Schlichtungsstelle Mobilität
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Gudrun Kopp, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 1. Dezember 2004 hat die „Schlichtungsstelle Mobilität“ ihre Arbeit aufgenommen. Das Projekt wurde vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) initiiert und soll für zunächst drei Jahre gefördert werden. Die „Schlichtungsstelle Mobilität“ wird vom Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD) getragen. Sie soll Beschwerden von Fahrgästen insbesondere bei den Verkehrsträgern Bahn und Flugzeug bearbeiten und in entsprechenden Streitfällen vermitteln, die insbesondere Verspätungen oder Ausfälle von Verbindungen, Überbuchungen, mangelhafte Informationen oder Unstimmigkeiten bei Tarifen und Gebühren betreffen.
Grundsätzlich ist die Bearbeitung von Beschwerden, die sich auf mögliche Missstände in Unternehmen beziehen, eine unternehmensinterne Angelegenheit. Es ist wichtig, dass die Unternehmen über eine eventuelle Unzufriedenheit ihrer Kunden direkt informiert werden. So erhalten sie das erforderliche Feedback und können daraus gegebenenfalls weitere unternehmerische Entscheidungen ableiten.
Mit der Einrichtung einer „Schlichtungsstelle Mobilität“ besteht die Gefahr, dass der Staat sich in unternehmerische Entscheidungen einmischt und das Verhältnis zwischen Unternehmen und Kunden belastet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Schaden, den Fahrgäste jedes Jahr durch Verspätungen, Um- bzw. Überbuchungen und/oder fehlerhafte Auskünfte erleiden?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Beschwerdemanagement der Deutschen Bahn AG (DB AG) bzw. der übrigen Verkehrsunternehmen?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung davon h abgesehen, die DB AG rechtlich anderen Firmen gleichzustellen?
Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung für die Einrichtung einer Schlichtungsstelle zu Fragen der Mobilität?
Welche Alternativen hat die Bundesregierung erwogen, um Beschwerden von Fahrgästen zu begegnen?
Hat sie insbesondere auch die rechtliche Verankerung von Schadenersatzansprüchen für Bahnkunden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geprüft, die die Einführung der jetzt geplanten Schlichtungsstelle infrage stellte?
Wie unterscheidet sich die Arbeit der „Schlichtungsstelle Mobilität“ von anderen Gremien bzw. Institutionen wie zum Beispiel dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages oder den Verbraucherzentralen?
Hält die Bundesregierung insbesondere unter Abwägung der Arbeit der anderen Gremien und Institutionen die Schaffung einer Schlichtungsstelle unter anderem für die Abwehr überhöhter Schadenersatzforderungen von Bahnreisenden für notwendig, und falls ja, wie schätzt sie ihre Wirksamkeit ein?
Welches zusätzliche Beratungsangebot soll die „Schlichtungsstelle Mobilität“ bereitstellen?
Mit welchen Befugnissen soll die „Schlichtungsstelle Mobilität“ ausgestattet werden, insbesondere welche Möglichkeiten soll die „Schlichtungsstelle Mobilität“ erhalten, um im Konfliktfall mit den Verkehrsunternehmern die Interessen der Fahrgäste durchzusetzen?
Wie soll sich die Kooperation der „Schlichtungsstelle Mobilität“ mit den betroffenen Unternehmen gestalten, insbesondere wie soll sichergestellt werden, dass die Arbeitsergebnisse der Schlichtungsstelle die Unternehmen zeitnah und in regelmäßigen Abständen erreichen?
Hat die Bundesregierung das Projekt „Schlichtungsstelle Mobilität“ öffentlich ausgeschrieben, und wenn nein, warum nicht?
Inwieweit ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) bei der Initiative zur Einrichtung der „Schlichtungsstelle Mobilität“ einbezogen?
In welchem Titel und in welcher Höhe sind Mittel für die „Schlichtungsstelle Mobilität“ im Bundeshaushalt 2006 eingestellt?
Welchem Verwendungszweck dienen die Mittel im Einzelnen?
Sind insbesondere auch Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen, und falls ja, in welcher Höhe?
Wie hoch sind die Mittel für Personalausgaben?
Wie viele Stellen (unter Angabe der jeweiligen Besoldungsstufen) sollen finanziert werden?
Wie viele Mitglieder soll der einzurichtende Beirat umfassen?
Ist eine Vergütung für die Beiratsmitglieder vorgesehen?
Warum wird die „Schlichtungsstelle Mobilität“ aus dem Etat des BMVEL finanziert und nicht aus dem für Mobilität federführenden Etat des BMVBW?
Hat die Bundesregierung bei der DB AG bzw. anderen Verkehrsunternehmen versucht, Mittel für die Finanzierung der „Schlichtungsstelle Mobilität“ einzuwerben, und wenn nein, welche Gründe haben die Bundesregierung von einer entsprechenden Initiative abgehalten?
Wie hoch ist der Eigenbeitrag des Verkehrsclubs Deutschland e. V. bei der Finanzierung der „Schlichtungsstelle Mobilität“?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die in der „Schlichtungsstelle Mobilität“ beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verkehrsclubs Deutschland e. V. ausschließlich die Aufgabenbetreuung der Schlichtungsstelle wahrnehmen?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer Aufgabenmischung bzw. -kollision und wie beurteilt sie diese, insbesondere vor dem Hintergrund einer möglichen indirekten Förderung des Verkehrsclubs Deutschland e. V.?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die „Schlichtungsstelle Mobilität“ nach Ablauf des Förderzeitraumes von drei Jahren weiter zu unterstützen?
Falls ja, sind dazu Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung der Bundesregierung vorgesehen?