwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Gisela Piltz, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2003 brutto insgesamt 10,9 Mrd. Euro für Leistungen zur Eingliederung behinderter Menschen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) aufgewendet. Damit ist die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung die umfangreichste Position unter den Hilfearten der Sozialhilfe. Das Statistische Bundesamt hat berechnet, dass nach Abzug der Einnahmen der Sozialhilfeträger – vornehmlich Rückflüsse von anderen Sozialleistungsträgern – die Nettoausgaben im Jahr 2003 für diese Hilfeart 9,6 Mrd. Euro betrugen. Dies sind 43 % der Sozialhilfeausgaben insgesamt. Im Vergleich dazu machten die Ausgaben (netto) für die Hilfe zum Lebensunterhalt (sog. Sozialhilfe im engeren Sinne) mit insgesamt 8,7 Mrd. Euro 39 % der Sozialhilfeausgaben aus.

Leistungen der Eingliederungshilfe werden von der Sozialhilfe erbracht, wenn kein anderer Rehabilitationsträger zur Leistung verpflichtet ist. Die Leistungen können medizinische, pädagogisch-schulische, berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen für Behinderte und von Behinderung bedrohter Menschen umfassen.

Die Ausgaben der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung stiegen seit Einführung des BSHG im Jahre 1962 stetig. Betrugen im Jahr 1993 die Bruttoausgaben im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung noch 5,7 Mrd. Euro, so haben sich diese Ausgaben in den vergangenen 10 Jahren für diese Hilfeart nahezu verdoppelt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Fallzahlen und der Ausgaben der Eingliederungshilfe?

2

Worauf ist aus Sicht der Bundesregierung diese Entwicklung zurückzuführen?

3

Welche monetäre Entwicklung der Eingliederungshilfe prognostiziert die Bundesregierung für die nächsten Jahre?

4

Welche Auswirkungen hat diese Entwicklung auf die kommunalen Haushalte?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Präsidialmitgliedes des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, dass die Kommunen die Last der Eingliederungshilfe in den nächsten Jahren nicht mehr schultern können (Deutscher Städte- und Gemeindebund, Pressemitteilung Nr. 1 vom 5. Januar 2004)?

6

Sind Länder, Kommunen, Landschaftsverbände etc. an die Bundesregierung mit dem Wunsch nach Änderungen im Bereich der Eingliederungshilfe herangetreten und welche Forderungen wurden gestellt?

7

Wie bewertet die Bundesregierung diese Forderungen?

8

Sieht die Bundesregierung angesichts der Entwicklung Handlungsbedarf, die Kommunen finanziell bei der Eingliederungshilfe zu unterstützen?

9

Gibt es aus Sicht der Bundesregierung andere Möglichkeiten der Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe?

10

Wie bewertet die Bundesregierung den vom Freistaat Bayern in den Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Kommunen im sozialen Bereich (KEG)“?

11

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Eingliederungshilfe im Sozialrecht mit seinem Nachrang- und Bedürftigkeitsgrundsatz richtig verankert ist?

12

Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass es eine große und wachsende Zahl von behinderten Menschen gibt, die aufgrund der Art und Schwere der Behinderung lebenslang auf kostenintensive Eingliederungsleistungen (überwiegend in Werkstätten für behinderte Menschen und Wohnstätten) angewiesen sein werden, der Auffassung, dass es weiterhin richtig ist, diese Leistungen der örtlichen Daseinsfürsorge zuzuordnen und damit von den Kommunen finanzieren zu lassen?

13

Plant die Bundesregierung die Schaffung eines eigenen Leistungsgesetzes für Menschen mit Behinderung?

Berlin, den 9. November 2004

Daniel Bahr (Münster) Gisela Piltz Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Dr. Christel Happach-Kasan Ulrich Heinrich Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Michael Kauch Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Ina Lenke Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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