BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Einsatz des Bundesgrenzschutzes im Ausland (G-SIG: 15011761)

Verstärkte Einsätze des BGS in ausländischen Krisengebieten, Mitwirkungsrechte des Parlaments, Rechtsgrundlagen, Abgrenzung von militärischen Aufgaben, Modalitäten der Einsätze

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.07.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/588730. 06. 2005

Einsatz des Bundesgrenzschutzes im Ausland

der Abgeordneten Jörg van Essen, Dr. Max Stadler, Günther Friedrich Nolting, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Eberhard Otto (Godern), Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Nach einer Meldung des Magazins „DER SPIEGEL“ vom 20. Juni 2005 (25/2005) plant die Bundesregierung, den Bundesgrenzschutz (BGS), künftig Bundespolizei, verstärkt in ausländischen Krisengebieten einzusetzen. Der Bundesminister des Innern, Otto Schily, soll den Aufbau einer Hundertschaft beschlossen haben, die ab Januar 2006 kurzfristig für Anforderungen der Europäischen Union (EU), der Vereinten Nationen und anderer Mandatsträger zur Verfügung stehen soll.

Mit dem Plan, den Bundesgrenzschutz verstärkt im Ausland einzusetzen, greift die Bundesregierung Überlegungen auf, die die FDP-Bundestagsfraktion erstmals Ende 2003 in die politische Diskussion eingeführt hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Welche Art von Einsätzen des BGS im Ausland stellt sich die Bundesregierung vor?

2

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

3

Sind Mitwirkungsrechte des Parlaments vorgesehen?

4

Was sind die tragenden Gründe für den Plan der Bundesregierung, BGS-Beamte verstärkt im Ausland einzusetzen?

5

Steht die Initiative im Zusammenhang mit der Erklärung der EU-Verteidigungsminister in Noordwijk vom 17. September 2004, eine paramilitärische Polizeitruppe für Auslandseinsätze aufzustellen?

6

Auf welcher Rechtsgrundlage soll der Einsatz der BGS-Beamten im Ausland erfolgen?

7

Wie soll sichergestellt werden, dass die Polizei auch im Ausland keine militärischen Aufgaben wahrnimmt, es also bei der Trennung polizeilicher und militärischer Aufgaben bleibt?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung des BGS-Gesetzes, und wenn ja, mit welchen Inhalten?

9

Von welchem Bundesministerium soll die Kommandogewalt über die BGS-Beamten im Auslandseinsatz ausgeübt werden?

10

Mit welchen Befugnissen sollen die BGS-Beamten ausgestattet werden?

11

Welche Einsatzdauer ist für BGS-Beamte im Ausland vorgesehen?

12

Sollen Mandate überstaatlicher oder internationaler Organisationen erforderlich sein?

13

Soll der Einsatz der BGS-Beamten unter der Hoheit der Bundesrepublik Deutschland stehen?

14

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass keine Vermischung mit militärischen Einheiten stattfindet?

15

Sollen Auslandseinsätze von BGS-Beamten ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen, wenn ja, warum bezeichnete der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Peter Struck, in einem Interview mit dem Deutschlandfunk am 12. Juni 2005 das Freiwilligkeitserfordernis als Hindernis?

16

Was beabsichtigt die Bundesregierung, um die Ausbildung der BGS-Beamten auf Auslandseinsätze einzurichten, und welche Kosten werden hiermit verbunden sein?

17

Soll sich die Ausbildung auch an den Erfahrungen ausländischer Polizeikräfte orientieren, und wenn ja, an welchen?

18

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, Einsatzverfahren für internationale Polizeieinsätze zu entwickeln, die ähnlich den abgestimmten Verfahren der NATO die internationale Zusammenarbeit erleichtern?

19

Sind gemeinsame Ausbildungsprogramme mit der Bundeswehr geplant?

20

Wie ist die dienstrechtliche Absicherung und Vergütung von BGS-Beamten im Auslandseinsatz nach geltender Rechtslage geregelt?

21

Plant die Bundesregierung Änderungen?

22

Sollen die betroffenen Polizeibeamten einen Auslandsverwendungszuschlag erhalten?

23

Was beabsichtigt die Bundesregierung, um die Ausstattung der BGS-Beamten auf Auslandseinsätze einzurichten, und welche Kosten werden hiermit verbunden sein?

24

Beabsichtigt die Bundesregierung, die neue Hundertschaft so auszustatten, dass sie zur Not auch in der Lage wäre, militärische Situationen zu bewältigen, und wenn ja, welche Ausrüstung wäre hierzu erforderlich?

25

Gehören hierzu auch Maschinengewehre und Stahlhelme oder sogar militärische Ausrüstungen?

26

Betrachtet die Bundesregierung polizeiliche Auslandseinsätze als Aufgabe der gesamten deutschen Polizei, und sieht sie eine Notwendigkeit, hieran auch Länderpolizeien zu beteiligen, und wenn ja, mit welchen Aufgaben?

27

Welche haushalterischen Auswirkungen werden für eine zunehmende Inanspruchnahme des BGS im Rahmen von Auslandseinsätzen prognostiziert?

Berlin, den 30. Juni 2005

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen