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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (G-SIG: 15011409)

Finanzierung der Kleinkinderbetreuung bis 2010, Bedarf und Rechtsanspruch bei Betreuungsplätzen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

03.02.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/468419. 01. 2005

Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes

der Abgeordneten Ina Lenke, Klaus Haupt, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) ist zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Der Bundesrat hatte gegen das Gesetz wegen der aus seiner Sicht nicht akzeptablen Finanzierungsgrundlagen Einspruch eingelegt. Wie die Umsetzung des Gesetzes in den Bundesländern angesichts dieser nach wie vor bestehenden Konfliktlinien erfolgen soll, und mit welchen konkreten Maßnahmen und Verfahren die Bürgerinnen und Bürger wann zu rechnen haben, ist nicht bekannt.

In einer Pressemeldung der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, vom 18. Dezember 2004 heißt es dazu:

„Ziel ist der bedarfsgerechte und qualitätsorientierte Ausbau der Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen. Dafür stellt der Bund den Kommunen jährlich 1,5 Mrd. Euro aus den Einsparungen, die sich durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ergeben, zur Verfügung. Damit hat die Bundesregierung getan, was sie im Rahmen der föderalen Struktur tun kann. Jetzt sind die Länder und die Kommunen gefragt. Dieses Geld liegt bei den Ländern, die Kommunen müssen es einfordern.“

In einer Pressemeldung vom 28. Dezember 2004 äußerte Bundesministerin Renate Schmidt darüber hinaus:

„Länder und Kommunen erhöhen von 2005 an bis zum Jahr 2010 die Zahl an Plätzen in Krippen und bei Tagesmüttern insbesondere für die unter Dreijährigen so, dass sie dem Bedarf von Eltern und Kindern entsprechen. (…) Bis zum Jahr 2010 sollen in den westlichen Bundesländern dadurch 230 000 neue Betreuungsplätze für unter Dreijährige entstehen, davon ein Drittel in der Tagespflege (Tagesmütter oder -väter). In den östlichen Bundesländern entspricht das Angebot dem Bedarf. Den Ländern stehen für den Ausbau der Kinderbetreuung 1,5 Mrd. Euro jährlich zur Verfügung, die ihnen aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe erwachsen. Damit stellt der Bund den Großteil der anfallenden Kosten für den Ausbau sicher. Eltern, die eine Kindertagesbetreuung suchen, wenden sich an das örtliche Jugendamt.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Sind die o. g. Aussagen der Bundesministerin Renate Schmidt so zu verstehen, dass der Bund plant, von 2005 bis 2010 jährlich 1,5 Mrd. Euro für den Ausbau der Kleinkinderbetreuung zur Verfügung zu stellen – und ist insofern von der Bundesregierung geplant, anfangs mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, als die gemäß der Begründung zum TAG kalkulierten Kosten für den stufenweisen Ausbau, die von 134 Mio. Euro in 2005 auf 1,857 Mrd. Euro in 2010 anwachsen sollen?

2

Welche Einsparungen aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe hat die Bundesregierung für die einzelnen Länder für die Jahre 2005 bis 2010 jeweils errechnet – und mit welchen Einsparungen rechnen nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung die einzelnen Bundesländer sowie die Städte und Gemeinden selbst nach aktuellen Schätzungen?

3

Inwieweit planen die Länder und Kommunen nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung, diese Einsparungen (s. Frage 2) in den Jahren 2005 bis 2010 für den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote – beziehungsweise in den östlichen Bundesländern für die Modernisierung und Qualifizierung des Angebotes – einzusetzen?

4

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die von ihr gegenüber den Ländern zugesagten Mittel zum bedarfsgerechten Ausbau der Kleinkinderbetreuung vorhanden sein werden und für diesen Zweck eingesetzt werden?

5

In welcher Weise wird die Bundesregierung die Umsetzung des TAG begleiten und insbesondere mögliche Finanzierungsprobleme im Hinblick auf die Einsparhöhen aus Hartz IV mit den Ländern lösen?

6

Wie sollte nach den Vorstellungen der Bundesregierung der Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten für unter Dreijährige konkret festgestellt werden?

7

Mit welchen quantitativen und qualitativen Ausbauschritten der Kinderbetreuungsangebote rechnet die Bundesregierung, beziehungsweise welche Planungen der Länder sind ihr für die Jahre 2005 bis 2010 bekannt?

8

Wie stellt die Bundesregierung sich das Verfahren vor, nach dem Eltern ab dem Jahr 2005 ihren konditionierten Rechtsanspruch für einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder geltend machen können und einen Betreuungsplatz zugewiesen bekommen?

Berlin, den 19. Januar 2005

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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