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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Kritik des Bundesrechnungshofes am Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wegen zweckwidriger Verwendung von Steuergeldern für Öffentlichkeitsarbeit (G-SIG: 15011410)

Kritik des Bundesrechnungshofes betr. Zweckentfremdung von Steuergeldern im BMVEL für Öffentlichkeitsarbeit, Verfahrensgrundsätze zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des ökologischen Landbaus, Zweckbindung von Haushaltsmitteln gemäß Haushaltsrecht

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Datum

03.02.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/468619. 01. 2005

Kritik des Bundesrechnungshofes am Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wegen zweckwidriger Verwendung von Steuergeldern für Öffentlichkeitsarbeit

der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Volker Wissing, Gudrun Kopp, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Rainer Stinner, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Bundesrechnungshof stellt in seinen Bemerkungen 2004 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) unter anderem Folgendes fest:

  • Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat aus dem Bundesprogramm Ökologischer Landbau in weitem Umfang Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit finanziert, um die politische Grundausrichtung der Bundesregierung darzustellen. Es hat damit gegen Haushaltsrecht verstoßen.
  • Der Bundesrechnungshof hat die untersuchten Maßnahmen des Bundesprogramms nicht als programmbezogene Informationsmaßnahmen, sondern als Öffentlichkeitsarbeit bewertet. Er hält die Verwendung von Mitteln aus dem Bundesprogramm zur Imagewerbung für zweckwidrig.
  • Das Bundesministerium hat Mittel des Bundesprogramms für Öffentlichkeitsarbeit genutzt. Dies ist insbesondere bei den stark von politischen Wertungen geprägten Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit ohne ausdrückliche Ermächtigung des Haushaltsgesetzgebers mit dem Haushaltsrecht unvereinbar.
  • Der Bundesrechnungshof hat darüber hinaus verlangt, dass die Bundesregierung mit Rücksicht auf den Grundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit dem Gesetzgeber bereits bei der Haushaltsaufstellung offen legt, in welchem Umfang sie tatsächlich Öffentlichkeitsarbeit plant.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um in zukünftigen Haushalten die vom Bundesrechnungshof beklagten Verstöße gegen Haushaltsrecht zu vermeiden?

2

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass vor dem Hintergrund der schwierigen Situation in der Landwirtschaft und der mit den Kürzungen im Agrarhaushalt verbundenen Belastungen für die Landwirte das BMVEL Steuergelder für die Öffentlichkeitsarbeit zweckwidrig zur eigenen Imagewerbung einsetzt?

3

Wird die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrechnungshofes bei der Aufstellung zukünftiger Haushalte aufgreifen und mit Rücksicht auf den Grundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit dem Gesetzgeber bereits bei der Haushaltsaufstellung offen legen, in welchem Umfang sie tatsächlich Öffentlichkeitsarbeit plant und durchführt?

4

Wird die Bundesregierung die Forderung des Bundesrechnungshofes aufgreifen und den Umfang der Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit im Bundeshaushalt betragsmäßig ausweisen?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofes, dass bei den untersuchten Maßnahmen zum Bundesprogramm Ökologischer Landbau diverse Ziele der Bundesregierung im Vordergrund standen?

6

In welcher Höhe hat die Bundesregierung Mittel für das Bundesprogramm Ökologischer Landbau seit dessen Inkrafttreten bereitgestellt, und in welcher Höhe wurden diese Mittel abgerufen?

7

Für welche Zwecke und Projekte wurden diese Mittel bereitgestellt und abgerufen?

8

Sind in den vorangegangen Jahren ebenfalls Mittel für die vom Bundesrechnungshof kritisierte zweckentfremdete Öffentlichkeitsarbeit des BMVEL eingesetzt worden?

Berlin, den 19. Januar 2005

Hans-Michael Goldmann Dr. Christel Happach-Kasan Dr. Volker Wissing Gudrun Kopp Dr. Karl Addicks Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Klaus Haupt Ulrich Heinrich Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Hellmut Königshaus Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Ina Lenke Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Rainer Stinner Dr. Claudia Winterstein Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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